Die Geschichte Südtirols in den Ö1-Journalen

„Los von Rom? Jeder weiß, dass das unmöglich ist.“
(Luis Durnwalder, 24 Jahre lang Südtiroler Landeshauptmann)

Dieses Themenpaket behandelt einige zentrale Aspekte der Geschichte Südtirols von 1918/19, dem Abschluss des Vertrags von Saint-Germain-en-Laye, bis zur Streitbeilegung 1992 und darüber hinaus. Dabei wird deutlich, wie politische Grenzziehungen, Nationalismus, Diktatur und internationale Verhandlungen das Zusammenleben der deutsch-, italienisch- und ladinischsprachigen Bevölkerung prägten.

Anhand verschiedener Tondokumente, hauptsächlich Beiträge aus Journal-Sendungen des österreichischen Radiosenders Ö1, werden unter anderem die Themen Minderheitenrechte, sprachliche und kulturelle Identität, staatliche Unterdrückung, bewaffneter Widerstand/Terrorismus und Autonomie behandelt und die Entwicklung des Südtirolkonflikts chronologisch beleuchtet. Damit werden auch zentrale Fragen der Politischen Bildung angesprochen: Wie können Minderheitenrechte geschützt werden? Welche Möglichkeiten demokratischer Konfliktlösung gibt es? Und wo verläuft die Grenze zwischen politischem Widerstand und Terrorismus?

Die Radiobeiträge sind nicht nur Darstellungen historischer Ereignisse, sondern selbst historische Medienquellen. Bei ihrer Analyse sollte daher berücksichtigt werden, wann ein Beitrag entstanden ist, welche Personen zu Wort kommen, welche Begriffe verwendet werden und welche Perspektiven möglicherweise fehlen. Neben der Sicht deutschsprachiger Südtirolerinnen und Südtiroler sollten auch die Erfahrungen der italienisch- und ladinischsprachigen Bevölkerung berücksichtigt werden.

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Anhand der Geschichte Südtirols sollen die Schüler/innen über die Hinter­gründe des Konflikts zwischen Österreich und Italien informiert und für den Umgang mit autochthonen Minderheiten sensibilisiert werden. Die Schüler/innen sollen durch gezielte Frage­stel­lungen und Arbeits­an­weis­ungen im Sinne eines re­flek­tierten G­eschichts­be­wusstseins Frage-, Orientierungs- und Sachkompetenz er­langen. Ein weiteres Ziel ist, dass die Schüler/innen lernen, his­torische Zu­sammen­hänge zu ver­stehen und zu er­kennen. Dazu gehört auch zu be­greifen, dass historische Er­eignisse mit der An­gabe eines Grundes bzw. einer Ursache nicht erklärt werden können.

1. St. Germain

Im Mittagsjournal vom 10. September 1999 wurde über den im Sep­tem­ber 1919 unter­zeichneten Friedens­ver­trag von St. Germain und seinen Folgen für Tirol berichtet.

00:55:59 (00:41:40 bis 00:50:38) audio
80 Jahre Vertrag von St. Germain

Beitrag im Mittagsjournal vom 10. September 1999
(von Minute 41:40 bis 50:38)

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Nach dem Ersten Weltkrieg wurde im Vertrag von Saint-Germain-en-Laye die Auflösung der österreichischen Reichshälfte Österreich-Ungarns geregelt und es wurden die Bedingungen für die neue Republik festgehalten. Südtirol musste demgemäß an Italien abgetreten werden. Das betroffene Gebiet umfasste das heutige Südtirol und das Trentino. Die überwiegend deutschsprachige und teilweise ladinischsprachige Bevölkerung Südtirols wurde dadurch Teil des italienischen Staates. Eine Volksabstimmung über die staatliche Zugehörigkeit fand nicht statt.

Nach der Machtübernahme des Faschisten Benito Mussolini in Italien 1922 kam es in Südtirol zu massiven Repressionen gegenüber der deutschsprachigen Bevölkerung bzw. der deutschen Sprache. Die faschistische Regierung verfolgte eine systematische Politik der Italianisierung. Deutschsprachige Schulen wurden geschlossen, die deutsche Sprache aus vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verdrängt und deutsche Ortsnamen durch italienische Bezeichnungen ersetzt. In den sogenannten „Katakombenschulen“ erhielten Kinder heimlich Unterricht in deutscher Sprache. Auch die ladinischsprachige Bevölkerung war von der faschistischen Vereinheitlichungspolitik betroffen.

Der Einmarsch der nationalsozialistischen Truppen in Österreich am 12. März 1938 wurde von einem großen Teil der deutschsprachigen Bevölkerung Südtirols in der Hoffnung begrüßt, dass bald auch Südtirol ins Deutsche Reich eingegliedert werde. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass es auch Ablehnung und Widerstand gegen den Nationalsozialismus gab. Das Gegenteil war jedoch der Fall. Adolf Hitler wollte das Bündnis mit dem faschistischen Italien nicht gefährden und erkannte die Brennergrenze an. Damit wurden die Interessen der Südtiroler Bevölkerung den außenpolitischen Zielen der beiden Diktaturen untergeordnet.

Das nationalsozialistische Deutschland und das faschistische Italien vereinbarten 1939 die sogenannte „Option“. Am 23. Juni 1939 kam es in Berlin zur Vereinbarung über die Umsiedlung jener deutsch- und ladinischsprachigen Südtirolerinnen und Südtiroler, die nicht dauerhaft unter italienischer Herrschaft bleiben wollten. Durch die „Option“ teilte sich die deutschsprachige Südtiroler Bevölkerung in „Optantinnen und Optanten“ – jene, die für die Umsiedlung nach Deutschland stimmten – und „Dableiberinnen und Dableiber“, jenen deutschsprachigen Bevölkerungsteil, der in Südtirol bleiben wollte.

<p>Siegesdenkmal in Bozen</p>

Siegesdenkmal in Bozen

00:57:51 (00:38:15 bis 00:40:44) audio
Diskussion um das Südtiroler Selbstbestimmungsrecht

Mittagsjournal vom 3. September 1991
(Minute 38:18 bis 40:44)

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Diese Entscheidung fand nicht unter freien und demokratischen Bedingungen statt. Wer für die Auswanderung optierte, musste Heimat und Besitz zurücklassen; wer blieb, musste mit einer weiteren Italianisierung rechnen. Nationalsozialistische Organisationen übten starken Druck auf die Bevölkerung aus, während auch die faschistischen Behörden die Entscheidung beeinflussten. Die Option führte zu schweren Konflikten innerhalb von Familien, Dörfern und Gemeinden. Viele Menschen verließen Südtirol, ein Teil von ihnen kehrte nach dem Zweiten Weltkrieg zurück.

2. Nach dem Zweiten Weltkrieg

Am letzten Tag des Zweiten Weltkriegs in Europa, dem 8. Mai 1945, gründeten einige Mitglieder des „Andreas-Hofer-Bundes“ die „Südtiroler Volkspartei“ (SVP). An ihrer Gründung waren unter anderem Personen beteiligt, die Widerstand gegen den Nationalsozialismus geleistet hatten. Die Partei wurde von der Militärregierung sofort zugelassen. Die SVP galt als Garant für eine antinationalsozialistische Ausrichtung. Sie verstand sich als politische Sammelpartei der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung Südtirols.

Als wichtigste Aufgaben wurden genannt: nach 25-jähriger Unterdrückung durch Faschismus und Nationalsozialismus den kulturellen, sprachlichen und wirtschaftlichen Rechten der Südtirolerinnen und Südtiroler auf der Basis demokratischer Grundsätze Geltung zu verschaffen; zur Ruhe und Ordnung im Land beizutragen und den Anspruch des Südtiroler Volkes auf Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes bei den alliierten Mächten zu vertreten. Zugleich musste sich die Südtiroler Gesellschaft mit der Zustimmung zum Nationalsozialismus, der Beteiligung an nationalsozialistischen Organisationen und den Konflikten zwischen Optantinnen und Optanten sowie Dableiberinnen und Dableibern auseinandersetzen.

Am 14. September 1945 entschieden die Siegermächte in London, dass Südtirol vorerst bei Italien bleiben würde. Man war lediglich bereit, österreichische Vorschläge für kleinere Grenzberichtigungen zugunsten Österreichs zu prüfen. Eine Volksabstimmung oder eine Rückkehr Südtirols zu Österreich wurde von den Alliierten abgelehnt.

Für die österreichische Regierung gab es unmittelbar nach dem Krieg andere Prioritäten als Südtirol. Dazu gehörten der Wiederaufbau, die Versorgung der Bevölkerung, die Wiederherstellung demokratischer Strukturen und die Beendigung der alliierten Besatzung. Dennoch wurde in den folgenden Monaten im Zuge des intensiven diplomatischen Kontakts zu den Siegermächten auch Südtirol immer wieder thematisiert.

Historisch wurde mit der über 600-jährigen Geschichte Tirols als Teil von Österreich argumentiert. Man wollte eine Revision der Entscheidung des Jahres 1919 erreichen, als Südtirol Italien zugesprochen worden war. Dabei wurde vor allem auf die historische Zugehörigkeit Tirols und auf die mehrheitlich deutsche Sprache der Bevölkerung verwiesen. Solche Argumente sollten jedoch kritisch geprüft werden: Historische Zugehörigkeit und Sprache ergeben nicht automatisch einen eindeutigen Anspruch auf ein bestimmtes Staatsgebiet. Zudem lebten und leben in Südtirol auch italienisch- und ladinischsprachige Menschen, deren Interessen in nationalen Argumentationen häufig nur unzureichend berücksichtigt wurden.

<p>Südtirol ist nicht Italien</p>

Südtirol ist nicht Italien

Zur Bekräftigung der Argumentation wurde auch der von 1913–1921 amtierende US-Präsident Woodrow Wilson zitiert, dem in österreichischen Darstellungen die Aussage zugeschrieben wurde, die Abtrennung Südtirols sei eine „Fehlentscheidung“ gewesen. Wirtschaftlich wurde so argumentiert, dass der Verlust, den Italien erleiden würde, sehr gering sei im Vergleich dazu, was Österreich gewinnen würde. Das erklärte Ziel war die Selbstbestimmung Südtirols, was nur mit der Rückkehr zu Österreich zu verwirklichen sei. Eine Volksabstimmung durchzuführen, lehnten die Alliierten ab.

Nachdem eine Grenzänderung nicht durchsetzbar war, verlagerte sich der politische Schwerpunkt zunehmend auf die Frage, wie innerhalb Italiens wirksame Minderheitenrechte und eine weitreichende Autonomie erreicht werden könnten.

3. Das Gruber-De-Gasperi-Abkommen (Das Pariser Abkommen)

Am 1. Mai 1946 lehnten die Alliierten die Wiedereingliederung Südtirols in österreichisches Staatsgebiet erneut ab. Die Entscheidung ist vor allem vor dem Hintergrund des Ost-West-Konfliktes zu sehen. Den Alliierten war mehr mit einem verlässlichen Bündnispartner Italien gedient als mit einem größeren Österreich, dessen Zukunft noch ungewiss war.

Am 5. September 1946 unterzeichneten der österreichische Außenminister Karl Gruber und der italienische Ministerpräsident Alcide De Gasperi jenes Abkommen in Paris, welches als das „Gruber-De-Gasperi-Abkommen“ in die Geschichte einging. Das Abkommen wurde Bestandteil des Friedensvertrags der Alliierten mit Italien und bildete die internationale Grundlage für den Schutz der deutschsprachigen Bevölkerung Südtirols. Österreich konnte sich dadurch gegenüber Italien auf die Einhaltung der Vereinbarungen berufen.

Die wesentlichen Punkte dieses Abkommens waren: Den deutschsprachigen Einwohnerinnen und Einwohnern wird volle Gleichberechtigung mit den italienischsprachigen Einwohnerinnen und Einwohnern im Rahmen besonderer Maßnahmen zum Schutze des Volkscharakters und der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der deutschsprachigen Bevölkerungsgruppe zugesichert. Dazu gehört u. a. der Schulunterricht in der Muttersprache, die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache in den öffentlichen Ämtern sowie bei den zweisprachigen Ortsbezeichnungen und eine angemessene Beteiligung der deutschsprachigen Bevölkerung an Stellen im öffentlichen Dienst. Außerdem wird die Ausübung einer autonomen regionalen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt gewährt und die italienische Regierung verpflichtet sich zu Beratungen mit der österreichischen Regierung.

Die genaue räumliche und politische Ausgestaltung dieser Autonomie blieb im Abkommen jedoch offen. Zudem konzentrierte es sich vor allem auf die deutschsprachige Bevölkerung, während die besonderen Rechte und Bedürfnisse der ladinischsprachigen Bevölkerung zunächst nur unzureichend berücksichtigt wurden.

Andere wichtige Punkte waren, die „Option“ zu revidieren, ein Abkommen für den freien Personen- und Güterdurchgangsverkehr zwischen Nord- und Osttirol auszuarbeiten und besondere Vereinbarungen zur Erleichterung eines erweiterten Grenzverkehrs zwischen Österreich und Italien zu treffen.

Mit dem ersten Autonomiestatut von 1948 wurde die Autonomie nicht allein der Provinz Bozen-Südtirol, sondern der gemeinsamen Region Trentino-Südtirol übertragen. Da die italienischsprachige Bevölkerung des Trentino innerhalb dieser Region die Mehrheit bildete, empfanden viele deutschsprachige Südtirolerinnen und Südtiroler diese Regelung als unzureichend. Zahlreiche wichtige Entscheidungen wurden auf regionaler Ebene getroffen, wodurch die zugesicherte Selbstverwaltung nur eingeschränkt verwirklicht werden konnte.

00:55:47 (00:26:29 bis 00:31:52) audio
50 Jahre Gruber-De-Gasperi-Abkommen

Bericht von der Festveranstaltung aus dem Wiener Parlament im Mittagsjournal vom 5. September 1996 (von Minute 26:29 bis 31:52)

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1949/1950 häuften sich die Beschwerden darüber, dass die im Pariser Abkommen vereinbarten Regelungen bezüglich der Zweisprachigkeit nicht eingehalten würden. In vielen Bereichen blieb Italienisch die vorherrschende Amtssprache. Deutschsprachige Südtirolerinnen und Südtiroler waren im öffentlichen Dienst deutlich unterrepräsentiert, während ausreichende Deutschkenntnisse bei italienischsprachigen Beamtinnen und Beamten häufig fehlten. Dadurch war der gleichberechtigte Zugang zu Behörden und öffentlichen Arbeitsplätzen eingeschränkt.

Als eines der größten Probleme sahen die Vertreterinnen und Vertreter der deutschsprachigen Bevölkerung die von der italienischen Regierung geförderte Zuwanderung von italienischsprachigen Arbeitskräften aus anderen Teilen Italiens. In der Wohnbaupolitik wurde die deutschsprachige Bevölkerung ebenfalls deutlich diskriminiert. Die staatlich geförderte Industrialisierung des Raumes Bozen und der Bau neuer Wohnsiedlungen für zugewanderte Arbeitskräfte wurden von vielen deutschsprachigen Südtirolerinnen und Südtirolern als Fortsetzung der Italianisierungspolitik wahrgenommen.

<p>Ministerpräsident de Gaspari</p>

Ministerpräsident de Gaspari

<p>Außenminister Gruber</p>

Außenminister Gruber

Dabei ist zwischen der staatlichen Nationalitäten- und Siedlungspolitik einerseits und den Lebensgeschichten der zugewanderten Menschen andererseits zu unterscheiden. Viele italienischsprachige Zuwanderinnen und Zuwanderer kamen selbst aus wirtschaftlich benachteiligten Regionen und waren auf Arbeitsplätze und Wohnungen angewiesen. Die Auseinandersetzungen um Sprache, Arbeitsplätze, Wohnraum und politische Mitbestimmung prägten das Verhältnis der Bevölkerungsgruppen über Jahrzehnte und wirken teilweise bis in die Gegenwart nach.

4. Die Südtirolfrage vor der UNO

Erst mit der Wiedererlangung der Unabhängigkeit Österreichs durch die Unterzeichnung des Staatsvertrags im Jahr 1955 bestand die Möglichkeit, die Thematik vor die UNO zu bringen. Österreich konnte nun wieder eigenständig außenpolitisch auftreten und sich international auf das Gruber-De-Gasperi-Abkommen berufen. 1956 wurde Franz Gschnitzer Staatssekretär im Außenamt. Der gebürtige Tiroler war ein vehementer Vertreter der Interessen Südtirols. Er verschärfte die Gangart gegenüber Italien und übte auf den Bundeskanzler Julius Raab bezüglich des Themas Südtirol Druck aus. Im Juli desselben Jahres beschuldigte der Kanzler Italien, wesentliche Punkte des Pariser Abkommens nicht eingehalten zu haben. Nachdem Gespräche ergebnislos verlaufen waren, brachte Österreich die Südtirolfrage schließlich vor die Vereinten Nationen.

Auf Initiative des damaligen sozialdemokratischen Außenministers und späteren Bundeskanzlers Bruno Kreisky wurde die aus österreichischer Sicht unzureichende Umsetzung des Pariser Vertrags 1960 erstmals als Thema auf die Tagesordnung der UN-Vollversammlung gesetzt. Mit der UN-Resolution 1497/XV vom 31. Oktober 1960 wurde Österreich und Italien nahegelegt, ihre Verhandlungen wieder aufzunehmen und auf Grundlage des Pariser Abkommens eine Lösung zu suchen. Die Resolution erklärte nicht einzelne österreichische Forderungen für verbindlich, bestätigte aber, dass die Südtirolfrage nicht ausschließlich eine inneritalienische Angelegenheit war. 

Die Behandlung vor der UNO bedeutete eine Internationalisierung des Konflikts. Sie erhöhte den politischen Druck auf Italien, verpflichtete aber beide Staaten zugleich dazu, die Auseinandersetzung durch Verhandlungen und nicht durch Gewalt zu lösen.

Leopold Figl, Nachfolger Grubers und Vorgänger Kreiskys als Außenminister, äußerte sich am 4. März 1959 im Parlament zu Südtirol:

00:00:20 audio
Ausschnitt aus dem Bericht des Außenminsters Leopold Figl

am 4. März 1959 im Parlament über den Stand der Süd­tirol­ver­handlungen.

Details

Vollständiger Beitrag über Außenminister Figls Bericht mit historischem Rückblick:

01:06:53 audio
Bericht des Außenministers Leopold Figl

am 4. März 1959 im Parlament über den Stand der Süd­tirol­­ver­­handlungen mit an­schließen­der National­rats­debatte

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00:36:41 audio
Fortsetzung der Nationalratsdebatte …

… über den Bericht über den Stand der Süd­tirol­ver­handlungen. Wien, Parlament, am 4. März 1959

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5. Die Attentate

Von 1956 bis 1969 wurden in Südtirol zahlreiche Attentate verübt. Diesen Zeitraum kann man grob in zwei Phasen einteilen: In der ersten Phase von 1956 bis 1961 galt der Grundsatz, keine Menschenleben zu gefährden. In der zweiten Phase gab es Tote, Verwundete und enormen Sachschaden.

1957 fand sich ein kleiner Zirkel zusammen, der auf sich auf Andreas Hofer und seinen Freiheitskampf berief und aus dem später der BAS („Befreiungsausschuss für Südtirol“) hervorging.

In der ersten Phase wurden nur Anschläge mit symbolischem Charakter verübt, da keine Menschenleben gefährdet werden sollten. Dies waren Attentate auf Denkmäler wie das Mussolini-Reiterstandbild oder auf das Geburtshaus des italienischen Politikers Ettore Tolomei. Später waren die Ziele Anlagen der öffentlichen Versorgung sowie Rohbauten für italienische Siedler/innen.

<p>Gesprenger Strommast</p>

Gesprenger Strommast

Ab 1961 radikalisierte sich die Lage. Zunehmend waren nun auch öster­reichische und deutsche Staats­bürger/innen an Atten­taten beteiligt. Die An­schläge wurden in­ten­si­viert. Die neuen Ziele waren nun Verkehrs­ver­bindungen und Hoch­spannungs­leitungen. Den Höhe­punkt bildete die „Feuer­nacht“, in der im Raum Bozen 19 Hoch­spannungs­leitungen ge­sprengt wurden. In dieser Nacht war auch ein Toter zu beklagen.

00:57:46 (00:46:40 bis 00:50:41) audio
Heute vor 30 Jahren: Feuernacht in Südtirol

Bericht im Mittagsjournal vom 13. Juni 1991 (von Minute 46:40 bis 50:41)

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Die italienischsprachige Zivilbevölkerung reagierte mit Sprengungen in Österreich, beispielsweise wurde die Andreas-Hofer-Statue in Innsbruck zerstört.

00:59:29 (00:23:52 bis 00:28:03) audio
Das Denkmal von Andreas Hofer in Meran wurde gesprengt

Bericht im Mittagsjournal vom 26. September 1979 (von Minute 23:53 bis 28:03)

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Bei Anschlägen in Oberösterreich gab es ebenfalls einen Toten. In dieser kriegs­ähnlichen Phase sendete ein Süd­tiroler Geheim­sender „Appelle an öster­reichische Soldaten und Süd­tiroler Frei­heits­kämpfer“, nicht auf­ein­ander zu schießen, sich je­doch vor ita­lieni­schen Truppen in Acht zu nehmen. Auch von Völker­mord war die Rede.

00:01:11 audio
Südtiroler Geheimsender auf Sendung
Details

Im Parlament hingegen warnte der damalige Staats­sekretär im Außen­amt Franz Gschnitzer in der Sitzung vom 9. Februar 1961 vor Es­ka­la­tion.

00:00:26 audio
Kurzer Ausschnitt aus der NR-Sitzung vom 9. Februar 1961
Details

Diskussion um Amnestie für die Südtiroler „Bumser“ (Als „Bumser“ wurden die­jenigen be­zeichnet, die an Attentaten beteiligt waren.)

00:55:52 (00:38:20 bis 00:43:13) audio
Beitrag im Mittagsjournal vom 23. August 1994

(von Minute 38:20 bis 43:13)

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6. Die Neunzehner-Kommission

Am 1. September 1961 setzte Italien die sogenannte Neunzehner-Kommission ein. Die Kommission bestand aus elf Vertretern Italiens, sieben deutschsprachigen Südtirolern und einem Ladiner. Diese sollten für die Zukunft des Landes einen Maßnahmenkatalog erstellen. Frauen waren in der Kommission nicht vertreten. Auch die italienischsprachige Bevölkerung Südtirols wurde hauptsächlich durch Vertreter des italienischen Staates und nicht als eigenständige lokale Bevölkerungsgruppe repräsentiert.

Aus der Sicht der Attentäter/innen waren die Anschläge und insbesondere die „Feuernacht“ dafür verantwortlich, dass nun ernsthaft über den Status von Südtirol verhandelt wurde. Tatsächlich existierten die Pläne für die Einsetzung der Kommission aber schon vor der „Feuernacht“. Die Aufnahme ernsthafter Verhandlungen lässt sich daher nicht allein auf die Anschläge zurückführen. Ebenso wichtig waren der diplomatische Druck Österreichs, die Behandlung der Südtirolfrage vor der UNO und die wachsende Einsicht, dass die bisherigen Autonomieregelungen unzureichend waren. Die Annahme, politische Gewalt habe die Autonomie erst ermöglicht, sollte deshalb kritisch geprüft werden.

Mit der Kommission wollte Italien die Südtirolfrage zu einer inneritalienischen Angelegenheit machen. Außerdem forcierte die österreichische Bundesregierung eine wiederholte Befassung der UNO-Generalversammlung mit der Südtirolfrage, welche die Resolution aus dem Jahr 1960 im Jahr 1961 bestätigte. Die zweite Südtirol-Resolution 1661/XVI forderte Österreich und Italien erneut auf, ihre Verhandlungen fortzusetzen. Damit blieb die internationale Dimension des Konflikts bestehen. 

Am 10. April 1964 wurde der Bericht der Kommission dem damaligen italienischen Ministerpräsidenten Aldo Moro übergeben. Aus unterschiedlichen Gründen dauerte die politische Einigung über ein umfassendes Reformpaket und dessen Umsetzung aber noch einige Jahre. Erst am 23. November 1969 beschloss die Landesversammlung der Südtiroler Volkspartei mit knapper Mehrheit die Annahme des Pakets und des „Operationskalenders“. Das „Paket“ umfasste 137 Maßnahmen zur Verbesserung der Autonomie und zum Schutz der Sprachgruppen. Der Operationskalender legte die politischen und rechtlichen Schritte fest, mit denen diese Maßnahmen umgesetzt und der Streit zwischen Österreich und Italien schließlich beendet werden sollte. 

In einem Interview berichtete der damalige Außen­minister Kurt Waldheim von der Eini­gung über das Süd­tirol­paket und den Operations­kalender.

00:04:03 audio
Außenminister Waldheim zur Südtirolkonferenz in Kopenhagen

Ausschnitt aus dem Abendjournal vom 1. Dezember 1969

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Am 15. Dezember 1969 fand im österreichischen Parlament die De­batte über die Eini­gung in der Süd­tirol-Frage statt, wobei von einer „denk­würdigen De­batte“ die Rede war. Während die ÖVP Paket und Operations­kalender als Ver­handlungs­erfolg be­trachtete, sprach Bruno Kreisky, mittler­weile in Opposition, von einem „er­bärm­lichen Doku­ment“ und die FPÖ glaubte, eine Kapitulation Öster­reichs vor Italien er­kennen zu können.

Diese gegensätzlichen Bewertungen zeigen, dass das Paket nicht nur eine sachpolitische Lösung darstellte, sondern auch Teil parteipolitischer Auseinandersetzungen in Österreich war. Bei der Analyse der Parlamentsdebatte sollte daher zwischen den konkreten Inhalten des Pakets und der politischen Sprache der Parteien unterschieden werden.

00:08:22 audio
Bericht über die Parlamentsdebatte zur Einigung in der Südtirol-Frage

Ausschnitt aus dem Abendjournal vom 15. Dezember 1969

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00:04:07 audio
Interview mit dem damaligen Südtiroler Landeshauptmann Silvius Magnago zum Autonomiestatut

Ausschnitt aus dem Mittagsjournal vom 9. Oktober 1970 

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7. Südtirol von 1972 bis zur Gegenwart

Mit dem zweiten, verbesserten Autonomiestatut, das am 20. Jänner 1972 in Kraft trat, wurde die Stellung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol wesentlich gestärkt. Seit Langem hieß das Land wieder offiziell Südtirol. Mit der Verwaltung von Schule und Fremdenverkehr erhielt die Provinz auch wesentliche Kompetenzen. Weitere Zuständigkeiten betrafen unter anderem Kultur, Raumordnung, wirtschaftliche Entwicklung und Teile der öffentlichen Verwaltung. Die Zuständigkeiten wurden schrittweise durch Durchführungsbestimmungen genauer geregelt. 

Durch die Übernahme der Verwaltung des Schulsystems konnten alle Schüler/innen wieder Unterricht in ihrer Muttersprache erhalten. Die Schüler/innen sollten aber auch die jeweils andere Sprache erlernen. Für die deutsche und die italienische Sprachgruppe bestehen grundsätzlich getrennte Schulsysteme, in denen die jeweils andere Landessprache als Zweitsprache unterrichtet wird. In den ladinischen Tälern entwickelte sich dagegen ein mehrsprachiges Schulmodell mit Unterricht in Ladinisch, Deutsch und Italienisch. Das Recht auf Unterricht in der eigenen Sprache ist ein wichtiger Bestandteil des Minderheitenschutzes, die Trennung der Schulen erschwert jedoch teilweise den alltäglichen Kontakt zwischen den Sprachgruppen.

Die „Autonome Provinz Bozen-Südtirol“ erlebte in den 1970er Jahren einen wirtschaftlichen Aufschwung, was neben der zunehmenden politischen Stabilität, den erweiterten Selbstverwaltungsrechten und der wirtschaftlichen Entwicklung bestimmend für eine friedliche Konfliktlösung war. Entscheidend war nicht allein die Geschlossenheit einer Volksgruppe, sondern das Zusammenwirken von Minderheitenschutz, politischer Beteiligung, wirtschaftlichen Möglichkeiten, internationaler Absicherung und langjährigen Verhandlungen.

Trotz dieser Fortschritte gab es immer noch zahlreiche Paketgegner/innen und immer wieder kam es zu Diskussionen um das Selbstbestimmungsrecht. Während manche politischen Gruppen weiterhin eine Rückkehr zu Österreich oder eine staatliche Unabhängigkeit forderten, betrachteten andere die Autonomie innerhalb Italiens als realistische und ausbaufähige Lösung. Diese unterschiedlichen Positionen bestehen in veränderter Form bis heute.

1976 trat das sogenannte „Proporzabkommen“ in Kraft. Damit wurde die Be­setzung von Stellen im öffent­lichen Dienst proportional auf­grund der zahlen­mäßigen Stärke der drei Sprach­gruppen Deutsch, Italienisch und Ladinisch ge­regelt. Auch Woh­nungen und Förder­mittel wurden an­teils­mäßig ver­teilt. . Grundlage der Verteilung war die bei den Volkszählungen abgegebene Erklärung beziehungsweise Zuordnung zu einer Sprachgruppe. Das System sollte verhindern, dass eine Sprachgruppe die öffentliche Verwaltung und den Zugang zu staatlichen Mitteln dominierte. Gleichzeitig führt die notwendige Zuordnung zu einer Sprachgruppe bis heute zu Diskussionen, weil sie mehrsprachige oder gemischte Identitäten nur eingeschränkt abbildet. 
Um einen Staatsposten zu bekommen, musste man nun Italienisch und Deutsch beherrschen, wobei das verlangte Sprachniveau von der Art der Beschäftigung abhing, was vor allem bei Italienerinnen und Italienern für Unmut sorgte. Die Sprachkenntnisse wurden von einer Kommission überprüft und durch den Zweisprachigkeitsnachweis, früher häufig „Patentino“ genannt, bescheinigt. Langsam setzte sich bei den Italienerinnen und Italienern aber die Erkenntnis durch, dass ethnischer Proporz und Zweisprachigkeit auch für sie Vorteile boten, z. B. gegenüber der Konkurrenz aus Restitalien, die nicht Deutsch sprach. Die Regelungen wurden jedoch innerhalb aller Sprachgruppen unterschiedlich bewertet: Für die einen sicherten sie faire Beteiligung und Minderheitenschutz, für andere erschwerten sie den Zugang zu Arbeitsplätzen oder verstärkten die Trennung der Bevölkerung nach sprachlichen Kategorien. Es dauerte bis 1996, bis die proporzmäßige Aufteilung der Stellen erreicht wurde.

Zu Beginn der Umsetzung des Proporzabkommens waren beide Sprach­gruppen un­zu­frieden. Ab 1978 wurden zehn Jahre lang wieder Bomben­an­schläge ver­übt, wobei für die ersten Attentate die „Front für die Be­frei­ung Süd­tirols“ und der „Tiroler Schutz­bund“ ver­ant­wortlich waren.Die Anschläge richteten sich gegen staatliche Einrichtungen, Denkmäler und Symbole der italienischen beziehungsweise deutschsprachigen Bevölkerung. Die Täterinnen und Täter stammten aus unterschiedlichen extremistischen Zusammenhängen, und die Verantwortung für einzelne Anschläge blieb teilweise umstritten. Auch jetzt wurde von einigen Grup­pierung­en wieder über das Selbst­be­stimmungs­recht dis­kutiert. Die Ge­mäßigten um Landes­haupt­mann Silvius Magnago konnten je­doch die Ober­hand be­halten. Bei der „Schutz­macht“ Öster­reich standen die guten Beziehungen zu allen Nach­bar­staaten im Mittel­punkt.
Der Begriff „Schutzmacht“ bezeichnet dabei die aus dem Pariser Abkommen abgeleitete Aufgabe Österreichs, die Einhaltung der vereinbarten Minderheitenrechte gegenüber Italien politisch und rechtlich einzufordern.

01:00:05 (00:18:10 bis 00:22:07) audio
Bericht zu den Anschlägen zum 171. Todestag von Andreas Hofer

Bombenanschläge in Südtirol: Nach zehn Jahren ist das Süd­tirol­paket noch immer nicht er­füllt. Mittags­journal vom 20. Feb­ruar 1981 (von Minute 18:10 bis 22:07)

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Im „Tiroler Gedenkjahr 1984“ (175 Jahre nach 1809) – 1809 hatten unter der Führung Andreas Hofers die Schlachten am Bergisel stattgefunden – kam es wieder zu antiitalienischen Demonstrationen, zu „Los von Rom“- bzw. „Heim zu Österreich“-Forderungen und Brandanschlägen der Terrorgruppe „Ein Tirol“. Die Berufung auf Andreas Hofer zeigt, wie historische Persönlichkeiten und Ereignisse für gegenwärtige politische Ziele eingesetzt werden können. Dabei wurde häufig ein einheitliches Bild der Tiroler Geschichte geschaffen, das gesellschaftliche Unterschiede und die Perspektiven der italienisch- und ladinischsprachigen Bevölkerung ausblendete.

Hinzu kamen Autonomiebestrebungen anderer italienischer Provinzen (Sardinien, Aosta). Rom reagierte repressiv, auch in Südtirol. Italienische Sicherheitsbehörden verstärkten ihre Maßnahmen gegen separatistische und terroristische Gruppen. Dabei blieb umstritten, ob diese Maßnahmen ausschließlich der Strafverfolgung dienten oder teilweise auch legitime politische Forderungen unter Druck setzten. 1987 waren aber einer damaligen Erhebung zufolge nur noch 3,4 % der Südtiroler/innen für eine Eingliederung in den österreichischen Staat.

Voraussetzung für die Streitbeilegung zwischen Italien und Österreich war, dass Ende der 1980er Jahre auch andere im „Paket“ vereinbarte Punkte umgesetzt wurden. Österreich zeigte deutlich, dass es an einer Streitbeilegung interessiert war. Auch die Annäherung Österreichs an die Europäischen Gemeinschaften verstärkte das Interesse an einer dauerhaften Einigung mit Italien. Ein ungelöster bilateraler Konflikt hätte den österreichischen Beitrittsprozess politisch erschweren können. Auch die Südtiroler Volkspartei stimmte nach langen internen Streitigkeiten und Verhandlungen zu. Jetzt drängten alle Seiten auf einen schnellen Paketabschluss. Mit dem Ende des Kalten Kriegs 1989 veränderten sich zudem die europäischen politischen Rahmenbedingungen.

1992 erfolgte die Streitbeilegung, nachdem bis dahin noch offene Punkte wie Finanzregelungen genehmigt worden waren und der Schutz der deutschsprachigen Minderheit im Sinne des Pariser Vertrags gewährleistet worden war. Der Hinweis auf den Pariser Vertrag betonte die internationale Verankerung und die Möglichkeit, Streitfragen zwischen Österreich und Italien auf völkerrechtlicher Ebene zu behandeln. Am 11. Juni 1992 übergab Österreich Italien die Streitbeilegungserklärung. Damit wurde der seit 1960 vor den Vereinten Nationen behandelte Konflikt formell abgeschlossen; die UNO wurde anschließend über die Einigung informiert. 

Die Durchführung der 137 Punkte des Pakets wurde von Italien in einer Urkunde an Österreich bestätigt. Trotz allem blieben noch Punkte offen, wie beispielsweise die Amnestierung der Attentäter/innen, die Aufhebung der Einreiseverbote, Schadenersatzforderungen u. a. Aufgrund dieser Punkte kam es auch nicht zum erhofften Abschluss eines Nachbarschaftsvertrags. Die Streitbeilegung bedeutete daher nicht, dass alle politischen und gesellschaftlichen Konflikte beendet waren. Sie bestätigte vielmehr, dass die vereinbarten Autonomiemaßnahmen grundsätzlich umgesetzt worden waren. Die Autonomie blieb ein dynamischer Prozess, der auch nach 1992 weiterentwickelt wurde. 

00:03:26 audio
Bericht über die offizielle Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien

Ausschnitt aus dem Mittagsjournal vom 1. Juni 1992

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Nach dem EU-Beitritt Österreichs und dem Schengener Abkommen spielt die Brennergrenze im Alltag für viele Menschen eine wesentlich geringere Rolle, da reguläre Personenkontrollen innerhalb des Schengenraums grundsätzlich weggefallen sind. Als Staatsgrenze sowie bei Fragen des Verkehrs, der Migration und zeitweiliger Grenzkontrollen besitzt sie jedoch weiterhin politische Bedeutung.

In Tirol spricht man von der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino. Ursprünglich war es deren Ziel, eine sanfte Wiedervereinigung herzustellen. Heute ist die Europaregion eine grenzüberschreitende politische und administrative Zusammenarbeit zweier Staaten und dreier Landesteile. Gemeinsame Projekte betreffen unter anderem Mobilität, Bildung, Kultur, Soziales und Umwelt. Ihr Ziel besteht nicht in einer Veränderung der Staatsgrenzen, sondern darin, deren trennende Wirkung zu verringern. 

Allerdings starb die Generation, die ein vereintes Tirol miterlebt hatte, in den 1970er und 1980er Jahren. Daher ist für die große Mehrheit der Südtiroler/innen die Frage der Wiedervereinigung Tirols heute kein Thema mehr. Forderungen nach Selbstbestimmung, Unabhängigkeit oder einer Rückkehr zu Österreich werden weiterhin von einzelnen Parteien und politischen Gruppen vertreten, stehen aber neben Positionen, die den Ausbau der bestehenden Autonomie und die europäische Zusammenarbeit in den Mittelpunkt stellen. Vielmehr gibt es mittlerweile ein Konkurrenzverhältnis zwischen Innsbruck und Bozen (Universität, Flughafen). Gleichzeitig bestehen zahlreiche Formen der Zusammenarbeit, sodass das Verhältnis nicht allein als Konkurrenz beschrieben werden kann.

Die Lösung der Südtirolfrage gilt international als Musterbeispiel zur Lösung von Minderheitenkonflikten. Im Laufe der Zeit bildeten sich mehrere Aspekte heraus, die für eine friedliche Konfliktlösung unabdingbar zu sein scheinen wie die wirtschaftliche Integration der Region und die politische Beteiligung der unterschiedlichen Sprachgruppen. Zu den wichtigen Voraussetzungen gehörten außerdem ein internationaler Vertrag, die Schutzfunktion Österreichs, demokratische Verhandlungen, weitreichende Selbstverwaltungsrechte, eine gesicherte Finanzierung und die Bereitschaft zu Kompromissen.

Allerdings ist Südtirol kein Beispiel für schnelle Lösungen. Die Entwicklung dauerte mehrere Jahrzehnte und war zeitweise von staatlicher Unterdrückung, gesellschaftlicher Ausgrenzung, Foltervorwürfen und politisch motivierter Gewalt begleitet. Südtirol kann deshalb nicht einfach als Beispiel einer durchgehend gewaltlosen Konfliktbewältigung bezeichnet werden.

 

Der Modellcharakter entstand auch durch den Zeitpunkt der Streitbeilegung. Gerade zu einer Zeit, als es in der ehemaligen Sowjetunion und in Jugoslawien zu zahlreichen, teilweise blutigen Minderheiten- und Nationalitätskonflikten kam, schien Südtirol ein Musterbeispiel der schrittweisen und schließlich verhandelten Konfliktbewältigung zu sein. Im Gegensatz zu vielen anderen Konflikten gab es für Südtirol jedoch einen internationalen Vertrag, den Pariser Vertrag von 1946, als Grundlage und damit die Anerkennung der Minderheit vor der UNO.

Ein weiterer Unterschied zu vielen anderen Konflikten war, dass sich im Laufe der Verhandlungen die autonome Selbstverwaltung als politisch durchsetzbares Ziel etablierte. Zuvor waren jedoch auch die Rückkehr zu Österreich, die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts und später Forderungen nach Unabhängigkeit vertreten worden.

Die Südtiroler Autonomie wird auch in der Gegenwart weiterentwickelt. Am 23. Juni 2026 trat eine Reform des Autonomiestatuts in Kraft, die verloren gegangene Zuständigkeiten wiederherstellen und die autonomen Handlungsmöglichkeiten des Landes erweitern soll. Dies zeigt, dass Autonomie kein endgültig abgeschlossener Zustand ist, sondern fortlaufend politisch ausgehandelt wird. 

 

8. Arbeitsblatt

Arbeitsblatt – Die Geschichte Südtirols in den Ö1-Journalen

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9. Literatur

Clementi, Siglinde / Woelk, Jens (Hg.): 1992: Ende eines Streits. Zehn Jahre Streit­bei­legung im Süd­tirol­kon­flikt zwischen Italien und Öster­reich. Baden-Baden: Momos 2003.

Erckert, Monika: Warum kam es zu Terrorismus in Südtirol. Wien 2000.

Erhard, Benedikt: Eine Geschichte Südtirols. Option Heimat Opzioni. Vom Gehen und vom Bleiben. Wien 1989.

Gehler, Michael / Solderer, Gottfried (Hg.): Das 20. Jahr­hundert in Süd­tirol. Auto­nomie und Auf­bruch. Band IV. Bozen 2002.

Gehler, Michael: Das Ende der Südtirolfrage? In: Solderer, Gottfried (Hg.): Das 20. Jahr­hundert in Süd­tirol. Bozen: Ed. Rætia 2003, S. 12–33.

Heiss, Hans: Triumph der Provinz? Süd­tirol als euro­päische Modell­region. In: His­torische Sozial­kunde. 36/2006, S. 20–28.

Lechner, Stefan: Revision der Optionen und Rück­sied­lung nach Süd­tirol. Wien 1988.

Pallaver, Günther: Der Streit ist beendet, der Nach­bar­schafts­ver­trag ver­sandet. In: Böhler, Ingrid (Hg.): Öster­reichischer Zeit­ge­schichte­tag 1993. Inns­bruck/Wien: Studien­verlag 1995, S. 142–149.

Pallaver, Günther: Die Beziehungen zwischen Südtirol und Nord­tirol und die Euro­pa­region Tirol-Südtirol-Trentino. In: Karlhofer, Ferdinand (Hg.): Politik in Tirol 2004. Inns­bruck/Wien: Studien­verlag 2004, S. 115–135.

Peterlini, Hans Karl: Wir Kinder der Südtiroler Autonomie. Ein Land zwi­schen eth­nischer Ver­wirrung und ver­ordnetem Auf­bruch. Wien 2003.

Peterlini, Hans Karl: Südtiroler Bombenjahre. Von Blut und Tränen zum Happy­end. Bozen 2005.

Steininger, Rolf: Die Südtirolfrage 1946–1993. Vom Gruber-De-Gasperi-Abkommen zur Bei­legung eines euro­päischen Minder­heiten­kon­flikts. In: Ge­schichte in Wissen­schaft und Unter­richt, 45/1994, H. 1, S. 3–23.

Steininger, Rolf: Südtirol im 20. Jahrhundert. Vom Leben und Über­leben einer Miderheit. Innsbruck/Wien: Studienverlag 1997.

Steininger, Rolf: Südtirol 1918–1999. Innsbruck: Studien­verlag 1999.

Steininger, Rolf: Die Südtirolfrage. In: Archiv für Sozial­ge­schichte, 40/2000, S. 203–230.

(Text und Inhalt: Christian Benesch, 2014
Überarbeitung: Lisa Häring/Martin Schefzik, 2026)

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