Mittagsjournal 1992.01.09

Video-Player wird geladen.
Advertisement
Aktueller Zeitpunkt 00:00
Dauer 00:00
Geladen: 0%
Streamtyp LIVE
Verbleibende Zeit 00:00
1x
  • Marker
  • Beschreibungen aus, ausgewählt
  • Untertitel aus, ausgewählt
    x
    ZOOM HELP
    Drag zoomed area using your mouse or a finger.
    100%

    Rechtliches

    Zitieren

    KI-generiertes Transkript

    Guten Tag beim Mittagschanal, sagt Ihnen Fritz Wendl.
    In der nächsten knappen Stunde erwarten wir Beiträge unter anderem zu folgenden Themen.
    Die Situation in Jugoslawien.
    Zuspitzung der Differenzen zwischen der Ukraine und Russland.
    Im Golfkrieg starben 70.000 irakische Zivilisten.
    Fortsetzung der Diskussionen um den Spruch des Verfassungsgerichtshofs, wonach die steuerliche Nicht-Absetzbarkeit von Ausgaben für Kinder den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
    Und Vorschläge zur Erweiterung des Mutter-Kind-Passes.
    Vor allem jetzt aber eine von Edgar Theider zusammengestellte Meldungsübersicht, die Wilfried Schirrlbauer liest.
    Österreich.
    Der Verfassungsgerichtshof hat heute seine Erkenntnisse in der Frage der Familienbesteuerung im Wortlaut veröffentlicht.
    Darin wird erwartungsgemäß festgestellt, dass die in den Einkommensteuergesetzen 1972 und 1988 festgeschriebene Art der Besteuerung unterhaltspflichtiger Eltern verfassungswidrig ist.
    Das Höchstgericht bemängelt einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, weil Eltern Ausgaben für ihre Kinder steuerlich nicht absetzen können.
    Andere Steuerpflichtige mit der gleichen Einkommenshöhe würden damit bevorzugt, stellte Verfassungsgerichtshof fest.
    Dieses bereits gestern inoffiziell bekannt gewordene Erkenntnis hat zu Differenzen innerhalb der Koalition geführt.
    Die SPÖ befürchtet eine Benachteiligung einkommensschwacher Familien, sie will deshalb die geltenden Bestimmungen in den Verfassungsrang erheben.
    Die ÖVP ist dazu nicht bereit.
    Vereinte Nationen Jugoslawien.
    Der UNO-Sicherheitsrat hat beschlossen, 50 Militärbeobachter nach Jugoslawien zu entsenden.
    Sie sollen binnen einer Woche in verschiedenen kroatischen und serbischen Militärzentralen tätig werden, um dort die Einhaltung der Waffenruhe zu überwachen.
    Nur wenn die Feuerpause hält, werden UNO-Friedenstruppen in der Stärke von 10.000 Mann in die kroatischen Krisengebiete entsandt werden.
    Der Sicherheitsrat forderte die Konfliktparteien auf, die Sicherheit sowohl der UNO-Beobachter als auch der EG-Beobachter zu garantieren.
    Dieser Appell steht im Zusammenhang mit dem Abschuss eines EG-Hubschraubers in Kroatien durch die jugoslawische Luftwaffe, wobei fünf EG-Beobachter ums Leben kamen.
    Der jugoslawische Verteidigungsminister Kadijewitsch ist einen Tag nach diesem Vorfall zurückgetreten.
    Offiziell begründete er dies mit seinem schlechten Gesundheitszustand.
    Seine Aufgabe nimmt vorübergehend Generalstabschef Adic Var.
    Er gilt als radikaler Serbe.
    Die Jugoslawien-Konferenz der IG tritt heute zum ersten Mal im neuen Jahr in Brüssel zusammen.
    Konferenzvorsitzender Lord Carrington hofft, dass der Hubschrauberabschuss in Kroatien den Fortgang der Verhandlungen nicht beeinträchtigen wird.
    Gemeinschaft unabhängiger Staaten.
    Innerhalb der neuen Staatengemeinschaft verstärkt sich der Konflikt um die künftigen militärischen Strukturen.
    Die Ukraine hat die Verbindungskanäle zwischen den Truppenteilen der ehemaligen Sowjetarmee, die auf ihrem Territorium stationiert sind, zum Verteidigungsministerium in Moskau unterbrochen.
    Damit verfügt der Generalstab der Streitkräfte der ehemaligen Sowjetunion über kein System mehr, mit dem er in der Ukraine gelagerte Atomwaffen kontrollieren kann.
    Nur die Schwarzmeerflotte, die ebenfalls von der Ukraine beansprucht wird, hat ein gesondertes Leitungssystem, das nicht über Kiew läuft und weiterhin funktioniert.
    Die Ukraine will die Ausgabe einer eigenen Währung beschleunigen.
    Damit sollen die Auswirkungen einer möglichen Inflation des gültigen Rubel auf die Ukraine verhindert werden.
    Die neue Währung wird die Bezeichnung Hryvnia haben und voraussichtlich im März in Umlauf gebracht werden.
    Dies ist drei Monate früher als geplant.
    In der Übergangsphase werden in der Ukraine Coupons als Rubelersatz herausgegeben.
    Russland wird am Rubel als Zahlungsmittel festhalten.
    Von offizieller Seite wurden Gerüchte dementiert, Russland werde den Rubel abschaffen und Bankkonten sperren.
    Japan Die USA und Japan wollen politisch und wirtschaftlich eine umfassende Partnerschaft eingehen.
    Dies wurde nach Gesprächen von Präsident Bush mit Ministerpräsident Miyazawa in einer sogenannten Erklärung von Tokio vereinbart.
    Beide Regierungen erklärten sich grundsätzlich bereit, Maßnahmen gegen den Protektionismus in ihren Handelsbeziehungen zu ergreifen.
    Japan machte der amerikanischen Autoindustrie gewisse Zugeständnisse.
    Präsident Bush, der sich nach seinem gestrigen Schwächeanfall erholt hat, bewertet seinen Besuch in Japan als Erfolg.
    Österreich.
    Bei der Sammlung von Altglas ist im Vorjahr ein neuer Rekord erzielt worden.
    Im gesamten Bundesgebiet wurden etwa 154.000 Tonnen Altglas der Wiederverwertung zugeführt, das sind um 13,5 Prozent mehr als 1990.
    Damit hat 1991 jeder Österreicher durchschnittlich 20 Kilogramm Altglas zu den Sammelcontainern gebracht und so die Wiederverwertung ermöglicht.
    Mit der Altglassammlung konnte im Vorjahr der Hausmüll in Österreich um mehr als 500.000 Kubikmeter verringert werden.
    Es wurde auch eine deutliche Einsparung an den Primärrohstoffen für Glas erzielt.
    Das waren die Nachrichten und weiter geht's mit dem Wetter mit Peter Störzinger.
    Aus Südwesten kommt noch immer feuchte und auch recht milde Luft zu uns.
    Verschiedene Einzeleffekte gestalten aber das Wetter und die Temperaturen weiterhin unterschiedlich.
    Das zeigen auch die Meldungen von 12 Uhr.
    Wien Hochnebel 1 Grad, Eisenstadt Hochnebel 0, Sankt Pölten Hochnebel 0, Linz stark bewölkt 0, Salzburg stark bewölkt 8.
    Südwind 20 km pro Stunde, Innsbruck bedeckt 3, Westwind 20 km pro Stunde, Bregenz bedeckt, da ist es bereits föhnig, 13 Grad, Graz wolkig 4 und Klagenfurt wolkig minus 2 Grad.
    Heute ist mit leichtem Regen zu rechnen und zwar in Teilen Vorarlbergs, Nordtirols, in Süd- und Osttirol, zeitweise auch im Mühl- und Waldviertel und Teilen Salzburgs.
    Die Schneefallgrenze liegt noch in 1300 Meter Höhe.
    Wo sich die Kälte in Beckenlagen hält, wie z.B.
    im Raum Lienz oder Zell am See, kann sich bei Regen auch Glatteis bilden.
    In Unterkärnten und der südlichen Steiermark ist es freundlicher, sogar sonnig.
    Nebel hingegen hält sich noch oder geht in Hochnebel über, im Donauraum und im Osten Österreichs.
    Auch in Wien wird es eher nebelig trüb bleiben und eventuell aus dem Hochnebel gefrierend nieseln.
    Aber es gibt auch Föhn.
    Im Rhein und Inntal, im Pinzgau und im Salzkammergut, eventuell am Nachmittag weiter östlich im Alpenvorland bis nach Mariazell.
    Die Temperaturen heute 4 bis 8 Grad bei Föhn bis 14 bei Nebel nur um 0 Grad und in 2000 Meter Höhe noch plus 4.
    In der Nacht erwarten wir verbreitet Regen, Schnee ab 700 Meter, in Westösterreich ab 1.000 Meter.
    Morgen Freitag erreichen uns zwei Fronten, eine aus Westen, eine aus Norden.
    Es wird verbreitet regnen und ab 900 Meter schneien.
    Besonders ergiebig in Vorarlberg und Tirol.
    Im Mühl- und Waldviertel auch bis zum Boden.
    Im Süden gibt es wieder einige Gebiete mit gefrierendem Nebel.
    Die Temperaturen morgen in der Früh minus 2 bis plus 5, tagsüber 3 bis 7, in 2.000 Meter, um einiges kälter, minus 3 Grad.
    Es ist 7,5 Minuten nach 12 Uhr gekommen, zum Beitragsteil des Mittagsschannals.
    Seit UNO-Sonderbeauftragter Wenz die 15.
    Jugoslawische Waffenruhe zusammenbrachte und diese auch nach wie vor weitgehend hält, ist die Hauptfrage, ob es jenen Spitzenpolitikern, die dem UNO-Friedensplan zustimmten, auch gelingt, diesen tatsächlich durchzusetzen.
    Beträchtliche Schwierigkeiten hat dabei nicht zuletzt Serbiens Präsident Milošević, der vor allem bei den diversen Nationalistenführern in serbisch dominierten Gebieten Kroatiens auf Widerstand stößt.
    Eine schwere Krise in den Friedensbemühungen war natürlich auch der vorgestrige Abschuss eines Hubschraubers mit EG-Beobachtern durch eine MIG der Bundesluftwaffe.
    Durchaus in diesem Zusammenhang kann der gestrige, offiziell gesundheitsbedingte Rücktritt von Verteidigungsminister Kadijewitsch gesehen werden.
    Dessen, zumindest vorläufiger Nachfolger, Generalstabschef Adzic steht allerdings nicht unbedingt im Ruf, sehr kompromissfreundlich zu sein.
    Aus Zagreb berichtet Walter Erdelitsch.
    Erst um Mitternacht gingen die gestrigen Untersuchungen zu Ende, die die EG-Beobachter mit Vertretern der kroatischen und jugoslawischen Streitkräfte über den Hubschrauberabschluss führten.
    Der übliche Chefverhandler der Bundesarmee, General Andrija Rascheta, sagte nach Meldungen des kroatischen Rundfunks, dass der EG-Helikopter keine Überflugsgenehmigung von der jugoslawischen Luftraumüberwachung gehabt hätte.
    Die Besatzung habe zwar eine Genehmigung angesucht, diese sei aber nicht erteilt worden.
    Der Hubschrauber-Zwischenfall steht auch in direktem Zusammenhang mit der Ablöse an der Spitze des jugoslawischen Verteidigungsministeriums.
    Der bisherige Minister Veljko Kadijevic stammt aus Kroatien, aus einer serbisch-kroatischen Mischehe.
    Vor wenigen Monaten noch waren herzreißende Bilder im kroatischen Fernsehen zu sehen.
    Kadijevics kroatische Familienangehörige flehten ihn unter Tränen an, die Bombardements auf kroatische Städte und Dörfer einzustellen.
    Er galt im obersten Führungskern der Armee als Verfechter eines gesamtjugoslawischen Staates, ähnlich wie der gestern gefeuerte Luftwaffenchef der Kroate Jurjevic oder der Vize-Verteidigungsminister, der slowenische Admiral Stane Broved.
    Kadijevic hatte eine glänzende militärische Laufbahn, die ihn auch an die US-Militärakademie West Point geführt hatte.
    Er trat aus Gesundheitsgründen zurück und es stimmt, er hat Krebs.
    Girtan wurde bekannt, dass er sein Demissionsansuchen aber bereits am 31.
    Dezember abgegeben hat.
    Kadijevic will mit dem Hubschrauberabschuss nicht mehr in Zusammenhang gebracht werden.
    Sein Nachfolger, Generaloberst Blagoje Adjic, ist Serbe und in der Funktion des Generalstabschefs tätig.
    Adjic gilt als der eigentliche starke Mann in der Bundesarmee.
    Im Juli, als der Krieg gegen Slowenien geführt wurde und das jugoslawische Staatspräsidium funktionsuntauglich war,
    Wenn der serbische Block sich weigerte, den Kroaten Stipe Mesic als turnusmäßigen Präsidiumsvorsitzenden zu installieren, trat Adjic erstmals auf den Plan.
    In seiner Fernsehrede vom 5.
    Juli kündigte er die slowenische und kroatische Front an.
    Alles sprach damals von einem Militärputsch, es war sonst niemand da, der eine solche Entscheidung vor der Öffentlichkeit vertreten hätte.
    Adjic berief sich auf die verfassungsmäßige Aufgabe der Armee, Jugoslawien zusammenzuhalten.
    Inzwischen sprechen er und seine engsten Mitarbeiter, darunter vor allem der Ex-Geheimdienstchef und jetzige Verteidigungsminister Serbiens, Marko Nikovanovic, nicht mehr von Jugoslawien, sondern nur noch vom Schutz des bedrohten serbischen Volkes.
    Der 60-jährige Adjic stammt aus der Herzegowina.
    Im Zweiten Weltkrieg wurden 20 Mitglieder seiner Familie von kroatischen Faschisten umgebracht.
    Das hat ihn zum unbeugsamen Großserben gemacht.
    Das war Walter R. Deliccio aus Zagreb.
    Die Differenzen zwischen Russland und der Ukraine nehmen weiter zu.
    Gestern eskalierten die Auseinandersetzungen um die Befehlsgewalt über die einst sowjetische Schwarzmeerflotte.
    Und heute kündigte die Ukraine noch für März die Herausgabe einer eigenen Währung an.
    Mit der Begründung, man habe Angst, dass Russland auf die durch die Preisfreigabe emporschnellende Inflationsrate mit rotierenden Rubelpreisen reagieren würde.
    Näheres zu den russisch-ukrainischen Auseinandersetzungen berichtet aus Moskau Georg Dox.
    Die Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine über die Zukunft der Schwarzmeerflotte gewinnt zunehmend an Schärfe.
    Der Staatenbund sei praktisch am Ende, erklärte der Bürgermeister von Petersburg Anatoly Sobchak in einem Fernsehinterview.
    Die Ukraine versuche auf eine billige Art, wie er sagte, zu einer Flotte zu kommen.
    Heute betreffe der Streit nur die Schwarzmeerflotte, meinte Sobchak, morgen dann geht es um das sowjetische Atomwaffenpotenzial.
    Die ukrainische Nachrichtenagentur meldete, die russische Führung versuche durch diesen Streit nur, von ihren ökonomischen Schwierigkeiten abzulenken und alte sowjetische Führungsstrukturen aufrechtzuerhalten.
    Jenseits der Rhetorik sehen die gegensätzlichen Standpunkte so aus.
    Russland argumentiert, die Schwarzmeerflotte sei den strategischen Streitkräften zuzuordnen, da die Schiffe atomar bewaffnet werden können.
    Ein Eid auf die Ukraine komme daher nicht in Frage.
    Die Flotte sei ein unteilbares Ganzes, könne daher nicht zwischen der Staatengemeinschaft und der Ukraine aufgeteilt werden.
    Das erklärte gestern noch Boris Jelzin.
    In der Flotte selbst ist man von der ursprünglich starren, anti-ukrainischen Haltung abgerückt.
    Hier kann man sich nun sehr wohl vorstellen, dass einige Schiffe, und zwar die, die ausschließlich der Küstensicherung dienen, der Ukraine überlassen werden.
    Flottenchef Admiral Kasatonov bemerkte zu dem Streit resignativ, die Flotte sei nun zur Geisel ungelöster politischer Probleme geworden.
    Der ukrainische Präsident Leonid Kravchuk legte seine Position noch einmal vor einer Delegation amerikanischer Kongressabgeordneter klar.
    Er meinte, der Streit liege nur daran, dass sich Russland weigere, die Ukraine als unabhängigen Staat anzuerkennen.
    Die Schwarzmeerflotte gehöre derzeit zweifelsohne zu den strategischen Streitkräften,
    und stehe daher unter dem gemeinsamen Oberkommando der Staatengemeinschaft.
    Allerdings nur bis Juli 1992.
    Dann nämlich werde sich die Ukraine ihrer strategischen Atomstreitmacht entledigen und die Schwarzmeerflotte unter ihr Kommando stellen.
    Weiters kündigte Kravtchuk an, dass von der Ukraine geforderte Vetorecht beim Einsatz der Nuklearwaffen werde nun auch technisch Wirklichkeit.
    Ohne auf Details einzugehen, meinte Kravtchuk, er habe künftig die Möglichkeit, den Einsatz von Atomwaffen zu blockieren.
    Ein Beispiel für die Verständnisprobleme zwischen Russland und der Ukraine bietet die Schilderung, zwei Offiziere in der Zeitung Komsomolskaya Pravda.
    Sie mussten persönlich von ihrem Einsatzort Odessa am Schwarzen Meer nach Moskau kommen, um hier einen Lagebericht abzuliefern.
    Die Telefonleitungen zwischen der Schwarzmeerküste und den Moskauer Stellen war einfach unterbrochen worden.
    Das war Georg Dox aus Moskau.
    Ein Jahr nach dem Beginn des Golfkriegs wurde nun von Greenpeace Amerika eine Studie vorgestellt, wonach in diesem Krieg oder an dessen Folgen 200.000 Irakis starben.
    70.000 davon Zivilisten.
    Präsentiert wurde diese Studie von einem Greenpeace Militärexperten, der früher im USA Verteidigungsministerium gearbeitet hatte.
    Aus Washington berichtet Armin Wolf.
    Viele Menschen haben noch immer viel zu sehr den Eindruck, dass das ein intelligenter und sauberer Krieg gewesen ist.
    sagte William Arkin, der Militärexperte von Greenpeace gestern.
    Aber Krieg sei Krieg, der Golfkrieg sei nicht anders gewesen.
    Es seien nur viele Menschen auf andere Weise gestorben als in früheren Kriegen.
    Bis zu 115.000 irakische Soldaten und 3.000 Zivilisten seien im Luft- und Bodenkrieg umgekommen, schätzt Greenpeace.
    Aber zwischen 70.000 und 90.000 Zivilisten seien dann noch an den Kriegsfolgen gestorben, jene nicht eingerechnet, die in den diversen Aufständen gegen Saddam Hussein getötet wurden.
    Die Hauptursache für die vielen Toten nach dem Krieg war laut Greenpeace der völlige Zusammenbruch der irakischen Stromversorgung.
    Die alliierten Bombenangriffe hätten 85 Prozent der Elektrizitätsinfrastruktur zerstört.
    Aber ein Großteil der Wasserversorgung, der Kläranlagen, der Spitäler und der Landwirtschaft des Landes seien stromabhängig, sagt Greenpeace-Experte Arkins, der eben von einer Erkundungstour im Irak zurückgekehrt ist.
    Seine Angaben würden auch auf Informationen amerikanischer Militärexperten und des CIA beruhen, sagte Akins.
    Das US-Verteidigungsministerium bestritt die Greenpeace-Behauptungen energisch.
    In keinem Krieg in der Geschichte wäre so genau zwischen militärischen und zivilen Zielen unterschieden worden, sagte ein Pentagon-Sprecher.
    Es seien außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen worden, um die Zahl der zivilen Opfer so klein wie möglich zu halten.
    Das Verteidigungsministerium gab aber keine eigenen Schätzungen über die Todesopfer des Krieges bekannt.
    Offiziell ist nur, dass 146 amerikanische Soldaten im Golfkrieg gestorben sind.
    Und der militärische Geheimdienst der USA hat vergangenen Mai die Zahl der getöteten irakischen Soldaten auf bis zu 100.000 geschätzt, was etwa den Greenpeace-Angaben entspricht.
    Über die Opfer in der Zivilbevölkerung haben sich offizielle amerikanische Stellen bisher nie geäußert.
    Aus Washington berichtete Armin Wolf.
    Die Verfolgung des kurdischen Volks wurde im Gefolge des Golfkriegs der Weltöffentlichkeit grausig nachdrücklich demonstriert.
    Aber die Kurden sind keineswegs nur im Irak Verfolgungen und Unterdrückung ausgesetzt.
    Dies mussten und müssen in ihrer Geschichte auch im Iran und in der Türkei immer wieder miterleben.
    Auch als Kemal Atatürk einst die neue Türkei schuf, war darin für Kurden kein Platz.
    Sie wurden offiziell nicht zur Kenntnis genommen und bloß als sogenannte Bergtürken akzeptiert.
    Nun gibt es aber im Parlament von Ankara erstmals kurdische Abgeordnete, die auf der Liste der Sozialisten gewählt wurden.
    Einer von ihnen, Hatip Dicle, gab heute in Wien eine Pressekonferenz, von der nun Konstanze Rippa berichtet.
    Die Kurden sind eine Minderheit in der Türkei.
    Eine Minderheit, die dreimal so viele Menschen umfasst wie in Österreich leben.
    20 Millionen.
    Abgeordneter Hatip Diçle malt ein düsteres Bild von der Lage dieser 20 Millionen.
    Seit 70 Jahren wird ihre Identität abgeleugnet, sie werden gewaltsam assimiliert, ihre Sprache und Kultur werden unterdrückt.
    Von politischen Rechten war bisher nicht einmal die Rede.
    Nun haben die Kurden 22 Vertreter im türkischen Parlament.
    Die neue Regierungskoalition aus Konservativen und Sozialdemokraten hat ihnen mehr gesellschaftliche und kulturelle Rechte versprochen.
    Doch eine wirkliche Verbesserung wird noch lange auf sich warten lassen, sagt Hatip Dicle.
    Vor kurzem wurde ein kurdischer Abgeordneter gewaltsam daran gehindert, das Rednerpult zu betreten, weil er über kurdische Anliegen sprechen wollte.
    Und die Staatssicherheit ermittelt gegen die Abgeordneten.
    Man hat einen Prozess gegen sie eröffnet, an dessen Ende die Todesstrafe stehen könnte.
    Stellen Sie sich das mal vor, wenn Abgeordnete verprügelt werden und mit dem Tod bedroht.
    Wie geht es dann dem restlichen kurdischen Volk?
    Der ehemalige Menschenrechtsaktivist Dietzschle prangert auch die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen vor allem in den kurdischen Gebieten an.
    Er selbst wurde gefoltert.
    Vertreibungen, Misshandlungen und politische Morde sind üblich.
    In dieser Lage haben die Kurden Anfang der 80er Jahre zum letzten Mittel, zum bewaffneten Widerstand gegriffen.
    Die kurdische Arbeiterpartei versucht mit den Mitteln des Terrors auf die Lage des Volkes aufmerksam zu machen.
    Zu Weihnachten wurde wieder eine Gendarmerie-Station von etwa 400 Guerillas überfallen.
    Zehn Soldaten wurden umgebracht.
    In einem Großkaufhaus in Istanbul wurden Brandsätze gelegt.
    Elf Menschen kamen in den Flammen um.
    Die Kurden wollen diese Gewalt nicht, sagt Hatip Diçle, aber sie werden dazu gezwungen.
    Wir Abgeordneten treten natürlich für eine friedliche politische Lösung des Konfliktes ein.
    Aber die Gewalt ist nun einmal da und sie muss zuerst von der Regierung beendet werden.
    Der Staat muss damit aufhören, sonst wird es immer Gegengewalt geben müssen.
    Man kann doch von den Kurden nicht erwarten, dass sie Blumen gegen Kugeln werfen.
    Alle politischen Lösungsansätze wurden bisher von der Regierung blockiert, sagt Dietschle.
    Er bittet darum, dass Ausland und besonders die Freunde in Europa, wie er sagt, eine politische Lösung zu unterstützen und sich der Probleme der Kurden genauso anzunehmen, wie zum Beispiel der Palästinenser-Frage.
    Sein Vorschlag?
    In El Salvador ist eine Verhandlungslösung zwischen Regierung und Guerillas unter internationaler Vermittlung zustande gekommen.
    Warum sollte das nicht auch in der Türkei möglich sein?
    Das war ein Beitrag von Konstanze Ripper.
    In Deutschland soll um das Jahr 2000 eine Magnetschwebebahn bis zu 500 Stundenkilometer schnell im Einsatz sein.
    Jedenfalls, wenn es nach dem Willen von Verkehrsminister Krause und Forschungsminister Riesenhuber geht.
    Als erste Strecke bietet sich Hamburg Berlin an.
    Völlig unumstritten ist das Projekt allerdings keineswegs, aus Bonn berichtet Peter Fritz.
    Mehr als 10 Milliarden Schilling an Entwicklungskosten hat der Superzug bisher verschlungen.
    Noch ist keineswegs klar, ob das Projekt jemals verwirklicht werden kann, aber seine Chancen steigen.
    Der deutsche Verkehrsminister Krause, Forschungsminister Riesenhuber und Bundesbahnchef Dürr legten heute gemeinsam ein Gutachten vor, das dem rasenden Zug die technische Einsatzreife bescheinigt.
    Ohne Räder oder Schienen, nur getragen von Magnetfeldern, soll der Transrapid Geschwindigkeiten erreichen, die bisher nur Flugzeuge schafften.
    Mit 500 Kilometern pro Stunde soll der Transrapid, wenn es nach dem Willen der Planer geht, durch Deutschland rasen.
    Schon um die Jahrtausendwende könnte die erste Strecke fertig sein, meinen die Befürworter des Projekts.
    Die besten Chancen, tatsächlich gebaut zu werden, hat derzeit eine Transrapid-Verbindung von Hamburg nach Berlin.
    Auf eine Stunde würde sich mit diesem Zug die Fahrzeit verkürzen.
    Schneller schaffen es die Flugzeuge der Lufthansa zurzeit auch nicht, wenn man die Stehzeiten einkalkuliert.
    Eine mächtige Allianz aus Wirtschaft und Politik unterstützt das Transrapid-Projekt.
    Größtes Interesse hat natürlich der Stahlkonzern Thyssen, der das System entwickelt hat.
    Führende Politiker der CDU sind voll für das Projekt, auch die SPD signalisiert vorsichtig Zustimmung.
    Und nach längerem Zögern sieht nun auch der Chef der deutschen Eisenbahnen, Heinz Dürr, im Zug der Zukunft keine unliebsame Konkurrenz.
    Die beiden deutschen Bahnen befürworten jetzt, nachdem die Einsatzreife festgestellt wurde,
    den Einsatz des Transrapid.
    Wir sehen ihn in der Tat nicht als Konkurrenz und als Ersatz, sondern als Ergänzung.
    Vor allen Dingen bei dem Geschwindigkeitsbereich über 300 Stundenkilometer.
    Schon überlegen Bundesbahn und Lufthansa, ob sie nicht gemeinsam mit Privaten den Transrapid betreiben sollen.
    Aber diese Überlegungen scheinen noch sehr verfrüht.
    Die Testfahrten mit dem Schwebezug im Emsland haben nämlich eine Reihe von Problemen ergeben.
    Noch fährt der Superzug nur bei Schönwetter einwandfrei.
    Über die Auswirkungen des Transrapid auf die Umwelt gehen die Meinungen weit auseinander.
    Forschungsminister Riesenhuber sprach heute vom flüsternden Pfeil.
    Naturschützer meinen dagegen, schon bei Tempo 400 sei die Magnetbahn so laut wie ein Düsenjäger im Tiefflug.
    Ein weiteres Problem, die Trasse des Transrapid soll möglichst gerade verlaufen.
    Der Zug der Zukunft müsste sich also ziemlich rücksichtslos seinen Weg baden.
    Und wie die voraussichtlichen Baukosten allein für die Strecke Hamburg-Berlin mindestens 55 Milliarden Schilling aufgebracht werden sollen, ist auch noch völlig offen.
    Aus Bonn berichtete Peter Fritz.
    Und jetzt die Mittagschanalen nach Österreich.
    Der Verfassungsgerichtshof hat heute auch offiziell seinen Spruch verkündigt, wonach der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, weil der Unterhalt von Kindern generell nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden kann.
    Heftige politische Diskussionen darüber gibt es schon seit gestern, was den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Ludwig Adamowitsch, dazu veranlasst hatte, scharf gegen diese Diskussionen aufzutreten, weil der Inhalt des Erkenntnisses ja in vollem Umfang noch gar nicht bekannt sein konnte.
    Nun ist das Ergänznis aber also zur Gänze veröffentlicht worden und Franz Simbürger fasst dessen Inhalt zusammen.
    Ausgangspunkt für das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes waren Beschwerden eines Journalisten, dem die Unterhaltsleistungen für seine drei Kinder aus erster Ehe steuerlich nicht anerkannt wurden, und eines Rechtsanwaltes, der die Aufwendungen für seine fünf Kinder als nicht angemessen berücksichtigt befand.
    In beiden Fällen gab der Verfassungsgerichtshof der Ansicht der Beschwerdeführer Recht, die in den Einkommensteuergesetzen 1972 und dann auch 1988 vorgesehene Art der Besteuerung unterhaltspflichtiger Eltern verletze den Gleichheitsgrundsatz und sei daher verfassungswidrig.
    Wörtlich heißt es in der Begründung des Verfassungsgerichtshofes,
    Die Regierung hatte dagegen eingewendet, die Lasten für den Unterhalt von Kindern würden ja durch sogenannte Transferleistungen, also zum Beispiel die Familienbeihilfe, aber auch durch Gratisschulbücher und ähnliches ausgeglichen.
    Auch das lässt der Verfassungsgerichtshof nicht gelten.
    Er hält der Regierung entgegen, Kinderbeihilfen und ähnliches sicherten zwar das Existenzminimum vor einem steuerlichen Zugriff,
    könnten in unteren Einkommenskategorien sogar den Aufwand für Kinder zur Gänze abdecken, nicht aber in höheren Einkommensbereichen.
    Und wörtlich?
    Der allgemeine gesellschaftliche Aufwand für Kinder kann daher ungeachtet seiner großen Bedeutung in diesem Zusammenhang nicht ins Treffen geführt werden.
    Den Verfassungsrichtern wurde der Vorwurf gemacht, sie bevorzugten mit ihrem Erkenntnis Besserverdienende, weil die Absetzmöglichkeiten ja nur in höheren Einkommenskategorien zum Tragen kämen.
    Auch dagegen argumentieren die Verfassungsrichter.
    Der ausschlaggebende Vergleich darf nicht zwischen Eltern mit niedrigerem und höherem Einkommen, sondern muss zwischen unterhaltspflichtigen Eltern und nicht unterhaltspflichtigen Personen gleicher Einkommensstufe gezogen werden.
    Dass die Entlastung für Eltern mit höherem Einkommen größer sein würde als für solche, die wenig verdienen, gleiche sich dadurch aus, dass auch die Belastung von Besserverdienern infolge der Steuerprogression höher sei, meint der Verfassungsgerichtshof und argumentiert damit genau gegenteilig zur gestrigen Aussage etwa des Bundeskanzlers.
    Franitzski hatte so wie andere SPÖ-Politiker betont, man werde jedenfalls nicht zu unterschiedlichen Steuerklassen wie vor 1972 zurückkehren.
    Die Verfassungsrichter lassen dem Gesetzgeber aber ohnehin Spielraum, wie er nun der geforderten Berücksichtigung der geminderten Leistungsfähigkeit von unterhaltspflichtigen Eltern nachkomme.
    Durch welche Maßnahmen der Gesetzgeber das verfassungsrechtlich gebotene Ergebnis erzielt, liegt in seinem Ermessen.
    Er kann den Tarif entsprechend gestalten, taugliche Frei- oder Absetzbeträge vorsehen und direkte Leistungen, z.B.
    aus dem Familienlastenausgleichsfonds gewähren und diese oder andere Maßnahmen auch nebeneinander setzen.
    und wenig später auch eine möglicherweise für den Finanzminister tröstliche Passage.
    Die Verfassungsrichter meinen nämlich, der Gesetzgeber kann den gebotenen Lastenausgleich durch eine der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit entsprechende unterschiedliche Verteilung der Steuerlast, also durch eine Umschichtung zu Lasten der Nichtunterhaltspflichtigen, zugleich aufkommensneutral gestalten.
    Doch in der Praxis darf diese Lösung als sehr unwahrscheinlich angesehen werden.
    Denn sie würde im Klartext ja doch bedeuten, dass wieder unterschiedliche Steuerklassen für Eltern und kinderlose Personen eingeführt würden.
    Welche Lösung auch immer die Regierungspartner jetzt finden, bis zum Jahresende 1992 hat ihnen der Verfassungsgerichtshof jedenfalls Zeit dafür gegeben.
    Dass der Verfassungsgerichtshof politisch entscheidet, ergibt sich aus seiner Aufgabe.
    Das sagte vor etwa einem Dreivierteljahr der Präsident des Verfassungsgerichtshof Ludwig Adamowitsch bei einer Podiumsdiskussion.
    Es war eine jener Diskussionen, die ausbrachen, weil es mehrere Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs gab, die heftige politische Aktivitäten oder zumindest Auseinandersetzungen nach sich zogen.
    An die markantesten dieser politischen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs erinnert nun Gisela Hopfmüller.
    Sind die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes politischer geworden und nicht mehr so dominiert von Formalismen?
    Sind sie weniger parteipolitisch orientiert und wegen zunehmender Unabhängigkeit einfach auffallender geworden?
    Fragen wie diese lassen sich kaum eindeutig beantworten.
    Fest steht allerdings, in den vergangenen Jahren werden Entscheidungen häufiger, die den Politikern harte Nüsse zu knacken geben.
    Das mag nun mit geänderter Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofes zusammenhängen, aber wohl auch damit, dass der Verfassungsgerichtshof öfter befasst, sprich um seine Meinung gefragt wird als früher.
    Eines der markantesten Beispiele hat seine Wurzeln im Jahr 1988.
    Da hob das Höchstgericht im April die geltenden Ruhensbestimmungen für Beamte als verfassungswidrig auf.
    Diese Ruhensbestimmungen hatte die Regierung eingeführt mit der Begründung, dass dies der Entlastung des Bundeshaushalts und der Schaffung von Arbeitsplätzen diene.
    Mit derlei Zielen lasse sich die Minderung wohlerworbener Rechte nicht begründen, befand dagegen der Verfassungsgerichtshof und entfachte eine heftige politische Diskussion, die auch schon Überlegungen zur Korrektur der Sache per Verfassungsänderung enthielt.
    Das Urteil zog nach sich, dass in der Folge von ÖVP-Justizsprecher Graf die Ruhensbestimmungen der ASVG-Pensionisten an den Gerichtshof zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit herangetragen wurden.
    Denn im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes können ja kaum für ASVG-Pensionisten gelten, was für Beamte im Ruhestand nicht gelte.
    Eineinhalb Jahre später, im Dezember 1990, rückte der Verfassungsgerichtshof die Dinge zurecht.
    Es wurden auch die ASVG-Ruhensbestimmungen aufgehoben.
    Die Frist zur Korrektur, März 1991, wurde von den Regierungsparteien voll aufgebraucht.
    Erst gegen Ende Februar 1991 einigte sich ÖVP-Sozialsprecher Feuerstein mit Sozialminister Hesun auf eine ASVG-Neuregelung, die der des öffentlichen Dienstes nachgebildet war.
    Weiteres, nicht minder umstrittenes Beispiel, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Dezember 1990 über das unterschiedliche Pensionsalter von Frauen und Männern.
    Das Höchstgericht befand als verfassungswidrig, dass Frauen fünf Jahre früher in Pension gehen können als Männer, denn Vorrechte des Geschlechtes widersprechen dem Gleichheitsgrundsatz.
    Die Proteste dagegen folgten umgehend.
    Das unterschiedliche Pensionsalter sei mehr denn je gerechtfertigt
    Aufgrund der höheren Gesamtbelastung der Frauen und sozialer Benachteiligungen befanden verschiedenste Frauenpolitikerinnen, allen voran Frauenministerin Donald.
    Und auch ganz im Allgemeinen sagten Sozialpolitiker, es sind Übergangsbestimmungen notwendig.
    Wieder tauchte die Idee auf, bis zu einer notwendigen umfassenden Pensionsreform zwischenzeitlich die Verfassung zu ändern.
    Und weil sich nach wie vor diese Pensionsreform nicht endgültig ausverhandeln ließ, beschloss der Gesetzgeber, also das Parlament, im November 1991 tatsächlich eine Verfassungsbestimmung, durch die das unterschiedliche Pensionsalter bis Ende 1992 verlängert wird.
    Unter den weiteren politisch auffallenden Urteilen des Verfassungsgerichtshofes in den letzten Jahren seien noch zwei hervorgehoben.
    Jene, mit der im Dezember 1989 Bestimmungen des Kärntner Minderheitsschulwesens aufgehoben wurden.
    Sprich, der Verfassungsgerichtshof bejahte den lokalen Bedarf nach einem zweisprachigen Elementarunterricht in Klagenfurt und hielt Richtlinien fest, nach denen in Kärnten zweisprachige Schulen einzurichten sind.
    Nach vielem politischen Tauziehen zwischen Wien und Kärnten entstand im Frühjahr 1990 ein neues Minderheitenschulgesetz, das allerdings auch umstritten ist.
    Im vergangenen Dezember schließlich nahm der Verfassungsgerichtshof all jenen den Wind aus den Segeln, die da befürchteten, die in die illegalen Kanonenlieferungen der Firma Noricum involvierten, könnten per höchstgerichtlichem Entscheid reingewaschen werden.
    Entgegen anderslautenden Rechtsgutachten befand der VfGH jedoch, die Bestimmungen über Neutralitätsgefährdung seien sehr wohl verfassungskonform.
    Das gestern bekannt gewordene höchstgerichtliche Erkenntnis über die Familienbesteuerung geht übrigens in ähnliche politische Richtung wie eine Entscheidung zum Einkommenssteuergesetz vom August 1991.
    Damals befand der Verfassungsgerichtshof, es gebe keinen Grund, warum getrennt lebende Eltern, die für den Unterhalt des Kindes sorgen müssen, wie Zusammenlebende oder das Kind selbst betreuende, alleinstehende Eltern, von jeglicher steuerlicher Begünstigung überhaupt ausgeschlossen sein sollten.
    Auch damals hob der Verfassungsgerichtshof die Relevanz steuermindernder Maßnahmen im Zusammenhang mit Kindern hervor.
    Der Verfassungsgerichtshof steht im Mezzanin, über dem Einfachgesetzgeber, aber letzte Instanz sei der Verfassungsgesetzgeber.
    So hat jedenfalls Beamtenstaatssekretär Kostelka vor einer Weile den Verfassungsgerichtshof positioniert.
    Das war ein Beitrag von Gisela Hopfmüller.
    Und zur politischen Rolle des Verfassungsgerichtshofes im Lichte des jüngsten Erkenntnisses holte Manfred Steinhuber Meinungen des prominenten Verfassungsjuristen Manfred Wellan ein.
    Der Verfassungsgerichtshof ist ein Gerichtshof mit politischen Aufgaben.
    Das geht aus der Bestellung seiner Mitglieder hervor und das geht hervor aus seinen Zuständigkeiten.
    Daher ist jede Entscheidung, die erfällt, wegen der Tragweite für Gesetzgebung und Verwaltung eine politische Entscheidung.
    Denn Gesetzgebung und Verwaltung nehmen auf die Gestaltung der Gesellschaft Einfluss.
    Und je nachdem, welche Gruppe jetzt in ihren Interessen
    scheinbar oder anscheinend benachteiligt erscheint, wird als Kritiker dieses Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes auftreten.
    Die Reaktionen auf dieses Erkenntnis, der erste Reflex ist, nun, wir wollen vielleicht überlegen, diese aufgehobene Bestimmung durch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament zu zementieren, also in den Verfassungsrang zu erheben.
    Die Gegenreaktion je nach Interessensgruppe sagt, das ist unmoralisch, das kann man nicht tun.
    Die Verfassung, die macht sowohl das eine als auch das andere möglich, rein rechtstechnisch.
    Ethisch, wenn man von
    der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze ausgeht, muss man den Respekt auch vor dem Gerichtshof, der die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes feststellt und entscheidet, haben und damit nicht zu einer Gelegenheitsverfassungsgesetzgebung übergehen, weil dann besteht sozusagen, wenn einem ein Erkenntnis nicht passt, immer ein Anlass,
    aus Opportunismus und weil es einem gerade passt, zur Verfassungsgesetzgebung zu greifen.
    Und das, wie es erleichtert, denn die österreichische Bundesverfassung ist so eine Art König Midas.
    Wenn man sie, was der Verfassungsgesetzgeber angreift, das wird Verfassungsgesetz und Verfassungsgesetzgeber sind eben derzeit die zwei Großparteien.
    Was die machen, wird Verfassungsgesetz, das kann Schweinefleisch sein, das kann der Preis für die Milch sein und das kann auch eine familienrechtliche oder pensionsrechtliche Regelung sein.
    Es kann natürlich auch Inhalt eines Verfassungsgesetzes werden, eine Ausnahme vom Gleichheitsgrundsatz, wenn der Gesetzgeber der Meinung ist, dass er gerade durch diese Ausnahme von mir aus Gerechtigkeit herstellt, also eine politische Entscheidung trifft damit.
    Das wäre der Fall, den wir jetzt nach diesem Erkenntnis vor uns haben.
    Ja, man hat einmal, und zwar war das ein sozialistisches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes,
    Dr. Korn, der von Willkür im Ornat eines Verfassungsgesetzes gesprochen hat.
    Und das ist sicher zu verurteilen.
    Einmal werden die Rechten die Erkenntnisse kritisieren, einmal werden die Linken die Erkenntnisse kritisieren, einmal die Grünen, einmal die Technokraten.
    Aber alles sollen sie respektieren, das ist nämlich der Konsens, auf dem unsere Demokratie beruht.
    Aber das bedeutet doch gleichzeitig, dass die Rolle der Legislative noch geschwächt wird zumindest.
    Als Nationalratsabgeordneter muss ich mir doch fast minderwertig vorkommen, wenn mir der Verfassungsgerichtshof eine Bestimmung aufhebt, die ich beschlossen habe und wenn ich dann sozusagen den Sündenfall begehe, wenn ich nur daran denke, das wieder zu korrigieren.
    Unsere Verfassung geht davon aus, dass Menschen Schwächen haben, unzulänglich sind, dass irrenmenschlich ist.
    Vertrauen ist gut, Misstrauen ist besser, Kontrolle am besten.
    Und die Kontrolle ist der Verfassungsgerichtshof.
    Wenn wir uns eine Hierarchie vorstellen, dann steht doch über dem Gerichtshof noch der Verfassungsgesetzgeber.
    Der Verfassungsgesetzgeber hat den Gerichtshof geschaffen.
    Das ist richtig und gerade deshalb soll er sich in der Beschränkung als Meister erweisen.
    Gerade weil er der Schöpfer der Verfassungsgerichtsbarkeit ist, soll er seine Schöpfung nicht desavouieren und nicht ignorieren und auch nicht überwinden durch eine Gelegenheitsgesetzgebung.
    Manfred Steinhofer sprach mit dem prominenten Verfassungsjuristen Manfred Wählern.
    Und der gestern bekannt gewordene und heute im vollen Wortlaut veröffentlichte Spruch des Verfassungsgerichtshofs zu fremdenpolitischem, äh zu familienpolitischem natürlich, und Steuerrecht wurde auch beim Pressegespräch nach der Ministerratssitzung behandelt, berichtet jetzt Ernest Hauer.
    Die Minister Latsiner und Feldkrieg-Zankel sind beauftragt worden, nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nun eine Lösung auszuarbeiten.
    Politische Vorgaben dabei, nach Kanzler Franitzki, natürlich sei das Erkenntnis ernst zu nehmen.
    Es sei aber auch auf das ausgebaute System von Transferzahlungen, Familienbeihilfen usw.
    Rücksicht zu nehmen und es sei sicherzustellen, dass keine neuen sozialen Ungleichheiten entstehen.
    Und, so Franitzki wörtlich, natürlich müsse auch die Lösung im Einklang mit der Budgetsituation stehen.
    Konkreter wollte der Kanzler heute noch nicht werden.
    Wie immer, dass dann steuertechnisch geregelt wird, das kann heute noch nicht gesagt werden.
    Es ist sicherlich auch vernünftig, neue Regelungen im Zusammenhang mit der künftigen Gestaltung des Steuerwesens zu überlegen.
    Und all das wird jetzt da einzufließen haben.
    Aus dem Erkenntnis geht eindeutig hervor, dass auf die jeweilige Einkommensstufe Rücksicht zu nehmen ist.
    Das heißt, dass bei höheren Einkommen auch die Kinder unterhaltspflichtiger Eltern offensichtlich mehr wert sein sollen.
    Das widerspricht aber genau dem, was Sie bisher vertreten haben.
    Ja, ich bleibe auch dabei und vertrete das weiter, was ich bisher vertreten habe, nämlich dass in der Kinderförderung der Staat keine Unterschiede machen kann, indem er sagt, ein Kind, welches in einer wohlhabenderen Familie aufwächst, ist stärker zu fördern.
    als ein Kind, das in einer Familie aufwächst, bei dem die Eltern in den unteren Einkommenskategorien leben müssen.
    Und so ist auch der Satz zu verstehen, dass dem Staat jedes Kind gleich viel wert sein muss und dass in allererster Linie ja das System der Kinderbeihilfen darauf abstellt.
    Das System der Kinderbeihilfen sieht vor, für ein Kind einen bestimmten Betrag, zur Zeit sind es 1200 Schilling im Monat,
    gleichgültig, wie viel Vater und Mutter dieses Kindes Monats- oder Jahreseinkommen haben.
    Und wir werden sehr sorgfältig jetzt vorbereiten müssen, dass wir dieses Prinzip nicht auf den Kopf stellen, denn das halte ich für sozialpolitisch nicht verträglich und das kann auch keine politische Lösung sein.
    Aber es heißt im Erkenntnis ausdrücklich, dass nicht auf die Person des Kindes, sondern auf die des steuerpflichtigen Unterhaltsleistenden Rücksicht zu nehmen ist.
    Das ist ja wirklich der volle Widerspruch.
    Ja, ich möchte jetzt auf die einzelnen Inhalte des Erkenntnisses hier nicht mehr rhetorisch eingehen.
    Zu dem Zweck haben wir ja die Kollegen gebeten, sich damit zu beschäftigen und sie werden ihre Fachleute und die Parlamentarier der zwei Regierungsparteien ebenfalls in die Beratungen einbeziehen, um eben ein Ergebnis zuwege zu bringen, welches nicht nur im Endeffekt ein rein rechnerisches, sondern ein sozial ausgewogenes ist.
    Kann man Ihre Vorgaben so interpretieren, dass für die Transferleistungen für die Kinder gleich bleiben, aber die Absetzbarkeit nach Einkommen der Eltern gestaffelt werden soll?
    Das ist eine technische Möglichkeit, wie man an die Sache herangehen kann, aber das halte ich natürlich noch nicht zu beurteilen.
    Das heißt aber faktisch ist es ein Abgehen vom Prinzip, jedes Kind bringt gleich viel für den Steuerpflichtigen.
    Aber hier sind wir genau am Problempunkt angelangt.
    Dieses Prinzip soll ja nicht durchbrochen werden.
    Das widerspricht eben ganz genau dem Erkenntnis.
    Da wird ja von der Unterhaltsleistung ausgegangen und die Unterhaltsleistung ist parallel zur Einkommenshöhe zu sehen, die gesetzliche.
    Und damit argumentiert der Verfassungsgerichtshof ja auch.
    Das stimmt schon, aber letztendlich ist ja jede Neuregelung in Gesetzesform zu gießen und die Gesetzesform wird dann im Parlament bestimmt und es ist ganz sicherlich auch die Aufgabe, dann eine Gesetzesvorlage zu produzieren und letztendlich ein Gesetz zu beschließen, welches
    dem sozialpolitischen Gebot nahekommt und es erfüllt und gleichzeitig die Verfassungskonformität.
    Eine schwierige Aufgabe.
    Was die unter anderem von SPÖ-Familiensprecherin Traxler gestern geforderte Absicherung der bisherigen Regelung durch eine Verfassungsbestimmung betrifft, meinte Franitzki, er habe gestern davon gesprochen, dass das eine Denkvariante sei.
    Naheliegende Denkvariante sei es sicher keine.
    Soviel vom Pressefeuer nach dem Ministerrat und damit zurück ans Studio.
    Es berichtete Ernest Hauer.
    Es ist inzwischen 12.43 Uhr, zwei Minuten vor dreiviertel eins geworden.
    Seit rund 20 Jahren werden in Österreich im Rahmen des Mutter-Kind-Passes Untersuchungen an Säuglingen und Kleinkindern durchgeführt.
    Seit dieser Einführung ist die Kindersterberate zurückgegangen und viele Krankheiten konnten bereits im Frühstadium erkannt werden.
    Die ÖVP schlägt nun Erweiterungen des Mutter-Kind-Passes vor.
    Etwa eine Hüftuntersuchung mit Ultraschall und eine Augenuntersuchung.
    Betroffen wären davon jährlich rund 85.000 Kinder.
    Es berichtet Karl Jarkowski.
    Rund 9.000 Österreicher könnten jährlich sorgenfreier durch ihr Leben gehen, hätte man bei einer verpflichtenden Mutter-Kind-Pass-Untersuchung durch Ultraschall ihre Hüfterkrankung oder Unregelmäßigkeit gleich nach der Geburt entdeckt.
    Rund 3.500 müssten ihr ganzes Leben lang nicht schielen und eine einseitige Sehschwäche haben, hätte man ihren Sehfehler im zweiten Lebensjahr bei einer Augenuntersuchung erkannt.
    Rund 200 Kindern würden Hirnhautentzündungen und Kehldeckelentzündungen durch eine zusätzliche Impfung im zweiten Lebensjahr erspart bleiben.
    Und bei rund zehn Kindern könnte ein Tumor durch einen harten Streifentest rechtzeitig festgestellt werden.
    Eine betroffene Mutter aus Linz
    Meine Tochter wurde, wie das damals üblich war, nicht mit zwei Jahren untersucht, das Auge, und ist dann später untersucht worden, und da war sie aber schon kurzsichtig.
    Da wurde also das möglicherweise vorhandene latente Schillen von der Kurzsichtigkeit überlagert.
    Und sie hat aber dann viel später zu schillen begonnen, viel später,
    Und das ist dann ein mühsamer Weg geworden, weil wir ein ganzes Jahr lang zur Seeschule gehen mussten, mühsam herausfinden, das Schielen, alles mögliche bestimmen, was für das Kind schwierig war, für mich auch.
    Es ist das Ganze dann in eine Operation gemündet, die zu unserem Glück gut ausgegangen ist.
    Das heißt, es konnte das Schielen vollkommen repariert werden.
    ÖVP-Abgeordneter Bartenstein hat ein Kind, das an Neuroplastom, dem häufigsten Tumor, im Kindesalter erkrankte.
    Unser Kind hatte vor sechs Jahren ein Neuroplastom, das durch einen reinen Zufall so früh entdeckt werden konnte, dass es noch nicht in einem fortgeschrittenen Stadium war.
    Deswegen konnte dieses Kind geheilt werden.
    Die meisten Kinder in Österreich, die an einem Neuroblastom erkranken, werden aber erst in einem Stadium diagnostiziert, dass es für eine Heilung zu spät ist.
    Ich binde mit aller Vehemenz und Nachdruck dafür, dass diese Neuroblastom-Vorsorgeuntersuchung so schnell wie möglich eingeführt wird und Bestandteil des Motorkindpasses wird.
    Die Volkspartei fordert nun, dass diese vier Untersuchungen verpflichtend in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen werden.
    Es könnte damit den Betroffenen und den Angehörigen viel Leid erspart werden.
    ÖVP-Gesundheitssprecher Primar Günther Leiner über die zusätzlichen Kosten.
    Ich rechne mit ungefähr 100 bis 150 Millionen Schilling.
    an zusätzlichen Kosten, die hier aufgebracht werden müssen.
    Wenn ich aber dazu eine Rechnung stelle, dann ist das das Zehnfache, wenn diese Untersuchungen nicht gemacht werden, die dem Staat, den Bürgern, der Sozialversicherung dadurch angelastet werden wird.
    Das wäre in der Folge eine Einsparung an Behandlungskosten in der Höhe von rund 1 bis 1,5 Milliarden Schilling.
    Gesundheit spreche alleine auf die Frage, ob die Volkspartei mit der Ausweitung des Mutter-Kind-Bases den Ärzten zusätzliche Einnahmen verschaffen will.
    Wenn wir ein neues Lehrbuch
    für die Schüler entwerfen, dann wollen wir den Schüler helfen, dass er besser lernt und wir sagen nicht, dass die Druckerei und der Buchhandel dadurch mehr verdient.
    Wenn ich gesundheitspolitische Maßnahmen treffe, dann will ich den Menschen helfen und dass ein Arzt dann auch sein
    sein verdientes Honorar bekommt, das glaube ich, steht ihm zu.
    Nach den Vorstellungen der ÖVP soll die Ausweitung des Mutter-Kind-Passes mit 1.
    Jänner des nächsten Jahres in Kraft treten.
    Bis dahin sollen die notwendigen Verhandlungen mit dem Gesundheits- und dem Familienministerium abgeschlossen sein.
    An der Wiener Börse ging das Kursniveau seit März 1990 um mehr als 40% zurück.
    Über die künftigen Aussichten der börsennotierten Unternehmen in Österreich hat nun die Girozentrale eine Prognose erstellt.
    Josef Schweinzer fasst sie zusammen.
    Die Einschätzung der Girozentrale ist, kurz gesagt, nüchtern mit einem optimistischen Grundton.
    Und der schwache Optimismus hängt an vielen Wenn und Aber.
    Der Wiener Aktienmarkt könnte, so die Analysten, seine Abwärtsbewegung endlich erreicht haben.
    Wenn alles gut geht, dann könnten die Aktienkurse in diesem Jahr um 15% steigen.
    Davor müssten allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
    In der Bundesrepublik Deutschland müssten die Zinsen wieder sinken.
    Das wiederum hängt von den Frühjahrslohnrunden ab, die, so die Girozentrale, nicht mehr als 6% betragen dürften.
    Weiters sollte die internationale Konjunktur wieder anspringen, vor allem in den USA und in Westeuropa.
    Für das erste Halbjahr macht man sich jedoch keine Hoffnungen mehr, die zweite Hälfte 1992 soll jetzt einen Aufschwung bringen.
    Und dann setzen die Optimisten natürlich voraus, dass sich die Krisen in Osteuropa nicht verschärfen, womit vor allem Jugoslawien und die ehemalige Sowjetunion gemeint sind.
    Also dann und nur dann könnte es nach Ansicht der Girozentrale wieder aufwärts gehen.
    Insgesamt dürften die börsennotierten Unternehmen Österreichs in diesem Jahr mit einem Gewinnzuwachs von 10% rechnen.
    Ein wesentlicher Teil davon geht allerdings auf Preissteigerungen zurück.
    zu den Branchen in Einzelnen.
    Die Banken haben in den vergangenen zwei Jahren unter den Ostschulden und Aktienverlusten gelitten.
    Nur unter der Voraussetzung sinkender Zinsen könnten 6% Gewinn plus zustande kommen.
    Der Bank Austria machen zusätzlich, so die Einschätzung der Shiro-Zentrale, die Kosten der Fusion Z-Länderbank zu schaffen.
    Unterdurchschnittliche Erwartungen auch für die Versicherungen.
    Zunehmender Wettbewerb erschwert den Versicherern die Erhöhung der Prämien.
    Die Bauwirtschaft soll nach zwei Wachstumsjahren auch heuer wieder zulegen, allerdings werden die Baupreise deutlich stärker zunehmen als die Verbraucherpreise.
    Die Baustoffproduktion, etwa die Zementhersteller, könnten durch wachsende Preiskonkurrenz aus Osteuropa unter Druck geraten.
    Die österreichischen Versorgungsunternehmen, also vor allem die Elektrizitätsgesellschaften, sollten heuer von den im Vorjahr genehmigten Tariferhöhungen profitieren.
    Die ÖMV verzeichnete, so die Girozentrale, erfreuliche Geschäfte im Energiebereich, vor allem mit Erdgas.
    Das Chemiegeschäft sollte nur knapp positiv abzuschließen gewesen sein, im Kunststoffbereich entstanden nach Angaben der Girozentrale Verluste in dreistelliger Millionenhöhe.
    Der Gewinn je ÖMV-Aktie dürfte demnach im Vorjahr um 20% zurückgegangen sein, für heuer wird ein moderater Anstieg von 5% vorhergesagt.
    Flaue Aussichten werden der gesamten Chemiebranche bescheinigt, ebenso der Papierindustrie.
    Der Preisverfall hält an.
    Die Textilbranche, ohnehin schon am Boden liegend, hat weitere Konkurrenz aus Osteuropa zu erwarten.
    Fettere Gewinne sollten dagegen wieder die Austrian Airlines einfliegen können, sofern sich der internationale Flugverkehr wieder belebt.
    Anlegern rät die Girozentrale jedenfalls zur Vorsicht.
    Sie sollten noch genauer überlegen, in welche Unternehmen sie ihr Geld investieren.
    Vor kurzfristigen Spekulationen wird generell gewarnt.
    Wer allerdings längerfristig denkt, gemeint ist über das erste Halbjahr 1992 hinaus, der hat jetzt, so die Girozentrale, eine günstige Gelegenheit zum Einstieg.
    Tipps?
    Vorzugsaktien der Kreditanstalt, große Elektrizitätsgesellschaften und eine Reihe von Bauwerten, an erster Stelle Wienerberger.
    In den österreichischen Kinos läuft morgen der neueste Film des polnischen Regisseurs Krzysztof Kieslowski, Die zwei lebender Veronika, an.
    Kieslowski ist einem internationalen Publikum vor allem durch seine zehnteilige Fernsehserie über die Zehn Gebote, Die Kalok, bekannt geworden.
    In seinem neuen, mit westlichem Geld finanzierten Film erzählt er die mysteriöse Geschichte zweier in vieler Hinsicht identischer Frauen, die in Frankreich und Polen unterschiedliche Schicksale erleben.
    Irene Jacob, die diese beiden Frauen als Doppelrolle spielt, hat dafür bei den letztjährigen Filmfestspielen von Cannes den Darstellerpreis bekommen.
    Mehr über die zwei Leben der Veronika im folgenden von Hans Langsteiner gestalteten Beitrag.
    Nach dem Tod des Russen Andrei Tarkovsky ist er der große Metaphysiker des heutigen Kinos, der polnische Regisseur Dziestow Kieslowski.
    In seinem zehnteiligen Dekalog, vor allem im darin enthaltenen kurzen Film über das Töten, hat er das pessimistische Bild einer Welt entworfen, deren Bewohner einander fremd und feindlich sind, wie der Wolf dem Wolf.
    Fremd bleiben einander auch die beiden Frauen namens Veronika im neuen Film Kieslowskis, obwohl sie viel gemeinsam haben.
    Der 23.
    November 1966 war der wichtigste Tag in ihren Leben.
    An diesem Tag um drei Uhr morgens wurden die beiden geboren.
    In zwei verschiedenen Städten auf zwei verschiedenen Kontinenten.
    Beide hatten sie braune Haare und grau-grüne Augen.
    In gelblich eingefärbten Bildern mit vielen Spiegelungen und Symmetrien erzählt Kislowski hier vom Schicksal zweier Frauen, der polnischen Sängerin Weronika und ihrer westlichen Doppelgängerin, der Musiklehrerin Veronique.
    Als Veronique in Krakau stirbt, scheint Veronique von Ahnungen irritiert, deren Leben fortzusetzen.
    Warum zwei?
    Das ist hier die Frage.
    Und der Film denkt nicht daran, sie schlüssig zu beantworten.
    Die zwei Leben der Veronika als zwei Seiten einer menschlichen Persönlichkeit?
    Schicksalsverzahnung als überirdische Vorbestimmung?
    Göttlicher Trost, wo früher irdische Trostlosigkeit gewaltet hat?
    Auch Irene Jacob, die die beiden Veronikas preisgekrönt brillant spielt, lässt alle Deutungen offen.
    Ich habe versucht, zu wissen, ob der Charakter gerade die Gesundheit hatte oder ob er einen Fehler hatte.
    Man wird versuchen herauszufinden, ob Veronique Vorahnungen hatte oder ob ihr plötzlich etwas fehlt, wenn Veronika stirbt.
    All die Gefühle, die die zwei Veronikas treiben, können sie auch poetisch übersetzen, dass die eine der anderen das Leben schenkt, das eine gibt und die andere empfängt.
    Aber im wirklichen Leben hat man kein Double.
    Vom Rand her sickert politische Realität in Kislowskis gedankenschwere Konstruktion.
    Eine Leninbüste wird abtransportiert, Massendemonstrationen formieren sich auf den Straßen.
    Kislowski zeigt das alles und weigert sich, es zu kommentieren.
    Selbst auf hartnäckige Journalistenfragen, wie letztes Jahr in Cannes, meint er über seinen Dolmetscher nur lakonisch, er drehe Filme, er deute sie nicht.
    Hier das denkwürdige Stückchen Ton im Original.
    Nach dieser Filminformation von Hans Langsteiner nun noch ein rascher Radiotipp.
    Im heutigen Journal Panorama ab etwa 18.20 Uhr im Programm Österreich 1 geht es um 500 Jahre Entdeckung und Missionierung Amerikas.
    Und im Mittagschanal gibt es jetzt noch einmal Nachrichten.
    Österreich.
    Der Verfassungsgerichtshof hat heute seine Erkenntnisse in der Frage der Familienbesteuerung im Wortlaut veröffentlicht.
    Erwartungsgemäß wird darin festgestellt, dass die in den Einkommensteuergesetzen 1972 und 88 festgeschriebene Art der Besteuerung unterhaltspflichtiger Eltern verfassungswidrig ist.
    Das Höchstgericht bemängelt einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, weil Eltern Ausgaben für ihre Kinder steuerlich nicht absetzen können.
    Andere Steuerpflichtige mit der gleichen Einkommenshöhe würden damit bevorzugt, stellte Verfassungsgerichtshof fest.
    Dieses bereits gestern inoffiziell bekannt gewordene Erkenntnis hat Differenzen innerhalb der Koalition ausgelöst.
    Die SPÖ befürchtet eine Benachteiligung einkommensschwacher Familien.
    Sie will deshalb die geltenden Bestimmungen in den Verfassungsrang erheben.
    Die Volkspartei ist dazu nicht bereit.
    Vereinte Nationen Jugoslawien.
    Der UNO-Sicherheitsrat hat beschlossen, 50 Militärbeobachter nach Jugoslawien zu entsenden.
    Sie sollen innerhalb einer Woche in verschiedenen kroatischen und serbischen Militärzentralen tätig werden, um dort die Einhaltung der Waffenruhe zu überwachen.
    Nur wenn die Feuerpause hält, werden UNO-Friedenstruppen in der Stärke von 10.000 Mann in die kroatischen Krisengebiete entsandt werden.
    Nach dem Abschuss eines EG-Hubschraubers ist der jugoslawische Verteidigungsminister Kadijewitsch zurückgetreten.
    Offiziell begründete Kadijewitsch seinen Schritt mit gesundheitlichen Problemen.
    Die Jugoslawien-Konferenz der EG tritt heute zum ersten Mal im neuen Jahr in Brüssel zusammen.
    Konferenzvorsitzender Lord Carrington hofft, dass der Hubschrauberabschuss in Kroatien die Verhandlungen nicht beeinträchtigen werde.
    Gemeinschaft unabhängiger Staaten.
    Innerhalb der Gemeinschaft verstärkt sich der Konflikt um die künftigen militärischen Strukturen.
    Die Ukraine hat die Verbindungskanäle zwischen den Truppenteilen der auf ihrem Territorium stationierten ehemaligen Sowjetarmee zum Verteidigungsministerium in Moskau unterbrochen.
    Damit verfügt der Generalstab der Streitkräfte der ehemaligen Sowjetunion über kein System mehr, mit dem die in der Ukraine gelagerten Atomwaffen kontrolliert werden können.
    Die Ukraine will die Ausgabe einer eigenen Währung beschleunigen.
    Damit sollen die Auswirkungen einer möglichen Inflation des gültigen Rubel auf die Ukraine verhindert werden.
    Die neue Währung soll die Bezeichnung Hryvnia haben und im März in Umlauf gebracht werden.
    Das Wetter im Bergland bei wechselnder Bewölkung leichter Regen oder Schnee, stellenweise aber auch Föhn.
    Im Flachland nebelig trüb und zeitweise nieseln.
    Recht unterschiedliche Temperaturen am Nachmittag.
    Bei Nebel um 0 Grad, bei Föhn bis 14, sonst 4 bis 8 Grad.
    Im Lauf der Nacht in ganz Österreich Regen oder Schnee.
    Nachrichten und das Wetter standen am Ende des Mittagsschanals.
    Auf Wiederhören sagt Ihnen im Namen von Redaktion und Technik Fritz Endl.
    Das war's für heute.

    Beiträge dieses Journals

    Nachrichten
    Mitwirkende: Haider, Edgard [Gestaltung] , Schirlbauer, Wilfried [Sprecher/in]
    Datum: 1992.01.09 [Sendedatum]
    Schlagworte: Gesellschaft ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 90er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Wetter
    Datum: 1992.01.09 [Sendedatum]
    Schlagworte: Natur ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 90er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Streit zwischen der Ukraine und Russland geht weiter
    Die Differenzen zwischen Russland und der Ukraine nehmen weiter zu. Am Vortag eskalierten die Auseinandersetzungen um die einst sowjetische Schwarzmeerflotte. Die Ukraine kündigte nun die Herausgabe einer eigenen Währung an.
    Mitwirkende: Dox, Georg [Gestaltung]
    Datum: 1992.01.09 [Sendedatum]
    Schlagworte: Gesellschaft ; Politik ; Wirtschaft ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 90er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Magnetschwebebahn zwischen Hamburg und Berlin
    In Deutschland soll um das Jahr 2000 eine Magnetschwebebahn mit bis zu 500 km/h im Einsatz sein. Als erste Strecke bietet sich Hamburg - Berlin an. Einblendung: Chef Deutsche Bahn Heinz Dürr.
    Mitwirkende: Fritz, Peter [Gestaltung] , Dürr, Heinz [Interviewte/r]
    Datum: 1992.01.09 [Sendedatum]
    Schlagworte: Gesellschaft ; Wirtschaft ; Technik ; Wissenschaft und Forschung ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 90er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Die jüngsten VGH-Urteile und deren politischen Auswirkungen
    In der Vergangenheit gab es mehrere Entscheidungen des Verfassunsgerichtshofes, die heftige politische Aktivitäten oder Auseinadersetzungen nach sich zogen. Eine Aufstellung der bekanntesten Urteile.
    Mitwirkende: Hopfmüller, Gisela [Gestaltung]
    Datum: 1992.01.09 [Sendedatum]
    Schlagworte: Politik Österreich ; Gesellschaft ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 90er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Gespräch mit einem Verfassungsrechtlers
    Verfassungsjuristen zur politischen Rolle des Verfassungsgerichtshofes im Lichte des jüngsten Erkenntnisses. Interview: Verfassungsrechtler Manfred Welan.
    Mitwirkende: Steinhuber, Manfred [Gestaltung] , Welan, Manfried [Interviewte/r]
    Datum: 1992.01.09 [Sendedatum]
    Schlagworte: Politik Österreich ; Gesellschaft ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 90er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Erweiterung des Mutter-Kind-Passes
    Seit 20 Jahren werden in Österreich im Rahmen des Mutter-Kind-Passes Untersuchungen an Säuglingen und Kleinkindern durchgeführt. Die ÖVP schlägt Erweiterungen des Mutter-Kind-Passes vor. Einblendung: anonyme Mutter, Einblendung: ÖVP-Abgeordneter Martin Bartenstein, Einblendung: Gesundheitssprecher ÖVP Günther Leiner.
    Mitwirkende: Jirkovsky, Karl [Gestaltung] , Anonym, Mutter [Interviewte/r] , Bartenstein, Martin [Interviewte/r] , Leiner, Günther [Interviewte/r]
    Datum: 1992.01.09 [Sendedatum]
    Schlagworte: Gesellschaft ; Politik Österreich ; Medizin ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 90er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Börsenprognose der Giro-Zentrale
    An der Wiener Börse ging das Kursniveau seit März 1990 um mehr als 40 % zurück. Über die künftigen Aussichten hat die Giro-Zentrale eine Prognose erstellt.
    Mitwirkende: Schweinzer, Josef [Gestaltung]
    Datum: 1992.01.09 [Sendedatum]
    Schlagworte: Gesellschaft ; Politik Österreich ; Wirtschaft ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 90er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Kultur: Die zwei Leben der Veronika
    In den österreichischen Kinos läuft "Die zwei Leben der Veronika" an. Er erzählt die mysteriöse Geschichte zweier in vieler Hinsicht identischer Frauen. Einblendung: Szenenausschnitt "Die zwei Leben der Veronika", Interview: Schauspielerin Irene Jacob, Interview: Regisseur Krzysztof Kieslowski.
    Mitwirkende: Langsteiner, Hans [Gestaltung] , Jacob, Irene [Interviewte/r] , Kieślowski, Krzysztof [Interviewer/in]
    Datum: 1992.01.09 [Sendedatum]
    Schlagworte: Gesellschaft ; Film ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 90er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Kurzmeldungen
    Mitwirkende: Schirlbauer, Wilfried [Sprecher/in]
    Datum: 1992.01.09 [Sendedatum]
    Schlagworte: Gesellschaft ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 90er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten

    Katalogzettel

    Titel Mittagsjournal 1992.01.09
    Spieldauer 00:57:52
    Mitwirkende Wendl, Fritz [Moderation] [GND]
    ORF [Produzent]
    Datum 1992.01.09 [Sendedatum]
    Schlagworte Gesellschaft ; Radiosendung-Mitschnitt
    20. Jahrhundert - 90er Jahre
    Typ audio
    Format DAT [DAT-Kassette]
    Sprache Deutsch
    Rechte Mit freundlicher Genehmigung: ORF
    Signatur Österreichische Mediathek, jm-920109_k02
    Medienart Mp3-Audiodatei
    Gesamtwerk/Reihe Mittagsjournal

    Information

    Inhalt

    Nachrichten

    Verortung in der digitalen Sammlung

    Schlagworte

    Gesellschaft , Radiosendung-Mitschnitt
    Mediathek Logo