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Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft bleiben rechtswidrig. In der Regel stehen sie aber nicht unter Strafe, werden aber nicht von den Kassen bezahlt.
Finanzminister Lacina plant Steuerentlastungen für kleinere Einkommen, vor allem für das untere Drittel der Einkommensbezieher. Auch Besserverdienende sollen weniger Steuer zahlen.
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