Bericht von der Zeugeneinvernahme im Grazer Judenmordprozess - Gesichtsnarben des Hauptangeklagten für Erkennen durch Zeugen entscheidend

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    Der erste Tag der angeklagten Vernehmung brachte ein spannungsgeladenes Moment an einer Stelle, an der man am wenigsten damit rechnet.
    Zu verantworten hatte sich heute der Hauptangeklagte, der 59-jährige Gendarmerie-Major Gerulf Meyer aus Leibniz in der Steiermark.
    Meyer war von 1941 bis 1945 als Gendarmerie-Hauptmannschaftsführer in Kielce in Polen eingesetzt.
    Er wird unter anderem beschuldigt, einen scharfen Hund auf Juden gehetzt zu haben, ferner eine Erschießungsaktion von 30 Juden geleitet zu haben und einen jüdischen Tischler getötet zu haben, nachdem der Mann dem Angeklagten Möbel gemacht und geliefert hatte.
    Ein anderes Faktum lastet dem Angeklagten die Liquidierung eines polnischen Dorfes an, wobei 92 Menschen, darunter 23 Frauen und 31 Kinder, erschossen wurden.
    Eine Stunde lang wurde Gerulf Maier über seinen Lebenslauf befragt.
    Er schilderte seine persönlichen Verhältnisse ruhig und ziemlich fließend, allerdings meist in einem Mitleid heischenden Unterton.
    Die Antworten beginnen zögernd zu werden, als der Staatsanwalt wissen will, woher die Verletzungen an der rechten Gesichtshälfte des Angeklagten stammen.
    Die rechte Wange des Angeklagten weist nämlich sieben oder acht kräftige schmissähnliche Narben auf.
    Maier erklärt, diese Narben rühren von einem Unfall mit einem Motorrad her, bei dem er mit dem Gesicht auf die heißen Rippen des Kühlers gefallen sei.
    Befragt, wann dieser Unfall passiert sei, erklärt Maier, nach längerem Nachdenken, er glaube, in den 30er Jahren.
    Auf Vorhalt durch den Staatsanwalt, man könne die Akten beischaffen, erklärt der Angeklagte, er möchte aus gewissen Gründen nicht den Zeitpunkt des Motorradunglücks sagen.
    Er wäre aber zur gegebenen Zeit genaueres mitteilen können.
    Der Staatsanwalt macht die Geschworenen darauf aufmerksam, dass es sehr wesentlich sei, ob diese markante Gesichtsverletzung aus der Zeit vor dem Krieg oder aus der Zeit nach dem Krieg stammt.
    Diesen Narben kommt bei den Gegenüberstellungen von Zeugen eine sehr wesentliche Bedeutung zu.
    Für gewöhnlich kann nach einem Vierteljahrhundert das Erkennen des Angeklagten durch Tatzeugen angezweifelt werden.
    Hat allerdings, wie im gegenständlichen Fall, Meier die Narben schon beim Einsatz in Polen gehabt, würde eine Gegenüberstellung zu fester fundierten Ergebnissen kommen.
    Im Übrigen fühlt sich Gerulf Meier, der ihm angelasteten Blutverbrechen in Polen, nicht schuldig.
    Im Laufe dieser Woche werden die anderen vier Angeklagten vernommen werden.
    Am kommenden Montag beginnt dann das Beweisverfahren mit den ersten Zeugenaussagen, wobei es auch zu Gegenüberstellungen mit dem Angeklagten Meier kommen wird.
    Gegenüberstellungen, die gerade im Hinblick auf die erwähnten Gesichtsnarben einen dramatischen Verlauf nehmen dürften.
    Wilhelm Rosbaut berichtete aus Graz über die heutige Angeklagteneinvernahme im Judenmordprozess.

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    Titel Bericht von der Zeugeneinvernahme im Grazer Judenmordprozess - Gesichtsnarben des Hauptangeklagten für Erkennen durch Zeugen entscheidend
    Titelzusatz Einblendung der Vernehmung
    Spieldauer 00:03:23
    Mitwirkende Rosbaud, Wilhelm [Gestaltung]
    Datum 1969.01.21 [Sendedatum]
    Ort Graz [Veranstaltungsort]
    Schlagworte Politik ; Gesellschaft ; Radiosendung-Mitschnitt
    20. Jahrhundert - 60er Jahre
    Typ audio
    Format TKA [Tonband auf Kern (AEG)]
    Sprache Deutsch
    Rechte Mit freundlicher Genehmigung: ORF
    Signatur Österreichische Mediathek, jm-690121_c_k02
    Medienart Mp3-Audiodatei
    Gesamtwerk/Reihe Mittagsjournal 1969.01.21

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    Politik , Gesellschaft , Radiosendung-Mitschnitt
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