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KI-generiertes Transkript
Die Zeit in fünf Sekunden ist es 12 Uhr.
12 Uhr.
Hier ist der österreichische Rundfunk.
Guten Tag beim Mittagssjournal.
Am Mikrofon ist Edgar Sterbens und die Schlagzeilen für unsere geplante Berichterstattung lauten.
Der Justizminister gibt grünes Licht für einen Strafantrag gegen CA-Generaldirektor und Ex-Finanzminister Hannes Androsch wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage.
Vorurteilsverkündung in dem Ehrenbeleidigungsprozess, den SPÖ-Vorsitzender Fred Sinowatz gegen den Profilredakteur Alfred Worm führt.
Die schwedische Kommission zur Untersuchung des Drahtenabstürzes eines österreichischen Bundesheerpiloten nennt als Unfallsursache menschliches Versagen und Unvermögen.
Heftige israelische Kritik am Jordanienbesuch Bundespräsident Kurt Waldheims.
Abgeordnete aller Parteien und Fachleute beraten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Österreich.
Mehrere Bundesmuseen in Wien bleiben heute wegen Personalmangels geschlossen.
Erster Programmpunkt sind jetzt aber die Nachrichten verfasst von Georg Schalkruber und gelesen von Wilfried Schirrlbauer.
Österreich.
Das Justizministerium hat heute ein Kommuniqué veröffentlicht, dem zu entnehmen ist, dass gegen CA-Generaldirektor Hannes Androsch wahrscheinlich Strafantrag gestellt wird.
Wörtlich heißt es in dem Kommuniqué, Justizminister Egmont Vorreger habe die Absicht der staatsanwaltschaftlichen Behörden zustimmend zur Kenntnis genommen, gegen CA-Generaldirektor Androsch wegen des Verdachtes der falschen Beweisaussage vor einem Untersuchungsausschuss des Nationalrates mit einem Strafantrag vorzugehen.
Die Entscheidungen der Sache liegen nunmehr bei den zuständigen Gerichten, wird ergänzt.
Der Rechtsvertreter von Johannes Androsch, Herbert Schachter, hat die Entscheidung des Justizministers bedauert und die Auffassung vertreten, es legen keine Voraussetzungen für einen Strafantrag vor.
Bundespräsident Waldheim ist zu einem viertägigen Staatsbesuch nach Jordanien abgereist.
Waldheim folgt einer Einladung von König Hussein und wird unter anderem von seiner Frau sowie Außenminister Mok begleitet.
Hauptthemen der Gespräche mit dem jordanischen Monarchen dürften der Nahostkonflikt, die Chancen für eine internationale Friedenskonferenz, die Lage am persischen Golf und zwischenstaatliche Wirtschaftsfragen sein.
Nationalratspräsident Leopold Graz kann sich bei einer Reform der parlamentarischen Geschäftsordnung eine Verstärkung der Disziplinargewalt vorstellen.
Graz meinte heute in einem Gespräch mit der Austria-Presseagentur, es wäre denkbar, künftig einen Abgeordneten, der drei Ordnungsrufe bekommen hat, auf eine gewisse Zeit von einer Sitzung auszuschließen.
Im Bundestag in Bonn gebe es diese Möglichkeit bereits.
Details der Geschäftsordnungsreform will Graz den Parlamentsklubs überlassen.
Grundsätzlich rechnet Graz nicht mit einer Verschlechterung des politischen Stils.
Zu seiner Doppelfunktion als Nationalratspräsident und Vorsitzender der Wiener SPÖ sagte Graz, beide Aufgabenbereiche seien miteinander vereinbar, es gebe keine Interessenskollisionen.
Schweden.
Die Nachrichtenagentur TT hat Einzelheiten über jenen schwedischen Untersuchungsbericht veröffentlicht, der sich mit dem Absturz des österreichischen Hauptmannes Johann Wolf am 11.
November vergangenen Jahres auseinandersetzt.
Im Wesentlichen wird der Drakenabsturz auf den menschlichen Faktor zurückgeführt.
Technische oder mechanische Ursachen werden ausgeschlossen.
In Wien liegt der Bericht offiziell noch nicht vor, das Verteidigungsministerium hat bisher keine Stellungnahme abgegeben.
Man ließ aber erkennen, dass man von der Korrektheit des Berichtes ausgeht.
Südkorea.
Staatspräsident Jeon Do-hwan hat das Demokratisierungsprogramm des Vorsitzenden der Regierenden Gerechtigkeitspartei Ro-Tae-Wo in allen Punkten akzeptiert.
Unter anderem stimmte er einer Direktwahl des nächsten Präsidenten zu.
Ferner kündigte er umfassende Amnestie-Maßnahmen und die Wiederherstellung der Bürgerrechte an.
Jeon Do-hwan hat weiters die Verantwortung für die gespannte Situation in Südkorea übernommen, seinen Gegnern aber auch vorgeworfen, ihn missverstanden zu haben.
Sowjetunion.
Staatspräsident Gromyko erklärte, die immer noch zunehmende Zerstörung der Umwelt, Drogenmissbrauch, Alkoholismus und eine hohe Kriminalitätsrate seien die Hauptsorgen des sowjetischen Volkes.
Gromyko sprach vor dem obersten Sowjet, dem nominellen Parlament.
Partei und Volk der Sowjetunion befänden sich in einem Rennen gegen die Zeit, formulierte der Staatspräsident, die Augen der ganzen Welt seien auf die UdSSR gerichtet.
Europäische Gemeinschaft In Brüssel wurde das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des Gemeinsamen Marktes ohne Übereinkunft zur mittelfristigen Finanzreform beendet.
Nicht einmal eine Schlussresolution wurde veröffentlicht.
Eine Einigung scheiterte am Widerstand der britischen Premierministerin Thatcher, die die Budgetdisziplin nicht gewährleistet sieht.
Die Landwirtschaftsminister des Gemeinsamen Marktes haben sich in einer Nachtsitzung auf die Agrarpreise für das bevorstehende Wirtschaftsjahr geeinigt.
Österreich.
Die Volksanwaltschaft feiert heute ihr zehnjähriges Bestehen.
Insgesamt wurden bis jetzt etwa 45.000 Beschwerden bearbeitet.
Etwa ein Drittel davon war berechtigt.
Mit besonderem Stolz verweist die Volksanwaltschaft darauf, dass viele ihrer Anregungen auch vom Parlament aufgegriffen worden sind.
Diskutiert wird derzeit die Frage, ob die Kompetenzen der Volksanwaltschaft auch auf die Gerichte ausgedehnt werden sollen.
Ab heute bleiben mehrere Bundesmuseen, nämlich das obere und das untere Belvedere, die Stalburg in Wien und Schloss Ambras in Tirol wegen Personalmangels im Zuge der allgemeinen Einsparungsmaßnahmen geschlossen.
Wissenschaftsminister Tupi musste diese Entscheidung mit Bedauern bekannt geben.
Der Minister verwies darauf, dass nicht nur das Image Österreichs auf dem Spiel stehe, sondern dass den Museen auch wertvolle Mittel, nämlich Eintrittsgelder, vorenthalten blieben.
Die Autofahrerorganisation ÖAMTC und der Deutsche Automobilclub ADAC setzen erstmals in diesem Sommer an insgesamt sechs Wochenenden sogenannte Stauberater ein.
Sie werden schon ab kommendem Freitag mit Motorrädern auf der Tauernautobahn, vor allem vor dem Tauerntunnel in Salzburg und am Autobahnende bei Villach ständig unterwegs sein.
Sie bieten sowohl psychologische als auch ärztliche Hilfe an und stehen über Funk ständig mit der Autobahnmeisterei sowie der Gendarmerie in Verbindung.
Bei Unfällen sollen sie rasch Hilfe herbeirufen und bei Staus die Kraftfahrer rechtzeitig über Ausweichmöglichkeiten informieren können.
Die Wetterlage.
Im Alpenraum bleibt die sommerlich warme Wetterphase weiter bestehen.
Allerdings nimmt die Gewittertätigkeit stark zu.
Die Wetteraussichten bis morgen früh.
Heiter, gebietsweise aber auch bewölkt und mit Ausnahme von Ostösterreich örtlich zum Teil heftige Gewitterbildungen.
Wind aus Südost bis Südwest.
Nachmittagstemperaturen 26 bis 32 Grad, Frühwerte morgen 14 bis 20 Grad.
Keine wesentliche Wetteränderung, die Gewittertätigkeit dürfte sich jedoch auf den Osten und Süden des Bundesgebietes beschränken.
Die Messwerte von 12 Uhr.
Wien wolkenlos 29 Grad, Ostwind 10 Kilometer in der Stunde.
Eisenstadt wolkenlos 30 Grad, St.
Pölten Heiter 28, Linz ebenfalls Heiter 28, Salzburg Heiter 29 Grad, Nordwind 10 Kilometer in der Stunde.
Innsbruck stark bewölkt, 24 Grad, West 20, Bregenz heiter, 28 Grad, Graz heiter, 26 und Klagenfurt ebenfalls heiter, 26 Grad.
Es war soeben 12 Uhr und 8 Minuten.
Laut einer kurzen Presseaussendung des Bundesministeriums für Justiz von heute Vormittag hat Justizminister Egmert Vorreger jetzt praktisch grünes Licht für einen Strafantrag gegen CA-Generaldirektor und Ex-Finanzminister Hannes Androsch gegeben.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hatte wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage der Strafsektion des Justizministeriums die Annahme eines entsprechenden Strafantrags gegen Hannes Androsch empfohlen.
Die Entscheidung in der Sache liegt nun bei den zuständigen Gerichten.
Was die heute bekannt gewordene juristische Entwicklung in der Causa Androsch bedeutet, das versucht Erich Eichinger darzustellen.
Strafantrag wegen falscher Beweisaussage nach § 288 des Strafgesetzbuches.
Strafantrag gegen Dr. Hannes Androsch, Ex-Finanzminister und Ex-Vizekanzler, bereits zum zweiten Mal bestellter Generaldirektor der Kreditanstalt.
Ist das jetzt der Zipfel, das Detail, an dem die Justiz den ganzen Fall Androsch in Händen hält?
Eine vereinfacht gestellte Frage, die Justizminister Egmont Foregger am Vormittag so beantwortete.
Dieser Eindruck, dem kann man nur entgegenhalten, dass ein unabhängiges, hochrangiges Gericht die getrennte Führung für notwendig und zulässig, zulässig ja, im Einzelfall sogar notwendig, der Sache dienlich, heißt es im Gesetz, erklärt hat, in der Sache der
des Verdachtes einer nicht korrekten Abführung von Abgabensteuern, ist die Justiz darauf angewiesen, dass die Finanz rechtskräftige Bescheide produziert.
Das ist bisher noch nicht der Fall gewesen.
rechtskräftige Bescheide wird es vielleicht auch nicht allzu bald geben und daher ist es, glaube ich, schon sehr angebraucht, in einem anderen Bereich, der nach Ansicht des Oberlandesgerichtes spruchreif ist, insofern spruchreif, also getrennt vom anderen erledigt werden kann, in diesem Bereich zu schauen, ob man ein endgültiges
ein endgültiges Erkenntnis des zuständigen Gerichtes erhalten kann.
Was bedeutet das jetzt eigentlich ganz konkret?
Die Staatsanwaltschaft, also die Strafverfolgungsbehörde, ist der Auffassung, wir haben einen konkretisierten Tatverdacht und der Justizminister sagt, ja, so kann man das sehen.
Das ist richtig.
Ein Strafantrag setzt nur eine Verdachtslage voraus.
Wir haben im Verfassungsrecht die sogenannte Unschuldsvermutung.
Jeder, der nicht rechtskräftig von einem Gericht verurteilt ist, gilt als unschuldig.
Wir haben einen Verdacht.
Dieser Verdacht ist auch durch die ergänzenden Erhebungen nicht aus der Welt geschafft worden.
Und ich glaube, es ist Sache des erkennenden Gerichtes,
nach einer Hauptverhandlung mit neuen Beweisaufnahmen zu prüfen, ob dieser Verdacht so stark ist, dass er eine Verurteilung trägt oder ob er diese Stärke nicht aufweist.
Justizminister Egmont Voregger.
Seit erstmals im Wochenmagazin Profil Behauptungen über Ungereimtheiten bei der Finanzierung der damals noch dem Schwiegervater Paul Scherf gehörenden, aber vom Ehepaar Androsch bewohnten Villa in Wien-Neustift auftauchten,
sind fast zehn Jahre vergangen, in denen es selbst den von Berufswegen damit Befassten nicht immer gelang, sich halbwegs zurechtzufinden.
Und Tagespolitik spielte eben auch immer mit.
Ob beispielsweise Anfang dieses Jahrzehnts der ÖVP-Abgeordnete Steinbauer in einer Sondersitzung des Parlaments behauptete,
die Androschwilla sei mit Schwarzgeld finanziert worden.
Ob 1984 der Androsch-Nachfolger als Finanzminister Herbert Salcher eine Gruppe von Betriebsprüfern einsetzte unter Führung eines Kärntenhofrates, die sinngemäß zum Schluss kam, es bestehe der Verdacht auf Steuerhinterziehung, in der Folge die steuerliche Schlussbesprechung im Finanzamt Wien-Neubau, trotzdem, wie die Medien es nannten,
einen Persilschein für Androsch ausstellte und gleich darauf Seicher Strafanzeige erstattete.
Soweit einige kurze Reminiszenzen verbunden mit dem Hinweis, dass alle Finanzverfahren Androsch nach wie vor unerledigt sind.
Selbst um zu verstehen, was auf juristischer Seite jetzt passiert ist, muss man zurückblenden.
Auslöser war Anfang 1986 der Wiener Landtagspräsident Hahn von der ÖVP.
Er erstattete Strafanzeige gegen Androsch wegen Verdachts der falschen Zeugenaussage und des Amtsmissbrauchs.
Der Vorwurf?
Androsch habe Ende 1980 und Anfang 1981 vor dem Parlamentarischen AKH-Ausschuss als Zeuge ausgesagt, es gebe keine Geldflüsse zwischen ihm und seinem damaligen Geschäftspartner Franz Bauer.
Diese Antwort sei falsch gewesen, denn 1985 habe der Untersuchungsrichter Anton Zelenka in seinem 60-Seiten-Gerichtsbeschluss festgestellt, dass Androsch über den Umweg der AKH-Beratungsfirma Ökodata bzw.
Franz Bauer Millionenbeträge bezogen haben könnte.
Androsch, Zelenka hatte für seine Recherchen mehr als 300 Konten bei elf Geldinstituten geöffnet.
Also, falsche Beweisaussage, § 288 StGB, Straftrohung bis zu drei Jahren Freiheitsentzug.
So einfach das klingt, für juristische Gefechte ist mehr als genug Platz.
Denn es gab einen groben Formalfehler im Ausschuss.
Der damalige Vorsitzende, FPÖ-Obmann und Rechtsanwalt Norbert Steger hatte den Zeugen Androsch nicht belehrt, dass er sich der Aussage entschlagen dürfe, wenn er persönliche Nachteile befürchte.
Völlig unklar ist auch, ob sich Androsch nicht in einem Aussagenotstand befand, denn, so die Argumentation, hätte er 1980-81 gesagt, dass die Villa mit eigenem Geld finanziert wurde, hätte er ein Finanzstrafverfahren riskiert.
Und letztlich hätte der AKH-Ausschuss nur die Vorgänge rund um das AKH untersuchen sollen und nicht Androschs Willenfinanzierung, so die juristischen Gegenargumente von Androsch-Anwalt Herbert Schachter.
Jetzt hat also Justizminister Vorrecker der Oberstaatsanwaltschaft Wien im übertragenen Sinn die Erlaubnis zum Weitermachen, also letztlich zu einer Art Anklageerhebung wegen falscher Zeugenaussage erteilt.
dass sich auch das noch etwas verzögern kann, illustriert ein Detail.
Gegen einen Strafantrag gibt es zwar nur beschränkt, aber doch eine Art Einspruchsmöglichkeit, unter anderem, wenn ein Strafausschließungsgrund behauptet wird.
Was letztlich herauskommt, sollte sich Hannes Androsch vor dem Einzelrichter wegen falscher Zeugenaussage verantworten müssen,
Was in einem solchen Prozess alles zur Sprache kommt, wie Tagespolitik und Medien es aufgreifen, lässt sich heute praktisch nicht voraussagen.
Auch nicht, wann die Schlussbescheide im Finanzverfahren kommen, ob je ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zur Debatte steht.
Voraussetzung wäre ein rechtskräftiger Steuerbescheid mit einer 500.000 Schilling übersteigenden Schadenssumme.
Und letztlich könnte es politisch bzw.
juristisch gesehen
zwei verschiedene Antworten auf die Frage geben, Opfer übergehend der bis zum Beweis des Gegenteils unschuldige Hannes Androsch von seiner Funktion als CA-Generaldirektor zu suspendieren ist.
Juristisch scheint das keineswegs zwingend.
Und in dem ganzen Verfahren gibt es auch bereits eine erste Stellungnahme des Androsch-Anwaltes Herbert Schachter.
In der Sache selbst kann ich nur sagen, dass hier der Eindruck entsteht, dass eine Beeinflussung der Finanzbehörde vorgenommen wird, die allein zur Frage einer allfälligen Abgabenverkürzung, ja oder nein, zuständig ist.
Alle Fragen stehen inhaltlich mit dem Finanzverfahren in einem Zusammenhang, sodass ohne Erledigung des Finanzverfahrens
Hier, meines Erachtens, der Einzelrichter gar nicht in der Lage ist, ohne Beendigung des Finanzverfahrens eine Entscheidung zu treffen.
Das nächste, was besonders auffällig ist,
dass die sicherlich dem Dr. Androsch sehr kritisch eingestellte Justiz von sich aus nie auf die Idee gekommen wäre, dass hier der Verdacht einer falschen Zeugenaussage vorgelegen sein konnte.
Man hat hierzu die Anzeige eines Parteigegners, den ÖVP-Präsidenten Hahn, benötigt.
Und wenn ich hier das Zusammenspiel verschiedener ÖVP-Politiker sehe, dann ist das eine lange Hand, die leider, das muss ich sagen, vor der Justiz nicht Halt gemacht hat.
Und nach dieser Zusammenfassung übergebe ich wieder das Wort an den Moderator.
Ja, und ich habe zu ergänzen, dass der freiheitliche Bundesparteiobmann Jörg Haider heute gefordert hat, die sofortige Suspendierung von Generaldirektor Hannes Androsch durch den Aufsichtsrat der Kreditanstalt Bankverein.
Nun zum Zeitvergleich ein Blick auf die Uhr.
Es wird 12 Uhr und 18 Minuten, drei Minuten nach Viertel Eins.
Die von den schwedischen Behörden eingesetzte staatliche Kommission zur Untersuchung des Drakenabsturzes, bei dem im November vorigen Jahres der Hauptmann des österreichischen Bundesheeres Johann Wolf ums Leben gekommen ist, hat jetzt in Stockholm ihren Bericht veröffentlicht.
Demnach war kein technisches Gebrechen, kein Materialfehler, sondern mit größter Wahrscheinlichkeit menschliches Versagen, ja menschliches Unvermögen die Ursache des Unglücks.
Die Kernaussagen des Berichts über den Trakenabsturz, der im Vorjahr zum Wahlkampfthema avancierte, und die Diskussion um die Anschaffung der Trakenabfangjäger anheizte, fasst Günther Graffenberger zusammen.
Jetzt hat die schwedisch-österreichische Havariekommission festgestellt, dass der österreichische Pilot ungeeignet war und nie den Traken hätte fliegen dürfen.
Über 90 Prozent der verunglückten Maschine konnten aus dem Meer geborgen werden und nach den Untersuchungen deutet nichts darauf hin, dass etwa ein Materialfehler die Ursache des Absturzes gewesen sein könnte.
Der 33-jährige Hauptmann Wolf war mit anderen österreichischen Piloten nach Engelholm gekommen, um am Draken ausgebildet zu werden, nachdem Österreich 24 davon gekauft hatte.
Bereits damals wurden die Schweden von den Vorgesetzten Wolf darauf aufmerksam gemacht, dass seine Flugleistungen schwach sind und er eigentlich nicht in Engelholm dabei sein sollte.
Er habe schlechtere Flugzeugnisse als seine Kameraden und sei 1982 ein halbes Jahr lang aufgrund psychischer Probleme vom Fliegen befreit worden.
Vermutlich habe er Flugangst.
Dennoch wurde er in Österreich für flugtauglich befunden und begann wieder zu fliegen.
Allerdings vermied er dies bei Dunkelheit und er hatte ansonsten stets einen zweiten Piloten mit in seiner Maschine.
Im Sommer vorigen Jahres absolvierte er die für den Flug des schwedischen Draken notwendigen Flugstunden und die österreichische Luftwaffe schickte ihn nach Schweden.
Zugleich informierte sie die schwedische Flugleitung in Engelholm über ihre Bedenken.
Die Schweden beschlossen daraufhin, sich eine eigene Auffassung über Hauptmann Wolfs Flugeigenschaften zu bilden.
Nach einem beiderseitigen Vertrag haben die Schweden ein Recht dazu und können sogar einen Flugschüler abweisen, falls seine Leistungen nicht gut genug sind.
Obwohl Hauptmann Wolfs Flugleistungen schlechter waren als die seiner übrigen österreichischen Kameraden, hielt es die schwedische Flugleitung in Engelholm nicht für notwendig, extra Ausbildung, sei es im Simulator oder in der Luft, einzuplanen.
Hauptmann Wolf galt also nach schwedischer Auffassung nicht als ein Sicherheitsrisiko.
Die schwedisch-österreichische Havariekommission kommt jetzt in ihrem Bericht zu einem anderen Urteil.
Der schwedische Luftwaffenchef General Sven Olaf Olsson meinte in einem ersten Kommentar, die Ausbildungsleitungen in Engelholm könne unter keinen Umständen für das damalige Unglück verantwortlich gemacht werden.
Hauptmann Wolf habe alle Prüfungen in Engelholm bestanden.
Es sei Österreich gewesen, dass die Piloten ausgesucht und nach Schweden geschickt habe.
Die Österreicher hätten ausführlicheres Hintergrundmaterial über die Leistungen Wolfs nach Schweden schicken müssen und nicht nur Andeutungen.
Die schwedische Luftwaffe habe ihre Konsequenzen aus diesem Unglück gezogen und habe heute strengere Routineregeln bei der Übernahme ausländischer Piloten.
Am Tage vor dem Unglück war das Wetter über Engelholm bewölkt und die Sicht sehr begrenzt.
Die Bodenkontrolle bekam nur mühsam Radiokontakt zu Hauptmann Wolfen seinem Draken, der obendrein eine andere Flugbahn flog als die ihm zugewiesene.
Nach nur sieben Minuten Flugzeit sei dann die Maschine verschwunden vom Radarschirm und nur wenige Sekunden später stürzte sie 13 Kilometer südwestlich von Turukow ins Meer.
Die technischen Untersuchungen der gemischten Havariekommission hätten bewiesen, dass das Rettungssystem durchaus funktionierte, dass der Pilot aber nicht begriff, was geschah und auch zu lange damit wartete, es auszulösen.
Nach Darstellung der Untersuchungskommission war also der Hauptgrund für den Absturz von Hauptmann Wolf menschliches Versagen und Unvermögen.
Das Verteidigungsministerium in Wien wollte heute offiziell zu diesem Bericht nicht Stellung nehmen.
Gerhard Koch vom Landesstudio Steiermark sprach darüber aber mit Oberstleutnant Hermann Magner, einem der beiden österreichischen Experten, die an den Untersuchungen über den Drakenabsturz mitgewirkt haben.
Herr Oberstleutnant Wagner, Sie waren ein österreichischer Vertreter in jener Untersuchungskommission, die den Drakenabsturz von Hauptmann Wolf in Schweden klären sollte.
Seit heute gibt es erste Meldungen über diesen Untersuchungsbericht aus Schweden und in diesem Untersuchungsbericht geht es hauptsächlich darum, dass Hauptmann Wolf menschliches Versagen vorgeworfen wird.
Sind das auch Ihre Eindrücke während der Untersuchung gewesen?
Der Eindruck, menschliches Versagen ist sicherlich richtig.
Man darf menschliches Versagen aber jetzt nicht auf eine Person beziehen.
Dieser Mensch macht Dienst in einem gewaltigen System.
Und da gibt es verschiedene Möglichkeiten der Fehlentscheidungen.
Die geht von der Auswahl über die Ausbildung bis zur Handlung des Piloten bei dem Flug.
Und in dem Gesamtbereich sind die Fehler bei diesem Flug.
Wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass Hauptmann Wolf für diese Aufgabe ausgewählt wurde?
Da mangelt es entscheidend an den Auswahlmechanismen.
Ja, entscheidend möchte ich nicht sagen.
Es ist das ganze Umsteigen auf das System tragen für das Bundesheer ein Lärmprozess.
Es ist bei der Auswahl natürlich in erster Linie auf erfahrene Düsenpiloten Rücksicht genommen worden.
Hauptmann Wolf fliegt doch schon seit einigen Jahren Düsenmaschinen, hat etwa 1000 Stunden Flugerfahrung.
Das ist nicht zu unterschätzen.
Die Auswahlkriterien waren eben noch nicht eng genug anscheinend, um wirklich den kleinsten Fehler von vornherein ausschließen zu können.
Das wird wahrscheinlich überhaupt nie möglich sein.
Würden Sie also sagen, es macht einen Unterschied, ob man hunderte Stunden mit einer Saab 105 fliegt oder mit einem Draken?
Sicherlich, das ist ganz klar.
Ein Flugzeug dieser Bauart muss so in etwa als die Formel 1 am Himmel bezeichnet werden.
Und nicht jeder ist ein guter Formel-1-Fahrer, auch wenn er ein hervorragender
normaler Verkehrsteilnehmer ist.
Sie sind im gleichen Fliegerregiment wie Hauptmann Wolf gewesen ist, nämlich im Fliegerregiment 2, das in Zeltweg und am Thalerhof stationiert ist.
Hat man von dieser mangelnden Qualifikation früher eigentlich nichts gemerkt?
Es hat Hinweise in diese Richtung gegeben.
Es ist bewertet worden.
Hauptmann Wolf ist vor seinem Einsatz in Schweden nach einer
relativ genauen Überprüfung unterzogen worden und es wurde eben entschieden, er ist doch geeignet.
Die Bedenken, die gegen ihn geäußert wurden, sind zurückgestellt worden.
Herr Oberstleutnant Wagner, welchen Eindruck hatten Sie von der Abwicklung dieses Untersuchungsberichtes in Schweden?
Normalerweise rechnet man ja mit einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren für einen derartigen Untersuchungsbericht.
Jetzt ist er doch etwas früher gekommen.
Hat man da nicht den Eindruck, es wurde da nicht alles berücksichtigt?
Nein, ich glaube im Gegenteil.
Ich kann aus meiner
doch schon sehr langjährigen Erfahrung aus dem Gebiet Flugunfalluntersuchung sprechen.
Es wurde mit einem sehr seltenen Druck und mit wirklich Akribie gearbeitet, um eben diesen doch international brisanten Unfall möglichst schnell, trotzdem aber einwandfrei lösen zu können.
Ich bin überzeugt, dass da wirklich von allen Seiten mit bestem Wissen und Gewissen gearbeitet wurde und der Bericht sicherlich, dass die Meinung der
Mitarbeiter über die wahrscheinlichste Unfallursache.
Eine hundertprozentige Klärung ist ja immer äußerst schwierig, wenn die Betroffenen nicht mehr einvernommen werden können.
Ich glaube nicht, dass da irgendetwas auch nur in Zweifel zu stellen ist an dem Ergebnis
Dieses Gespräch mit Oberstleutnant Hermann Wagner führte Gerhard Koch vom Landesstudio Steiermark.
Vier Minuten vor halb eins nun ins Ausland.
Bundespräsident Kurt Waldheim beginnt heute einen viertägigen Staatsbesuch im Königreich Jordanien.
Unterredungen mit Gastgeber König Hussein und ein umfangreiches Besichtigungsprogramm sind geplant.
Kurt Waldheims zweite Auslandsreise seit seiner Wahl zum Bundespräsidenten im Juni vorigen Jahres führt ihn in eine der permanenten Krisenregionen, in den Nahen Osten, in dem die Streitparteien unversöhnlich von kompromisslosen Ausschließlichkeitsdenken motiviert einander gegenüberstehen.
Jordanien befindet sich offiziell nach wie vor im Kriegszustand mit Israel, wenngleich im politischen Alltag beide Staaten an Verhandlungen und an Spannungsabbau interessiert sind, sofern das Jordaniens arabische Bruderstaaten halt zulassen.
Im Golfkrieg zwischen Irak und Iran steht das jordanische Königreich auf Seiten des Irak, während sein großer Nachbar im Norden, nämlich Syrien, die iranischen Mullahs unterstützt.
König Hussein, seines Zeichens ein mehrfaches Anschlagsopfer, führt seit Jahrzehnten einen waghalsigen Eiertanz auf einem Pulverfass auf.
Zum Auftakt des Waldheim-Besuchs appellierte die Jordanische Presse an ihre Landsleute, den österreichischen Bundespräsidenten als großen Führer zu ehren und ihm Blumen zu streuen.
Den Aufruf verband man mit Ausfällen gegen Israel und mit einem Lob für Papst Johannes Paul II., weil er der zionistischen Kampagne gegen Kurt Waldheim widerstehen habe können.
Die Antwort auf Israel folgte unverzüglich und Kurt Waldheim ist, noch bevor sein Staatsbesuch in Jordanien richtig begonnen hat, in dem wegen dieser Visite entflammten der östlichen Medienkrieg zwischen die Fronten und voll unter israelischen Beschuss geraten.
Auch König Hussein wird kräftig kritisiert und der von Außenminister Simon Peres und seiner Arbeiterpartei eingeleitete Dialog mit Hussein scheint gefährdet.
Moshe Meisels informiert.
Der Besuch von Bundespräsident Dr. Waldheim in Jordanien hat in der israelischen Öffentlichkeit und Presse eine scharfe Reaktion ausgelöst.
Ministerpräsident Yitzhak Schamir erklärte, gegen Waldheim lägen noch immer schwere Anschuldigungen bezüglich seiner Tätigkeit während des Zweiten Weltkrieges vor, die bisher nicht widerlegt wurden.
Die amerikanische Regierung habe ihn auf die Watchlist gesetzt und auch andere Länder wie Jordanien sollten keine Rechtfertigung für Taten erteilen, deren er beschuldigt wird.
Das israelische Außenministerium erklärte, jeder Staat habe das Recht, das Staatsoberhaupt eines anderen Landes einzuladen.
Jordanien halte zwar offiziell den Kriegszustand gegen Israel aufrecht, habe sich jedoch während der letzten Monate wiederholt bereit erklärt, sich unter gewissen Umständen an einem direkten Verhandlungstisch mit Israel zu setzen, um diesen Zustand zu beenden.
Man könne daher nicht verstehen, warum gerade König Hussein, das erste Staatsoberhaupt eines Landes ist,
dass Kurt Waldheim zu einem offiziellen Besuch nach Amman eingeladen hat.
Der Klubobmann David Kutz im israelischen Parlament, Chaim Korfu, erklärte, nur ein deformiertes Hirn könne Friedensverhandlungen mit dem Judenstaat Israel führen und zugleich der Erste unter den Staatsoberhäusern der Welt sein, der einen Mann einlädt, den man der Durchführung von Kriegsverbrechen beschuldigt, um ihn reinzuwaschen.
Das sei das wahre Gesicht König Kutens.
Während man im Likud die Einladung Waldheims nach Amman als schwere Beeinträchtigung des Nahostfriedensprozesses bezeichnet und Peres und die Arbeiterpartei beschuldigt, nicht auf sie entsprechend zu reagieren, erklärt man in der Arbeiterpartei, dass auch sie sich von diesem Besuch distanziere, jedoch in ihm keinen Versuch Husseins Ehe
sich von der Initiative der Eingerufung einer internationalen Nahostkonferenz zurückzuziehen und mit Israel in ihrem Rahmen direkt über den Frieden zu verhandeln.
Die israelische Presse bezieht sich heute negativ zum Waldheimbesuch in Amman.
Die Tageszeitung in englischer Sprache Jerusalem Post schreibt,
Wahlkampfs offizieller Empfang in Jordanien verleihe nur dem israelischen Ministerpräsidenten Shamir Auftrieb, der den Vorschlag von Außenminister Peres zur Einberufung einer internationalen Friedenskonferenz mit der Teilnahme Jordaniens strikt ablehnt.
König Hussein, der mit Peres inoffizielle Kontakte über die Einberufung einer deutschen Konferenz unterhält, weiß genau, welchen Schwierigkeiten Peres an der Heimatfront gegenübersteht.
Er weiß auch, wie man in Israel Waldheim gegenüber eingestellt ist.
Er hat zwar keinerlei Verpflichtungen, das Leben des israelischen Außenministers leichter zu machen.
Man hätte jedoch annehmen können, dass er vorsichtig sein würde, um nicht mit der Einladung Waldheims als erste Staatsoberhaupt in der Welt Peres einen Schlag ins Gesicht zu versetzen.
Die deutschsprachige Tageszeitung Israel Nachrichten schreibt,
dass das Wahlkampfstigma trotz seiner Besuche beim Papst und in Jordanien bleiben wird.
Die Vorwürfe gegen ihn mögen ungerecht oder zum Teil unrichtig sein.
Tatsache ist, dass bisher nur arabische Länder bereit sind, ihn zu einem Staatsbesuch zu empfangen.
Der Wunsch, das Stigma internationaler Ächtung wegzuwischen, war der Vater des Gedankens, der zu den Besuchen Waldheims beim Papst und in Amman geführt hat.
Diese sind jedoch in keiner Weise imstande, dieses Stigma zu annullieren.
Moshe Maisels aus Israel.
Im Wiener Landesgericht wird heute der Ehrenbeleidigungsprozess fortgesetzt, den SPÖ-Vorsitzender Fred Sinowatz gegen den Profilredakteur Alfred Worn führt.
Worm hatte behauptet, dass Sinovac bereits im Herbst 1985 angekündigt habe, man werde im Bundespräsidentschaftswahlkampf an Kurt Waldheims braune Vergangenheit erinnern.
Sinovac klagte daraufhin wegen übler Nachrede und Worm will nun den Wahrheitsbeweis für seine Behauptung erbringen.
An den bisherigen Verhandlungstagen hat Fritzinowatz als Zeuge ausgesagt, er sei 100 Prozent sicher, dass er im Oktober 1985 bei der Sitzung des burgenländischen Landesparteivorstands nichts von Waldheims Vergangenheit gesagt habe und nach seinem damaligen Wissensstand auch nichts hätte sagen können.
22 Mitglieder des burgenländischen SPÖ-Vorstandes stellten als Zeugen in Abrede, dass die Waldheim-Äußerung gefallen sei.
Als Kronzeugin für Alfred Worm sagte die ehemalige Landtagsabgeordnete Ottilie Matisek aus, sie hatte zuvor von Sinova seine Erklärung verlangt und auch bekommen, dass sie für ihre Aussage keine Nachteile zu befürchten hätte.
Und Matisek erklärte, sie habe die Äußerung über Waldheims braune Vergangenheit in der Sitzung sehr wohl gehört.
Und sie legte auch ihre handschriftlichen Notizen vor, in denen dieses Zitat steht.
In der heutigen Verhandlung soll nun ein kriminologisches Sachverständigengutachtenaufschluss darüber geben, ob Matisseks handschriftliche Aufzeichnungen im Oktober 1985, also zur Zeit der Parteivorstandssitzung, oder später gemacht wurden.
Außerdem will der Richter den burgenländischen Landeshauptmann Theodor Kehri und Landesrat Helmut Vogl nochmals als Zeugen einvernehmen.
Die Verhandlung hat vor eineinhalb Stunden begonnen und Manfred Steinhuber berichtet, was bisher geschah.
Ja, die Frage, ob Fred Sinowatz im Oktober 1985 Kurt Waldheims Vergangenheit ins Spiel brachte oder nicht, ist noch immer nicht geklärt.
Und damit natürlich auch die Frage, wer in diesem Prozess vielleicht die Unwahrheit sagt.
Richter Ernest Maurer hat heute Vormittag zum zweiten Mal den burgenländischen Landeshauptmann Theodor Kehre als Zeugen einvernommen.
Kehre wiederholte, dass die Sinovac-Äußerung nicht gefallen sei.
Dafür spreche auch, dass er erst vier Monate nach der Parteivorstandssitzung zum ersten Mal etwas über Waldheims Vergangenheit gehört habe, während sonst alles, was bei Sitzungen gesprochen werde, in Kürze an die Öffentlichkeit gelange.
Carey sagte, er glaube, Matizek habe ihre Mitschrift später angefertigt und den umstrittenen Satz dann eingefügt.
Und auf die Frage, warum das alles, meinte Carey, Matizek habe halt ein starkes Geltungsbedürfnis und sie sei ja als Klubobfrau abgesetzt und aus der Partei ausgeschlossen worden.
Sie habe ja einmal gesagt, der burgenländische SPÖ-Klub, das seien lauter Zombies.
Carey meinte auch, wenn über Waldheims Vergangenheit geredet worden wäre, dann hätte es sicher auch Wortmeldungen dazu gegeben.
Schließlich sitze mit Fritz Roback ein Widerstandskämpfer im Parteivorstand.
Darauf bezog sich Richter Ernest Maurer dann auch beim nächsten Zeugen.
Georg Pum war einer der Protokoll-Beglaubiger und auch er meinte, wenn von Waldheims Vergangenheit gesprochen worden wäre, dann wäre das so gravierend gewesen, dass es aufgefallen wäre.
Und auf die Frage des Richters, warum, Pum sei ja für einen Widerstandskämpfer viel zu jung, lautete die Antwort, ja, aber ich war zweimal in Israel.
Im Moment sagt Ottilie Martisek ebenfalls zum zweiten Mal in diesem Prozess aus und dann soll erst das kriminologische Gutachten über ihre Sitzungsmitschrift vorgelegt werden.
Professor Grasberger, der es verfasst hat, ist selbst anwesend, um es zu erläutern.
Da dieses Gutachten heute aber erst zum Akt genommen wird und da außerdem Landesrat Helmut Vogl heute nicht als Zeuge aussagen konnte, er ist nämlich auf einer Auslandsreise, ist also heute kaum mehr mit einem Urteil zu rechnen.
Soviel vom derzeitigen Stand des Prozesses Sinovac-Svorm und ich gebe zurück ans Studio.
Nun zu unserer Inlandspresse-Schau.
Alles andere als ein Erfolg.
Nicht viel erreicht?
Ein Water-Law des Populisten.
So lauten einige der Schlagzeilen und Kommentarüberschriften in den Tageszeitungen, die sich heute mit dem Ergebnis des Antiprivilegien-Volksbegehrens der FPÖ beschäftigen.
Im Gegensatz zu FPÖ-Politikern sehen die Zeitungskommentatoren in den 251.000 Unterschriften für das Volksbegehren keinen Erfolg.
Franz Sinnbürger hat sich die Tageszeitungen für die folgende Inlandspresse-Schau angesehen.
Im sozialistischen Parteiorgan Neue AZ stellt Peter Pellinker die Frage aus Fürheider,
Für Pellinker ist das Antiprivilegien-Volksbegehren ein Flop.
Und so Haider selbst, meint der AZ-Kommentator.
Einige Anzeichen deuten aber darauf hin, dass der Stern des strahlenden Erfolgshelden Jörg Haider überhaupt am Erlöschen sein könnte.
Ganz abschreiben wird man den aber noch nicht dürfen.
In dunkleren Krisenzeiten können selbst stürzende Sterne wieder kräftiger leuchten.
Von einem Absturz Haiders schreibt auch Walter Salzmann im ÖVP-Organ Neues Volksblatt.
Und Salzmann meint, Haider müsste diesen Absturz eigentlich zur Kenntnis nehmen.
Dass er dies nicht tut, passt zwar haargenau zu seinem persönlichen Gehabe, befreit ihn aber nicht von der Erkenntnis, dass bloß im Sprüche-Klopfen meist nur kurzzeitiger Erfolg beschieden ist.
Das blamable Ergebnis dieses FPÖ-Volksbegehrens könnte somit durchaus das Ende des freiheitlichen Höhenfluges eingeläutet haben.
Auch für Katharina Krawanja-Pfeifer in den Salzburger Nachrichten sind die oft kräftigen Aussprüche des FPÖ-Chefs mit ein Grund für den Ausgang des Volksbegehrens.
Vielen dürfte zudem die Sprücheklopferei des neuen FPÖ-Obmannes langsam auf die Nerven gehen.
Sie haben erkannt, dass auch Haider, der im Wahlkampf kochlöffelschwingend durch die Lande zog, mit Wasser kocht, mitunter mit Abgestandenem.
In der Zeitung Die Presse beschäftigt sich Dieter Lenhardt mit möglichen Folgen des Volksbegehrens.
Das nämlich macht beklommen.
Es könnten die Großparteien aus dem mangelhaften Echo auf das Volksbegehren schließen, die Beseitigung arger und ungerechtfertigter Funktionärsprivilegien sei kein allgemeines Anliegen.
Dabei haben die allermeisten Staatsbürger vermutlich nur nicht eingesehen, warum sie Haider stärken sollen.
Eine Ansicht, die auch die oberösterreichischen Nachrichten teilen.
Dort liest man in der Rubrik Der Punkt auf Seite 1.
So einfach lässt sich das Volk über den Privilegienabbau auch nicht zum Politikeraufbau missbrauchen, wie da mancher meint.
Abschließend ein Blick in die Grazer Kleine Zeitung.
Dort sinniert das Redaktionsoriginal Amanda Klachel.
Mit seinen Volksbegehren hat der Haider das erreicht, was er in Kärnten immer schon wollen hat.
Eine Minderheitenfeststellung.
Und jetzt zu einem Konsumententhema.
Schuhe, die sich schon drei Wochen nach dem Kauf auflösen oder die neue Waschmaschine, die für eine Überflutung in der Küche sorgt, oft Wirklichkeit werdende Konsumenten-Albträume, denn nicht jeder Kauf macht lange Freude.
Unter dem Titel Schleißige Waren, Montagmaschinen hat heute die Arbeiterkammer eine Studie ihres Instituts für Gesellschaftspolitik vorgelegt.
Darin wird untersucht, wie viele Konsumentenbeschwerden es in Österreich tatsächlich gibt und welche Probleme für den betroffenen Käufer entstehen.
Darüber hinaus hat man auch untersucht, wie sich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Garantiefälle und Gewährleistungsansprüche in der Praxis bewähren.
Gewährleistungsansprüche, über die ein Großteil der Verbraucher übrigens gar nichts oder viel zu wenig Bescheid weiß.
Hans-Christian Unger berichtet.
Dass mangelhafte Produkte wahrlich keine Seltenheit sind?
Diesen Beweis versucht die Arbeiterkammer nun mit einer repräsentativen Umfrage zu führen.
Demnach hat jeder dritte Österreicher einmal im Jahr ein Problem mit irgendeiner Ware oder einer Dienstleistung, das zu einer Reklamation und in weiterer Folge zu einem Anspruch auf Gewährleistung führt.
Die häufigsten Problemgruppen, Bekleidung und Haushaltsgeräte an der Spitze, dann in etwas größerem Abstand das Auto, die Wohnungseinrichtung und nicht zuletzt mangelhaft durchgeführte Haus- und Wohnungsrenovierungen.
Nimmt man den Querschnitt durch sämtliche Schichten der Bevölkerung her, dann ist der Österreicher aber nicht gerade zimperlich, wenn es ums Beschweren geht.
Denn immerhin drei von vier Betroffenen reklamieren.
Und in der Umfrage haben 60% davon angegeben, mit der Beschwerde Erfolg gehabt zu haben.
Was allerdings nicht heißt, dass der Reklamationsfall ohne Komplikationen abgelaufen ist.
Denn jeder Dritte hat dafür einen erheblichen Zeitaufwand gebraucht, ja nicht selten sogar Urlaubstage dafür verwenden müssen.
Und jedem Vierten hat die Behebung des Mangels zusätzliches Geld gekostet.
Der Weg zum Gericht wird eher selten beschritten, wie aus dem Studium von ein paar tausend Akten an vier österreichischen Bezirksgerichten hervorgeht.
Und die Studienverfasser orten aufgrund dieser Detailanalyse recht handfeste Gründe dafür.
Denn die Prozessaussichten können nur sehr schwer, und das auch von Fachleuten eingeschätzt werden.
Und damit steigt auch das Risiko, im Falle eines erfolglosen Erbverfahrens geschmalzene Anwaltshonorare selbst zahlen zu müssen.
So hat die Durchsicht der einschlägigen Akten ergeben, dass der durchschnittliche Streitwert des Verfahrens rund 13.000 Schilling betragen hat, während sich die Prozesskosten auf etwas mehr als 12.000 Schilling im Schnitt belaufen haben.
Bei Verfahren unter einem Streitwert von 10.000 Schilling liegen die Verfahrenskosten sogar über 60% des Wertes des Gegenstandes.
Abgesehen von Meinungsumfragen und statistischen Erhebungen hat sich das Institut für Gesellschaftspolitik der Arbeiterkammer auch in tiefen psychologischen Interviews über die Auswirkungen eines Gewährleistungsproblems auf den Betroffenen ein Bild gemacht.
Und dabei hat sich eine Art Typologie herausgebildet.
Die am meisten benachteiligte Gruppe mit einem Anteil von etwa einem Drittel, der hilflose Konsument, der zuerst die Schuld für den Fehler bei sich sucht, bei Reklamationen gerne abgewimmelt wird und selten zu seinem Recht kommt.
Eine Gruppe, die sich vor allem durch niedrigere Schulbildung und geringeren sozialen Status auszeichnet.
Damit einerseits jeder unabhängig von Bildung, Beruf und Einkommen zu seinem Recht kommt und andererseits von vornherein Streitpunkte ausgeschlossen sind, hat die Arbeiterkammer aufgrund der nun veröffentlichten Studie einen Forderungskatalog erarbeitet.
Die wichtigsten Punkte daraus, Vereinbarungen zwischen Verbraucherverbänden und Herstellern über Mindeststandards und Mindestlebensdauer einer Ware.
Eine Forderung, die übrigens auch dem Umweltschutz Gedankenrechnung trägt.
Dann die Verlängerung bzw.
Vereinheitlichung von Gewährleistungsfristen, eine verschuldensunabhängige Haftung für Folgeschäden und schließlich noch die Einrichtung von Schlichtungsstellen unter Beteiligung fachmännischer Leihen.
Konsumentenschutz in der Praxis Hans-Christian Unger berichtete.
Alarmzustand herrscht seit heute wieder einmal an Österreichs Bundesmuseen.
Seit den Morgenstunden sind unter anderem in Wien die Kunstschätze der österreichischen Galerie im Oberen und Unteren Belvedere sowie in der Stahlburg für die Öffentlichkeit gesperrt.
Es ist die Folge eines regierungsinternen Konflikts zwischen dem Sozial- und dem Wissenschaftsministerium.
Sozialminister Dallinger hat eine Arbeitsmarktförderungsaktion auslaufen lassen, aus der auch Museumswächter entlohnt worden waren.
Und Wissenschaftsminister Tuppi hat daraufhin die Sperre der vorhin erwähnten Sammlungen verfügt.
Wie es heute Vormittag bei den gesperrten Museen zuging und wie es in der Museumsdiskussion jetzt weitergehen könnte, darüber informieren Sie Maria Rennhofer und Hans Langsteiner.
Meiner Meinung nach sollte man auf dem Gebiet der Kunst und Wissenschaft weniger sparen.
Es gibt andere Möglichkeiten, mehr Geld zurückzuhalten und für andere Dinge bereit zu halten, als hier gerade die Sparschraube anzusetzen.
Ich bin sogar ein Betroffener, ich bin ein Betreuer der Wiener Aktion.
Wir hatten es heute am Programm und können selber nicht rein mit den Schülern.
Jetzt habe ich ein Alternativprogramm gemacht, herresgeschichtliches Museum.
Also ich find's erschütternd und kann nur hoffen, dass sich was ändert, denn diese Alternativzeiten werden auch zu wenig sein auf Dauer.
Keine Werbung für Wien und die Kultur der Stadt.
Ich bin sehr enttäuscht.
Denn man ist ja nicht wochenlang in Wien.
Und ein Angebot von 3 mal 3 Stunden in der Woche ist also denkbar mager.
Außerdem verlangen die Herrschaften ja Eintritt.
Den könnte man eventuell etwas erhöhen.
Dann könnte sich das sogar einigermaßen wieder tragen.
Hat überhaupt kein Verständnis dafür.
Verärgert, enttäuscht, verbittert reagierte heute Vormittag das Publikum vor dem wegen Personalmangels geschlossenen Tor der Österreichischen Galerie im Oberen Belvedere.
Der Verlust von 18 Mitarbeitern erzwang die Kürzung der Öffnungszeiten auf rund die Hälfte.
Direktor Hofrat Hubert Adolf nennt konkrete Zahlen.
Es gibt Kuriosa und Dinge, die man eben wirklich nicht verstehen kann.
Denn der Unterschied von der Arbeitslosenunterstützung zur Arbeitsmarktförderung macht bei uns im Monat 40.000 Schilling aus.
Und es hat sich niemand gefunden, es hat weder der Herr Minister Dallinger diesen Betrag von 40.000 Schilling aufbringen können, noch jemand anderer, der dazu gesetzlich irgendwie bestimmt gewesen wäre.
Wieso das passieren konnte, kann ich nicht weiter beurteilen, aber bestimmt ist es äußerst auffallend, dass eine Sache passieren musste, die bestimmt dem Ansehen Österreichs in keiner Weise nützen kann.
Nachdem heute Vormittag fieberhafte Besprechungen zur Lösung des Problems stattgefunden hatten, konnte Hofrat Adolf gegen Mittag mit einer erfreulichen Neuigkeit aufwarten.
Aufgrund der gestrigen Sendung von Zeit im Bild hat sich eine private Stelle gefunden, die das Geld aufgetrieben bzw.
zur Verfügung gestellt hat, dass wir einen Monat nun privat bezahlt Leute hier aufnehmen können.
Demnach wird ab morgen ein normaler Besuchszeit wiederum sein, allerdings beschränkt
bis hohe Stellen der Politik einen neuen Weg gefunden haben.
Als Retterin in der Not ist die Wiener Fachgruppe der Hotelier- und Beherbergungsbetriebe innerhalb der Bundeswirtschaftskammer in die Bresche gesprungen.
Die Fachgruppe zahlt für die nächsten drei Wochen die Gehälter für das Wachpersonal der österreichischen Galerie an jenen Tagen, an denen sonst aus Personalnot zugesperrt werden müsste.
Der Vorsteher der Wiener Hotelier-Fachgruppe, Walter Ender,
leben in Wiener Fremdverkehr von den Museen auch.
Sie gehören zum Wiener Kulturangebot und das Wiener Kulturangebot ist kennzeichnend und maßgebend dafür verantwortlich, dass wir so einen Aufschwung im Städtetourismus haben.
Wer schnell hilft, hilft.
Nach Ablauf dieser Hilfsaktion ist die Lage indes wieder so drastisch wie jetzt.
Wenn alles beim Alten bleibt, sprich, wenn es weiterhin zu wenig Planstellen und Arbeitsmarktförderungsmittel für die Museumswärter gibt, drohen ab Herbst die ohnehin nicht sehr besucherfreundlichen Museumsöffnungszeiten weiter dramatisch verkürzt zu werden.
Das kunsthistorische Museum könnte etwa statt bis 18 Uhr nur noch bis 16 Uhr, das naturhistorische gar nur bis 13 Uhr geöffnet halten.
Schloss Amras in Tirol müsste auf reinen Führungsbetrieb umstellen, das Wiener Theatermuseum zusperren.
Auf allen Ebenen sind bereits politische Verhandlungen angelaufen, um diese fremdenverkehrsmäßige Schreckensvision nicht Wirklichkeit werden zu lassen.
Wiens Vizebürgermeister Erhard Bussegg hat eine Sondersitzung des Wiener Stadtsenats gefordert.
Die Museumssperre oder eine Einschränkung der Öffnungszeiten kommt für uns in den Urlaubsmonaten überhaupt nicht infrage, aber auch außerhalb der Urlaubsmonate ist es nicht tolerabel.
Daher hat die Wiener Volkspartei verlangt, dass es eine dringliche Sitzung des Staatssenates gibt, dass der Staatssenat bei der Bundesregierung vorstellig wird, dass auch der Minister Dallinger seine Maßnahme zurücknimmt und dass, wenn das nicht geht, wir in Vorlage treten, weil es ja unser direktes Interesse ist, dass wir rein touristisch, aber auch gegenüber den Wienern die Bundesmuseen offen halten.
Auf Bundesebene gehen die, vorsichtig formuliert, ins Stocken geratenen Verhandlungen zwischen Wissenschafts- und Sozialministerium jetzt doch wieder weiter.
Es geht insgesamt um 121 Aufseherposten, die aus Bundesmitteln bezahlt werden müssten.
Sozialminister Dallinger.
Die Aufgabe, die Museen zu öffnen und die dort Beschäftigten zu finanzieren, ist natürlich die Aufgabe des zuständigen Ressorts.
Und ich habe vor einigen Monaten mich bereit erklärt, für eine Übergangsphase hier Hilfe zu bieten.
Aber diese Übergangsphase geht vereinbarungsgemäß jetzt zu Ende, da ich nicht über die entsprechenden Mittel verfüge, kann ich diese Aktion, die eigentlich auch nicht dafür gedacht ist, nicht fortsetzen.
Und daher gibt es eine Situation, mit der der Wissenschaftsminister fertig werden muss, aber nicht eigenartigerweise der Sozialminister.
Der Direktor des Kunsthistorisches Museums, Hermann Filiz, kann sich auch noch andere Lösungen für die Personalmisere an den Bundesmuseen vorstellen.
Eine zweite, die wir vor Jahren vorgeschlagen haben, ist, dass man Zivildiener nicht nur zum Anbauen von Pfeilchen im Stadtpark ansetzt, sondern uns zuweist.
Das wurde abgelehnt.
Ich meine, bei uns wird ein Zivildiener bestimmt härter genommen, hat einen mehr und schwereren Dienst, als an manchen Stellen, wo Zivildiener erlaubt sind.
Also z.B.
wäre das eine Lösung, die würde den Staat viel weniger kosten und es gibt bestimmt viele junge Leute, Studenten der Universität, die aus Überzeugung Zivildienst machen, die hier im kulturellen Bereich eine Funktion sehen.
Der Countdown läuft jedenfalls.
Bis 1.
Oktober muss so oder so eine Lösung gefunden werden, um Österreich vor einer Kulturschande im Museumswesen zu bewahren.
Museumssperre und Museumsmisere, Sie hörten in einem Bericht von Maria Renhofer und Hans Langsteiner.
Einer der ganz Großen der Rockszene tritt heute erstmals seit neun Jahren wieder in Österreich auf.
Rund 40.000 Besucher werden erwartet, wenn David Bowie ab 20 Uhr im Wiener Praterstadion auf der Bühne steht und seine Show abzieht.
Der technische Aufwand für Bowies Auftritt ist gigantisch.
40 LKW sind während der Welttournee des englischen Rockstars unterwegs, zwei Soundsysteme erbringen eine Leistung von bis zu 600.000 Watt, 1000 Scheinwerfer erhellen das Bühnengeschehen und schließlich sind auch noch drei Computer im Einsatz, um für den klaglosen Ablauf der Show zu sorgen.
Walter Gellert hat mit David Bowie gesprochen und den folgenden Beitrag gestaltet.
Eine riesige Spinne mit Beinen aus Neonleuchten dominiert die Bühne, wenn David Bowie gemeinsam mit fünf Tänzern eine Show abzieht.
die englische Kritiker zu Schlagzeilen wie »Spinnenmann Bowie spinnt ein Netz von Wundern« hingerissen hat.
Mit seiner »Glass Spider Tour«, der Name läutet sich von einem der Songs auf Bowies letzter Platte her, ist der eigenwillige und auch unberechenbare Rockstar sechs Monate unterwegs, um sich in mehr als 100 Städten auf sechs Kontinenten seinen Fans live zu stellen.
Zeitungsberichte, wonach dies seine letzte Tournee sei, bezeichnet Bowie als Übertreibung.
Eine so komplexe und mit sehr viel Arbeit verbundene Show wie die jetzige wird er sicher nicht so bald machen, meint er.
Die nächste Tour wird um einiges einfacher konzipiert sein.
I think it's probably the last tour of this complex for some time because it really it's taken such a lot of work to put it together.
I would imagine the next tour after this would be a lot simpler.
weil die Logistik davon absolut erstaunlich kompliziert ist.
Um Weihnachten herum hat David Bowie mit der Konzeption seiner Spider-Glas-Tour begonnen, mit der er sich nach zweimonatiger Probenzeit, die fast Workshop-Charakter hatte, der Öffentlichkeit stellte.
50 Prozent der Show, sagt Bowie, bestehen aus höchsttheatralischen Momenten.
In den anderen 50 Prozent, in denen der Rock'n'Roll dominiert, entsteht dann eine mehr oder weniger spontane Kommunikation mit dem Publikum.
Den sehr künstlichen und stilisierten Teilen stellt er Dinge wie Fame oder Let's Dance gegenüber.
Um in einem großen Stadion Kontakt zum Publikum zu bekommen, sind die beiden Elemente Theater und Rock'n'Roll für Bowie das Beste.
Er möchte nicht wie U2 arbeiten und die Leute sollen auch kein Konzert dieser Art von ihm erwarten.
Er macht ganz einfach keine Shows, bei der die Zuschauer zum Klatschen animiert werden.
So etwas wie seine Show, meint Bowie, sieht man normalerweise in der Popszene nicht.
Er fühlt sich aber darin wohl und er muss auch sagen, es wird dem Publikum einiges abverlangt.
It's very hard work for the audience, I'm pleased to say.
Als singender Gnomenkönig in dem Streifen Labyrinth den Mappe der Erfinder Jim Henson für George Lucas gedreht hat, war David Bowie zuletzt auch in den österreichischen Kinos zu sehen gewesen.
Mit Puppen wird er nie wieder gemeinsam auftreten, erzählt er, weil die Augen der Puppen selten richtig funktioniert hätten.
Außerdem wäre dadurch, dass die Stimmen aus einer ganz anderen Richtung hergekommen wären, die Arbeit zusätzlich erschwert worden.
Es war absolut unmöglich.
Ich würde es nie wieder machen, weil ich
Für Herbst kommenden Jahres ist der Drehbeginn eines Filmprojektes geplant, das David Bowie mit Mick Jagger gemeinsam erarbeitet hat.
Das Buch wird gerade von Richard Price fertiggestellt.
Price hat übrigens das Skript zu Martin Scorseses Erfolgsfilm »Die Farbe des Geldes« geschrieben.
Frage an David Bowie, welche Musik hörte er sich selbst privat gerne an?
Das ist schwer zu sagen.
Steve Reich und Philip Glass gefallen mir.
Dann auch einige der jüngeren Bands aus den USA.
Und was die Klassik betrifft, muss ich sagen, dass ich ein Stravinsky-Fan bin.
Ich mag aber auch englische Komponisten, wie zum Beispiel Edward Elgar.
Aber ich mag auch die englischen Komponisten Vaughan Williams und Elgar sehr.
David Bowie heute Abend ab 20 Uhr im Wiener Praterstadion.
Und zum Abschluss des Journals nun noch die bisher wichtigsten Tagesereignisse in den Nachrichten.
Österreich.
Nach einem Kommuniqué des Justizministeriums, das heute veröffentlicht wurde, wird nun wahrscheinlich gegen CA-Generaldirektor Androsch ein Strafantrag gestellt.
In dem Kommuniqué heißt es, Justizminister Vorreger habe die Absicht der staatsanwaltschaftlichen Behörden zustimmend zur Kenntnis genommen, gegen Androsch wegen des Verdachtes der falschen Beweisaussage vor einem Untersuchungsausschuss des Nationalrates mit einem Strafantrag vorzugehen.
Vorreger sagte, der Verdacht habe bisher nicht beseitigt werden können und das Gericht müsse prüfen, ob eine Verurteilung gerechtfertigt sei oder nicht.
Der Rechtsvertreter von Androsch, Herbert Schachter, hat die Entscheidung des Justizministers bedauert und betont, es legen keine Voraussetzungen für einen Strafantrag vor.
FPÖ-Bundesparteiobmann Haider hat unterdessen die sofortige Suspendierung von CA-Generaldirektor Androsch gefordert.
Bundespräsident Waldheim ist zu einem viertägigen Staatsbesuch nach Jordanien abgereist.
Waldheim folgte einer Einladung von König Hussein.
Er wird von seiner Frau und Außenminister Mok begleitet.
Hauptthemen der Gespräche mit dem jordanischen Monarchen dürften der Nahostkonflikt und die Lage am persischen Golf sein.
Nationalratspräsident Graz kann sich bei einer Reform der parlamentarischen Geschäftsordnung eine Verstärkung der Disziplinargewalt vorstellen.
Laut Graz wäre es denkbar, künftig einen Abgeordneten, der drei Ordnungsrufe bekommen hat, auf eine bestimmte Zeit von einer Sitzung auszuschließen.
Grundsätzlich rechnet Graz aber nicht mit einer Verschlechterung des politischen Stils.
Die Volksanwaltschaft feiert heute ihr zehnjähriges Bestehen.
Insgesamt wurden bis jetzt etwa 45.000 Beschwerden bearbeitet.
Ein Drittel davon war berechtigt.
Mit Stolz weist die Volksanwaltschaft darauf hin, dass viele ihrer Anregungen auch vom Parlament aufgegriffen worden sind.
Die Autofahrerorganisation ÖAMTC und der Deutsche Automobilclub ADAC werden heuer an insgesamt sechs Wochenenden sogenannte Stauberater einsetzen.
Diese Berater bieten sowohl psychologische als auch ärztliche Hilfe an und stehen über Funk mit den Sicherheitsbehörden und mit der Autobahnmeisterei in Verbindung.
Die Stauberater werden schon ab Freitag mit Motorrädern auf der Tauernautobahn vor allem vor dem Tauerntunnel in Salzburg und am Autobahnende bei Villach unterwegs sein.
Schweden.
In Stockholm wurden heute Einzelheiten über den schwedischen Untersuchungsbericht veröffentlicht, der sich mit dem Absturz des österreichischen Hauptmannes Johann Wolf im vergangenen Jahr auseinandersetzt.
Im Wesentlichen wird der Drakenabsturz auf menschliches Versagen zurückgeführt.
Technische Mängel werden ausgeschlossen.
In Wien liegt der Bericht offiziell noch nicht vor.
Oberstleutnant Wagner, der als Mitglied des österreichischen Bundesheeres an einer Untersuchung teilgenommen hat, sagte, der schwedische Bericht sei in keiner Weise anzuzweifeln, jedoch dürfe man das menschliche Versagen nicht auf eine einzelne Person reduzieren.
Sowjetunion.
Staatspräsident Gromyko sagte heute, die immer noch zunehmende Zerstörung der Umwelt, Drogenmissbrauch, Alkoholismus und eine hohe Kriminalitätsrate seien die Hauptsorgen des sowjetischen Volkes.
Gromyko, der vor dem Obersten Sowjet sprach, meinte Ferner, Partei und Volk der Sowjetunion befinden sich in einem Rennen gegen die Zeit.
Europäische Gemeinschaft.
Das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des gemeinsamen Marktes ist in Brüssel ohne Übereinkunft zur Finanzreform beendet worden.
Die Spitzenpolitiker konnten sich nicht einmal auf eine Schlussresolution einigen.
Inoffiziell wurde bekannt, dass ein Abkommen am Widerstand der britischen Regierungschefin Thatcher scheiterte, die die Budgetdisziplin nicht gewährleistet sieht.
Die Wetteraussichten für Österreich bis heute Abend?
Sehr warm und zunehmend gewittrig.
60 Minuten Information aus dem In- und Ausland sind damit zu Ende.
Im Namen des Mittagsjournal-Teams verabschiedet sich Edgar Sterbens.