Anhand verschiedener „Affären“, die jeweils heftige Debatten auslösten, wird die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit in der österreichischen Politik bis in die Gegenwart veranschaulicht. Dabei wird deutlich, dass diese Debatten nicht nur politische Einzelfälle waren, sondern grundlegende Fragen nach Verantwortung, Verdrängung, Erinnerung und demokratischer Kultur sichtbar machten. Auch die Reaktionen der Bevölkerung werden thematisiert.
Ebenso wird gezeigt, welche Bedeutung Reden österreichischer Politikerinnen und Politiker sowie die künstlerische Auseinandersetzung, etwa durch Mahnmale und Gedenkorte, im Prozess der NS-Vergangenheitsbewältigung spielten und bis heute spielen. Darüber hinaus wird sichtbar, dass Erinnerungskultur kein abgeschlossener Prozess ist, sondern immer wieder neu verhandelt wird.
Im Mittelpunkt dieses Themenpakets steht einerseits die selbstständige Recherche und anschauliche Präsentation des historischen Hintergrunds, andererseits die kreative Auseinandersetzung mit Informationen zum Thema NS-Vergangenheit und Erinnerungskultur in Österreich. Die Arbeitsblätter beinhalten konkrete Vorschläge zur Textproduktion, zur Umsetzung exemplarischer Szenen nach dem Vorbild des „Theater der Unterdrückten“ sowie zur Präsentation der Hintergrundgeschichte von Holocaustmahnmalen. Für eine abschließende reflexive Phase wird die Analyse einer konkreten Rede vorgeschlagen. Ergänzend bietet sich an, Reden, Medienberichte, Denkmäler und Ausstellungen ausdrücklich als historische Quellen zu behandeln, die analysiert, verglichen und kritisch eingeordnet werden können.
Am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg. 55 Millionen Tote, darunter sechs Millionen Jüdinnen und Juden, die in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern ermordet worden waren; Millionen Vertriebene; Millionen Kriegsgefangene und massive Zerstörungen in ganz Europa waren die Folge von Krieg, Besatzung und nationalsozialistischer Herrschaft.
Wenn Krieg und nationalsozialistische Herrschaft auch große Teile der Bevölkerung betrafen, so waren die Folgen für jede Einzelne und jeden Einzelnen sehr unterschiedlich, je nachdem, zu welcher Gruppe man gehörte: zu den Täterinnen und Tätern, zu den Opfern, zu den Emigrantinnen und Emigranten oder zu den Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern. Diese Einteilungen waren jedoch nicht immer eindeutig. Gerade nach 1945 wurde vielfach darüber gestritten, wer als Opfer anerkannt wurde, wer Verantwortung trug und wer in der öffentlichen Erinnerung sichtbar blieb oder unsichtbar gemacht wurde. Die Frage, zu welcher Gruppe man gehörte, war für die Zukunft äußerst entscheidend. Denn je nachdem, wie man selbst oder die eigene Familie während des nationalsozialistischen Regimes gehandelt hatte oder verfolgt worden war, waren die Ängste, Hoffnungen und Perspektiven nach Kriegsende sehr unterschiedlich.
Mit dem NSDAP-Verbotsgesetz im Mai 1945, dem Kriegsverbrechergesetz im Juni 1945 und dem Nationalsozialistengesetz 1948, das eine Amnestie für als „minderbelastet“ eingestufte Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten vorsah, wurden die juristischen Grundlagen für die Verfolgung von NS-Täterinnen und NS-Tätern gelegt.
Nach Kriegsende liefen die Entnazifizierungsverfahren der Besatzungsmächte und der österreichischen Regierung nebeneinander. In dieser ersten Phase der Entnazifizierung wurden über eine halbe Million Österreicherinnen und Österreicher als registrierte Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten erfasst, mehr als 170.000 zumindest kurzfristig aus ihren Funktionen entlassen und über 130.000 Fälle gerichtlich verfolgt und verhandelt. Diese Maßnahmen zeigen, dass es unmittelbar nach 1945 zunächst durchaus den Versuch gab, NS-Belastete zu erfassen und aus öffentlichen Funktionen zu entfernen.
Die Auseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit trat jedoch rasch hinter die materiellen Sorgen der Nachkriegszeit zurück. Zugleich bestand das Problem darin, dass nationalsozialistische Denkweisen nicht mit dem Kriegsende verschwunden waren. Die Entnazifizierung war daher nicht nur eine juristische, sondern auch eine gesellschaftliche und politische Herausforderung. Besonders schwierig war es, nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung langfristig in ein demokratisches System zu integrieren..
Zusammenschnitt aus dem Nürnberger Prozess
Bundespräsidentschaftswahlkampf.
Strich unter die Vergangenheit
1947 wurde das Opferfürsorgegesetz erlassen, das eine begrenzte soziale Unterstützung und bestimmte Begünstigungen bei Ämtern und Behörden vorsah. Das Gesetz unterschied zunächst zwischen ehemaligen politisch aktiven Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern und Opfern von Verfolgung aus rassistischen, religiösen, nationalen oder politischen Gründen. Diese Regelung schloss jedoch zahlreiche Opfergruppen ganz oder teilweise aus oder erkannte ihr Leiden erst sehr spät an.
Die aufgrund einer Behinderung verfolgten NS-Opfer wurden erst 1995 berücksichtigt, 2005 kamen weitere vom NS-Regime verfolgte Gruppen hinzu, darunter Homosexuelle, Opfer der NS-Gesundheitspolitik und Opfer der Militärjustiz. Sozial benachteiligte Opfergruppen, insbesondere Roma und Sinti, hatten große Schwierigkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Historisch belastete Fremdbezeichnungen für diese Gruppen sollten heute nur mehr quellenkritisch verwendet werden. Erst 1988 wurde in einer Novelle des Opferfürsorgegesetzes verankert, dass auch ehemalige Häftlinge der sogenannten „Zigeunerlager“ sowie ausgesiedelte Sloweninnen und Slowenen Anspruch auf Rentenfürsorge haben.
Widerstand aus Menschlichkeit, etwa Hilfe für Kriegsgefangene oder das Verbergen bedrohter Personen, wurde von den Behörden lange nicht als aktiver Einsatz gegen das NS-Regime anerkannt. Militärische Delikte galten nur dann als Widerstand, wenn die Betroffenen parteipolitische Bindungen oder Motive nachweisen konnten. Damit zeigte sich, dass staatliche Anerkennung von Widerstand oft an enge und politisch geprägte Kriterien gebunden war.
Außerdem waren viele Leistungen des Opferfürsorgegesetzes an eine aufrechte österreichische Staatsbürgerschaft gebunden. Emigrantinnen und Emigranten, die bereits die Staatsbürgerschaft ihres Zufluchtslandes angenommen hatten, erhielten vielfach nur Einmalzahlungen und konnten nur wenige Entschädigungsleistungen beanspruchen. Erst 2001 wurde diese Benachteiligung der 1938 und danach Vertriebenen und Geflüchteten durch eine Novelle beseitigt. Emigrantinnen und Emigranten wurden von offizieller Seite zudem nie ausdrücklich eingeladen, nach Österreich zurückzukehren.
Die Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer erhielten lange weder ausreichende Anerkennung für ihren Einsatz gegen das NS-Regime noch eine bedeutende Rolle in der Politik der Zweiten Republik. Dies zeigt, dass der Umgang mit den Opfern und Gegnerinnen und Gegnern des Nationalsozialismus in Österreich über Jahrzehnte von Ausgrenzung, Verzögerung und mangelnder Anerkennung geprägt war.
über sein Zusammentreffen mit dem berüchtigten Arzt Heinrich Gross 1975
3. Der Opfermythos
Lange wurde die nationalsozialistische Vergangenheit Österreichs in der Gesellschaft verdrängt, vergessen oder tabuisiert. Schon 1945 präsentierte sich Österreich als Opfer des nationalsozialistischen Deutschlands. Gestützt wurde diese Interpretation des „Anschlusses“ durch die am 1. November 1943 veröffentlichte Moskauer Deklaration, in der die Alliierten das Ziel eines freien und unabhängigen Österreichs erklärten. Österreich wurde darin zwar als „erstes Opfer“ der Angriffspolitik Hitlers bezeichnet, zugleich aber auch auf seine Verantwortung für die Teilnahme am Krieg an der Seite Hitler-Deutschlands hingewiesen.
Der sogenannte „Opfermythos“ meint also die lange wirksame politische und gesellschaftliche Erzählung, Österreich sei vor allem Opfer gewesen und habe nur eine geringe Mitverantwortung getragen. Diese Sichtweise erleichterte nach 1945 den Wiederaufbau eines nationalen Selbstbildes, erschwerte aber zugleich die Auseinandersetzung mit österreichischer Beteiligung an NS-Verbrechen.
Die Moskauer Deklaration war eine Grundlage der Verhandlungen, die 1955 zum Staatsvertrag und zur Wiederherstellung eines souveränen Österreich führten. Der „Opfermythos“ blieb dabei ein zentraler Gründungsmythos der Zweiten Republik.
Nach einer Reihe von Skandalen, die 1986 in der Waldheim-Affäre einen Höhepunkt fanden, konnte das Tabu der österreichischen Beteiligung am nationalsozialistischen Regime nicht mehr aufrechterhalten werden. Erst dadurch begann eine breitere öffentliche Debatte darüber, dass viele Österreicherinnen und Österreicher nicht nur Opfer, sondern auch Mittäterinnen, Mitläufer oder Profiteure des Regimes gewesen waren.
Wie schwer man sich in Österreich mit der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit tat und wie widersprüchlich damit umgegangen wurde, zeigen die folgenden „Affären“.
Bruno Kreisky, selbst in einer assimilierten jüdischen Wiener Familie aufgewachsen und schon vor dem Krieg politisch als Sozialdemokrat engagiert, musste 1938 emigrieren und war seit seiner Rückkehr nach Österreich 1951 in der Politik tätig. 1970 wird er Bundeskanzler einer SPÖ-Minderheitsregierung unter Duldung der FPÖ. Simon Wiesenthal, Leiter des Dokumentationszentrums (des Bundes Jüdischer Verfolgter des Naziregimes) und als solcher durch die Ausforschung des Aufenthaltes nationalsozialistischer Kriegsverbrecher/innen international anerkannt, kritisierte die Nominierung mehrerer Minister des Kabinetts Kreiskys, weil sie NS-Organisationen angehört hatten.
Vor der Wahl 1975 stellte sich Kreisky darauf ein, dass die SPÖ die absolute Mehrheit, die sie bei den Wahlen 1971 erlangt hatte, nicht mehr erreichen und somit eine Koalition mit der FPÖ unter deren Bundesparteiobmann Friedrich Peter notwendig sein würde. Wiesenthal erfuhr, dass Friedrich Peter einer Einheit der SS angehört hatte, die für Massenmorde an der Zivilbevölkerung verantwortlich gewesen war. Erst nach der Wahl, bei der die SPÖ die absolute Mehrheit behielt, machte Wiesenthal den Vorwurf öffentlich. Peter wies zurück, an Mordaktionen beteiligt gewesen zu sein. Bundeskanzler Bruno Kreisky stellte sich hinter Peter, unterstellte Wiesenthal „Mafiamethoden“ und warf ihm vor, selbst mit dem NS-Regime kollaboriert zu haben. Wiesenthal klagte den Bundeskanzler, der daraufhin seine Anschuldigungen zurücknehmen musste.
Auch in der österreichischen Bevölkerung, von der die meisten gerne einen Schlussstrich unter die NS-Zeit gesetzt hätten, löste der Streit hitzige, teils antisemitisch gefärbte Diskussionen aus.
Die Affäre zeigt exemplarisch, wie stark die Auseinandersetzung mit nationalsozialistischer Belastung in den 1970er Jahren noch von Abwehr, Relativierung und antisemitischen Ressentiments geprägt war.
1978 kandidierte Friedrich Peter nicht mehr als Bundesparteiobmann der FPÖ, blieb aber weiterhin einflussreich. 1983 sollte er unter der rot-blauen Koalition dritter Nationalratspräsident werden, zog jedoch nach heftigen Protesten wegen seiner SS-Vergangenheit seine Kandidatur zurück. Gerade an diesem Fall wird deutlich, dass die öffentliche Thematisierung nationalsozialistischer Vergangenheit häufig erst dann einsetzte, wenn konkrete politische Karrieren davon betroffen waren.
Walter Reder war als SS-Sturmbannführer unter anderem für ein Massaker im italienischen Marzobotto verantwortlich, bei dem 1800 Bewohner/innen ums Leben kamen. 1951 wurde Reder in Italien zu lebenslanger Haft verurteilt. Österreich sah sich als „Schutzmacht“ für den Kriegsverbrecher, obwohl er bereits 1934 die österreichische zugunsten der deutschen Staatsbürgerschaft aufgegeben hatte. 1956 wurde Reder wieder die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen und Anfang der 1960er Jahre stellte das Außenministerium fest, dass Reder als Kriegsgefangener im Sinn der Genfer Kriegsgefangenenkonvention zu behandeln sei. Für seine Freilassung setzten sich im Laufe der Jahrzehnte viele österreichische Spitzenpolitiker/innen, aber auch Persönlichkeiten wie Kardinal König ein.
1984 schrieb Reder an die Bürger/innen von Marzabotto einen Brief, in dem er seine tiefe Reue ausdrückte. Nachdem er im Jänner 1985 aus dem Gefängnis entlassen und nach Österreich überstellt worden war, widerrief er seine Reuebekundungen.
Bei seiner Ankunft am Grazer Flughafen wurde er vom damaligen Verteidigungsminister Friedhelm Frischenschlager (FPÖ) begrüßt. Dieser Handschlag löste eine Protestwelle im In- und Ausland aus. Scharf kritisiert wurde auch, dass dem verurteilten Kriegsverbrecher nach seiner Rückkehr vom ÖVP-Politiker Wilhelm Gorton Unterkunft gewährt wurde. In Österreich bewirkte der Fall Walter Reder eine breite Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit – manche meinen, zum ersten Mal.
Der Fall Walter Reder machte sichtbar, wie groß in Teilen der österreichischen Politik und Öffentlichkeit noch immer die Bereitschaft war, NS-Täter als „eigene Leute“ zu behandeln oder ihre Verbrechen zu relativieren. Gleichzeitig führte die Empörung über den Fall zu einer breiteren öffentlichen Debatte über Verantwortung und Erinnerung.
Ausschnitt aus der ORF-Pressestunde vom 27. Jänner 1985
Kurt Waldheim zählte zu den bedeutendsten, zugleich aber auch umstrittensten Politikern Österreichs. Seine politische Karriere begann 1947 im Außenministerium. Später war er Diplomat, Außenminister, von 1972 bis 1981 Generalsekretär der Vereinten Nationen und von 1986 bis 1992 österreichischer Bundespräsident.
Während des Wahlkampfs zur Bundespräsidentenwahl 1986 lösten Berichte des Nachrichtenmagazins „profil“ über Waldheims NS-Vergangenheit heftige politische Auseinandersetzungen aus. Auch international wurde das Thema aufgegriffen. Waldheim hatte in seiner offiziellen Biografie verschwiegen, dass er 1942 nach Saloniki zur Heeresgruppe E der Deutschen Wehrmacht versetzt worden war, einer Einheit, in deren Umfeld Deportationen und Kriegsverbrechen stattfanden.
Mit Aussagen wie „Ich habe im Krieg nichts anderes getan als hunderttausende Österreicher auch, nämlich meine Pflicht als Soldat erfüllt“ zeigte Waldheim einen unsensiblen und oberflächlichen Umgang mit seiner Vergangenheit. Gerade diese Haltung sprach jedoch viele Menschen an, weil sie an ein lange verbreitetes Selbstverständnis anschloss: Man habe „nur seine Pflicht getan“ und keine Verantwortung getragen.
Im Zuge der Auseinandersetzung wurden antisemitische Ressentiments bedient, auch von Waldheim selbst. 1987 wurde er von den USA auf eine Beobachtungsliste gesetzt und durfte nicht mehr als Privatperson einreisen. Auf seinen Wunsch setzte die österreichische Bundesregierung eine internationale Historikerkommission ein. Diese konnte zwar keine unmittelbare Mittäterschaft nachweisen, stellte jedoch fest, dass Waldheim entgegen seinen Aussagen von Kriegsverbrechen am Balkan gewusst haben musste.
1987 wurde Waldheim vom US-amerikanischen Justizministerium auf die „Watchlist“ gesetzt. Das bedeutete, dass er als Privatperson bis zur Entkräftung der Vorwürfe gegen ihn nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen durfte.
Simon Wiesenthal forderte daraufhin Waldheims Rücktritt. Waldheim blieb im Amt, doch die Kritik verstummte nicht. Die Affäre hatte weitreichende Folgen: Sie beschädigte das internationale Ansehen Österreichs und zwang die österreichische Öffentlichkeit, sich intensiver mit dem „Opfermythos“ und mit Fragen nach Mitwissen, Mitverantwortung und Verdrängung auseinanderzusetzen.
Beitrag aus dem Abendjournal vom 27. April 1987 der mit einer Einspielung der Headline von CNN beginnt.
Beitrag im Mittagsjournal vom 9. Juni 1986
Auf Kurt Waldheims Wunsch setzte die österreichische Bundesregierung eine internationale Historikerkommission zur Überprüfung der Anschuldigungen ein. Diese konnte zwar keine Beteiligung oder Mittäterschaft nachweisen, stellte aber fest, dass Waldheim – entgegen seiner Aussagen – von den Kriegsverbrechen am Balkan gewusst haben musste. Daraufhin forderte Simon Wiesenthal, der Leiter des Jüdischen Dokumentationszentrums, Waldheims Rücktritt. Waldheim blieb im Amt, doch seine „Gedächtnislücken“ ließen die Kritik nie verstummen und die internationale Isolation hielt weiter an. Die Bezeichnung „Lügenpräsident“ des Schriftstellers Thomas Bernhard wurde in der ausländischen Presse zu einem geläufigen Ausdruck. Zurück blieb das Bild eines Landes, das sich mit der eigenen nationalsozialistischen Vergangenheit nicht auseinandergesetzt hatte. Der umstrittene Bundespräsident polarisierte die Gesellschaft und löste eine öffentliche Diskussion über den „Opfermythos“ aus.
Bericht im Mittagsjournal vom 5. Februar 1988 kurz vor der Veröffentlichung des Berichts der Historikerkommission
Das Gedenkjahr 1988 (50 Jahre „Anschluß“) war geprägt von zahlreichen Diskussionsveranstaltungen und Publikationen zum Thema Vergangenheitsbewältigung und Opfermythos. Der längst fällige Prozess der Aufarbeitung hatte eingesetzt und führte nach wie vor zu teilweise heftigen Auseinandersetzungen. Als Beispiele seien die Diskussionen um die Aufführung des Theaterstücks „Heldenplatz“ von Thomas Bernhard am Wiener Burgtheater oder um die Errichtung des „Mahnmals gegen Krieg und Faschismus“ auf dem Platz vor der Albertina durch den österreichischen Bildhauer Alfred Hrdlicka genannt.
Bericht in der Wochenschau vom 10. Oktober 1988
Bericht im Mittagsjournal vom 11. Oktober 1988
Bericht im Mittagsjournal vom 26. Juli 1988
International blieb Österreich weiterhin belastet. Bundeskanzler Franz Vranitzky übernahm Aufgaben, die unter anderen Umständen der Bundespräsident wahrgenommen hätte. Er ging auf Distanz zu Waldheim und später auch zu Jörg Haider. Damit verschob sich allmählich auch die offizielle politische Sprache: Die bisher dominante Opferthese wurde zunehmend in Frage gestellt.
Beitrag im Mittagsjournal vom 15. Februar 1988
Im langen Prozess der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit Österreichs ist die Rede Vranitzkys vor dem Nationalrat am 8. Juli 1991 bemerkenswert. Vranitzky nahm die Aussage des Kärntner Landeshauptmanns und FPÖ-Vorsitzenden Jörg Haider, dass es im Dritten Reich eine „ordentliche Beschäftigungspolitik“ gegeben habe, zum Anlass, um sich kritisch mit der Rolle Österreichs in der Vergangenheit auseinanderzusetzen. Der Bundeskanzler relativierte nicht nur die bis dahin auch von offizieller Seite hochgehaltene These von Österreich als erstem Opfer des nationalsozialistischen Regimes, sondern bekannte auch die Mitschuld der Österreicher/innen am Zweiten Weltkrieg und dessen Folgen ein.
Zwei Jahre später bat Vranitzky während einer Israelreise die Opfer des Nationalsozialismus im Namen der Republik um Verzeihung. Diese Rede gilt als Wendepunkt, weil sich das offizielle Österreich damit deutlicher von den politischen Mythen der Nachkriegszeit entfernte.
1994 besuchte Bundespräsident Thomas Klestil als erster österreichischer Präsident Israel und bekannte sich vor der Knesset zum „schweren Erbe der Geschichte“. Ein weiterer Meilenstein war 1998 die Einsetzung einer Historikerkommission zur Aufarbeitung von NS-Raub und Wiedergutmachung. 2003 legte sie ihren Endbericht vor und zeigte erneut, dass Österreich bei Entschädigungen lange zögerlich und oft nur halbherzig gehandelt hatte.
Im selben Jahr wurde die „Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz“ gegründet. Auf Betreiben Simon Wiesenthals wurde 2000 das Mahnmal für die österreichischen jüdischen Opfer der Shoah am Wiener Judenplatz enthüllt. Solche Gedenkorte zeigen, dass Erinnerung nicht nur durch Reden und Gesetze, sondern auch durch den öffentlichen Raum geprägt wird. Mahnmale, Gedenktafeln und Benennungen von Plätzen oder Straßen machen sichtbar, wer erinnert wird und wer lange übersehen wurde.
Ausschnitt aus dem Abendjournal vom 9. Juni 1993
Bericht im Mittagsjournal vom 16. November 1994
Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der österreichischen Vergangenheitsbewältigung war 1998 die Einsetzung einer Historikerkommission, die den Themenkomplex „Raub von jüdischem Eigentum durch das NS-Regime und die Versuche der Wiedergutmachung“ aufarbeitete. 2003 präsentierte sie ihren Endbericht und zeigte erneut auf, dass sich Österreich hinter der Opferthese versteckte und bei der Entschädigung an Opfer des NS-Regimes „oft nur halbherzig und teilweise recht zögerlich“ agierte.
Im selben Jahr wurde die „Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz“ gegründet, die staatsanwaltschaftliche Untersuchungen und Gerichtsverfahren aufgrund von NS-Verbrechen dokumentiert. Auf Betreiben Simon Wiesenthals wurde 2000 das „Mahnmal für die österreichischen jüdischen Opfer der Schoah“ am Wiener Judenplatz, gestaltet von Rachel Whiteread, enthüllt.
Bericht im Mittagsjournal vom 2. Dezember 1996
Dass die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit nicht abgeschlossen ist, zeigten auch die Debatten um die Wehrmachtsausstellung ab 1995. Sie widerlegte das Bild der „sauberen Wehrmacht“ und führte zu heftigen Reaktionen. Gegnerinnen und Gegner sprachen von einer Pauschalverurteilung aller Wehrmachtsangehörigen. Gerade diese Kontroversen verdeutlichen, wie stark historische Forschung, Familienerinnerung und politische Identität miteinander verflochten sind.
Bericht im Mittagsjournal vom 5. September 1996
Auch ein Interview mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel vom 9. November 2000 sorgte für Kritik, weil darin die Opferthese erneut anklingt. Kritisch gesehen wurde außerdem das „Jubiläumsjahr 2005“, in dem in Österreich vielfach die „Erfolgsstory“ der Zweiten Republik betont wurde, während in Europa stärker die Befreiung vom Nationalsozialismus im Mittelpunkt stand.
Im Gedenkjahr 2008, in dem an mehrere historische Ereignisse wie 1918, 1933 und 1938 erinnert wurde, spielte die Opferthese im offiziellen Rahmen kaum noch eine Rolle. 2013 präsentierte eine Kommission ihre Untersuchungsergebnisse über die Vergangenheit von Personen, nach denen Plätze oder Straßen in Wien benannt sind. Auch daran wird deutlich, dass Erinnerungskultur bis heute konkret in Städten, Schulen, Medien und politischen Debatten verhandelt wird.
Die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit ist daher kein abgeschlossenes Kapitel. Sie bleibt bis in die Gegenwart relevant, etwa in Debatten über Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus, Geschichtsverfälschung und den Umgang mit Erinnerungsorten. Gerade für junge Menschen ist die Beschäftigung mit diesen Fragen wichtig, weil sie zeigt, wie Demokratie auf historische Verantwortung, kritisches Denken und aktive gesellschaftliche Teilhabe angewiesen ist.
Recherche zum historischen Hintergrund – Arbeitsblatt 1
bietet Anregungen für die Recherche zum historischen Hintergrund. Die Schüler/innen sollen zu vorgegebenen Themen auf den Seiten der Mediathek recherchieren und die Ergebnisse in der Form eines (Markt‑)Standes präsentieren. Die selbst zu erstellende Timeline zur Vergangenheitsbewältigung hilft jeder Schülerin und jedem Schüler, sich einen Überblick zu verschaffen.
Schreibwerkstatt – Arbeitsblatt 2
bietet Ideen zur Textproduktion, in der die Schüler/innen das erworbene Wissen kreativ umsetzen. Das Angebot reicht von alternativen Biografien der damaligen Akteure über alternative Geschichtsschreibung bis zu fiktiven Telefonaten.
„Theater der Unterdrückten“ – Arbeitsblatt 3
beschreibt eine Methode des „Theater der Unterdrückten“, das der Theaterpraktiker und ‑theoretiker Augusto Boal entwickelte, und zeigt Möglichkeiten der Umsetzung.
Mahnmale – Arbeitsblatt 4
bietet Vorschläge, um sich mit Holocaustdenkmälern auseinanderzusetzen. Die Schüler/innen erarbeiten die Hintergrundgeschichte zweier exemplarisch ausgewählter Mahnmale in Wien und präsentieren sie als Reiseführer/innen der Klasse.
Redeanalyse – Arbeitsblatt 5
enthält einen kurzen Auszug aus der 1991 im Nationalrat gehaltenen Rede des österreichischen Bundeskanzlers Franz Vranitzky. Die Analyse der Rede bietet sich als Abschluss des Themenpakets an, wobei vor allem die Bedeutung der Rede im Kontext der Vergangenheitsbewältigung in Österreich thematisiert werden soll.
(Text und Inhalt: Julia Müller, 2014
Überarbeitung: Lisa Häring/Martin Schefzik, 2026)