Entnazifizierung

Mit dem Ende des Krieges und des NS-Regimes stand man auch in Österreich vor der Frage des Umgangs mit Täter/innen und Mitläufer/innen des NS-Regimes. Von Beginn an zeigte sich, dass der Umgang mit der unmittelbaren Vergangenheit geprägt war von einem vor­sichtigen Lavieren zwischen verschiedenen Interessen, was einer konsequenten Aufarbeitung im Weg stand. Schon die Unab­hängigkeits­erklärung vom 27. April 1945 definierte Österreich als Opfer Hitler-Deutschlands (hier konnte man sich auf die Moskauer Deklaration von 1943 berufen, in der die Alliierten fest­hielten, dass Österreich als erstes Land der Aggression Hitler-Deutschlands zum Opfer fiel, und das Wiedererstehen eines freien und unabhängigen Österreichs forderten), ein Bild, das mit identitäts­stiftend für die Zweite Republik wurde.

Mit dem NSDAP-Verbotsgesetz im Mai 1945, dem Kriegs­ver­brecher­gesetz im Juni 1945 und dem Nationalsozialisten­gesetz 1948 (Amnestie der als "minderbelastet" qualifizierten National­sozialist/innen) legte man die juristischen Grundlagen einer gerichtlichen Ver­folgung von NS-Täter/innen. Nach Kriegsende liefen die Ent­nazifizierungs­verfahren der Besatzungsmächte (hier besonders in der amerikanischen Zone) und der österreichischen Regierung neben­einander. In dieser ersten Phase der Entnazifizierung, in der über eine halbe Million Österreicher/innen als registrierte Nationalsozialist/innen erfasst wurden, über 170 000 – zumindest kurzfristig – aus ihren Funktionen (vor allem im Öffentlichen Dienst) entlassen wurden, über 130 000 Fälle (43 Todesurteile) gerichtlich verfolgt und verhandelt wurden, kam es zum Versuch, die Spuren der NS-Vergangenheit zu tilgen.

00:08:04
Last der Vergangenheit

Kommentar von Gerhard Jagschitz

00:00:38
Drohungen

Druck auf die Nicht-Parteimitglieder

00:01:20
Verblendung

Glaube an den Sieg

00:01:03
Denunzierung

NSDAP-Mitglieder werden verhaftet

00:00:58
Hass

Die Parteimitglieder repräsentieren das System

00:00:57
NSDAP-Mitglieder

"Wir haben keinen aufgehängt"

00:01:38
Parteimitglieder

Registrierung aber keine Rache

00:00:36
Keine Rache

Zurückhaltung gegenüber den Nazis

00:07:47
Glasenbach

Statement aus dem Lager der US-Amerikaner

00:02:01
Hinauswinden,...

Bestätigungen, dass sie keine Nazis waren!

00:03:34
Bundesheer

Wehrmachtsangehörige und Nazis im neuen Bundesheer

Auch die – vor allem westlichen – Alliierten trugen zur Ent­nazifizierung bei: Internierungslager für NS-Funktionäre auf österreichischem Boden (Glasenbach, Wolfsberg, Schwaz) und natürlich die Nürnberger Prozesse, die u. a. Todesurteile für die österreichischen Kriegs­ver­brecher Seyß-Inquart und Kaltenbrunner brachten. Für die Masse der österreichischen Bevölkerung stellte sich persönlich eher die Frage des Mitläufertums, als die der unmittelbaren Täterschaft.

Die Auseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit trat aber rasch hinter die materiellen Sorgen der Nachkriegszeit zurück. Nicht übersehen werden darf bei der rückblickenden Beurteilung aber auch, ein wie sensibles und emotionsgeladenes Thema die Entnazifizierung in den Nachkriegsjahren war – schon allein aus der Tatsache, dass auch nach 1945 noch Elemente national­sozialistischen

00:00:39
Aufarbeitung

"...die Aufgabe späterer Jahre..."

00:04:34
Entnazifizierung

Kommentar von Gerhard Jagschitz

00:02:12
Die Personalfrage

Entnazifiezierung bringt auch Probleme

00:01:51
Besonnene Aufarbeitung

Differenzierung der Schuld und die Möglichkeit zur Änderung der Einstellung.

Denkens vorhanden waren und man besonders hier vor der Aufgabe stand, nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung nachhaltig in ein demokratisches System zu integrieren.

00:01:04
Nürnberger Prozess

Arthur Seyß-Inquart

00:00:15
Nicht schuldig?

Die Rolle Österreichs

00:00:07
Schon 1953?

Die Aufarbeitung wirklich schon abgeschlossen?

00:00:32
Bürger 2. Klasse?

Strich unter die Vergangenheit?