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6Titelzusatz:Mit der letzten Strafgesetznovelle wurden die Strafbestimmungen gegenüber "Vergewaltigungen in der Ehe" geändert. Der Beweis der Widerstandsunfähigkeit eines Vergewaltigungsopfers ist nicht mehr notwendig. Doch eine Vergewaltigung in der Ehe kann nur vor Gericht kommen, wenn das Opfer einen Antrag auf Strafverfolgung stellt und ihn auch bis zum Ende der Hauptverhandlung aufrecht erhält. Der Verfassungsgerichtshof prüft nun diese Bestimmung. Interview: Rechtsanwalt Gebhard Heinzle
Mitwirkende:Steinhuber, Manfred, Heinzle, Gebhard
Datum:1990.08.01
Schlagworte:Gesellschaft
Typ:audio
Rechte:Array
Inhalt:Nachrichten
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