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KI-generiertes Transkript
Das war's.
Schönen guten Tag, meine Damen und Herren.
Eine Stunde lang gibt es wieder ausführliche Informationen aus dem Journalstudio.
Redakteur im Mikrofon ist Wolfgang Steinwendner und das sind die Themen.
Österreichisches Höchstgericht erkennt neues Arbeiterkammerwahlrecht als verfassungswidrig.
Die Novelle zum Arbeiterkammergesetz war mit sozialistischer Mehrheit beschlossen worden.
Gespräch mit dem Klubobmann der Sozialisten Fischer über das Vorhaben der ÖVP, einen eigenen Gesetzesentwurf betreffend Abfertigungen für Arbeiter einzubringen.
Pressekonferenz von Unterrichtsminister Sinowaz.
Schwerpunkt Pläne einer Reform der Schulverwaltung.
Und die wichtigsten Auslandsbeiträge.
Erste Bilanz der Lateinamerikareise Papst Johannes Paul II.
und Zusammenschluss der evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik.
Die Kulturredaktion liefert unter anderem einen Beitrag über das Beethoven-Konzert der Wiener Philharmoniker und der Ciulini im Musikverein in Wien.
Zunächst aber Nachrichten.
Für die Meldungen verantwortlicher Chef vom Dienst ist Raimund Heller, Sprecher Günther Bahr.
Österreich.
Der Verfassungsgerichtshof hat heute die Novelle zum Arbeiterkammerwahlrecht aufgehoben.
Das Höchstgericht hat jene angefochtenen Stellen aufgehoben, mit denen nahe Angehörige des Betriebsinhabers vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.
Diese Regelungen, so erklärte der Verfassungsgerichtshof, standen im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz und waren damit verfassungswidrig.
Der Gesetzgeber darf zwar eine Differenzierung vornehmen, die an Ehe und nahe Verwandtschaft anknüpft.
Eine solche Differenzierung bedarf aber einer sachlichen Rechtfertigung.
Die Novelle zum Arbeiterkammerwahlrecht war am 11.
Oktober vergangenen Jahres in einem sogenannten Beharrungsbeschluss des Nationalrates beschlossen worden, nachdem der Bundesrat, die Länderkammer des Parlaments, damals mit der ÜVP-Mehrheit gegen die Novelle Einspruch erhoben hatte.
Iran, Frankreich.
Zum ersten Mal seit mehreren Monaten ist heute in Teheran wieder die Kaiserliche Garde in Erscheinung getreten.
Mit Unterstützung von Panzereinheiten und Gendarmerieverbänden marschierte die Schutztruppe des Schahs vom Zentrum der Hauptstadt zum Flughafen.
Anhänger des Schiedenführers Khomeini versuchten, den kilometerlangen Militärkonvoi aufzuhalten.
Ein von der religiösen Opposition aufgestellter Ordnungsdienst zerstreute jedoch die Demonstranten, ohne dass es zu Zwischenfällen kam.
Der militärische Aufmarsch dürfte mit der bevorstehenden Ankunft Khomeinis im Zusammenhang stehen.
Wie aus der Umgebung des kreisen Oppositionsführers in Paris verlautet, wird Khomeini schon bald in seine Heimat zurückkehren.
Gestern hat die iranische Regierung die Einreise des religiösen Politikers formell genehmigt.
USA
Der stellvertretende chinesische Ministerpräsident Deng Xiaoping hat gestern zum ersten Mal während seines Aufenthaltes in den Vereinigten Staaten die Sowjetunion und Vietnam offen angegriffen.
Während eines Besuches der Nationalen Kunstgalerie in Washington warf Deng Vietnam vor, mit voller Unterstützung der Sowjetunion die kambodschanische Regierung Pol Pot gewaltsam gestürzt zu haben.
Nach Ansicht Dengs liegt die Hauptursache für politische Wirren in Indokina und Europa im Vorherrschaftstreben der Sowjetunion.
Vorher hatte der chinesische Politiker in einer vertraulichen Sitzung des außenpolitischen Senatsausschusses in Washington einen möglichen militärischen Angriff Chinas auf Vietnam nicht ausgeschlossen.
Sowjetunion Die Parteizeitung Pravda hat heute den USA-Besuch Denks scharf kritisiert.
Die in Washington erörterten Themen bezeichnet das Parteiblatt als proimperialistisch und als frei fantasierende Betrachtungen der Lage in Südostasien.
Thailand, Kambodscha.
Nach Berichten thailändischer Militärs aus Bangkok versorgt die Volksrepublik China die Truppen der vertriebenen Regierung Pol Pot mit militärischem Nachschub.
Chinesische Schiffe bringen Rüstungsgüter nach Kambodscha, heißt es in der thailändischen Hauptstadt.
Nach den Äußerungen chinesischer Spitzenpolitiker will Peking die Truppen Pol Pots nur mit Waffen und Geld unterstützen, aber keine Truppen nach Kambodscha entsenden.
Unterdessen haben nach Angaben der UNO-Mission des früheren kambodschanischen Regimes Einheiten der Roten Khmer mit Störaktionen in der unmittelbaren Umgebung von Phnom Penh begonnen.
In einer Presseverlautbarung heißt es, die Truppen Pol Pots beherrschten die Verbindungsstraße zwischen Phnom Penh und der Hafenstadt Komponsom.
Rhodesien
Bei dem gestrigen Referendum über die neue Verfassung haben mehr als 85 Prozent der weißen Wähler den Entwurf akzeptiert.
Die Wahlbeteiligung betrug etwa 70 Prozent.
Ministerpräsident Smith hat in einer ersten Stellungnahme von einem großen Sieg des Realismus gesprochen.
Der weiße Regierungschef erklärte, mit dem Ergebnis der Volksabstimmung sei der Beweis erbracht, dass die Minderheit Veränderungen billige und wolle.
Auch die Führer der gemäßigten Nationalistenorganisation und Regierungspartner von Smith haben das Ergebnis des Referendums begrüßt.
Rumänien
Vier Monate nach der Ablöse von mehr als einem Drittel der Mitglieder der Regierung hat Staats- und Parteichef Ceaușescu erneut eine teilweise Regierungsumbildung vorgenommen, von der mehrere Ressorts im wirtschaftlichen Bereich betroffen sind.
Dies geht aus der heutigen Ausgabe des rumänischen Parteiorgans Scintella hervor.
Der bisherige Minister für Industriebauten, Ceaușara, übernimmt das Ministerium für Elektrizitätswirtschaft, neuer Industriebauminister wurde der Bürgermeister von Bukarest.
An seine Stelle rückt der bisherige Arbeitsminister und Gewerkschaftsführer Pana.
Zum neuen Arbeitsminister wurde Emil Bobu ernannt, der auch einer der drei stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrates ist.
Nach amtlichen Angaben findet morgen eine Plenarsitzung des Zentralkomitees der rumänischen KP statt.
Italien
Justizminister Bonifacio hat nach der Ermordung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts von Mailand, Alessandrini, heute angekündigt, dass besonders exponierte Richter und Staatsanwälte gepanzerte Dienstwagen erhalten sollen.
Alessandrini, der sich als Terroristenjäger einen Ruf erworben hatte, war am Montag in seinem Wagen erschossen worden.
Zu der Bluttat hatte sich die ultralinke Terrororganisation Vorderste Linie bekannt.
Die offizielle Trauerfeier wurde heute Vormittag im Dom von Mailand von Erzbischof Kardinal Colombo in Anwesenheit von Staatspräsident Pertini zelebriert.
In Turin haben gestern ultralinke Demonstranten alle Maschinen einer Druckerei zerstört.
Ein ebenfalls in Turin verübter Überfall auf den international bekannten Karosseriebauer Pininfarina blieb ohne Folgen.
Die von den noch unbekannten Tätern abgegebenen Schüsse breiten am Panzerglas des Wagens ab.
Österreich.
Die Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr hat heute in einer Aussendung gefordert, dass künftig zur Hebung der Verkehrssicherheit alle neu zugelassenen Autobusse mit zusätzlichen Bremsen ausgerüstet werden.
Die Gewerkschaft verweist auf zwei neue Systeme, die Hydraulik und die Wirbelstrombremsen, die nicht unmittelbar auf die Räder, sondern auf das Antriebssystem wirken, sodass sie bei Talfahrten nicht heiß laufen können.
Die Gewerkschaft schlägt vor, den Einbau dieser Zusatzbremsen gesetzlich vorzuschreiben.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat heute in Wien eine Untersuchung des englischen Verkehrspsychologen Borkenstain veröffentlicht, nach der bezogen auf die jährlichen Fahrleistungen in Österreich mehr Verkehrsteilnehmer sterben als in den meisten anderen europäischen Ländern.
Nur in der Türkei, in Jugoslawien und in Belgien gibt es relativ gesehen mehr Tote im Straßenverkehr.
Das Kuratorium weist darauf hin, dass eine vor einiger Zeit veröffentlichte internationale Unfallstatistik ergeben hat.
Österreichs Lenker fahren besonders riskant.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit führt die relativ hohe Zahl von Verkehrstoten in Österreich auf folgende Ursachen zurück.
Beim Straßenbau wird zu wenig auf die Sicherheit geachtet.
Die Verkehrsüberwachung ist so lückenhaft, dass nur geringe Wahrscheinlichkeit besteht, bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bestraft zu werden.
Die Position Österreichs als Transitland und der damit verbundene starke Durchgangsverkehr ist zum Teil direkt und indirekt schuld an den hohen Unfallziffern.
Schließlich bemängelt das Kuratorium Lücken in der Gesetzgebung.
So fehlen nach Ansicht der Experten gesetzliche Bestimmungen für das Verhalten auf Autobahnauf- und Abfahrten.
Das waren die Meldungen und nun das Wetter.
Luftdruckanstieg führt zum Aufbau eines Zwischenhochs.
Auch im Nordstau der Alpen ist mit Wetterberuhigung zu rechnen.
Die Wetteraussichten bis morgen früh.
An der Alpen-Nordseite regional noch reichliche Bewölkung und zeitweise Schneefall.
Im weiteren Verlauf Bewölkungsauflockerung bei abnehmender Niederschlagsbereitschaft.
Sonst wechselnd wolkig, im Süden und Osten auch heiter.
Mäßige Winde aus westlichen Richtungen.
Nachmittagstemperaturen 0 bis 4, Tiefsttemperaturen der kommenden Nacht minus 10 bis minus 4 Grad, örtlich auch darunter.
Die Wetteraussichten für morgen.
Im Nordalpenbereich zum Teil Stauwirkung, aber nur noch vereinzelt Schneefall.
Sonst nur mäßige oder geringe Bewölkung.
Auf den Bergen lebhafte Winde aus West bis Nordwest, sonst zumeist schwachwindig.
Tageshöchsttemperaturen minus 2 bis plus 4 Grad.
Das Wetter heute um 12 Uhr.
In einer halben Minute ist es 12.11 Uhr.
Eine gewichtige und mit Spannung erwartete Entscheidung hat heute das österreichische Höchstgericht, der Verfassungsgerichtshof, getroffen.
Danach ist die im Vorjahr mit sozialistischer Mehrheit beschlossene Novelle zum Arbeiterkammergesetz in ihrer wichtigsten Regelung verfassungswidrig.
Nach dieser Regelung wären Angehörige von Betriebsinhabern aus den Arbeiterkammern und damit von den Wahlen zu den Arbeiterkammern ausgeschlossen gewesen.
Die Volkspartei, die Salzburger Landesregierung und der freiheitliche Abgeordnete Prösige hatten das Gesetz angefochten und heute wurde das Urteil mündlich verkündet.
Erich Aichinger
Pünktlich um 10.45 Uhr betraten die Höchstrichter in ihren roten Hermelin geschmückten Roben den Verhandlungssaal, in dem sich wohl wegen der Bedeutung des Ereignisses außergewöhnlich viele Zuhörer eingefunden hatten.
Zahlreiche Fotografen schossen ihre Bilder, als Präsident Melicher den Spruch verkündete.
Im Namen der Republik, der Verfassungsgerichtshof hat zu Recht erkannt,
als verfassungswidrig werden aufgehoben.
§ 36 Absatz 2 Ziffer 2 und § 53 Absatz 3 Ziffer 1 und 2 des Arbeitsverfassungsgesetzes Bundesgesetzblatt Nummer 22 aus 1974.
Paragraf 111 Absatz 2 Ziffer 2 und Paragraf 128 Absatz 3 des Landarbeitsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr.
140 aus 1948.
Das bedeutet im Wesentlichen, dass mit sofortiger Wirkung alle Abänderungen, wie sie im vergangenen Oktober nur mit den Stimmen der Sozialisten im Parlament in das Arbeiterkammergesetz gekommen sind, der Verfassung widersprechen und ab 1.
Februar nicht mehr anzuwenden sind.
Das bedeutet, dass die auf etwa 80.000 bis 100.000 Personen geschätzten, nämlich die Ehegatten und nahen Verwandten des Arbeitgebers, die durch die Novelle von der Kammerzugehörigkeit und damit auch vom Wahlrecht ausgeschlossen gewesen wären, bei den für Anfang Juni anberaumten Arbeiterkammerwahlen zur Wahl gehen können, als wäre überhaupt nichts geschehen.
Das bedeutet, wenn man so will, eine Niederlage der Sozialisten, auch der sozialistischen Arbeiterkammerfraktion.
In Zeitungskommentaren war ja wiederholt darauf hingewiesen worden, dass der Ausschluss der nahen Angehörigen offensichtlich von vornherein für die Sozialisten bei der Arbeiterkammerwahl eine günstigere Ausgangsposition hätte schaffen sollen.
Denn bei den letzten Arbeiterkammerwahlen haben Gewinne der ÖVP-Arbeitnehmervertreter unter anderem dazu geführt, dass es nun in Vorarlberg einen der ÖVP-Angehörigen Arbeiterkammerpräsidenten
nämlich den Landtagsabgeordneten Bertram Jäger gibt und, wie manche glauben, die Chance für die ÖVP auch in Tirol vielleicht einmal einen Arbeiterkammerpräsidenten aus ihren Reihen zu stellen.
Wie sehr politisch behaftet das an sich komplizierte juristische Problem bereits geworden war, mag ein anderes Detail zeigen.
So wiesen Zeitungen darauf hin, dass im Verfassungsgerichtshof nach der Pensionierung des der SPÖ angehörigen Anwaltes Rosenzweig und vor dem Amtsantritt seines Nachfolgers, nämlich des Sohnes des Wiener SPÖ-Stadtrates Heller, ein der ÖVP zugerechnetes Ersatzmitglied ausgerechnet bei der Findung des Arbeiterkammererkenntnisses mitwirken würde.
Man errechnete auch in den Zeitungen, dass sich aus diesem Umstand vermutlich ein Stimmenverhältnis von 7 zu 6 zugunsten einer ÖVP-Meinung ergeben könnte.
Natürlich hat aber der Gerichtshof heute kein Wort darüber verloren, mit welcher Mehrheit er zu seiner Entscheidung gekommen ist.
Ausführlich begründete Präsident Melichar, warum das Höchstgericht das Arbeiterkammerwahlrecht in der letzten Fassung und die bereits länger bestehenden Beschränkungen bei den Landarbeiterkammerwahlen für verfassungswidrig hält.
Der aus Anlass sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fälle entwickelten Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber zwar eine Differenzierung, die an Ehe und nahe Verwandtschaft anknüpft, vornehmen darf, dass aber eine solche einer sachlichen Rechtfertigung bedarf.
der den angefochtenen Gesetzesbestimmungen zugrunde liegende Bericht des Ausschusses für Soziale Verwaltung, 943 dabeilang zu den stenografischen Protokollen des Nationalrates, 14.
Gesetzgebungsperiode, der als Begründung die Wiedergabe des Initiativantrages der Abgeordneten Pichler und Genossen enthält,
Rechtfertigt die Ausnehmung der nahen Angehörigen des Betriebsinhabers vom Arbeitnehmerbegriff im Wesentlichen damit, dass mit dem Arbeitgeber nahe verwandte Arbeitnehmer interessenmäßig nicht der Arbeitnehmerschaft zuzuordnen sind.
Der Verfassungsgerichtshof geht davon aus, dass das Familienband innerhalb der Familienangehörigen zwar typischerweise, aber durchaus nicht ausnahmslos eine Interessenparallelität mit sich bringt.
Eine solche Interessenparallelität kann sich auch auf Bereiche außerhalb des Familienverbandes auswirken und daher auch im Arbeitsrecht bei Regelung der Betriebsverfassung von Bedeutung sein.
In einem Satz zusammengefasst, wie der Gesetzgeber argumentierte, das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.
Anmerkung noch am Rande, durchgekommen mit den Beschwerden sind der ÖVP-Parlamentsklub und die Salzburger Landesregierung nicht durchgekommen ist, wenn auch aus formalen Gründen der ÖVP-Abgeordnete Brösike.
Ja, es war natürlich der freiheitliche Abgeordnete Proisicke.
Reporter war Erich Eichinger.
Noch für diese Sendung wurde uns übrigens ein Gespräch mit dem Präsidenten des österreichischen Arbeiterkammertages Adolf Zettel zugesagt.
Zunächst aber, wie reagiert man auf Seiten der ÖVP?
Wir bringen jetzt ein Gespräch mit dem einzigen Arbeiterkammerpräsidenten, den die ÖVP stellt.
Das ist dies der Vorarlberger Landtagsabgeordnete Bertram Jäger.
Mit ihm sprach Elmar Oberhauser.
Herr Präsident Jäger, nun ist also jene Gesetzesnovelle, die in den Massenmedien immer wieder als Lex Jäger bezeichnet worden ist, vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden.
Es herrscht wieder jener Zustand hinsichtlich des Arbeiterkammerwahlrechts wie vor dem Oktober 1978.
Ihr Kommentar zu dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes.
Es ist immer deutlicher geworden und war also für mich klar, dass es diese Gesetzesnovelle nicht gegeben hätte, wenn nicht im Jahre 1969 in Vorarlberg ein Nichtsozialist zum Präsident gewählt worden wäre und wir vom ÖAAB im Jahre 1974 dann die absolute Mehrheit gemacht hätten.
Das hat die Sozialisten dazu bewogen, Überlegungen anzustellen, wie sie das Wahlergebnis zu ihren Gunsten ändern könnten.
Und wenn heute der Verfassungsgerichtshof ein Urteil verkündet hat und diese Novelle, mit der 100.000 Arbeitnehmer vom Wahlrecht in die Arbeiterkammer, aber auch von anderen Rechten ausgeschlossen worden wären, aufgehoben hat, so sehe ich diesen Tag als einen Lostag für die Demokratie an, weil damit das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederum gestärkt worden ist.
Denn nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer, sondern darüber hinaus viele Arbeitnehmer und auch sozialistische Arbeitnehmer und hohe sozialistische Funktionäre haben dieses Gesetz als Unrecht angesehen, weil es einfach eine willkürliche Einteilung in Arbeitnehmer erster Klasse und Arbeitnehmer zweiter Klasse vorsieht.
Und dass diese willkürliche Einteilung nicht halten konnte,
war für mich an sich klar.
Deshalb muss ich heute hier sagen, dass ich über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht überrascht bin, sondern dass ich sie so erwartet habe, weil ich der Meinung bin, dass der Verfassungsgerichtshof gar nicht anders entscheiden konnte, weil es zu offensichtlich war, welche willkürliche Einteilungen hier vorgenommen worden sind.
Welches werden Ihre Konsequenzen aus dieser Entscheidung sein?
Die Konsequenzen aus dieser Entscheidung werden sein, dass wir alles daran setzen werden, möglichst rasch wiederum die ausgeschlossenen Verwandten in die Wählerlisten hineinzubringen.
Wird dies ohne weiteres möglich sein?
Das wird bei uns in Vorarlberg ohne weiteres möglich sein, weil die Adressen gespeichert sind.
Das wird also kein Problem darstellen.
Es gibt allerdings ein anderes Problem.
Es gibt ja bereits die Verordnung, jedenfalls ist im letzten Kammertagsvorstand darüber berichtet worden, dass am 24. der Sozialminister die Verordnung unterzeichnet hat, mit der die Mandate auf die einzelnen Wahlkörper verteilt und zugeteilt werden.
Nachdem nun die Novelle aufgehoben worden ist, müsste diese Verteilung neu vorgenommen werden, weil sonst das Unrecht nur teilweise wiederum ausgemerzt wird und wenn die Verteilung der Mandate in die Wahlkörper nicht geändert würde,
es dazu kommen würde, dass beispielsweise ein Arbeitermandat billiger zu bekommen ist als ein Angestelltenmandat, aber laut Gesetz die Mandate den einzelnen Wahlkörper eben aufgrund der Stärke dieser einzelnen Wahlkörper zugeteilt werden müssten.
Ich glaube also, dass auch die Verordnung, so sie tatsächlich ergangen ist, geändert werden müsste, um dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs voll Rechnung zu tragen.
Wird diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und die damit verbundene Aufhebung dieser Gesetzesnovelle Wahlkampfthema sein?
Das wird ohne Zweifel Wahlkampfthema sein, weil damit meiner Meinung nach ganz deutlich demonstriert und dokumentiert wird, dass es den Sozialisten nicht um die Demokratisierung, wie sie sagen, aller Lebensbereiche geht, sondern dass sie wohl dort für Demokratisierung sind, wo sie in der Minderheit sind
wo sie aber in der Mehrheit sind, diese Mehrheit brutal dazu ausnützen, selbst demokratische Rechte zu manipulieren.
Denn was hier geschehen ist mit der Arbeiterkammer-Gesetznovelle, war offensichtlich eine Manipulation.
Wir haben im Jahre 1907 das allgemeine und gleiche Wahlrecht erreicht, gerade durch den Einsatz der Arbeitnehmerschaft.
Und 70 Jahre später, mehr als 70 Jahre später, ist es einer sozialistischen Mehrheit,
Es war eben eine Mehrheit von 92 zu 88 Stimmen, also einer knappen sozialistischen Mehrheit, vorbehalten geblieben, hier wiederum einen echten Rückschritt zu vollziehen, demokratische Rechte einer Gruppe von 100.000 Leuten zu entziehen.
Wahlkampfthemen nur beim Arbeiterkammerwahlkampf oder auch Wahlkampfthemen beim Nationalratswahlkampf, der ja vorher über die Bühne geht.
Ich will nicht vorgreifen, aber meiner Meinung nach sowohl als auch, sicherlich auch beim Nationalratswahlkampf, weil, wie gesagt, das Musterbeispiel dafür ist, wie ernst es den Sozialisten tatsächlich ist mit dem Schlagwort von der Demokratisierung aller Lebensbereiche.
Reporter war Elmar Oberhauser und wir bleiben beim Thema.
Wir kommen jetzt zur Inlandspresseschau.
Die Auswahl der Zitate hat Karl Jarkowski getroffen.
Zur Aufhebung der Arbeiterkammerwahlrechtsnovelle durch den Verfassungsgerichtshof, sie wurde ja mit der SPÖ-Mehrheit im Parlament beschlossen, schreibt heute Kurt Vohrhofer in der kleinen Zeitung unter dem Titel Selektiver Machtmissbrauch der Regierungspartei am Beispiel des Arbeiterkammerwahlrechts.
Aber es gibt eben beim Einsatz dieser Macht gewisse Grenzen, die man nicht überschreiten darf.
Eine der fundamentalen Spielregeln der Demokratie lautet, niemand darf aufs Ganze gehen, niemand darf andere Gruppen völlig an die Wand drücken, selbst wenn er die Möglichkeit dazu hätte.
Wo die Grenze im Einzelfall liegt, lässt sich sehr oft schwer sagen.
Die Opposition ist mit dem Vorwurf des Machtmissbrauchs rasch bei der Hand und die Regierungspartei neigt erfahrungsgemäß stets dazu, jede Kritik an ihrer Machtausübung als Verteufelung zu diffamieren.
Frei von selbstkritischen Anwandlungen reagiert vor allem die derzeitige Regierungspartei stets mit der Missanja-Edi-Rheinland-Lampen-Tour.
Die Diskussion um die Abfertigung für Arbeiter, ein Gesetz soll ja noch vor den Nationalratswahlen am 6.
Mai beschlossen werden, setzt sich auch heute fort.
Nach der SPÖ hat gestern für die ÖVP Obmann Taus den Entwurf seiner Partei vorgelegt.
Dazu schreibt Günther Traxler im Zentralorgan der SPÖ, der Arbeiterzeitung unter dem Titel Abfertigung für Superhuschpfuscher.
Und weil die ÖVP alles viel gründlicher macht als die sozialistische Regierung, legt sie nicht nur ein Abfertigungsgesetz vor, sondern schon wieder eine Garantie, ein Abfertigungssicherungsgesetz.
Die ÖVP sichert etwas, was es gar nicht gibt, ja besser noch, sie sichert etwas, wogegen sie noch gestern war.
Wer da nicht an die wunderbare Kraft von Wahlen glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Die Initiative der Sozialisten so kurz vor den Wahlen analysiert Walter Salzmann in seinem Kommentar im ÖVP-Organ Neues Volksblatt.
Das Zuckerl ward gefunden.
Doch will es nicht so recht munden.
Denn der von den Sozialisten vorgelegte Entwurf für ein Arbeiterabfertigungsgesetz bestätigt Einwände, wonach gerade ein derartiges Gesetz gewissenhafteste Absprache erfordert und wonach es verantwortungslos ist, eine so weitreichende sozialpolitische Frage im Husch-Pfusch-Verfahren durchzupeitschen.
Das Verhalten der ÖVP in der Arbeiterabfertigungsfrage kommentiert Josef Laschuba in den oberösterreichischen Nachrichten in der Klosse.
Blick nach innen, wenn er schreibt.
Im Nachzug schaut es für die VP ziemlich schwierig aus.
Denn die SP kann es beinhart darauf anlegen, im Eingehen auf VP-Wünsche störisch zu sein, weil ein Bruch bei den Verhandlungen in diesem Stadium und vor der Wahltür kaum Nachteile befürchten lässt.
Hingegen steht dafür die VP viel mehr auf dem Spiel.
Umso mehr ist sie zu einer Feuerprobe für taktisches Geschick und politisches Gespür herausgefordert.
Mit neuen Forderungen von Beamten, den Beamten des Justizministeriums, nach der Einigung Regierung-Richter, setzt sich Peter Rabl im Kurier unter der Schlagzeile lauter Feinde auseinander.
Das ist die Lizitationsspirale der Beamten.
Wo immer eine Gruppe eine Verbesserung bekommt, fordert die andere sie auch.
Selbstverständlich ohne dabei auf eigene Gruppenvorteile zu verzichten.
Genau diese Taktik macht die Beamten selbst zum größten Feind ihres Ansehens beim Rest der Bevölkerung.
Bruno Kreiskis Regierung wird diese jüngste Forderung der Justizministeriumsbeamten ablehnen.
Mit Recht.
Es wird sich nur sehr bald einer finden, der das beamtenfeindlich findet.
Unter Garantie.
Zum Treuhandschaftsvertrag, den Finanzminister Androsch für seine Steuerberatungsfirma Consultatio abgeschlossen hat, meint Franz F. Wolf in der Wochenpresse.
Das Androsch-Dilemma bleibt ungelöst, auch wenn die glänzende Konstruktion gut ist, zumindest zum Blenden der Wähleraugen.
Mit den Aussagen der Politiker vor den Wahlen setzt sich Peter Knahm in der Neuen Kronenzeitung auseinander, wenn er unter dem Titel Jongleure schreibt.
Auf der Hut sollte man noch immer sein, wenn Politiker mit Steuern und Zahlen zu jonglieren beginnen.
Vor der Nationalratswahl am 6.
Mai werden sie sicherlich die positiven Seiten der Änderung des Steuersystems hervorstreichen.
Doch wir haben es leider schon zu oft erlebt.
Was vor einer Wahl geredet und versprochen worden ist, klingt nachher oft ganz anders.
Richtige Belastungslawinen sind da schon kurz nach dem Wahltag über uns hereingebrochen.
Das war zuletzt ein Zitat aus der Kronenzeitung.
Weiterhin Diskussion um den Plan des Sozialen Ministers auch Arbeitern stufenweise Abfertigungen zu gewähren.
Bekanntlich will die SPÖ in einem Stufenplan bis 1982 Arbeiter mit Angestellten auf diesem Gebiet gleich behandelt sehen.
Die ÖVP erklärt dazu, sie sei grundsätzlich für Abfertigungen für Arbeiter, doch dürfe wegen der daraus entstehenden Belastung für Klein- und Mittelbetriebe ein solches Vorhaben nicht von heute auf morgen, sondern erst nach gründlichen Sozialpartnerverhandlungen verwirklicht werden.
Gestern hat nun die Volkspartei einen eigenen Gesetzesentwurf angekündigt, mit dem Abfertigungsansprüche für Arbeiter geschaffen und wirtschaftlich abgesichert werden sollen.
So soll den Unternehmen die Möglichkeit für die bessere Rücklagenbildung für Abfertigungen eingeräumt werden und zwar so, wie dies vor dem zweiten Abgabenänderungsgesetz der Fall gewesen sei.
Außerdem sollten nach Meinung der Volkspartei Kleinbetrieben, denen mit steuerlichen Maßnahmen allein nicht geholfen werden könne, zinsenfreie Darlehen aus der Arbeitsmarktförderung zur Zahlung anfallender Abfertigungen für Arbeiter gewährt werden.
Was hält nun die Regierungspartei von dieser Initiative der ÖVP?
Hören Sie dazu ein Interview, das Markus Sommersacher mit SPÖ-Klubobmann Heinz Fischer geführt hat.
Herr Klubobmann, Dr. Fischer, ist nun der gestrige angekündigte Antrag der ÖVP eine brauchbare Verhandlungsunterlage für Sie oder nicht?
Im Sozialausschuss gibt es eine einzige Verhandlungsunterlage und das ist der sozialistische Initiativantrag, der ordnungsgemäß eingebracht und dem Sozialausschuss zugewiesen wurde.
Das Papier der ÖVP ist ja im Sozialausschuss gar nicht in Verhandlung, kann auch nicht auf der Tagesordnung stehen, weil es nicht zeitgerecht eingebracht wurde.
Natürlich wird es aber ein Papier sein, auf das man auch Bezug nehmen kann im Zug der Beratungen.
Ich freue mich sehr über diesen Vorschlag der ÖVP, weil er zeigt, dass die ursprüngliche Position der ÖVP, zu sagen, die Abfertigung für Arbeiter kann man in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr machen, und das sei nur Wahlzuckerl und Huschpfusch, eigentlich damit desavouiert ist.
Denn mit der Vorlage eines eigenen Papiers
Ob das nicht tatsächlich jetzt in einem Schnell-Siede-Verfahren zustande gekommen ist, will ich nicht näher prüfen.
Aber mit der Vorlage eines eigenen Papiers anerkennt die ÖVP die Berechtigung, diese Frage jetzt im Sozialausschuss in Verhandlung zu ziehen.
Und wir werden auch mit Sicherheit diese Frage im Sinne der vielen davon Betroffenen noch vor der Auflösung des Parlaments beschließen.
Grundlage der ÖVP oder Grundlage nach Ansicht der ÖVP für weitere Verhandlungen müssten Sozialpartnerverhandlungen sein.
Was halten Sie davon?
Für uns ist die Frage im Parlament anhängig gemacht und wir werden sie auch im Parlament beraten und im Parlament entscheiden.
Es ist nicht möglich, dass man diese Frage quasi aus dem Parlament wieder in eine andere Ebene verlagert.
Das schließt aber nicht aus, dass die Kontakte, die der Sozialminister schon bisher mit der Bundeswirtschaftskammer geführt hat, dass man diese Kontakte fortsetzt.
Ich wiederhole, der Sozialminister hat von sich aus schon vor zwei Wochen die Bundeswirtschaftskammer zu einem Gespräch eingeladen.
Erstes hat bereits stattgefunden, aber die Beratungen, die eigentlichen Entscheidungen werden im Parlament fallen.
Darauf muss ich schon als Parlamentarier Wert legen.
Zum materiellen Teil könnten Sie sich nun vorstellen, dass die SPÖ mitgeht oder auf die Forderungen eingeht, die zum Beispiel in diesem Antrag enthalten sind.
Ich verweise auf die Forderung, wonach den Betrieben die Möglichkeit für bessere Rücklagenbildungen
für Abfertigungen eingeräumt werden soll, wie zum Beispiel das vor dem zweiten Abgabenänderungsgesetz der Fall gewesen sei?
Es wird sich nicht die Frage stellen, ob die SPÖ mit der ÖVP mitgeht, sondern es wird sich die Frage stellen, ob die ÖVP mit der SPÖ mitgeht.
Mit unserem fertigen Gesetzentwurf, der im Sozialausschuss liegt,
Und wir haben den vielen, die uns in letzter Zeit darauf angesprochen haben, ob wir das auch tatsächlich beschließen werden, zugesagt, dass wir dieses Gesetz beschließen.
Es ist gleichzeitig in unserem Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Arbeitgebern und Arbeitnehmern prüfen soll, in welcher Form den kleinen Betrieben schon in einem frühen Stadium dieser Etappenregelung
eine Ausgleichsleistung oder eine finanzielle Erleichterung gewährt wird.
Aber ich glaube, dass man diese Frage nicht unbedingt gleichzeitig mit dem Gesetz beschließen muss.
Das ist zumindest unsere Vorstellung.
Und nachdem der Gesetzentwurf fix und fertig ist, aber diese Fragen erst sich im Laufe der praktischen Durchführung der einzelnen Etappen stellen werden, hätten wir gewisse Bedenken, das jetzt im Husch-Pfusch-Verfahren zu erledigen.
Da fällt dieser Vorwurf des schnellen Arbeitens, den ich normalerweise nicht als Vorwurf empfinde, auf die ÖVP zurück.
Vielen Dank.
Mit SPÖ-Klubobmann Heinz Fischer sprach Markus Sommersacher, 12.32 Uhr ist es jetzt Schulpolitik.
Ziemlich genau vor einem Jahr ist im Unterrichtsministerium eine eigene Schul-Service-Stelle gegründet worden.
Deren Aufgabe besteht darin, allen Interessenten rasch und nach Möglichkeit unbürokratisch Auskunft über Probleme geben zu können, die das Schulleben betreffen.
Die Schul-Service-Stelle ist nunmehr in einer ersten Phase ausgebaut, das heißt, dass alle schulischen Daten von einem Zentralkomputer abberufen werden können.
Aus diesem Anlass und auch um einen Überblick über die Anliegen der Interessierten im ersten Jahr des Bestehens dieser Schul-Service-Stelle zu geben, hat heute nun Unterrichtsminister Sinowatz zu einer Pressekonferenz eingeladen und es berichtet nun direkt Wilfried Seifert.
Mehr Menschlichkeit in die Schule durch den vermehrten Einsatz von Computern.
Dieses so widersprüchlich klingende Anliegen will die nunmehr ausgebaute Schulservicestelle verwirklichen.
Der Widerspruch ist scheinbar.
Denn je rascher die interne Abwicklung funktioniert, umso schneller können die Ratsuchen aus den Bereichen der Schule, vor allem sind es die Eltern, ihre gewünschte Auskunft erhalten.
Auskünfte etwa über den Standort von Schulen, über freie Plätze in den Schulen, über das Fremdsprachenangebot, aber auch, wenn man will, über den Notendurchschnitt oder über die Rate der Sitzenbleibenden an der betreffenden Schule.
Interessant und das besonders für die Schulbehörde ist auch die Struktur der Anfragenden.
Mehr als 15.000 waren es insgesamt im vergangenen Jahr, darunter mehr als 8.000 Einzelanfragen auf telefonischem oder schriftlichem Weg.
Ein Drittel der Ratsuchenden waren Mütter, ein Beweis mehr für die fast ausschließlich Kompetenz der Frauen in Erziehungssachen, nur jeder fünfte Anfragende war Vater.
Alle anderen Typen, alle anderen Gruppen sind wesentlich geringer vertreten, offizielle Elternvertreter etwa oder Schüler, Klassensprecher, Lehrer oder Direktoren.
Die Anfragehöhepunkte lagen zeitlich gesehen im Februar, im Juni und im September, also zum Zeitpunkt der Zeugnisverteilung und zum Schulanfang.
Hauptinteressensgebiet sind Rechtsauskünfte, über Sitzenbleiben und Aufsteigen etwa, über die Schulordnung, über disziplinäre Maßnahmen der Schule, Stichwort DERFENSTANDES, Noten und andere Dinge dieser Art.
Der zweite Schwerpunkt kristallisierte sich bei der Schullaufbahnberatung heraus.
Welche Schule soll mein Kind besuchen, was wird wo geboten und wie geht es dann weiter?
Analog zu diesen Anfrageschwerpunkten hat das Unterrichtsministerium nun eine Reihe von Broschüren erarbeiten lassen, die allen Interessierten auf Anfrage zugesendet werden.
Diese Broschüren geben Auskunft etwa über die Aufgaben und Ziele der allgemeinbildenden höheren Schulen, besondere Schulfahrerschamen, über Schulen für Erwachsene, über die nach Bundesländern geordneten Schulangebote, über Schulversuche, über den zweiten Bildungsweg, über die Rechte und Pflichten von Eltern und Schülern, um nur die wichtigsten zu nennen.
Ein kleines österreichisches Wunder, Anfragen und Antworten sind grundsätzlich gebührenfrei.
Nur unter Anführungsstrichen 700 der Stellungnahmen sind Beschwerden, also weniger als 10%.
Beschwerden über einzelne Lehrer, über einzelne Maßnahmen.
Nur 10% Beschwerden, obwohl bei diesem Direktkontakt zum Ministerium eine Angst vor der Beschwerde wegfallen könnte, nämlich die, dass das Kind mit Repressalien in der Schule rechnen müsste.
Für Unterrichtsminister Sinowaz eine erfreulich geringe Zahl.
Das ist schon eigentlich bemerkenswert und ich muss auch dazu sagen, das was wir wollen ist eben, dass wir den Leuten schon Mut machen mit den Sorgen zu kommen, dass wir aber gleichzeitig uns bemühen,
dass diese Partnerschaftsidee in der Schule zum Tragen kommt, dass wir raten, die Aussprache mit dem Lehrer zu suchen, mit dem Direktor zu suchen, dass das der Weg ist, um ein Problem zu bewältigen.
Und ich glaube, dass wir damit eigentlich vielen die
mit einigen Bedenken die Arbeit der Schulservicestelle betrachtet haben, entgegentreten konnten und dass wir damit überhaupt ein besseres Vertrauensverhältnis in der Schule schaffen werden können.
Trotzdem aber haben die Beschwerden schon in etlichen Fällen dazu geführt,
dass der gefürchtete Schulinspektor von der Bezirks- oder Landesschulbehörde einmal überraschend erschien, auch wenn niemand mit ihm gerechnet hatte.
Besonders dann natürlich, wenn sich Beschwerden aus einer Schule oder über einen Lehrer häuften.
Und mit dieser, vielleicht auch für Zeugnis geängstete Schüler eher beruhigenden Tatsache geben wir zurück an das Funkhaus.
Berichterstatter war Wilfried Seifert.
Es ist jetzt 12 Uhr und 37 Minuten Außenpolitik.
In Teheran, in Persien, ist heute nach längerem, nach mehreren Monaten wieder die Kaiserliche Garde in Erscheinung getreten.
Anhänger des Schiitenführers Khomeini, der ja nach wie vor im Pariser Exil ist, haben versucht, den Militärkonvoi aufzuhalten.
Es soll jedoch zu keinen schweren Zwischenfällen gekommen sein.
Aber dieser militärische Aufmarsch könnte mit der bevorstehenden Ankunft Khomeinis in Zusammenhang stehen, denn wie man aus Paris hört, hat der Oppositionsführer angekündigt, schon demnächst, schon in allernächster Zukunft nach Persien in den Iran zurückzukehren.
Ich habe jetzt telefonische Verbindung mit Thomas Fuhrmann in Paris.
Guten Tag, Thomas Fuhrmann.
Wie man hört, hat ein Sprecher des Schiitenführers Khomeini in Paris seine programmatische Erklärung abgegeben.
die lange erwartete Erklärung gegeben, nämlich dass Comeney heute am Abend, und zwar zwischen 23 Uhr und 1 Uhr Pariser Zeit, mit einer Maschine der Air France, mit einer gecharterten Jumbo 747 nach Teheran abfliegen wird.
Allerdings gibt es jetzt noch Gespräche um 14 Uhr mit Vertretern der Air France über die genauen Modalitäten und über die genaue Abflugzeit dieser Maschine.
Und dann wird es um 15.30 Uhr eine neuerliche Presseerklärung geben, wo dieses Datum, diese Zeit dann bekannt gegeben wird.
Außerdem noch, wer von den Journalisten, die hier seit Tagen auf diesen Abflug warten, mit der Maschine mitfliegen können.
Denn es sind 200 Plätze für Journalisten frei und nur 20 Mitarbeiter Comenis werden selbst mitfliegen.
Der Rest wurde schon gestern am Abend mit den ersten Maschinen nach Teheran geschickt.
Ja, und wer wird dann tatsächlich in der Maschine sein?
Haben auch Sie sich um einen Flugplatz beworben?
Ich habe mich auch um einen Flugplatz beworben.
Ich stehe auch auf dieser Liste, von der man nicht weiß, wie umfangreich sie ist und nach welchen Kriterien vorgegangen wird, um diese Liste zu erstellen.
Es wurde angekündigt vom Sprecher Gottserberg, das ist einer der Mitarbeiter Comenis, dass vor allem jene Journalisten mitfliegen sollen, die in den vergangenen Wochen die Anwesenheit Comenis hier in Paris
über diese Anwesenheit berichtet haben.
Diese sollen zum Vorzug kommen.
In den letzten Tagen war es ja schon des Öfteren so, dass man mit dem unmittelbaren Abflug Comenis gerechnet hat.
Dieser Abflug setzte einerseits das Einverständnis der Franzosen voraus, der Air France, und andererseits das Einverständnis der Perser, der Flughafenbehörden in Teheran.
Wie steht es jetzt damit?
Scheint es jetzt realistisch, dass es tatsächlich zur Abreise Comenis kommt?
es wirklich soweit zu sein, dass die Gespräche, die Verhandlungen zwischen hier und Teheran und zwischen Air France und den Flughafenbehörden in Teheran soweit geteilt sind, dass alles bereit ist für den Abflug.
Auch die Sicherheitsvorkehrungen in Teheran erscheinen Khomeini und seinen Mitarbeitern nun ausreichend gewährleistet zu sein.
Auf die Frage, ob man hier wisse, dass Panzer auf dem Weg zum Flughafen sind,
Und ob man jetzt dennoch fliegen würde, meinte der Sprecher Komenis, das kümmert uns nicht.
Wir glauben, es ist für die Sicherheit unseres Ayatollahs vorgesorgt.
Vielen Dank für diese Information und auf Wiederhören.
In Washington werden heute die Gespräche zwischen dem amerikanischen Präsidenten Carter und seinem Gast aus China, dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Teng Xiaoping, abgeschlossen.
Es wird kein gemeinsames, abschließendes Kommuniqué geben als Rücksichtnahme der Sowjetunion gegenüber, wie es heißt.
Die chinesischen Intentionen laufen auf ein chinesisch-japanisch-amerikanisches Zweckbündnis hinaus.
China fühlt sich durch sowjetische Expansionsgelüste gefährdet.
Die Vereinigten Staaten allerdings wollen China als Partner in einem Mächtetreik Washington-Moskau-Peking sehen.
Washington will den Abschluss des zweiten SALT-Abkommens mit Moskau wiederum nicht gefährden.
Wie beurteilt man nun in der sowjetischen Hauptstadt die jüngste Entwicklung in der chinesisch-amerikanischen Politik?
Gerd Trugge.
Moskau höflich weiterhin schweigen.
Nur ganz kurze Meldungen geben ziemlich sachlich Auskunft darüber, dass der chinesische Vizepremier Deng Xiaoping in Washingtons Weißem Haus zu Gesprächen mit Präsident Carter und Außenminister Vance empfangen wurde.
wie er empfangen wurde und was er alles gesagt hat, das kommt in der sowjetischen Presse in Rundfunk und Fernsehen bisher nicht vor.
Daneben geschaltet sind kommentarlos und knapp eine amerikanische Agenturmeldung über chinesische Truppenkonzentrationen an der Grenze von Vietnam und ein kommentierender Pravda-Bericht beschreibt die Propaganda-Vorbereitung in Peking für den Washington-Besuch.
So habe die chinesische Presse und die ausländischen maoistischen Organisationen Anweisungen erhalten, die Kritik an den USA zurückzustellen, den Begriff amerikanischer Imperialismus nicht zu verwenden und über die Wiederherstellung demokratischer Rechte in China sowie die Rehabilitierung des Bürgertums und der Fabrikbesitzer zwar zu schreiben, aber doch mit Vorsicht.
Die chinesische Propaganda versuche gleichzeitig, Vietnam und die Sowjetunion der direkten Einmischung in Kambodscha zu bezichtigen und China als ein Land darzustellen, das dem sowjetischen Einfluss in Südostasien Grenzen setzen wolle.
Als allgemeine politische Linie wird nach der sowjetischen Darstellung in Peking die Parole ausgegeben, China versuche, in einem revolutionären Kompromiss mit den kapitalistischen Ländern seine eigene Wirtschaft zu stärken, um dann auf eigenen Beinen stehen
sowohl Kapitalismus wie Sozialimperialismus zu überwinden.
Der Prazer-Kommentator bezeichnet das alles als Unfug, als eine bloße Modernisierung jener politik, die wie auf einer Rutschbahn ins Lager der Reaktionäre gleitet.
Man ist sich in Moskau offenbar nicht sicher, ob es wichtiger ist, die Chinesen bei den Kapitalisten anzuschwärzen, weil sie für die Zukunft böse Pläne hätten,
oder ob man sie bei den Linken in Westeuropa und Amerika anschwärzen soll, indem man sie kapitalistischer Neigungen bezichtigt.
Für die Beurteilung des Deng-Besuchs in Washington gibt es noch keinerlei Hinweise.
Da muss man dann auf die älteren Artikel und Argumente zurückgreifen, die die USA davor gewarnt haben, Entspannung und Abrüstung aufs Spiel zu setzen, indem Washington sich mit China auf ein antisowjetisches Bündnis einlässt.
Denkts Auftreten in Washington wird in Moskau zweifellos als eine Bestätigung solcher Warnungen und Befürchtungen angesehen.
Aber Moskau wartet mit eigenen Kommentaren noch ab.
Es will wohl erst einmal testen, wie die amerikanische Öffentlichkeit und die Welt auf Deng Xiaopings scharfe Warnung vor dem Eisbären reagieren wird.
Vermutlich nimmt man in Moskau zu Recht an, dass die harten antisowjetischen Töne auch dem amerikanischen Präsidenten nicht in sein politisches Konzept gepasst haben.
Und man hofft, ein Teil der amerikanischen Politiker, die ein baldiges Schuldabkommen erwarten, werde ebenfalls beunruhigt über die chinesischen Reden reagieren.
Erst wenn die amerikanische Reaktion auf Dengs Besuch sich deutlich abzeichnet, wird Moskau mit seiner Stellungnahme den politischen Prozess dort zu beeinflussen versuchen.
Dann wird auch eher ein Hinweis daraus zu finden sein, ob Generalsekretär Brezhnev zu einem baldigen Treffen mit Präsident Carter bereit ist.
Die Amerikaner, so scheint es, möchten es möglichst noch vor Ende Februar arrangiert haben.
Solange solche Pläne aber nicht entschieden sind, haben Washington und Moskau Grund, auf den Xiaoping Erklärungen zur Weltlage zunächst einmal zurück.
Berichterstatter war Gerd Ruge.
Was die verschiedenen evangelischen Landeskirchen in den Freien Staaten des Westens nicht zustande gebracht haben, das scheinen jetzt die drei großen evangelischen Landeskirchen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen.
In Eisenach hat eine evangelische Delegiertenkonferenz beschlossen, ihre Gliederkirchen zu einer Gesamtkirche, zu einer Vereinigten Evangelischen Kirche in der DDR zusammenzuführen.
Klaus Emmerich.
Der ehrgeizige Plan, die evangelischen Teilkirchen stufenweise von 1981 an zu vereinern, wie er auf einer Klausurtagung von 45 Repräsentanten der drei kirchlichen Dachorganisationen im kommunistischen Deutschland in der DDR jetzt in Eisenach ausgearbeitet wurde, findet in beiden Teilen Deutschlands erheblich Resonanz.
Die Absicht, zu einer handlungsfähigen Gesamtkirche unter der Bezeichnung Vereinigte Evangelische Kirche in der DDR zu gelangen, trifft zwar hauptsächlich jene rund 15 von 17 Millionen Bewohnern in der DDR, die als Lutheraner, Reformierte oder Unierte gezählt werden.
Der neue Zusammenschluss betrifft jedoch auch indirekt
Die 1,2 Millionen Katholiken in der DDR, die seit zwei Jahren durch eine territoriale Bischofskonferenz unter Alfred Kardinal Benksch vertreten werden.
Bisher gab es in der DDR acht evangelische Landeskirchen mit organisatorischen und theologischen Einzelbünden.
Den Bund der Evangelischen Kirche in der DDR, die Evangelische Kirche der Union für den Ostteil des kommunistischen Deutschlands und die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche in der DDR.
Dass diese Sonderbünde, die sich in früheren Zeiten kirchengeschichtlich und seelsorgerisch teilweise heftig bekämpft haben, jetzt zusammengehen wollen, wird von Kennern der Verhältnisse auf mehrere und nicht nur staatliche Ursachen zurückgeführt.
Innerhalb des Protestantismus in der DDR drängen die Gläubigen, wie es heißt, darauf, dass ihre Kirche inneren Streit beilegt und die Glaubenslehre verbindlicher nach innen und nach außen vertritt.
Der Zulauf zur evangelischen Kirche ist im kommunistischen Deutschland zwar nicht so ausgeprägt und öffentlich sichtbar wie etwa im kommunistischen Polen das Bekenntnis zur katholischen Kirche.
Aber der Machtanspruch des Staates vor allem auf die Jugend und ihre Erziehung lässt auch die Ostdeutschen jetzt enger zusammenrücken.
Nicht nur theologisch und organisatorisch, nicht nur unter Protestanten, sondern auch unter Katholiken.
So jedenfalls wehrten Sachverständige den in Eisenach gefassten Vereinigungsplan der DDR-Protestanten.
Der neue, etwas kirchenfreundlichere Kurs der Regierenden Kommunistischen Einheitspartei der SED, wie er durch Staats- und Parteichef Erich Honecker seit einigen Monaten demonstrativ verfolgt wird, hat unter den Christen in Ostdeutschland ohne Zweifel eine erkennbare Entlastung gebracht.
Ihre Wachsamkeit ist jedoch bei jeder Gelegenheit zu erkennen und es wird auch aus der ideologischen und moralischen Frontstellung zwischen den christlichen Kirchen und dem kommunistischen Staat kein Hehl gemacht.
So auch auf dem Vereinigungstreffen der Protestanten in Eisenach, wo ausdrücklich auf die gemeinsame ökumenische Verpflichtung der christlichen Kirchen abgehoben wird.
Es gehe, so der Eisenacher Beschluss, auch um den Willen zur gemeinsamen Abwehr kirchenzerstörerischer Irrlehren.
Trotz dieses demonstrativen Mutes verweisen Kenner der Verhältnisse darauf, dass es ohne eine gewisse Duldungsbereitschaft regierender Kommunisten gar nicht möglich gewesen wäre, die Vereinigung der Evangelischen Kirche in der DDR vorzubereiten und die Klausurtagung in Eisenach zu veranstalten.
Wie sich das Verhältnis zwischen Protestanten zu regierenden Einheitsparteien in Ostdeutschland gestaltet, wenn die entschlossenen und verkündeten Absichten der Eisenach-Vereinigung in die ostdeutsche Wirklichkeit umgesetzt werden und gegenüber Kommunisten vertreten werden, ist für manchen Beobachter mit einem Fragezeichen zu versehen.
Die evangelische Kirche in der DDR möchte sich jedenfalls in die Lage versetzt sehen, in Zukunft geschlossener zu handeln, mit einer Stimme zu sprechen, sowie ihre Glaubwürdigkeit und Durchschaubarkeit zu erhöhen.
Sie hörten Klaus Emmerich und jetzt wieder Innenpolitik, wieder zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wonach die im Vorjahr mit sozialistischer Mehrheit beschlossene Novelle zum Arbeiterkammergesetz in ihrer wichtigsten Regelung verfassungswidrig ist.
Wie angekündigt jetzt das Gespräch mit dem Präsidenten des österreichischen Arbeiterkammertages Adolf Zettl.
Reporter ist Erich Aichinger.
Alle Bestimmungen der politisch umstrittenen Arbeiterkammer-Novelle heute vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
Gleich, wenn man so will, in einem Aufwaschen auch Differenzierungen bei der Landarbeiterkammerwahl als verfassungswidrig erklärt.
Wie steht dazu der Präsident des österreichischen Arbeiterkammertages?
Grundsätzlich möchte ich sagen, dass der Verfassungsgerichtshof das Urteil gefällt hat, dass wir das zur Kenntnis nehmen und dass wir alles vorbereiten werden, um dieses Urteil zu vollziehen.
Das heißt, dass wir organisatorisch das so tun, dass daraus keine Schwierigkeiten in der Vorbereitung, wenn sie wollen, der Arbeiterkammerwahl entstehen und so akzeptieren wir dieses Urteil.
Gibt es jetzt rein formal auch Leute, die sozusagen Arbeiterkammerumlage nachzahlen müssen?
Das wird es nicht geben, nachdem der Gesetzgeber ja mit 1.
November des vorigen Jahres die betreffende Personengruppe aus der Kammerzugehörigkeit ausgenommen hat und jetzt der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil grundsätzlich festgelegt hat, dass diese ab 1.2. wieder Kammerzugehörig sind, dann zahlen sie ab 1.2. wieder Kammerumlage und nachzuzahlen ist aufgrund dieser Lage nichts.
Eine Frage jetzt an Herrn Zettl, der der SPÖ ja angehört.
Die Initiative zu den Wahlrechtsänderungen ist von prominenten sozialistischen Arbeiterkammerfunktionären ausgegangen.
Ist das jetzt sozusagen eine Niederlage der SPÖ?
Es ist im Grunde genommen eine Niederlage, die uns der Verfassungsgerichtshof zukommen hat lassen.
Denn der Urteilsspruch
gibt uns ja im Grunde genommen recht.
Die Argumente, die uns veranlasst haben, als Fraktion, sage ich das jetzt, veranlasst haben, den Antrag zu stellen, das Arbeiterkammergesetz zu ändern, wurden ja vom Verfassungsgerichtshof anerkannt.
Die Tatsache also, dass Familienangehörige, die im eigenen Betrieb beschäftigt sind, Interessensparallelitäten mit dem Unternehmen haben und nicht
Arbeitnehmerinteressen haben, wird ja ausschließlich im Urteil bestätigt.
Der Verfassungsgerichtshof zieht nur dann den sehr kühnen rechtspolitischen Schluss, dass es möglich ist, dass es Ausnahmen gibt.
Und aufgrund dieser Ausnahmemöglichkeiten hat er, wenn Sie wollen, alle drei Gesetze nun aufgehoben.
Wenn man den ebenso kühnen Schluss ziehen wollte, wenn der Verfassungsgerichtshof sagt, das Familienband bringt zwar typischerweise, aber durchaus nicht ausnahmslos eine Deckungsgleichheit der Interessen mit sich, könnte man da vielleicht auf eine neue Initiative schließen, etwa nur Ausschluss der Ehegatten und des Sohnes, aber nicht näherer Angehöriger?
Na sicher wird es so sein, dass wir uns einmal
sehr intensiv mit diesem Spruch des Verfassungsgerichtshofs beschäftigen und den sehr gründlich von namhaften Juristen Österreichs einmal durchleuchten lassen, auch in der Richtung, wie weit der Verfassungsgerichtshof bei anderen Entscheidungen schon einmal so einen kühnen Schluss gefasst hat.
Aber Auswirkungen etwa in der Form, dass es zu neuen Gesetzesinitiativen kommt, wird es kaum gehen, wenn man in Betracht zieht, dass es am 6.
Mai die Nationalratswahl gibt und das Parlament ja bis zu diesem Zeitpunkt voll ausgelastet ist.
Ich kann heute schon ausschließen, dass es zu neuerlichen Gesetzesinitiativen kommt.
Also neue Gesetzesinitiativen gehen ja technisch nicht mehr vor der Arbeiterkammerwahl praktisch, aber für die nächste Legislaturperiode in den Arbeiterkammern wäre es da denkbar.
Nachdem die Frage für uns ja nie eine allgemeinpolitische war, sondern ausschließlich so war, dass wir feststellen mussten, dass ein so großer Personenkreis in Betrieben beschäftigt, dort
aber nicht die Interessensgleichheit mit den Arbeitnehmern hatte, sondern mit den Unternehmern hatten, dass das eine so wichtige Frage ist, die, wenn Sie wollen, parteipolitisch gar nicht zu betrachten ist, sondern ausschließlich von Standpunkt der Arbeitnehmer zu betrachten ist, möchte ich es nicht ausschließen, dass wenn wir von Juristen, die dieses Urteil durchleuchten, neue Grundlagen haben, dass wir dieses Problem
etwa in der nächsten Legislaturperiode neuerlich zur Diskussion stellen, selbst auf die Gefahr hin, dass diese Personengruppe, und dahin geht ja letztlich Ihre Frage, diese Personengruppe jetzt damit zu rechnen hätte, neuerlich in Diskussion gezogen zu werden.
Vielen Dank Herr Präsident für dieses Gespräch.
Reporter war Erich Eiching und jetzt von der Politik zum Beschaulichen, denn Beschaulichkeit, schlichte Behaglichkeit und vielleicht auch Tendenz zum Spießbürgerlichen, das sind Begriffe, die gerne mit der sogenannten Biedermeierzeit, also der Zeit zwischen 1815 und 1848, verbunden werden.
Von einem Biedermeier-Stil wird vor allem in Bezug auf die Möbel und die Wohnräume jener Zeit gesprochen.
Und diesen ist jetzt in London eine umfangreiche Ausstellung gewidmet, die es vielleicht wert wäre, auch in Österreich, dem Ursprungsland der Ausstellungsobjekte, gezeigt zu werden.
Näheres von Heinz Beran.
Das große Victoria and Albert Museum in London, das erste seiner Art, nämlich als erstes der Förderung der angewandten Kunst gewidmet, hat vor mehr als 100 Jahren zur Gründung des Österreichischen Museums für Kunst und Industrie geführt, das heute den Namen Österreichisches Museum für Angewandte Kunst trägt.
Der seltene Fall einer konkreten Dankeserstattung auf kulturellem Gebiet stellt die heute in London eröffnete Ausstellung »Vienna in the Age of Schubert« dar, eine Ausstellung von Biedermeier Interieurs von 1815 bis 1848.
Komischerweise sind diese Biedermeier Möbel, Bilder, Silberglas und Teppiche nicht aufgrund einer ursprünglich österreichischen Initiative nach London gekommen.
Nein, es war der Direktor des Victoria & Albert Museums, Dr. Roy Strong, der vor mehr als drei Jahren den Wunsch aussprach, eine solche Ausstellung aus Wien hierher zu bringen, auf seine Kosten noch dazu.
Aber wenn man bedenkt, dass die gezeigten Objekte, abgesehen von einigen aus Privatbesitz, aus der Albertina, der Bundesmobilienverwaltung, der Österreichischen Galerie, dem Museum der Stadt Wien und dem Gai-Müller-Schlösserl stammen, so kann man sich die Schwierigkeiten vorstellen, die da auf dem Weg zur Verwirklichung dieser Idee lagen.
Und dabei ist die Ausstellung nur drei Monate später eröffnet worden, als man geplant hatte.
Eine besondere Leistung, besonders derjenigen, die immer wieder bohrten und die Sache weiterzutreiben suchten, wie Hofrat Stillfried vom Österreichischen Kulturinstitut in London oder in den letzten eineinhalb Jahren der junge, energische Organisator der Ausstellung, Dr. Christian Witt-Dörring.
Viele der Objekte waren nämlich überhaupt in einem Zustand, der eine zur Schaustellung nicht erlaubt hätte.
Und es ist dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung zu danken, dass Gelder zur Verfügung gestellt wurden, um kräftig zu renovieren.
Ein sehr praktisches Quartettpult aus Eschenholz zum Beispiel war sehr schwer lädiert.
Und viele der Sessel und Armstühle mussten frisch tapeziert werden, sodass wertvolle Gegenstände aus dieser Zeit eigentlich erst über die Londoner Ausstellung zu neuem Leben erweckt wurden.
Es ist unmöglich, alle 365 Objekte aufzuzählen.
Die Blumenstudien für die Wiener Porzellanfabrik, die alten Interieurs,
die einem eine Vorstellung von der guten alten Zeit vermitteln, mit ihren klassisch einfachen Möbeln ihrer Freude am trauten Heim in einer Zeit der politischen Reaktion auf die aufwühlenden Ereignisse der Französischen Revolution und der Napoleonischen Kriege.
Ein Waldmüller-Gemälde des Esterhazy-Rates Matthias Kerzmann, seiner Frau und Tochter.
Eine Schwindstudie zu Schubert's Kreis.
Ein Aquarell Wien von Kahlenberg.
Ein Mahagonischreibtisch mit geheimen Fächern, die man brauchte, um Vormärz-Gedanken vor der Zensur zu schützen.
Ein riesig hohes Bett aus Tirol von Johann Nepomuk Geyer, auch aus Mahagoni für die Hofburg und Innsbruck.
Dannhauser Möbel vor allem.
Der allgemeine Eindruck ist freundlich und friedlich.
Viel ist da zu sehen von dem Hausrat der gutbürgerlichen Familie.
Silber geschliffenes Glas, Kaffeemaschinen, aber auch Handschuhe, Strümpfe und Handtaschen.
Das Ganze wurde gestern Abend vor geladenen Gästen feierlich eröffnet.
Die Unterrichtsministerin Shirley Williams war da sowie ihr Staatssekretär Lord Donaldson, der hier für die Künste verantwortlich ist.
Die Ausstellung dauert bis zum 1.
April.
In zweieinhalb Minuten ist es 13 Uhr.
Zum Abschluss noch einmal ins Nachrichtenstudio.
Österreich.
Der Verfassungsgerichtshof hat heute die Novelle zum Arbeiterkammerwahlgesetz aufgehoben.
Für verfassungswidrig erklärt wurden jene Stellen des Gesetzes, mit denen nahe Angehörige des Betriebsinhabers von den betrieblichen und überbetrieblichen Interessensvertretungen ausgeschlossen wurden und durch die ihnen auch das Wahlrecht zur Arbeiterkammer aberkannt wurde.
Die aufgehobenen Gesetzesbestimmungen sind ab morgen nicht mehr anzuwenden.
Der Präsident der Vorarlberger Arbeiterkammer, Jäger, sprach in einer ersten Stellungnahme zu dem Urteil von einem Lostag für die Demokratie.
Das Vertrauen in den Rechtsstaat sei wieder gestärkt, sagte Jäger.
Durch das Gesetz wären hunderttausende Arbeitnehmer von ihren Rechten ausgeschlossen gewesen.
Der Präsident des Arbeiterkammertages, Zettel von der SPÖ, sprach von einem kühnen Urteil und davon, dass der Verfassungsgerichtshof zwar im Grunde der Argumentation der Sozialisten recht gegeben, aber letztlich der Fraktion eine Niederlage bereitet habe.
SPÖ-Club Obmann Fischer hat zu der Vorlage eines ÖVP-Vorschlages zur Abfertigung für Arbeiter erklärt.
Durch dieses Papier anerkenne die ÖVP, dass die Forderung berechtigt sei.
Der Vorwurf, die SPÖ habe nur ein Wahlzuckerl präsentiert, sei damit desavouiert, sagte Fischer.
Die Materie werde im Parlament abgehandelt.
Es sei nicht möglich, sie nun auf einer anderen Ebene zu erörtern.
Iran.
Zum ersten Mal seit Monaten ist heute in Teheran die Kaiserliche Garde wieder in Erscheinung getreten.
Sie marschierte in voller Bewaffnung durch das Zentrum der Hauptstadt zum Flughafen.
Es war dies offensichtlich eine Machtdemonstration seitens des Militärs.
Bundesrepublik Deutschland.
Der unter Spionageverdacht stehende 58-jährige bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Friedrich Krämer ist heute vorläufig festgenommen worden.
13 Uhr ist es jetzt gleich.
Das Mittagsjournal ist beendet.
Für das Team verabschiedet sich Wolfgang Steinwendner.