- Tonaufzeichnung vor und bis Edison
- Der Phonograph: Musik auf Tonzylindern
- Der Phonograph: Briefe und Diktate
- Das Grammophon: Unterhaltung als Massenprodukt
- Das Nachleben früher Tonaufnahmen
Die technischen Eigenschaften der 78‑U/min‑Schellackplatte begrenzten sowohl die Spieldauer als auch die klangliche Abbildungsfähigkeit von Aufnahmen. Übliche Formate boten nur wenige Minuten Wiedergabezeit, während das akustische Aufnahmeverfahren das übertragbare Klangspektrum zusätzlich einschränkte. Diese Bedingungen prägten die gesamte akustische Ära bis zur Einführung elektrischer Aufnahmeverfahren im Jahr 1925.
Text und Tonauswahl: Benedetta Zucconi
In der Ära der 78-U/min-Schallplatte war die Spieldauer der Aufnahmen durch technische Rahmenbedingungen geprägt, die sich nur schwer umgehen ließen. Schellackplatten wurden vor allem in Formaten von 25,4 und 30.5 cm (10 und 12 Zoll) hergestellt und boten pro Seite eine Wiedergabezeit von etwa drei beziehungsweise fünf Minuten. Diese zeitliche Begrenzung – bedingt durch die Rotationsgeschwindigkeit von 78 Umdrehungen pro Minute und die Rillendichte von rund hundert Windungen pro anderthalb Zentimetern (einem Zoll) – wirkte sich entscheidend auf die Auswahl des aufnehmbaren Repertoires aus und prägte die Struktur der aufgenommenen Musik. Weitaus gravierender als die reine Dauer waren jedoch die physikalischen und mechanischen Beschränkungen des akustischen Aufnahmeverfahrens. Sie erschwerten es erheblich, ein breites Klangspektrum zuverlässig einzufangen, und führten dazu, dass viele musikalische Parameter nur eingeschränkt oder gar nicht abbildbar waren. Diese Probleme begleiteten die gesamte akustische Ära und bestanden fort, bis 1925 elektrische Technologien in den Aufnahmeprozess eingeführt wurden.
Bei der akustischen Tonaufzeichnung wurde die Schneidnadel der Matrizenwachsplatte ausschließlich durch die Schwingungen der Schallwellen selbst in Bewegung gesetzt. Die verfügbare Energie war äußerst gering: Einzig der Aufnahmetrichter sammelte die einfallenden Schallwellen und leitete ihre Vibrationen an die Membran weiter. Dies hatte je nach Instrument unterschiedliche Konsequenzen, da deren Konstruktion darüber entschied, ob sie den Klang gezielt bündeln oder eher diffus abstrahlen konnten. Blasinstrumente und Solostimmen – insbesondere Tenöre – ließen sich daher vergleichsweise gut aufnehmen, während Streichinstrumente und Klaviere unter der starken Zerstreuung ihres Klanges litten. Um dieser Probleme teilweise auszugleichen, kamen speziell für den Aufnahmeprozess entwickelte Instrumente zum Einsatz. Ein prominentes Beispiel sind die Stroh-Geigen (benannt nach ihrem Erfinder Johannes Stroh), die mit einem kleinen Metalltrichter versehen waren, der als gerichteter akustischer Verstärker fungierte. Auch wenn ihr Klang als unnatürlich und stark metallisch galt, übertrugen sie die Schwingungen deutlich effizienter auf den Schneidmechanismus.
Die gravierendste Einschränkung betraf jedoch den übertragbaren Frequenzbereich. Während das menschliche Gehör Schwingungen zwischen etwa 20 und 20.000 Hertz wahrnehmen kann, erfasste das akustische Aufnahmeverfahren lediglich ein schmales Segment – ungefähr zwischen 168 und 2.000 Hertz. Dies bedeutete, dass sowohl die tiefsten Basslagen als auch die brillantesten Höhen nicht adäquat wiedergegeben werden konnten und zugleich viele der für den Klangcharakter entscheidenden Obertöne verloren gingen. Sopranstimmen wirkten dadurch oft schwach und entfernt, Bassstimmen hohl oder „hölzern“, und Altstimmen klanglich ausgedünnt; Zischlaute bereiteten besondere Schwierigkeiten. Selbst wenn die Grundtöne innerhalb des übertragbaren Bereichs lagen, führte das Fehlen der höheren Harmonischen zu einer deutlichen Veränderung ihrer Klangqualität und damit zu einer Verfremdung des gesamten Klangbildes.
Die Sopranstimme klingt umgeformt und verarmt.
Metallischer Klavierklang, wenig Obertöne
Die akustische Aufnahmetechnik setzte dem wählbaren Repertoire somit enge Grenzen. Die bereits erwähnten zeitlichen und klanglichen Beschränkungen machten eine äußerst sorgfältige Auswahl der Stücke erforderlich – oder führten zu Bearbeitungen für speziell angepasste Besetzungen, die oft mit erheblichen Kürzungen einhergingen, um die Werke auf die verfügbare Spieldauer zu reduzieren. Aus diesen Gründen – und zugleich aus dem Wunsch heraus, ein eigenes, marktfähiges Repertoire zu etablieren – begannen einige Schallplattenfirmen zu Beginn des 20. Jahrhunderts, renommierte Komponisten ihrer Zeit mit Werken zu beauftragen, die ausdrücklich für das Grammophon geschaffen waren. Hinzu kam das Bedürfnis, die damals noch unsichere Rechtslage im Bereich des Urheberrechts zu umgehen, da dieses noch keine klaren Regelungen für Tonmedien kannte. Durch die interne Veröffentlichung der Partituren sicherten sich die Unternehmen gleichzeitig das Recht, die entsprechenden Stücke zu produzieren und zu vertreiben. An dieser Initiative beteiligten sich die italienische Niederlassung der Gramophone Company, das Label Fonotipia sowie das französische Unternehmen Pathé Frères. Die entsprechenden Projekte wurden zwischen 1904 und 1912 realisiert.
Diese Kompositionen wiesen daher eine Dauer von etwa drei Minuten auf und waren für eine äußerst reduzierte Besetzung konzipiert: eine Sängerin oder ein Sänger mit Klavierbegleitung. Die ersten Stücke dieser Art wurden 1904 von der italienischen Niederlassung der Gramophone Company in Mailand veröffentlicht und stammten von Giacomo Puccini (Canto d’anime), Umberto Giordano (Crepuscolo triste), Ruggero Leoncavallo (Mattinata), Pietro Mascagni (Ascoltiamo!) und Alberto Franchetti (Verso l’aurora). Von diesen Werken erlangte allein Mattinata einen anhaltenden Erfolg; es blieb über Jahrzehnte in den Verlagskatalogen präsent und gehört bis heute zum Konzertrepertoire. Es handelt sich um ein kurzes, strophisches Stück für Tenor und Klavier: Der Text gliedert sich in drei neunzeilige Strophen, von denen die letzte zweimal wiederholt wird. Die ersten beiden Strophen teilen sich denselben musikalischen Verlauf, während die Schlussstrophe und ihre Wiederholungen mit einem neuen, lyrischeren Abschnitt verbunden sind. Auch die harmonische Anlage bleibt bewusst überschaubar und traditionell: Am Ende des ersten Abschnitts moduliert das Stück in die Dominante, kehrt jedoch im zweiten Teil unmittelbar zur Tonika zurück. Der fonografische Charakter zeigt sich vor allem in der stark begrenzten Besetzung, der knappen Gesamtdauer sowie dem insgesamt eingeschränkten melodischen und dynamischen Umfang. Ein wesentlicher Grund für den Erfolg des Werkes war Enrico Caruso, dem es gewidmet war und der es für die erste Plattenveröffentlichung der Gramophone Company einspielte. In den folgenden Jahren erschienen weitere Stücke, die eigens für das Grammophon komponiert worden waren, und zahlreiche weitere Werke wurden bei Komponisten wie Gustave Charpentier, Vincent d’Indy oder Gabriel Fauré in Auftrag gegeben – auch wenn nur ein Teil dieser Projekte tatsächlich realisiert wurde.
Dieses editorische Projekt stellt einen einzigartigen und zugleich den ersten Versuch überhaupt dar, Kompositionen zu schaffen, die ausdrücklich für das Medium der Schallplatte bestimmt waren – deren „eigentliche“ und ideale Form also nicht mehr in der Partitur lag, sondern in der aufgenommenen Version selbst. Wie bereits erwähnt, ging die Initiative in erster Linie aus technischen, rechtlichen und ökonomischen Überlegungen hervor. Zugleich zeigen die Werke weder in ihrer kompositorischen Anlage noch in ihrer interpretatorischen Ausführung eine ausgeprägte mediale Reflexion; auch die parallele Veröffentlichung der Notenausgaben – kommerziell verständlich – verweist auf den hybriden Status dieser frühen Tonträgerkompositionen. Dennoch handelt es sich um die ersten medienspezifischen Kompositionen, die zumindest in ihrer erklärten Absicht weit vorausgreifen auf Entwicklungen, die erst Jahrzehnte später in der elektroakustischen Musik voll zur Geltung kommen sollten. Das Projekt bereitete damit den Boden für einen kulturellen Wandel, der sich erst in den 1920er-Jahren vollständig vollzog: den Übergang der Schallplatte vom bloßen Ersatz des Live-Erlebnisses zu einem eigenständigen und legitimen Medium musikalischer Rezeption. Auch die Musik selbst durchlief in diesem Prozess einen epistemologischen Wandel: Sie wurde nicht länger ausschließlich als einmaliges Ereignis begriffen, sondern zunehmend als ein Objekt, das konsumierbar, zugänglich und wiederholbar war.