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14Titelzusatz:Die Einzelverträge der Eisenbahner vereinbaren Unkündbarkeit, aber man kann versetzt werden. Nach 35 Dienstjahren können sie mit 83 % der Bezüge in Pension gehen. Es gibt keine Ruhensbestimmungen und keinen Durchrechnungszeitraum. Sie zahlen allerdings relativ hohe Pensionsbeiträge (zumindest 13,25 %). ÖBB-Pensionisten zahlen einen Pensionssicherungsbeitrag von mindestens 3,25 %.
Mitwirkende:Hutar, Herbert, ORF
Datum:1997.11.13
Schlagworte:Politik Österreich
Typ:audio
Rechte:Array
Inhalt:Nachrichten
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