Die Kriegsschuldklausel und seine Streichung aus dem Staatsvertrag

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Titel Die Kriegsschuldklausel und seine Streichung aus dem Staatsvertrag
Titelzusatz Beziehung zum Staatsvertrag. Keine Schuld?
Spieldauer 00:01:50
Urheber/innen Ermacora, Felix [GND]
Datum 1980.05.21
Ort Wien
Schlagworte Politik ; Außenpolitik ; Staatsvertrag ; Rechtswissenschaften ; Diplomatie ; Unveröffentlichte Aufnahme
Zeitliche Einordnung 20. Jahrhundert - 40er Jahre
20. Jahrhundert - 50er Jahre
1943
Typ audio
Format TKA [Tonband auf Kern (AEG)]
Sprache Deutsch
Signatur Österreichische Mediathek, 9-02056_b02
Medienart Mp3-Audiodatei

Information

Inhalt

Über die Kriegsschuldklausel der Moskauer Deklaration von 1943 als Teil der Textüberlegungen des Staatsvertrages und ihre Streichung bei der Außenministerkonferenz. Ausschnitt aus dem Vortrag "Der Staatsvertrag von 1955 und die Deutschlandfrage" veranstaltet von der Österreichisch-Deutschen Kulturgesellschaft. Wien, Palais Pálffy. 21. Mai 1980. (Ausschnitt). Die Außenminisetrkonferenz fand am 14. Mai 1955 im Haus der Industrie in Wien, dem Sitz des Alliierten Rates, Stalinplatz (heute Teil des Schwarzenbergplatzes)statt. Felix Ermacora (1923-1995), Jurist und ÖVP-Politiker. In der Erklärung wurde irrtümlich das Datum 15.März 1938 genannt, welches auf den britischen Referentenentwurf zurückgeht. Moskauer Erklärung über Österreich
Die Regierungen des Vereinigten Königreiches, der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten von Amerika sind darin einer Meinung, dass Österreich, das erste freie Land, das der typischen Angriffspolitik Hitlers zum Opfer fiel, von deutscher Herrschaft befreit werden soll. Sie betrachten die Besetzung Österreichs durch Deutschland am 13. März 1938 als null und nichtig. Sie betrachten sich durch keinerlei Änderungen, die in Österreich seit diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden, als irgendwie gebunden. Sie erklären, dass sie wünschen, ein freies und unabhängiges Österreich wiederhergestellt zu sehen und dadurch ebenso sehr den Österreichern selbst wie den Nachbarstaaten, die sich ähnlichen Problemen gegenübergestellt sehen werden, die Bahn zu ebnen, auf der sie die politische und wirtschaftliche Sicherheit finden können, die die einzige Grundlage für einen dauerhaften Frieden ist. Österreich wird aber auch daran erinnert, dass es für die Teilnahme am Kriege an der Seite Hitler-Deutschlands eine Verantwortung trägt, der es nicht entrinnen kann, und dass anlässlich der endgültigen Abrechnung Bedachtnahme darauf, wie viel es selbst zu seiner Befreiung beigetragen haben wird, unvermeidlich sein wird.
In der Erklärung wurde irrtümlich das Datum 15.März 1938 genannt, welches auf den britischen Referentenentwurf zurückgeht.
Deutsche Übersetzung der Zentral-Übersetzungsstelle des State Department (abgedruckt u.a. bei Stourzh, Geschichte des Staatsvertrages 1945-1955 (Graz, Wien , Köln 1980 2.Aufl.) S.214 des englischen Originals

The Moscow Declaration on Austria, 30 October 1943
The Government of the United Kingdom, the Soviet Union and the United States of America are agreed that Austria, the first free country to fall victim to Hitlerite aggression, shall be liberated from German domination. They regard the annexation imposed upon Austria by Germany on March 15, 1938 as null and void. They consider themselves in no way bound by any changes effected in Austria since that date. They declare that they wish to see reestablished a free and independant Austria, and thereby to open the way for the Austrian people themselves, to find that political and economic security which is the only basis for lasting peace. Austria is reminded, however, that she has a responsibility which she cannot evade for participation in the war on the side of Hitlerite Germany, and that in the final settlement account will inevitably be taken of her own contribution to her liberation.
(nach Stourzh, Geschichte des Staatsvertrages 1945-1955 (Graz, Wien , Köln 1980 2.Aufl.) S.214 bzw Foreign Relations of the United States (FR1943, I, 761)

Sammlungsgeschichte

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