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Zum Staatsvertrag
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15.5.1955
Befreiung und Besetzung
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Erleichterung und Ungeduld
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Abzug
Besatzung
Abzug
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Abzug
US-amerikanische Soldaten beim Aufladen von Spähpanzern. Juli 1955.© Mit freundlicher Genehmigung: ÖGZ/Cermak
Österreich wurde im Laufe der letzten Kampfhandlungen ab Ende März 1945 von den vier Alliierten - Franzosen, US-Amerikanern, Briten und Sowjets - besetzt. Die mit der Befreiung verbundene Freude, die von vielen Österreichern empfunden wurde, verwandelte sich aber nach einsetzenden Plünderungen und Vergewaltigungen, besonders in den sowjetisch besetzten Gebieten, rasch in das Gegenteil. Nach einem Zonenabkommen wurden die Besatzungsgebiete im Juli 1945 noch abgeändert. Diese Zonengrenzen, die quer durch Österreich gingen, insbesondere durch Großstädte wie Wien und Linz, wurden teilweise streng kontrolliert und konnten nur mit gültigen Identitätsausweisen passiert werden. Die Präsenz der Besatzungssoldaten innerhalb der verschiedenen Zonen war sehr stark von der Truppenstärke der Alliierten abhängig. Das Bild der Besatzer blieb daher sehr unterschiedlich. Einerseits waren sie durch ihre Aktivitäten ein gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Faktor, andererseits gab es weiterhin Verschleppungen und Angst vor möglicher Willkür.
Durch die andauernder Besatzung mit nur wenig Hoffnung auf endgültige Freiheit, schlug dann großteils der Dank für die große Unterstützung des Aufbaus der österreichischen Infrastruktur langsam in Ungeduld um. Der Kalte Krieg verzögerte vorerst eine Einigung. Es kam aber zu einer merkbaren Entspannung und nach und nach zu Erleichterungen. So wurden die Kontrollen an den Zonengrenzen im Juni 1953 aufgehoben und die Besatzungskostenbeiträge gestrichen.
Nach der Ratifizierung des langersehnten Staatsvertrags im Juli 1955 wurde der Alliierte Rat aufgelöst. Der Abzug der teilweise schon reduzierten Truppen ging voran und war bis Ende Oktober abgeschlossen.
Gerhard Jagschitz zur Befreiung und Besetzung Österreichs durch die vier Alliierten. Interview am 2. Dezember 2004. Österreichische Mediathek, V-10955
© Mit freundlicher Genehmigung: Gerhard Jagschitz
Parade am Schwarzenbergplatz

Am Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages am 27. Juli 1955 fand am Stalinplatz (heute Teil des Schwarzenbergplatzes) vor dem Haus der Industrie, dem Sitz des Alliierten Rates, der an diesem Tag seine letzte Sitzung hatte, eine Abschiedsparade mit feierlicher Flaggeneinholung der vier Besatzungsmächte statt.
© Mit freundlicher Genehmigung: bildarchivaustria/ÖGZ/Hilscher
Nationalratsdebatte zur Ratifizierung des Staatsvertrages und über eine österreichische Neutralitätserklärung. Nationalratsabgeordneter Alfons Gorbach (ÖVP). Parlament. 5. Juni 1955. (Ausschnitt). Österreichische Mediathek, E06-00082
Alfons Gorbach (1898-1972). 1945-70 Nationalratsabgeordneter, 1961-64 Bundeskanzler. Von 1945-53 und 1956-61 3. Nationalratspräsident.© Mit freundlicher Genehmigung: Parlamentsdirektion
Radioreportage von der Abschiedsparade nach dem letzten Alliierten Rat am Schwarzenbergplatz (damals teilweise Stalinplatz). 27. Juli 1955. (Ausschnitt). Österreichische Mediathek, E01-00013
Abschied und Abzug der Besatzungssoldaten. Farbausgabe der Austria Wochenschau. Oktober 1955. (Ausschnitt). Österreichische Mediathek, VX-03237
Zur Ratifizierung des Staatsvertrages. Rede des Bundeskanzlers Julius Raab. 27. Juli 1955. (Ausschnitt). Österreichische Mediathek, E06-00142
Nach Artikel 20/III sollen die Besatzungsmächte aber bis spätestens 31. Dezember 1955 Österreich verlassen.
Artikel 38 des Staatsvertrags: Ratifikation des Vertrages
1. Der vorliegende Vertrag, dessen russischer, englischer, französischer und deutscher Text authentisch ist, soll ratifiziert
werden. Er tritt unmittelbar nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, durch die Vereinigten Staaten von Amerika und durch Frankreich einerseits und durch Österreich andererseits in Kraft. Die Ratifikationsurkunden sollen in möglichst kurzer Zeit bei der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hinterlegt werden.
2. Der Vertrag soll bezüglich jeder Alliierten oder Assoziierten Macht, deren Ratifikationsurkunde hienach hinterlegt wird, am Tag der Hinterlegung in Kraft treten. Der vorliegende Vertrag soll in den Archiven der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hinterlegt werden, die jedem der Signatarstaaten und beitretenden Staaten beglaubigte Abschriften übermitteln wird.