Vergangenheitsbewältigung in Österreich

Anhand verschiedener „Affären“, die jeweils heftige Debatten auslösten, wird die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit in der österreichischen Politik bis in die Gegenwart veranschaulicht. Dabei wird deutlich, dass diese Debatten nicht nur politische Einzelfälle waren, sondern grundlegende Fragen nach Verantwortung, Verdrängung, Erinnerung und demokratischer Kultur sichtbar machten. Auch die Reaktionen der Bevölkerung werden thematisiert.

Ebenso wird gezeigt, welche Bedeutung Reden österreichischer Politikerinnen und Politiker sowie die künstlerische Auseinandersetzung, etwa durch Mahnmale und Gedenkorte, im Prozess der NS-Vergangenheitsbewältigung spielten und bis heute spielen. Darüber hinaus wird sichtbar, dass Erinnerungskultur kein abgeschlossener Prozess ist, sondern immer wieder neu verhandelt wird.

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Im Mittelpunkt dieses Themenpakets steht einerseits die selbstständige Recherche und anschauliche Präsentation des historischen Hintergrunds, andererseits die kreative Auseinandersetzung mit Informationen zum Thema NS-Vergangenheit und Erinnerungskultur in Österreich. Die Arbeitsblätter beinhalten konkrete Vorschläge zur Textproduktion, zur Umsetzung exemplarischer Szenen nach dem Vorbild des „Theater der Unterdrückten“ sowie zur Präsentation der Hintergrundgeschichte von Holocaustmahnmalen. Für eine abschließende reflexive Phase wird die Analyse einer konkreten Rede vorgeschlagen. Ergänzend bietet sich an, Reden, Medienberichte, Denkmäler und Ausstellungen ausdrücklich als historische Quellen zu behandeln, die analysiert, verglichen und kritisch eingeordnet werden können.

Am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg. 55 Millionen Tote, darunter sechs Millionen Jüdinnen und Juden, die in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern ermordet worden waren; Millionen Vertriebene; Millionen Kriegsgefangene und massive Zerstörungen in ganz Europa waren die Folge von Krieg, Besatzung und nationalsozialistischer Herrschaft.

Wenn Krieg und nationalsozialistische Herrschaft auch große Teile der Bevölkerung betrafen, so waren die Folgen für jede Einzelne und jeden Einzelnen sehr unterschiedlich, je nachdem, zu welcher Gruppe man gehörte: zu den Täterinnen und Tätern, zu den Opfern, zu den Emigrantinnen und Emigranten oder zu den Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern. Diese Einteilungen waren jedoch nicht immer eindeutig. Gerade nach 1945 wurde vielfach darüber gestritten, wer als Opfer anerkannt wurde, wer Verantwortung trug und wer in der öffentlichen Erinnerung sichtbar blieb oder unsichtbar gemacht wurde. Die Frage, zu welcher Gruppe man gehörte, war für die Zukunft äußerst entscheidend. Denn je nachdem, wie man selbst oder die eigene Familie während des nationalsozialistischen Regimes gehandelt hatte oder verfolgt worden war, waren die Ängste, Hoffnungen und Perspektiven nach Kriegsende sehr unterschiedlich.

1. Der Umgang mit den Täterinnen und Tätern

Mit dem NSDAP-Verbotsgesetz im Mai 1945, dem Kriegsverbrechergesetz im Juni 1945 und dem Nationalsozialistengesetz 1948, das eine Amnestie für als „minderbelastet“ eingestufte Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten vorsah, wurden die juristischen Grundlagen für die Verfolgung von NS-Täterinnen und NS-Tätern gelegt.

Nach Kriegsende liefen die Entnazifizierungsverfahren der Besatzungsmächte und der österreichischen Regierung nebeneinander. In dieser ersten Phase der Entnazifizierung wurden über eine halbe Million Österreicherinnen und Österreicher als registrierte Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten erfasst, mehr als 170.000 zumindest kurzfristig aus ihren Funktionen entlassen und über 130.000 Fälle gerichtlich verfolgt und verhandelt. Diese Maßnahmen zeigen, dass es unmittelbar nach 1945 zunächst durchaus den Versuch gab, NS-Belastete zu erfassen und aus öffentlichen Funktionen zu entfernen.

Die Auseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit trat jedoch rasch hinter die materiellen Sorgen der Nachkriegszeit zurück. Zugleich bestand das Problem darin, dass nationalsozialistische Denkweisen nicht mit dem Kriegsende verschwunden waren. Die Entnazifizierung war daher nicht nur eine juristische, sondern auch eine gesellschaftliche und politische Herausforderung. Besonders schwierig war es, nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung langfristig in ein demokratisches System zu integrieren..

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Der Historiker Gerhard Jagschitz über die Ent­nazi­fi­zierung in Öster­reich
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Vernehmung des Angeklagten Arthur Seyß-Inquart und Verkündung des Todesurteils

Zusammenschnitt aus dem Nürnberger Prozess

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Rede von Bundes­präsident Karl Renner 1948
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00:00:32 audio
Rede Theodor Körners 1951

Bundespräsidentschaftswahlkampf.
Strich unter die Vergangenheit

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01:01:42 (00:00:00 bis 00:07:33) video
Der Historiker Gerhard Jagschitz über das Nebeneinander von Täter/innen und Opfern

2. Der Umgang mit den Opfern, Emigrant/innen und Widerstandskämpfer/innen

1947 wurde das Opferfürsorgegesetz erlassen, das eine begrenzte soziale Unterstützung und bestimmte Begünstigungen bei Ämtern und Behörden vorsah. Das Gesetz unterschied zunächst zwischen ehemaligen politisch aktiven Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern und Opfern von Verfolgung aus rassistischen, religiösen, nationalen oder politischen Gründen. Diese Regelung schloss jedoch zahlreiche Opfergruppen ganz oder teilweise aus oder erkannte ihr Leiden erst sehr spät an.

Die aufgrund einer Behinderung verfolgten NS-Opfer wurden erst 1995 berücksichtigt, 2005 kamen weitere vom NS-Regime verfolgte Gruppen hinzu, darunter Homosexuelle, Opfer der NS-Gesundheitspolitik und Opfer der Militärjustiz. Sozial benachteiligte Opfergruppen, insbesondere Roma und Sinti, hatten große Schwierigkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Historisch belastete Fremdbezeichnungen für diese Gruppen sollten heute nur mehr quellenkritisch verwendet werden. Erst 1988 wurde in einer Novelle des Opferfürsorgegesetzes verankert, dass auch ehemalige Häftlinge der sogenannten „Zigeunerlager“ sowie ausgesiedelte Sloweninnen und Slowenen Anspruch auf Rentenfürsorge haben.

Widerstand aus Menschlichkeit, etwa Hilfe für Kriegsgefangene oder das Verbergen bedrohter Personen, wurde von den Behörden lange nicht als aktiver Einsatz gegen das NS-Regime anerkannt. Militärische Delikte galten nur dann als Widerstand, wenn die Betroffenen parteipolitische Bindungen oder Motive nachweisen konnten. Damit zeigte sich, dass staatliche Anerkennung von Widerstand oft an enge und politisch geprägte Kriterien gebunden war.

Außerdem waren viele Leistungen des Opferfürsorgegesetzes an eine aufrechte österreichische Staatsbürgerschaft gebunden. Emigrantinnen und Emigranten, die bereits die Staatsbürgerschaft ihres Zufluchtslandes angenommen hatten, erhielten vielfach nur Einmalzahlungen und konnten nur wenige Entschädigungsleistungen beanspruchen. Erst 2001 wurde diese Benachteiligung der 1938 und danach Vertriebenen und Geflüchteten durch eine Novelle beseitigt. Emigrantinnen und Emigranten wurden von offizieller Seite zudem nie ausdrücklich eingeladen, nach Österreich zurückzukehren.

Die Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer erhielten lange weder ausreichende Anerkennung für ihren Einsatz gegen das NS-Regime noch eine bedeutende Rolle in der Politik der Zweiten Republik. Dies zeigt, dass der Umgang mit den Opfern und Gegnerinnen und Gegnern des Nationalsozialismus in Österreich über Jahrzehnte von Ausgrenzung, Verzögerung und mangelnder Anerkennung geprägt war.

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Interview mit dem Zeit­zeugen Friedrich Zawrel

über sein Zusammen­treffen mit dem be­rüch­tig­ten Arzt Heinrich Gross 1975

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Der Historiker Gerhard Jagschitz über die Last der Geschichte

3. Der Opfermythos

3. Der Opfermythos

Lange wurde die nationalsozialistische Vergangenheit Österreichs in der Gesellschaft verdrängt, vergessen oder tabuisiert. Schon 1945 präsentierte sich Österreich als Opfer des nationalsozialistischen Deutschlands. Gestützt wurde diese Interpretation des „Anschlusses“ durch die am 1. November 1943 veröffentlichte Moskauer Deklaration, in der die Alliierten das Ziel eines freien und unabhängigen Österreichs erklärten. Österreich wurde darin zwar als „erstes Opfer“ der Angriffspolitik Hitlers bezeichnet, zugleich aber auch auf seine Verantwortung für die Teilnahme am Krieg an der Seite Hitler-Deutschlands hingewiesen.

Der sogenannte „Opfermythos“ meint also die lange wirksame politische und gesellschaftliche Erzählung, Österreich sei vor allem Opfer gewesen und habe nur eine geringe Mitverantwortung getragen. Diese Sichtweise erleichterte nach 1945 den Wiederaufbau eines nationalen Selbstbildes, erschwerte aber zugleich die Auseinandersetzung mit österreichischer Beteiligung an NS-Verbrechen.

Die Moskauer Deklaration war eine Grundlage der Verhandlungen, die 1955 zum Staatsvertrag und zur Wiederherstellung eines souveränen Österreich führten. Der „Opfermythos“ blieb dabei ein zentraler Gründungsmythos der Zweiten Republik.

Nach einer Reihe von Skandalen, die 1986 in der Waldheim-Affäre einen Höhepunkt fanden, konnte das Tabu der österreichischen Beteiligung am nationalsozialistischen Regime nicht mehr aufrechterhalten werden. Erst dadurch begann eine breitere öffentliche Debatte darüber, dass viele Österreicherinnen und Österreicher nicht nur Opfer, sondern auch Mittäterinnen, Mitläufer oder Profiteure des Regimes gewesen waren.

Wie schwer man sich in Österreich mit der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit tat und wie widersprüchlich damit umgegangen wurde, zeigen die folgenden „Affären“.

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Der Historiker Gerhard Jagschitz zur Moskauer Deklaration

4. Die „Kreisky-Peter-Wiesenthal-Affäre“

Bruno Kreisky, selbst in einer assimilierten jüdischen Wiener Familie auf­ge­wachsen und schon vor dem Krieg poli­tisch als Sozial­demokrat enga­giert, musste 1938 emi­grieren und war seit seiner Rück­kehr nach Öster­reich 1951 in der Politik tätig. 1970 wird er Bundes­kanzler einer SPÖ-Minder­heits­re­gierung unter Duldung der FPÖ. Simon Wiesenthal, Leiter des Doku­men­ta­tions­zentrums (des Bundes Jüdischer Ver­folgter des Nazi­regimes) und als solcher durch die Aus­forschung des Auf­ent­haltes national­sozia­listi­scher Kriegs­ver­brecher/innen inter­natio­nal an­er­kannt, kriti­sierte die Nomi­nie­rung mehrerer Minister des Kabi­netts Kreiskys, weil sie NS-Orga­ni­sa­tionen an­ge­hört hatten.

Vor der Wahl 1975 stellte sich Kreisky darauf ein, dass die SPÖ die abso­lute Mehr­heit, die sie bei den Wahlen 1971 erlangt hatte, nicht mehr er­reichen und somit eine Koali­tion mit der FPÖ unter deren Bundes­partei­ob­mann Friedrich Peter not­wendig sein würde. Wiesen­thal erfuhr, dass Friedrich Peter einer Ein­heit der SS an­ge­hört hatte, die für Massen­morde an der Zivil­be­völke­rung ver­ant­wort­lich ge­wesen war. Erst nach der Wahl, bei der die SPÖ die abso­lute Mehr­heit be­hielt, machte Wiesen­thal den Vor­wurf öffent­lich. Peter wies zurück, an Mord­ak­tionen be­teiligt ge­wesen zu sein. Bundes­kanzler Bruno Kreisky stellte sich hinter Peter, unter­stellte Wiesen­thal „Mafia­methoden“ und warf ihm vor, selbst mit dem NS-Regime kolla­bo­riert zu haben. Wiesen­thal klagte den Bundes­kanzler, der darauf­hin seine An­schuldi­gungen zu­rück­nehmen musste.

Auch in der österreichischen Bevölkerung, von der die meisten gerne einen Schluss­strich unter die NS-Zeit ge­setzt hätten, löste der Streit hitzige, teils anti­semitisch ge­färbte Dis­kussio­nen aus.
Die Affäre zeigt exemplarisch, wie stark die Auseinandersetzung mit nationalsozialistischer Belastung in den 1970er Jahren noch von Abwehr, Relativierung und antisemitischen Ressentiments geprägt war.

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Bruno Kreisky
Bruno Kreisky
00:44:42 (00:12:49 bis 00:17:46) audio
Pressekonferenz Simon Wiesen­thals über Friedrich Peters Ver­gangen­heit bei der SS sowie die Reak­tionen Peters und Kreiskys
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1978 kandidierte Friedrich Peter nicht mehr als Bundesparteiobmann der FPÖ, blieb aber weiterhin einflussreich. 1983 sollte er unter der rot-blauen Koalition dritter Nationalratspräsident werden, zog jedoch nach heftigen Protesten wegen seiner SS-Vergangenheit seine Kandidatur zurück. Gerade an diesem Fall wird deutlich, dass die öffentliche Thematisierung nationalsozialistischer Vergangenheit häufig erst dann einsetzte, wenn konkrete politische Karrieren davon betroffen waren.

5. Der Fall Walter Reder

Walter Reder war als SS-Sturmbannführer unter anderem für ein Massaker im italieni­schen Marzobotto ver­ant­wort­lich, bei dem 1800 Be­wohner/innen ums Leben kamen. 1951 wurde Reder in Italien zu lebens­langer Haft ver­ur­teilt. Öster­reich sah sich als „Schutz­macht“ für den Kriegs­ver­brecher, ob­wohl er bereits 1934 die öster­reichi­sche zu­gunsten der deutschen Staats­bürger­schaft auf­ge­geben hatte. 1956 wurde Reder wieder die öster­reichi­sche Staats­bürger­schaft ver­liehen und Anfang der 1960er Jahre stellte das Außen­minis­terium fest, dass Reder als Kriegs­ge­fangener im Sinn der Genfer Kriegs­gefangenen­konvention zu be­handeln sei. Für seine Frei­lassung setzten sich im Laufe der Jahr­zehnte viele öster­reichi­sche Spitzen­politiker/innen, aber auch Persönlich­keiten wie Kardinal König ein.

1984 schrieb Reder an die Bürger/innen von Marzabotto einen Brief, in dem er seine tiefe Reue aus­drückte. Nach­dem er im Jänner 1985 aus dem Gefäng­nis ent­lassen und nach Öster­reich über­stellt worden war, wider­rief er seine Reue­be­kundungen.

Bei seiner Ankunft am Grazer Flughafen wurde er vom da­maligen Ver­teidigungs­minis­ter Fried­helm Frischen­schlager (FPÖ) be­grüßt. Dieser Hand­schlag löste eine Protest­welle im In- und Aus­land aus. Scharf kritisiert wurde auch, dass dem ver­ur­teilten Kriegs­ver­brecher nach seiner Rück­kehr vom ÖVP-Politiker Wilhelm Gorton Unter­kunft ge­währt wurde. In Öster­reich be­wirkte der Fall Walter Reder eine breite Aus­ein­ander­setzung mit der national­sozia­listi­schen Ver­gangen­heit – manche meinen, zum ersten Mal.

Der Fall Walter Reder machte sichtbar, wie groß in Teilen der österreichischen Politik und Öffentlichkeit noch immer die Bereitschaft war, NS-Täter als „eigene Leute“ zu behandeln oder ihre Verbrechen zu relativieren. Gleichzeitig führte die Empörung über den Fall zu einer breiteren öffentlichen Debatte über Verantwortung und Erinnerung.

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ÖVP-Obmann Alois Mock zur Affäre Reder-Frischenschlager

Ausschnitt aus der ORF-Presse­stunde vom 27. Jänner 1985

6. Die Waldheim-Affäre

Kurt Waldheim zählte zu den bedeutendsten, zugleich aber auch umstrittensten Politikern Österreichs. Seine politische Karriere begann 1947 im Außenministerium. Später war er Diplomat, Außenminister, von 1972 bis 1981 Generalsekretär der Vereinten Nationen und von 1986 bis 1992 österreichischer Bundespräsident.

Während des Wahlkampfs zur Bundespräsidentenwahl 1986 lösten Berichte des Nachrichtenmagazins „profil“ über Waldheims NS-Vergangenheit heftige politische Auseinandersetzungen aus. Auch international wurde das Thema aufgegriffen. Waldheim hatte in seiner offiziellen Biografie verschwiegen, dass er 1942 nach Saloniki zur Heeresgruppe E der Deutschen Wehrmacht versetzt worden war, einer Einheit, in deren Umfeld Deportationen und Kriegsverbrechen stattfanden.

Mit Aussagen wie „Ich habe im Krieg nichts anderes getan als hunderttausende Österreicher auch, nämlich meine Pflicht als Soldat erfüllt“ zeigte Waldheim einen unsensiblen und oberflächlichen Umgang mit seiner Vergangenheit. Gerade diese Haltung sprach jedoch viele Menschen an, weil sie an ein lange verbreitetes Selbstverständnis anschloss: Man habe „nur seine Pflicht getan“ und keine Verantwortung getragen.

Im Zuge der Auseinandersetzung wurden antisemitische Ressentiments bedient, auch von Waldheim selbst. 1987 wurde er von den USA auf eine Beobachtungsliste gesetzt und durfte nicht mehr als Privatperson einreisen. Auf seinen Wunsch setzte die österreichische Bundesregierung eine internationale Historikerkommission ein. Diese konnte zwar keine unmittelbare Mittäterschaft nachweisen, stellte jedoch fest, dass Waldheim entgegen seinen Aussagen von Kriegsverbrechen am Balkan gewusst haben musste.

Kurt Waldheim
Kurt Waldheim
01:00:01 (00:13:40 bis 00:19:39) audio
Interview mit Waldheim nach seiner Wahl zum UNO-Generalsekretär

Beitrag im Mittags­journal vom 22. Dezember 1971

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1987 wurde Waldheim vom US-amerikanischen Justiz­minis­terium auf die „Watch­list“ ge­setzt. Das be­deu­tete, dass er als Privat­person bis zur Ent­kräftung der Vor­würfe gegen ihn nicht mehr in die Ver­einig­ten Staaten ein­reisen durfte.

Simon Wiesenthal forderte daraufhin Waldheims Rücktritt. Waldheim blieb im Amt, doch die Kritik verstummte nicht. Die Affäre hatte weitreichende Folgen: Sie beschädigte das internationale Ansehen Österreichs und zwang die österreichische Öffentlichkeit, sich intensiver mit dem „Opfermythos“ und mit Fragen nach Mitwissen, Mitverantwortung und Verdrängung auseinanderzusetzen.

00:54:11 (00:00:16 bis 00:03:22) audio
Waldheim auf der Watchlist

Beitrag aus dem Abend­journal vom 27. April 1987 der mit einer Ein­spielung der Head­line von CNN beginnt.

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00:59:39 (00:01:55 bis 00:06:02) audio
Reaktionen auf die Wahl Waldheims zum Bundespräsidenten

Beitrag im Mittags­journal vom 9. Juni 1986

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Auf Kurt Waldheims Wunsch setzte die österreichische Bundes­re­gie­rung eine inter­natio­nale His­toriker­kommis­sion zur Über­prüfung der An­schul­di­gungen ein. Diese konnte zwar keine Be­teili­gung oder Mit­täter­schaft nach­weisen, stellte aber fest, dass Wald­heim – ent­gegen seiner Aus­sagen – von den Kriegs­ver­brechen am Balkan gewusst haben musste. Darauf­hin forderte Simon Wiesen­thal, der Leiter des Jüdischen Doku­men­ta­tions­zentrums, Wald­heims Rück­tritt. Wald­heim blieb im Amt, doch seine „Gedächt­nis­lücken“ ließen die Kritik nie ver­stum­men und die inter­natio­nale Iso­la­tion hielt weiter an. Die Be­zeich­nung „Lügen­präsi­dent“ des Schrift­stellers Thomas Bernhard wurde in der aus­ländi­schen Presse zu einem ge­läufigen Aus­druck. Zurück blieb das Bild eines Landes, das sich mit der eigenen national­sozia­listi­schen Ver­gangen­heit nicht aus­ein­ander­gesetzt hatte. Der um­strittene Bundes­präsident polari­sierte die Gesell­schaft und löste eine öffent­liche Dis­kus­sion über den „Opfer­mythos“ aus.

00:59:54 (00:10:54 bis 00:18:11) audio
„The Times“ ver­öffent­licht Brief der Wald­heim be­lastet und Presse­schau

Bericht im Mittags­journal vom 5. Februar 1988 kurz vor der Ver­öffent­lichung des Berichts der His­toriker­kommission

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7. Das Gedenkjahr 1988 und seine Folgen

Das Gedenkjahr 1988 (50 Jahre „Anschluß“) war geprägt von zahl­reichen Dis­kus­sions­ver­an­stal­tungen und Publi­kationen zum Thema Ver­gangen­heits­be­wälti­gung und Opfer­mythos. Der längst fällige Prozess der Auf­ar­bei­tung hatte ein­ge­setzt und führte nach wie vor zu teil­weise heftigen Aus­ein­ander­setzungen. Als Bei­spiele seien die Dis­kus­sionen um die Auf­führung des Theater­stücks „Helden­platz“ von Thomas Bernhard am Wiener Burg­theater oder um die Er­richtung des „Mahn­mals gegen Krieg und Faschis­mus“ auf dem Platz vor der Albertina durch den öster­reichi­schen Bild­hauer Alfred Hrdlicka genannt.

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00:01:36 video
Aufregung um Thomas Bernhards „Heldenplatz“

Bericht in der Wochen­schau vom 10. Oktober 1988

00:59:49 (00:17:14 bis 00:29:35) audio
Reaktionen auf Thomas Bernhards „Heldenplatz“

Bericht im Mittags­journal vom 11. Oktober 1988

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00:59:16 (00:12:06 bis 00:34:25) audio
Diskussion zum Hrdlicka-Denkmal

Bericht im Mittags­journal vom 26. Juli 1988

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International blieb Österreich weiterhin belastet. Bundeskanzler Franz Vranitzky übernahm Aufgaben, die unter anderen Umständen der Bundespräsident wahrgenommen hätte. Er ging auf Distanz zu Waldheim und später auch zu Jörg Haider. Damit verschob sich allmählich auch die offizielle politische Sprache: Die bisher dominante Opferthese wurde zunehmend in Frage gestellt.

00:59:55 (00:12:36 bis 00:16:20) audio
Presseschau zur Konfrontation Vranitzky – Waldheim

Beitrag im Mittags­journal vom 15. Februar 1988

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Im langen Prozess der Aufarbeitung der national­sozia­listi­schen Ver­gangen­heit Öster­reichs ist die Rede Vranitzkys vor dem National­rat am 8. Juli 1991 be­merkens­wert. Vranitzky nahm die Aus­sage des Kärntner Landes­haupt­manns und FPÖ-Vor­sitzenden Jörg Haider, dass es im Dritten Reich eine „ordent­liche Be­schäftigungs­politik“ ge­geben habe, zum An­lass, um sich kritisch mit der Rolle Öster­reichs in der Ver­gangen­heit aus­ein­ander­zu­setzen. Der Bundes­kanzler rela­ti­vierte nicht nur die bis dahin auch von offi­zieller Seite hoch­ge­haltene These von Öster­reich als erstem Opfer des national­sozia­listi­schen Regimes, sondern be­kannte auch die Mit­schuld der Öster­reicher/innen am Zweiten Welt­krieg und dessen Folgen ein.

Zwei Jahre später bat Vranitzky während einer Israelreise die Opfer des Nationalsozialismus im Namen der Republik um Verzeihung. Diese Rede gilt als Wendepunkt, weil sich das offizielle Österreich damit deutlicher von den politischen Mythen der Nachkriegszeit entfernte.

1994 besuchte Bundespräsident Thomas Klestil als erster österreichischer Präsident Israel und bekannte sich vor der Knesset zum „schweren Erbe der Geschichte“. Ein weiterer Meilenstein war 1998 die Einsetzung einer Historikerkommission zur Aufarbeitung von NS-Raub und Wiedergutmachung. 2003 legte sie ihren Endbericht vor und zeigte erneut, dass Österreich bei Entschädigungen lange zögerlich und oft nur halbherzig gehandelt hatte.

Im selben Jahr wurde die „Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz“ gegründet. Auf Betreiben Simon Wiesenthals wurde 2000 das Mahnmal für die österreichischen jüdischen Opfer der Shoah am Wiener Judenplatz enthüllt. Solche Gedenkorte zeigen, dass Erinnerung nicht nur durch Reden und Gesetze, sondern auch durch den öffentlichen Raum geprägt wird. Mahnmale, Gedenktafeln und Benennungen von Plätzen oder Straßen machen sichtbar, wer erinnert wird und wer lange übersehen wurde.

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Staatsbesuch von Bundes­kanzler Franz Vranitzky in Jerusalem

Ausschnitt aus dem Abend­journal vom 9. Juni 1993

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00:55:58 (00:31:52 bis 00:34:19) audio
Staatsbesuch von Bundes­­präsident Thomas Klestil in Israel

Bericht im Mittags­journal vom 16. November 1994

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Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der öster­reichi­schen Ver­gangen­heits­be­wälti­gung war 1998 die Ein­setzung einer His­toriker­kommis­sion, die den Themen­komplex „Raub von jüdischem Eigen­tum durch das NS-Regime und die Ver­suche der Wieder­gut­machung“ auf­arbei­tete. 2003 präsentierte sie ihren End­be­richt und zeigte er­neut auf, dass sich Öster­reich hinter der Opfer­these ver­steckte und bei der Ent­schädi­gung an Opfer des NS-Regimes „oft nur halb­herzig und teil­weise recht zöger­lich“ agierte.

Im selben Jahr wurde die „Zentrale österreichische Forschungs­stelle Nach­kriegs­justiz“ ge­gründet, die staats­an­walt­schaft­liche Unter­suchungen und Gerichts­ver­fahren auf­grund von NS-Ver­brechen doku­men­tiert. Auf Be­treiben Simon Wiesen­thals wurde 2000 das „Mahn­mal für die öster­reichi­schen jüdischen Opfer der Schoah“ am Wiener Juden­platz, ge­staltet von Rachel Whiteread, ent­hüllt.

00:55:52 (00:47:32 bis 00:52:45) audio
Kontroverse um das Mahnmal am Judenplatz

Bericht im Mittagsjournal vom 2. Dezember 1996

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Dass die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit nicht abgeschlossen ist, zeigten auch die Debatten um die Wehrmachtsausstellung ab 1995. Sie widerlegte das Bild der „sauberen Wehrmacht“ und führte zu heftigen Reaktionen. Gegnerinnen und Gegner sprachen von einer Pauschalverurteilung aller Wehrmachtsangehörigen. Gerade diese Kontroversen verdeutlichen, wie stark historische Forschung, Familienerinnerung und politische Identität miteinander verflochten sind.

00:55:47 (00:31:52 bis 00:34:16) audio
Diskussion um die Wehrmachtausstellung in Kärnten

Bericht im Mittags­journal vom 5. September 1996

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Auch ein Interview mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel vom 9. November 2000 sorgte für Kritik, weil darin die Opferthese erneut anklingt. Kritisch gesehen wurde außerdem das „Jubiläumsjahr 2005“, in dem in Österreich vielfach die „Erfolgsstory“ der Zweiten Republik betont wurde, während in Europa stärker die Befreiung vom Nationalsozialismus im Mittelpunkt stand.

Im Gedenkjahr 2008, in dem an mehrere historische Ereignisse wie 1918, 1933 und 1938 erinnert wurde, spielte die Opferthese im offiziellen Rahmen kaum noch eine Rolle. 2013 präsentierte eine Kommission ihre Untersuchungsergebnisse über die Vergangenheit von Personen, nach denen Plätze oder Straßen in Wien benannt sind. Auch daran wird deutlich, dass Erinnerungskultur bis heute konkret in Städten, Schulen, Medien und politischen Debatten verhandelt wird.

Die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit ist daher kein abgeschlossenes Kapitel. Sie bleibt bis in die Gegenwart relevant, etwa in Debatten über Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus, Geschichtsverfälschung und den Umgang mit Erinnerungsorten. Gerade für junge Menschen ist die Beschäftigung mit diesen Fragen wichtig, weil sie zeigt, wie Demokratie auf historische Verantwortung, kritisches Denken und aktive gesellschaftliche Teilhabe angewiesen ist.

Weitere Archivlinks zum Thema Vergangenheitsbewältigung

00:02:55 video
Anschuldigungen gegen beide Präsi­dent­schafts­kandi­daten. Bericht in der „Zeit im Bild 1“ vom 26. April 1986
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Online nicht verfügbar
Antrittspressekonferenz von Kurt Waldheim
Online nicht verfügbar
Presse­konferenz von Zeit­zeug/innen der Studenten- und Kriegs­jahre Waldheims
00:59:55 audio
ÖVP-Obmann Alois Mock über Franz Vranitzkys Rück­tritts­drohung und die Waldheim-Affäre
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00:44:42 audio
Im Brennpunkt – Antisemitismus in Österreich
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01:00:00 audio
Kurzer Beitrag zu Simon Wiesenthal
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8. Arbeitsblätter

Recherche zum historischen Hintergrund – Arbeitsblatt 1
bietet Anregungen für die Recherche zum historischen Hintergrund. Die Schüler/innen sollen zu vor­ge­gebenen Themen auf den Seiten der Media­thek recher­chie­ren und die Er­gebnisse in der Form eines (Markt‑)Standes präsen­tieren. Die selbst zu er­stellende Time­line zur Ver­gangen­heits­be­wälti­gung hilft jeder Schülerin und jedem Schüler, sich einen Über­blick zu ver­schaffen.

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Schreibwerkstatt – Arbeitsblatt 2
bietet Ideen zur Textproduktion, in der die Schüler/innen das erworbene Wissen kreativ umsetzen. Das Angebot reicht von alternativen Biografien der damaligen Akteure über alternative Geschichtsschreibung bis zu fiktiven Telefonaten.

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„Theater der Unterdrückten“ – Arbeitsblatt 3
beschreibt eine Methode des „Theater der Unter­drückten“, das der Theater­praktiker und ‑theoretiker Augusto Boal ent­wickelte, und zeigt Mög­lich­keiten der Um­setzung.

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Mahnmale – Arbeitsblatt 4
bietet Vorschläge, um sich mit Holocaust­denk­mälern aus­ein­ander­zu­setzen. Die Schüler/innen er­arbeiten die Hinter­grund­geschichte zweier exemp­larisch aus­ge­wählter Mahn­male in Wien und präsen­tieren sie als Reise­führer/innen der Klasse. 

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Redeanalyse – Arbeitsblatt 5
enthält einen kurzen Auszug aus der 1991 im Nationalrat ge­haltenen Rede des öster­reichi­schen Bundes­kanzlers Franz Vranitzky. Die Ana­lyse der Rede bietet sich als Ab­schluss des Themen­pakets an, wobei vor allem die Be­deu­tung der Rede im Kon­text der Ver­gangen­heits­be­wältigung in Öster­reich themati­siert werden soll. 

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(Text und Inhalt: Julia Müller, 2014
Überarbeitung: Lisa Häring/Martin Schefzik, 2026)