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Der ehemalige Stasi-Chef kann auf eine Herabsetzung seiner sechsjährigen Strafe hoffen, wenn er nicht überhaupt freikommt, da ein Karlsruher Verfassungsgerichtshofbeschluss verlautete, dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter, die ausschließlich von DDR-Gebiet aus operierten, nicht wegen Landesverrats angeklagt werden dürfen.
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