Olah-Prozess - 1. Verhandlungstag: Beginn des Prozesses gegen den ehemaligen ÖGB-Präsidenten und späteren Innenminister und Nationalrat Franz Olah sowie gegen den Funktionär der Bauarbeitergewerkschaft Josef Lasch, Walter Jeschko, Heinrich Daurer

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    Rechtliches

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    So, ich eröffne die Abfahndung von der Strafsache gegen Franz Ola, Josef Lasch, Walter Jeschk und Heinrich Daurer wegen Verdachtes des Verbrechens der Untreue und wegen anderer Delikte.
    Mit der ihm eigenen Pünktlichkeit eröffnete Oberlandesgerichtshof Dr. Mielnitzki genau um halb neun Uhr den Prozess gegen Franz Ola und seine drei Mitangeklagten.
    Das Schauspiel allerdings hatte schon rund eine Stunde früher begonnen.
    Schon um halb acht Uhr standen die Ersten, die zuhören wollten, vor der versperrten Tür des Verhandlungssaales 14.
    Zum Einlass waren es etwa 50.
    Es waren nicht nur Gerichtssaal-Kibitze aus Leidenschaft unter ihnen, sondern auch, als einfache Zuhörer, Vertreter jener Unternehmen und Institutionen, die im Lauf dieses Prozesses zur Sprache kommen werden und von denen auch Spitzenfunktionäre als Zeugen vernommen werden sollen.
    Ein Keken zahlreicher Kameras, das sich den Gang entlang bewegte, kündigte um 8.15 Uhr das Eintreffen des Hauptangeklagten Franz Ola an.
    Ola erschien in bewährter Formation.
    Mitangeklagte und Verteidiger umringten ihn, je ein Mann links vorne, links hinten, rechts vorne, rechts hinten.
    Als der Saal eröffnet wurde, zeigte es sich, dass die Wartenden nicht zu Unrecht bis zu einer Stunde investiert hatten.
    Der Saal fasst nach Abzug der Journalistenplätze nur noch etwa 20 Personen.
    Ola gab sich bei dieser Gelegenheit, jovial wie immer.
    Er trat mit seinen Begleitern zur Seite und ließ den anderen den Vortritt.
    Zu seinen Mitangeklagten meinte er trocken, mir kommen immer nur eine.
    Herinnen im Saal auf dem Richtertisch türmen sich die Akten.
    Es sind 13 Bündel mit schätzungsweise je 500 Seiten im Durchschnitt.
    Rechts vom Richtertisch eine größere Personenansammlung.
    Die vier Angeklagten Franz Ola, Josef Lasch, Walter Jeschko, Heinrich Daurer.
    Hinter ihnen sechs Verteidiger.
    Dr. Böck und Dr. Leitgeb für Ola, Dr. Johann Dostal und Dr. Gerö für Lasch, Dr. Jan für Jeschko und Dr. Philipp für Daurer.
    Ihnen gegenüber ist es etwas leerer.
    Staatsanwalt Dr. Scheibenflug und als privat beteiligten Vertreter des ÖGB die Rechtsanwälte Dr. Rosenzweig und Dr. Teich.
    Und dann gleich zu Beginn der Verhandlung ein erster Höhepunkt.
    Die Befragung der Angeklagten nach ihren Generalien.
    Herr Ola, bitte wenn Sie da vortreten.
    und uns Ihre Generalien sagen.
    Ihr Vorname ist Franz?
    Franz.
    Wann sind Sie denn geboren?
    13.03.1910 in Wien.
    Sind österreichischer Staatsbürger?
    Ja.
    Verheiratet?
    Ja.
    Religionsbekenntnis?
    Römisch-Katholisch.
    Beruf?
    Lernter Beruf war Klamiermacher, später war ich Gewerkschaftsangestellter.
    Letzter Beruf war Minister, Abgeordneter.
    Und jetzt?
    Jetzt keinen.
    Ohne Beruf.
    Sie wohnen?
    Wien 17, See Müllergasse 38.
    Was haben Sie an Vermögen?
    Vermögen habe ich Grund und ein Haus.
    Wenn ich also sagen kann, die Einheitswerte, Haus 246.000, Grundstück, das ist in zwei Teilen bewertet worden, 129.000 und 112.000, die Grundstücke, belastet mit einem Kredit von ungefähr 900.000 Euro.
    Der ist noch offen?
    Ja, auf 20 Jahre.
    Haben Sie ein Fahrzeug?
    Ja.
    VW-Variant.
    Wert?
    Circa?
    Ich hab ihn nicht einmal neu gekauft.
    Er wird noch 30.000 Schilling wert sein.
    Sie sind Sorgepflichtig für Ihre Ehegattin.
    Ja.
    Hat Ihre Ehegattin einen Beruf?
    Nein.
    Für Sie und für die anderen drei Herren gilt dasselbe.
    Sie achten auf den Gang der Verhandlung, die vorzutragende Anklage und verantworten sich möglichst wahrheitsgetreu.
    Anschließend derselbe Vorgang mit den drei anderen.
    Josef Larsch gibt an.
    Gewerkschaftsangestellter, Vermögen, Eigentumswohnung, Kraftfahrzeug.
    Walter Jeschko, Kaufmann, ein Lebensmittelgeschäft, gepachtet, Kraftfahrzeug.
    Heinrich Dauer, derzeit Angestellter bei der Kronen Zeitung, Eigentumswohnung, Kraftfahrzeug.
    Und dann beginnt die Verlesung der 110 Seiten langen Anklageschrift, von der Dr. Melnitzky gleich vorausschickt, dass sie rund zweieinhalb Stunden dauern wird.
    Die erste ist die Schriftführerin selbst.
    Monoton, allerdings zügig, wie man die Anklageschriften verliest, beginnt sie.
    Die Staatsanwaltschaft Wienerheb gegen 1.
    Franz Ola, 2.
    Josef Lasch, 3.
    Walter Jeschko, 4.
    Heinrich Daurer, die Anklage.
    Der Inhalt der Anklageschrift ist sehr kompliziert.
    Auch prominente Strafjuristen kamen erst nach langem Studium durch das Dickicht der Vorwürfe gegen Ola und seine drei Mitangeklagten.
    Man wirft OLA und damit auch den mitangeklagten Geldtransaktionen vor, deren Wert mehr als 8 Millionen Schilling beträgt.
    Dieses Geld sei von der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter und zum Teil vom ÖGB selbst.
    Nun, all das sei geschehen ohne Wissen der zuständigen Stellen, ohne Gewissen der Gewerkschaftsfunktionäre.
    Unter anderem ist einer der Anklagepunkte die Opernanleihe.
    Hier wird Ola vorgeworfen, er habe Opernanleihen im Wert von fast 500 Millionen Schilling, die im Besitz der Bauholzarbeitergewerkschaft waren, auf sich überschreiben lassen und in seine Verfügungsgewalt bringen.
    Die Abhebung und entsprechende Einzahlung bzw.
    die Überweisung von im Eigentum des österreichischen Gewerkschaftsbundes stehenden
    Und bis dahin teils auf Schirokonten, teils auf Spareinlagekonten erliegen Geldbeträgen in der Gesamttür von 2.255.334,97, teils auf das erste durch Neuerichtete weder beim österreichischen Gewerkschaftsbund noch bei einer der diesen Angehörigen Fachgewerkschaften kontenmäßig geführte und den dort zur Vermögensverwaltung berufenen Organen auch nicht bekannt gewordene Spareinlagebuch Nr. 5.2222
    der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien, der als auf das bereits bestehende, aber nicht der österreichischen Gewerkschaftsbund gehörende Sparbuchnummer 557536 der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien und so dann die Verpfändung dieser Spareinlagebücher zur Besicherung seitens der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien an kurzfallsgewährter Kredite veranlassen.
    Also die Sparbücher wurden verpfändet ohne Wissen der Gewerkschaft.
    Was heißt das nun im Konkreten?
    Es haben jedoch erstens Franz Ola zu A1 bis 3 und Groß B1 das Verbrechen der Untreue nach § 205c StG, teils als Mitschulige nach § 5 StG, zu Groß C das Verbrechen der Veruntreue nach § 183 StG und zu D das Verbrechen des Betruges nach dem § 197, 199a StGB, zweitens Josef Lars zu A2 bis 4 das Verbrechen der Untreue nach § 205 StGB,
    3.
    Walter Jeschko zu A1 das Verbrechen der Untreue nach § 205c Strafgesetz und 4.
    Heinrich Traurer zu B2 das Verbrechen der Untreue als Mitschuldiger nach dem § 205c Strafgesetz begangen und seien hierfür sämtliche Beschuldigte nach dem höheren Strafsatz des § 205c Strafgesetz Franz Uller unter Anwendung des § 34 Strafgesetz zu bestrafen.
    Franz Ola wird in diesem Prozess auch noch wegen des Betruges der falschen Zeugenaussage belastet.
    Nun, wie sieht im Konkreten das Gericht, wie sieht die Anklageschrift die einzelnen Fakten?
    Wie erklärt man all das, was mit den Geldern der Gewerkschaften geschehen ist?
    Es steht so hin fest, dass die ursprünglich namens der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter und mit deren Geld gekauften Opernanleihstücke im Werte von 245.000 Schilling durch die Beschuldigten Ola, Jeschke und Daurer ohne Wissen und Zustimmung eines hierzu berufenden Organes der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter des Italischen Gewerkschaftsbundes aus der Verfügungsmacht der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter entzogen,
    und später von Olaf für andere Zwecke verwendet wurden.
    Franz Olaf selbst verantwortete sich damit, dass von vornherein kein Ankauf von Opernleihstücken für die Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter beabsichtigt war und ein solcher auch nie stattgefunden habe.
    Abgesehen davon, dass die letztere Ansicht nicht richtig ist und sich aus den obigen Darlegungen ergibt, dass sehr wohl die Opernanleihstücke zunächst mit dem Geld der Fachgewerkschaft in deren Namen gekauft
    und auch auf deren Streifbanddepot erlegt wurden, läuft die Verantwortung Franz Olas zu diesem Faktum so inhaltlich darauf hinaus, dass meritorisch von vornherein er selbst die Wertpapiere kaufen wollte und zwar mit dem von ihm verwalteten anderweitigen Vermögen, d.h.
    Mitteln des sogenannten Sonderprojektes, wobei nur nach außen hin zur Dahnung die Gewerkschaft der Bauern und Holzarbeiter als Käufer vorgeschoben werden sollte.
    Zur Frage dieses Sonderprojektes, welches im ganzen vorliegenden Verfahren immer wieder eine Rolle spielt, sei hier vorausgeschickt, dass nach der teilweise auch durch Mietbeschuldigte bestätigten Verantwortung Franz Olas ihm von Beginn der 50er bis in die frühen 60er Jahre von geheimer ausländischer Seite große Geldbeträge zum Aufbau einer antikommunistischen Untergrundorganisation zur Verfügung standen.
    über welche er unter Mithilfe seines Sekretärs Daurer und des Gewerkschaftskassiers Jeschko getrennt von der Gebahrung der Gewerkschaftsgelder verfügte und mit denen auch Unternehmen und andere vermögenswerte Wertpapiere im Interesse dieser Geheimorganisation gekauft wurden.
    Franz Oller hatte nicht nur die Geheimorganisationen selbst gegründet, er hatte auch noch, und das kommt hier erstmals jetzt deutlich zur Sprache, Verbindung mit der Wiedergründung der Kronenzeitung.
    Nun, wie diese Kronenzeitung wieder entstand, auch das sagt die Anklage.
    Hans Dichand, der sich bereits seit Kriegsende als Journalist betätigt hatte, und zwar zunächst bei verschiedenen steirischen Blättern und so dann von 1954 bis 1958 als Chefredakteur des Kurier in Wien, fasste schon Ende 1958 den Entschluss, die früher besonders in Wien verbreitete Kronenzeitung wieder ins Leben zu rufen.
    Auf der Suche nach einer Finanzierungsmöglichkeit nahm er unter anderem auch mit Franz Ola Kontakt auf, den er schon seit 1957 im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Chefredakteur persönlich kannte.
    Oder bekundete sein starkes Interesse an diesem Projekt und informierte Dichand um die Jahreswende 58-59 darüber, dass er das notwendige Geld für die Wiedergründung und die weitere Finanzierung der Zeitung aufbringen könne.
    Oder war es in der Folge auch, der jene zwei weiteren Personen mit Dichand zusammenbrachte, welche bei der Finanzierung der neuen Kronenzeitung weitere wichtige Rollen spielen sollten, nämlich Kurt Falk und schließlich Ferdinand Karpik.
    Das waren also jene, die die Kronenzeitung wieder ins Leben gerufen hatte.
    Nun war für die Geldgeber, war für die unwissenden Geldgeber, für jene, die das Geld zur Verfügung stellen mussten, diese Aktionen nun ungefährlich, waren sie ohne Risiko.
    Die Anklage sagt dazu nein.
    Die negative, relativ lange andauernde und mit erheblichen Verlusten verbundene Entwicklung in den ersten Jahren nach Wiedergründung der Kronenzeitung steht mit der Erfahrungstatsache in Einklang, dass die Herausgabe einer neuen Tageszeitung immer mit einem großen finanziellen Risiko verbunden ist,
    und ein Presseerzeugnis von der Art der Kronenzeitung zumindest ein Anlaufkapital von 10 Millionen Schilling benötigt, wobei zunächst jedenfalls mit einem weitgehenden Verlust dieses Kapitals gerechnet werden muss und eine spätere positive Gestaltung der Vermögenslage von der Erzielung einer erheblichen Auflage- und Inseratenumsatzsteigerung abhängt, welche aber in der Gründungs- und Aufbauzeit keineswegs mit Sicherheit vorausgesehen werden kann.
    Im Einzelnen bedruckt bei der Kronenzeitung Ende des Gründungsjahres 59 der Jahresverlust 6,1 Millionen, die Überschuldung 5,9.
    Ende 60 Verlust 5,4, Gesamtüberschuldung 10,6.
    Ende 61 der Jahresverlust 1,3, Gesamtüberschuldung 11,9 Millionen.
    Erst im Jahr 62 trat ein Gewinn von einer Million, absinkend der Gesamtüberschuldung auf 10,8.
    Im Jahr 1963 Gewinn 3,6, absinkende Überschuldung auf 7,2 und 1964 Jahresgewinn von 5,2 Millionen, ein absinkender Gesamtüberschuldung auf 1,9 Millionen Schilling ein.
    Die Finanzierung der Kronenzeitung erfolgte auf mehreren Wegen, nämlich durch die Kapitaleinlagen der Komplementäre und Kommanditisten,
    durch Kredite der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien, durch Gesellschaftsdarlehen seitens Tichans und Falks und schließlich auch durch Anzahlungen des Vereins für soziale Wohnkultur SW Möbelaktion für an die Kronan Zeitung erteilte Inseratenaufträge, welche aufgrund der Umstände, unter denen sie erfolgten, praktisch Kreditwirkung haben.
    Durch die Belehnung des Geldes des Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft der Bauholzarbeiter entging diesen Arbeitnehmervertretern
    ungefähr ein Betrag von 800.000 Schilling.
    Nun soweit der erste Teil der Anklage.
    Ausführlich werden wir über die weiteren Gespräche hier im Prozess gegen Ola in unserem Abendjournal berichten.
    Wir kommen wie angekündigt noch einmal kurz ins Wiener Landesgericht und ich bitte Dr. Helmut Pfitzner sich zu melden.
    Ja, meine Damen und Herren, ich melde mich noch einmal aus dem Landesgericht.
    Vor wenigen Minuten ist hier der erste Verhandlungstag gegen Franz Ohler zu Ende gegangen und es zeigte sich, dass man bereits hier etwas mit der Zeit sich verschätzt hat.
    Es wurde heute nur die Anklage verlesen und dies dauerte nicht, wie ursprünglich angekündigt, zweieinhalb, sondern fast vier Stunden.
    Franz Oller verfolgte die Anklage ruhig, in seiner typischen Haltung, unbeweglich, den Kopf in den Nacken gelegt.
    Nur an den Augen merkte man dauernd ein nervöses Zucken.
    Seine Hände hatte er verkrampft in den Schoß gelegt und mindestens einer seiner Finger war dauernd in Bewegung.
    Man könnte meinen, das war eine besondere Nervosität des Angeklagten.
    Wer Oller allerdings aus dem Parlament kennt, weiß, dass es, wie gesagt, seine typische Haltung war.
    So kennen wir ihn aus vielen Sitzungen im Parlament und sonstigen Verhandlungen.
    Nun, ein Beschluss wurde heute noch nach der Verlesung der Anklageschrift gefasst und zwar lautet der Beschluss, dass die Angeklagten gemeinsam vernommen werden sollen.
    Das heißt, alle Angeklagten werden anwesend sein, während einer gefragt wird.
    Es war zur Diskussion, ob eine gesonderte Vernehmung vorgenommen werden sollte.
    Das heißt, es hätten müssen die anderen Angeklagten während dieser Zeit den Saal verlassen.
    Dies wird also nicht der Fall sein.
    Die Verhandlung wird morgen um halb neun Uhr weitergehen, zunächst am Beginn mit der Vernehmung des Hauptangeklagten Franz Ola.
    Man erwartet sich davon bereits einen der Höhepunkte des Prozesses.
    Wir werden darüber morgen sicherlich weiter berichten.
    Für heute verabschiede ich mich endgültig und gebe zurück zum Funkhaus.

    Katalogzettel

    Titel Olah-Prozess - 1. Verhandlungstag: Beginn des Prozesses gegen den ehemaligen ÖGB-Präsidenten und späteren Innenminister und Nationalrat Franz Olah sowie gegen den Funktionär der Bauarbeitergewerkschaft Josef Lasch, Walter Jeschko, Heinrich Daurer
    Titelzusatz Einblendung: Verlesung der Anklageschrift durch die Schriftführerin, Oberlandesgerichtsrat Melnitzky, Franz Olah
    Spieldauer 00:13:59
    Mitwirkende Pfitzner, Helmut [Gestaltung]
    Christian, Gerold [Gestaltung]
    Melnitzky, Walter [Interviewte/r]
    Olah, Franz [Interviewte/r] [GND]
    Datum 1969.01.30 [Sendedatum]
    Schlagworte Politik Österreich ; Gesellschaft ; Medien und Kommunikation ; Wirtschaft ; Radiosendung-Mitschnitt
    20. Jahrhundert - 60er Jahre
    Typ audio
    Format TKA [Tonband auf Kern (AEG)]
    Sprache Deutsch
    Rechte Mit freundlicher Genehmigung: ORF
    Signatur Österreichische Mediathek, jm-690130_b_k02
    Medienart Mp3-Audiodatei
    Gesamtwerk/Reihe Mittagsjournal 1969.01.30

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    Inhalt

    2 Beiträge - ein Nachtrag
    Veruntreuung, Bau- und Holzgewerkschaft, Kronen Zeitung
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