Mittagsjournal 1977.04.21

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    Rechtliches

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    Die Zeit in fünf Sekunden ist es zwölf Uhr.
    Zwölf Uhr hier ist der österreichische Rundfunk.
    Guten Tag meine Damen und Herren, beim Mittagsjournal begrüßt Sie ihr Versterbens.
    Kurz ein Blick auf die wichtigsten Punkte unseres Programms.
    Parlamentarischer Ausschuss zur Untersuchung der Munitionsaffäre setzt seine Arbeiten fort.
    Über die rechtlichen Aspekte und Konsequenzen der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses bringen wir ein Gespräch mit dem Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Professor Ludwig Adamowitsch.
    Ärztekammer spricht sich im Zusammenhang mit der Diskussion um die Fünf-Tage-Schulwoche für eine Verkürzung der Schulferien aus.
    Österreichische Salinen werden in Aktiengesellschaften umgewandelt.
    Novelle zum österreichischen Denkmalschutzgesetz soll demnächst fertiggestellt werden.
    Sanierungskonzept für den Norddom des Wiener Stephansdomes heute vorgelegt.
    Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International legt Bericht über Menschenrechtsverletzungen in der Türkei vor, sowie heute vor zehn Jahren Militärputsch in Griechenland.
    Am Anfang des Journals jedoch die neuesten Nachrichten.
    Verantwortlicher Chef vom Dienst ist Helmut Koller, Sprecher Roland Knie.
    Österreich.
    Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge um geplante Waffenexporte des Bundesheeres nach Syrien hat heute Vormittag seine Arbeit unter strengsten Geheimhaltungsmaßnahmen fortgesetzt.
    Nach der gestrigen Konfrontation von Verteidigungsminister Lüttgendorf mit dem konzessionierten Waffenhändler Weichselbaumer stehen heute Zeugeneinvernahmen zu den Vorgängen auf dem Flughafen Wien-Schwechat im Dezember des Vorjahres auf der Tagesordnung.
    Zollbeamten war am 7.
    Dezember 1976 eine unterschiedliche Beschriftung der Zoll- und Versandpapiere einer Lieferung nach Syrien aufgefallen.
    Die Ausschussmitglieder wollen deshalb heute Zollbeamte, Angehörige der Flughafen-Wien-Betriebsgesellschaft und Angestellte der Austrian Airlines befragen.
    Auf der Zeugenliste steht ferner der persönliche Adjutant des Verteidigungsministers, Oberstleutnant Gorrieri.
    In einem Interview für das OIAG-Journal, das Organ der Dachgesellschaft der verstaatlichen Industrie, beurteilte Porsche-Generaldirektor Fuhrmann die Chancen einer eigenen österreichischen Autoproduktion positiv.
    Er meinte, es könnte nach einem Vorbereitungszeitraum von fünf bis sechs Jahren ein Mittelklassewagen mit einer Stückzahl von 50.000 im Jahr auf den Markt gebracht werden.
    7.000 bis 9.000 Stück könnten wahrscheinlich in Österreich abgesetzt werden.
    Fuhrmann schlug in dem Interview vor, ein hochwertiges Auto zu bauen, das bei guter Beschleunigung einen geringen Kraftstoffverbrauch hat und sowohl sicher als auch leicht zu handhaben ist.
    Jugoslawien
    Die in Belgrad erscheinende Zeitung Politika hat heute den Vorschlag Bundeskanzler Kreiskis zurückgewiesen, eine internationale Delegation solle die Lage der slowenischen Minderheit in Österreich mit der Situation der Slowenern in Jugoslawien vergleichen.
    Politika schreibt, Österreich sei verpflichtet, die rechtlichen Bestimmungen des Staatsvertrages zum Schutz der Minderheiten zu erfüllen und es stehe in Wien niemandem zu, sich in die innere Entwicklung Jugoslawiens einzumischen.
    USA
    Ein detailliertes Programm zur Energieeinsparung hat der amerikanische Präsident Carter bei einer gemeinsamen Sitzung von Senat und Repräsentantenhaus in Washington vorgelegt.
    Carter verlangt eine Erhöhung der Benzinsteuer, eine Sondersteuer für besonders viel Benzin verbrauchende Autos, höhere Preise für amerikanisches Erdöl und Steuererleichterungen für energiesparende Investitionen.
    Carter vertritt die Ansicht, die USA stünden vor einer nationalen Katastrophe, falls der Energieverbrauch nicht eingeschränkt werde.
    Führende Kongressmitglieder kündigten unmittelbar nach der Ansprache des Präsidenten energischen Widerstand gegen die geplante Erhöhung der Mineralölsteuer an.
    Nur für die Forderung nach realistischen Energiepreisen findet Carter ungeteilte Zustimmung bei den führenden Politikern.
    In Washington wird eine Änderung des Energieprogramms Carters vom Kongress in mehreren Punkten erwartet.
    Italien
    Für Zusammenarbeit mit den politischen Parteien in den Fragen einer nationalen Wirtschaftspolitik haben sich die drei großen Gewerkschaftsverbände in Rom ausgesprochen.
    Die kommunistischen, christlich-demokratischen und sozialistischen Gewerkschaftsführungen bieten in einem gemeinsamen Schreiben, das heute an die Parteichefs gerichtet werden soll, zur Lösung der sozialen Probleme des Landes ihre Mitarbeit bei der Preispolitik und bei Vollbeschäftigungsfragen an.
    Ägypten.
    Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur MENA sagte Präsident Sadat in Kairo, bei der Suche nach einer Lösung des Nahostkonflikts sei Ägypten den Beschlüssen der arabischen Gipfelkonferenzen verpflichtet.
    Diese Strategie erlaube nicht die Aufgabe der von Israel seit 1967 besetzten arabischen Gebiete, außerdem könne es keinen Handel über die Rechte des palästinensischen Volkes geben.
    Die Suche nach einer politischen Lösung des Nahostkonflikts soll nach den Worten Sadats Hand in Hand mit der Möglichkeit einer militärischen Auseinandersetzung gehen.
    Die Justizbehörden kündigen einen Massenprozess gegen weitere 75 Personen, darunter 25 Minderjährige, im Zusammenhang mit den Unruhen vom Jänner an.
    Bei den Zusammenstößen nach der Bekanntgabe eines Regierungsplans zur Erhöhung der Preise für Grundnahrungsmittel kamen 80 Menschen ums Leben, mehr als 800 wurden verletzt.
    Durch die jüngsten Anklageerhebungen hat sich die Gesamtzahl der wegen Teilnahme an den Unruhen angeklagten Personen auf 604 erhöht.
    Vielen von ihnen droht im Fall der Verurteilung durch das Staatssicherheitsgericht in Kairo die Todesstrafe oder lebenslange Haft.
    Südafrika.
    120 Schüler und sechs Lehrkräfte einer katholischen Missionsschule im Norden Namibias sind gestern von Angehörigen der südwestafrikanischen Freischillerorganisation SWAPO mit Waffengewalt entführt und nach Angola verschleppt worden.
    Es ist dies der bisher schwerste Fall einer Reihe von Entführungen.
    Der südafrikanische Ministerpräsident Forster beurteilte die Gewaltaktion und bezeichnete sie als Lektion für jene westlichen Länder, die die Anwesenheit südafrikanischer Streitkräfte in Namibia kritisieren.
    Großbritannien
    Die internationale Gefangenenhilfeorganisation Amnesty International hat in einem gestern in London veröffentlichten Bericht den türkischen Behörden Verletzung der Menschenrechte vorgeworfen.
    Amnesty International kritisiert im Besonderen bestimmte Artikel des türkischen Strafgesetzbuches stünden im Widerspruch zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zur europäischen Menschenrechtskonvention.
    Aufgrund dieser Gesetze könnten Gegner der Regierung eingesperrt werden, auch wenn sie keine Gewalt anwenden, wie etwa Journalisten oder Schriftsteller, meint Amnesty International.
    Wie es in dem Bericht weiter heißt, sei die Anwendung der Folter in zumindest zwei Polizeidistrikten zur Routine geworden.
    Bundesrepublik Deutschland
    In Abwesenheit der Angeklagten Andreas Bader, Gudrun Enslin und Jan Karl Raspe haben heute die Pflichtverteidiger im Bademeinhof-Prozess in Stuttgart mit ihren Plädoyers begonnen.
    Der Pflichtverteidiger Baders, Schwarz, forderte die Einstellung des Verfahrens gegen die drei Angeklagten und begründete seinen Antrag mit der Abhöraffäre im Gefängnis Stammheim und mit der seiner Ansicht nach nicht ausreichend überprüften Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten.
    Der Pflichtverteidiger von Gudrun Enslin, Künzel, ist zur Verhandlung nicht erschienen.
    Die Vertrauensanwälte der Angeklagten wollen ihre Schlussverträge zu einem noch nicht feststehenden Termin außerhalb des Gerichtssaales halten.
    Die Bundesanwaltschaft hat in der Vorwoche je dreimal lebenslange Freiheitsstrafe für die Angeklagten gefordert.
    Sympathisanten der Baader-Meinhof-Gruppe haben gestern in mehreren Städten Deutschlands eine falsche Bild-Zeitung auf den Markt gebracht, in der verlautbart wurde, immer mehr Menschen würden sich für eine hafte Entlassung der überlebenden Baader-Meinhof-Angeklagten einsetzen.
    USA
    Nach Mitteilung des Geologischen Institutes in Washington haben heute früh drei schwere Erdstöße, die größte der Salomoneninseln im Südpazifik, Uralkanal, erschüttert.
    Der stärkste der drei Erdstöße war der dritte, er reichte die Stärke 7,7 auf der nach oben offenen internationalen Richterskala.
    Die beiden vorhergegangenen wurden mit den Stärken 6,7 und 7,4 registriert.
    Über mögliche Opfer oder Schäden wurde zunächst nichts bekannt.
    Guadalcanal ist eine knapp 5000 Quadratkilometer große dschungelreiche Insel, die von etwa 20.000 Menschen bewohnt wird.
    Sie war im Zweiten Weltkrieg Schauplatz schwerer Kämpfe zwischen amerikanischen und japanischen Truppen.
    Rumänien
    Einen Monat nach dem schweren Erdbeben in Bukarest, bei dem mehr als 1500 Menschen getötet wurden, sind die rumänische Hauptstadt und andere Teile des Landes in der vergangenen Nacht neuerlich von leichten Erdstößen erschüttert worden.
    Das Epizentrum lag im Gebiet der Karpaten.
    Nach offiziellen Angaben gab es weder Verletzte noch Sachschaden.
    Soweit die Meldungen.
    Nun zum Wetterbericht.
    Ein Hochdruckgebiet erstreckt sich von den Azoren über die Alpen bis zum Schwarzen Meer.
    Atlantische Störungsfronten werden an seiner Nordflanke ostwärts geführt und streifen dabei Teile Mitteleuropas.
    Die Aussichten bis morgen früh.
    Allgemein wolkenlos oder gering bewölkt.
    Im weiteren Verlauf des Tages im Norden und im Westen Durchzug von stärkeren Wolkenfeldern.
    Schwachwindig.
    Nachmittagstemperaturen 12 bis 17 Grad.
    Die tiefsten Temperaturen werden in der kommenden Nacht zwischen minus 2 und plus 4 Grad liegen.
    Die Prognose für morgen, teils heiter, teils wolkig, gebietsweise auch wolkenlos.
    Nördlich des Hauptkammes der Alpen zeitweise stark bewölkt.
    Schwache Winde aus West bis Nordwest.
    Tagestemperaturen morgen 13 bis 18 Grad.
    Das Wetter in den Landeshauptstädten heute um 12 Uhr.
    Wien heiter, 14 Grad Südostwind, 10 Kilometer in der Stunde.
    Eisenstadt heiter, 13 Grad Südwind, 10.
    Linz heiter, 12 Grad Westwind, 10.
    Salzburg heiter, 13 Grad Windstille.
    Innsbruck heiter, 13 Grad Windstille.
    Bregenz heiter 9°, Nordwestwind 3 kmh, Graz heiter 12° Windstille und Klagenfurt heiter 11° Windstille.
    Soweit also der Wetterbericht und die Nachrichten im Mittagsjournal.
    Ein Blick auf die Uhr, es ist jetzt 12.11 Uhr, vier Minuten vor Viertel eins und wir beginnen mit unserer Inlandsberichterstattung und werfen einen Blick in die heutigen österreichischen Tageszeitungen.
    Die Auszüge aus Leitartikeln und Kommentaren hat Markus Sommersacher ausgewählt.
    Im Wiener Kurier kommentiert Peter Rabl die gestrige Entscheidung des Nationalratspräsidenten Benja, Journalisten zu verbieten, vor den Türen des Beratungslokals des Untersuchungsausschusses zu warten.
    Dazu Rabl.
    Anton Benja hat das Recht, die Hausordnung nach seinem Geschmack auszulegen.
    Und was er von Journalisten hält, hat er ja des Öfteren unmissverständlich geäußert, der Herr Präsident.
    Soll sein.
    Die Hausordnung wurde also streng beachtet.
    Ordnungsfan Benja kann sich gleich wieder bewähren.
    Es geht um die strenge Beachtung der Rechtsordnung.
    Nicht Recht, sondern vielmehr Pflicht des Nationalratspräsidenten.
    Und diese Rechtsordnung schreibt ihm nun unmissverständlich eine Anzeige vor.
    Selbst Verteidigungsminister Karl Lüttgendorf und Waffenhändler Alois Weichselbaumer sind am Mittwoch, wie erwartet, bei ihren bisherigen Aussagen zum Munitionsskandal geblieben.
    Lü will vom Reiseziel Syrien bei den 400.000 Schuss Scharfschützenmunition nichts gewusst haben.
    Weichselbaumer behauptet, der Minister sei von Anfang an und in jeder Phase des Geschäftes voll informiert gewesen.
    Einer von den beiden muss also die Unwahrheit sagen.
    Und einer von den beiden macht es sich damit einer falschen Aussage schuldig, die das Strafgesetz unter Strafe stellt.
    Mit denselben Folgen wie die falsche Zeugenaussage vor Gericht.
    Strafrahmen bis zu drei Jahre.
    Soweit der Kurier.
    In den Salzburger Nachrichten wirft Gerhard Steininger die Frage auf, ob es bei der gestrigen Entscheidung Benjas nicht zwei Sachen gäbe, die gegeneinander abzuwägen wären.
    Nämlich die Hausordnung und das in der Verfassung verbriefte Recht der Pressefreiheit.
    Daran anknüpfend Meinsteininger.
    Es muss einen anderen Grund geben, der Benja so restriktiv reagieren ließ, als er das zu recht große Interesse der Journalisten an diesem wichtigen und heiklen Kontrollauftrag des Parlaments bemerkte.
    Wertet man die vorliegenden Informationen über Benjas einschlägige Argumentation in der jüngsten Präsidialsitzung des Nationalrates aus, wird dieser Grund auch einmal mehr deutlich.
    Das Missbehagen Benjas an den Journalisten, das sich zwangsläufig auch in mangelndem Verständnis für die Bedingungen einer ordnungsgemäßen Berichterstattung ausdrückt.
    Zu diesen gehört es nun einmal, sich möglichst nahe am Geschehen aufzuhalten und sei es der Gang vor einem Ausschusslokal.
    Heißt es in den Salzburger Nachrichten.
    Zum selben Thema schreibt Peter Klar im ÖVP-Organ Neues Volksblatt.
    Die Aussperrung der Zeitungs- und ORF-Berichterstatter vom Parlament während der Verhandlungen des Untersuchungsausschusses über die Munitionsaffäre und eine Aussperrung kam an die von Präsident Benja verfügten Restriktionen wohl gleich, bestätigt nur, was sich für mit der Sache befasste Beobachter ohnehin schon abzuzeichnen begann.
    Österreichs linke Reichshälfte verliert zusehends die Lust, Licht in das immer dichtere Dunkel rund um Lütgendorf und seinen Protektor Kreisky zu bringen.
    Nach diesem Kommentar aus dem ÖVP-Organ Neues Volksblatt ein Auszug aus der kleinen Zeitung, in der sich Kurt Vorhofer mit der Absicht des Nationalratspräsidenten auseinandersetzt, in Zukunft eine strengere Ordnung für den Kontakt von Parlamentsangehörigen mit der Presse durchzusetzen.
    Dazu Vorhofer.
    Für die Parlamentsberichterstatter und wohl auch für viele Politiker aller drei Parteien entsteht damit aber eine neue Situation.
    Bisher war nämlich der an dem griechischen Tempel nachempfundene Bau an der Wiener Ringstraße ein wahrer Hort der Liberalität.
    Dort konnten bis vor kurzem noch Parlamentarier und Presseleute so zwanglos miteinander in Kontakt treten, wie es kaum in einem anderen Parlament der freien Welt möglich sein dürfte.
    Angesichts der von echt konservativem Ordnungsdenken inspirierten Benjaschen Raum- und Wegeordnung nehmen sich die einstigen Bemühungen des früheren Nationalratspräsidenten Karl Waldbrunner mit Hilfe von gespannten Seilen die Presse von einem relativ kleinen Teil des Couloirs fernzuhalten wie eine freundliche Geste aus.
    Mit einem anderen Thema, nämlich der Tatsache, dass heute vor sieben Jahren die erste sozialistische Alleinregierung ihr Amt antrat, befasst sich Manfred Scheuch vom offiziellen Organ der Regierungspartei der Arbeiterzeitung.
    Erst sieben Jahre und schon ist die Erinnerung an die ÖVP-Regierung, die es zuvor gegeben hat, so völlig verblasst, dass man sich bei den Leuten sogar schon schwer tut, Vergleiche mit damals anzustellen.
    Und in der ÖVP ist bei allem personellen Wandel, den sie seither durchmachte, eines gleich geblieben.
    Das politische Tief, das eine Ursache in einer Regierungspolitik hat, die Österreich vor vielen Umbilden bewahrte, die die Welt ringsum trafen.
    Das war die Inlandspresseschau, heute zusammengestellt von Markus Sommersacher.
    Im Parlament ist heute nicht nur der zur Klärung der Waffengeschäfte eingesetzte Untersuchungsausschuss, sondern auch der Wissenschaftsausschuss zusammengetreten.
    Er diskutiert über ein zwar nicht so brisantes, deswegen aber nicht unwichtiges Thema, dessen kulturpolitische Auswirkungen langfristig gesehen nicht ohne Bedeutung sind, nämlich über den Denkmalschutz.
    Die Novelle zum Denkmalschutzgesetz, um die es dabei konkret geht, war zum ersten Mal im März 1975 im Parlament eingebracht worden, damals aber vor den Wahlen nicht mehr ausdiskutiert worden.
    Auch der nunmehrige zweite Anlauf zur Reform des Denkmalschutzes in Österreich dauert schon fast acht Monate.
    Worüber sich die Abgeordneten in dieser Zeit grundsätzlich geeinigt haben und was die Denkmalschutzgesetznovelle Neues bringt, darüber informiert sich nun Hans Langsteiner.
    Das geltende Denkmalschutzgesetz ist beinahe selbst schon ein Denkmal, stammt es doch in seinen Grundzügen noch aus dem Jahre 1923.
    Vor 18 Jahren wurde es in einigen Details ergänzt und auch die nunmehr im Parlament liegende Novelle behält die Grundprinzipien des alten Gesetzes bei.
    Mit einer in der Praxis sehr wesentlichen Ausnahme.
    Konnten bisher nur einzelne Objekte, also etwa ein einzelnes historisch bedeutsames Bauwerk, unter Denkmalschutz gestellt werden, so gibt es ab nun den sogenannten Ensembleschutz.
    Er unterstellt zum Beispiel ganze kulturgeschichtlich wichtige Straßenzüge und Plätze oder aber auch Kunstsammlungen und Bibliotheken dem Schutz des Gesetzes.
    Damit sollen Bausünden wie etwa die Zerstörung historisch gewachsener Stadtkerne oder die optische Verschandelung von Schlössern und Kirchen durch Hochhäuser und Tankstellen unterbunden werden.
    Was Verstöße gegen diesen Ensembleschutzgedanken angeht, gibt sich der Präsident des Bundesdenkmalamtes, Erwin Thalhammer, freilich unerwartet optimistisch.
    Diese Verstöße nehmen eigentlich durch ein Umdenken, das in den letzten Jahren eingesetzt hat und dessen Wirkung wir heute besonders spüren, immer mehr ab.
    Der Ensembleschutz ist heute ein so weiter Begriff und so weit in der Öffentlichkeit verankert, dass wir hier eigentlich nicht mehr die Sorge haben, die wir zu Beginn des Weges hatten und haben mussten,
    da die Gesetzesnovelle gewissermaßen ihre ersten Schritte über Begutachtungsverfahren und über die öffentliche Meinungsbildung zu tun hatte.
    Für den einzelnen Liegenschaftseigentümer kann diese Verankerung des Ensembleschutzes auch Härten mit sich bringen.
    Dann nämlich, wenn ihm etwa als Besitzer eines zwar älteren, aber kulturgeschichtlich zweitrangigen Gebäudes verboten wird, dieses niederzureißen, weil es neben einem optisch dazu passenden Barockhaus steht.
    Für Haus- und Schlosseigentümer, gleichgültig ob privat oder öffentlich, bringt das neue Gesetz noch eine weitere Verschärfung.
    Klarer als bisher wird in der Novelle nämlich das Verbot des Eigentümers verankert, denkmalgeschützte Objekte nicht nur mutwillig zu zerstören, sondern auch durch Untätigkeit selbst verfallen zu lassen.
    Welche Sünden gerade auf diesem Gebiet begangen werden, weiß Österreichs oberster Denkmalschützer nur zu genau.
    Ich möchte keinen Namen nennen, aber wir haben solche Fälle vom einfachen Pfarrhof bis zu öffentlichen Gebäuden, aber auch zu privaten.
    Und ich möchte eines sagen, es sind nicht nur private Eigentümer, es ist oft auch die öffentliche Hand, die wertvollste Substanz aus einer gewissen Interesselosigkeit, weil vielleicht die Funktion nicht mehr gegeben ist,
    einfach einen langsamen Verfall überlässt.
    Erzwungen soll die denkmalschützerische Disziplin gleichsam mit Zuckerbrot und Peitsche werden.
    Einerseits sieht die Novelle Sanktionen in Form von Geldstrafen vor, andererseits gibt es für aktive Denkmalpfleger finanzielle Köder.
    Über die genaue Form dieser Köder ist man sich freilich im Parlamentsausschuss, obwohl über die Grundsätze der Novelle bereits Einigkeit besteht, noch nicht ganz im Klaren.
    Neigt man bei den Oppositionsparteien eher dazu, den Staat auf Subventionsweg für den Denkmalschutz direkt zur Kasse zu bieten, so ließe man es bei der Regierungspartei wohl nicht ungern mit bloßen steuerlichen Begünstigungen für erhaltungswillige Schlossherren bewenden.
    Über Streitigkeiten aus diesen Fragen sollen übrigens zwei neue Gremien mitentscheiden, die ebenfalls in der Nobele verankert sind.
    Ein Denkmalbeirat und eine Schiedskommission im Wissenschaftsministerium.
    Dass sich die endgültige Verabschiedung des neuen Denkmalschutzgesetzes durch die noch bestehenden Differenzen über die Finanzierungsprobleme verzögern könnte, glaubt eigentlich niemand mehr.
    Erwin Thalhammer rechnet vielmehr mit einer baldigen Einigung.
    Ich hoffe und glaube, dass es innerhalb der Session geht, also innerhalb des jetzigen Kalenderjahres.
    Das neue Denkmalschutzgesetz könnte somit schon im nächsten Jahr wirksam werden.
    Das war ein Beitrag von Hans Langsteiner.
    Von der Kulturpolitik nun zur Wirtschaftspolitik.
    Finanzminister Andros hat zum ersten Mal im Herbst vergangenen Jahres erklärt, er könne sich eine Umwandlung der Staatsbetriebe in Aktiengesellschaften und damit ihre Entlassung aus dem Bundesbudget vorstellen.
    Den Anfang mit dieser Entlassung der meistdefizitierten Staatsbetriebe in die private Wirtschaftsform der Aktiengesellschaft machen nun aber nicht etwa die Bundesbahnen, die Post oder die Bundesforste, sondern die österreichischen Salinen.
    Genau gesagt, die Salzbergwerks- und Sudgesellschaft.
    Sie erzeugt ein Produkt, für das sich der Staat das Monopol vorbehalten hat, genau wie bei Alkohol und beim Tabak.
    Wie wird sich nun die Umwandlung der Salinen in eine Aktiengesellschaft auswirken?
    Etwa auf den Salzpreis, auf die Pensionsberechtigung der Salini-Beschäftigten und so weiter.
    Darüber sprach Siegfried Diethör vom ORF-Landesstudio Oberösterreich mit Salinengeneraldirektor Dr. Gerhard Knesecek.
    Herr Generaldirektor, seit einiger Zeit wird über eine mögliche Neuunternehmensform für die österreichischen Salinen diskutiert.
    Wie ist die heute unter Generaldirektion?
    1975 wurde eine Reorganisation der österreichischen Salinen eingeleitet.
    Der erste Schritt war die Verlegung der Generaldirektion von Wien in das Zentrum der Abbau- und Produktionsstätten.
    Wir bauen im Raum Ebensee eine neue Saline.
    Wir entwickeln neue Produkte, wie zum Beispiel das Ausseer Tafelsalz.
    Wir nehmen technische Verbesserungen in den Berg- und Bau- und Hüttenbetrieben vor.
    Die Änderung der Rechtsform der österreichischen Salinen ist ein weiterer und entscheidender Schritt im Zuge der Reorganisation des Gesamtunternehmens und wird von uns positiv beurteilt.
    Welche Vorteile bringt das nun dem Betrieb selbst?
    Ja, das bringt für den Betrieb folgende Vorteile.
    Wir können Personalproduktions- und Investitionspläne unabhängig von einem jährlich zu beschließenden Budget verwirklichen.
    Wir haben die Möglichkeit, dass Finanzierungen der Investitionen durch die Möglichkeit der Heranziehung von Fremdkapital auf eine breitere Basis gestellt werden.
    Die Änderung der Rechtsform soll, zusammenfassend gesagt, dem Unternehmen jene Effizienz und Beweglichkeit vermitteln, und zwar in personellen, finanziellen und wirtschaftlichen Belangen, wie es ein anderes Unternehmen der privaten Wirtschaft oder auch der öffentlichen Hand aufweist.
    Sollen die Salinen ein Modell für andere Bundesbetriebe sein?
    Es wird oft davon gesprochen, dass hier die Salinen der Vorreiter einer Reprivatisierung sein könnten.
    Hier muss man unterscheiden, dass es sich bei den österreichischen Salinen um einen Produktionsbetrieb und zwar um ein Industrieunternehmen mittlerer Größenordnung handelt, während die anderen Bundesbetriebe in erster Linie Dienstleistungsbetriebe sind.
    Ob und inwieweit das Modell Salinen mit Modifikationen auf andere Betriebe des Bundes übertragen werden kann, muss von den hierfür zuständigen Stellen beurteilt werden.
    Gegen mögliche Reprivatisierungspläne anderer Bundesbetriebe haben sich die Gewerkschaften bereits sehr heftig ausgesprochen.
    Bringt diese Neuunternehmensform für die Belegschaft Nachteile?
    Ich möchte hier klarstellen, dass es sich nicht um eine Reprivatisierung handelt, sondern lediglich um eine Ausgliederung aus dem Bundesbudget.
    Die Verwaltung des österreichischen Salzmonopols wird einer Aktiengesellschaft übertragen werden.
    Alleinaktionär wird der Bund die Republik Österreich sein.
    Die Änderung der Rechtsform
    der österreichischen Salinen erfolgt unter Mitwirkung der Vertreter der Belegschaft.
    Wir führen laufend Verhandlungen mit den Belegschaftsvertretern.
    Grundsatz ist der, dass die erworbenen Rechte der Belegschaft auch im Zuge der Änderung der Rechtsform keine Beeinträchtigung erfahren werden.
    Staatsbeamte werden also weiterhin Staatsbeamte bleiben.
    Staatsbeamte werden weiterhin Staatsbeamte bleiben.
    Die neu eintretenden Mitarbeiter werden in ein privatrechtliches
    Die österreichischen Salinen werden also in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.
    Ein Blick auf die Uhr, in vier Minuten ist es halb eins.
    Nun zur Außenpolitik.
    Die Gefangeneinhilfsorganisation Amnesty International macht in einem gestern in London veröffentlichten Bericht neuerlich darauf aufmerksam, dass auch in der Türkei die Menschenrechte verletzt und politische Häftlinge systematisch gefoltert werden.
    Der Bericht kommt zu einem Zeitpunkt in die Öffentlichkeit, zu dem die Türkei im Wahlfieber liegt und der innenpolitische Radikalismus zum Teil chaotische Formen anzunehmen droht.
    Die Türken werden ja am 5.
    Juni ein neues Parlament wählen.
    Die Wahlen selbst würden wegen innenpolitischer Schwierigkeiten um vier Monate vorverlegt.
    An der Macht sind in der Türkei seit zwei Jahren die Konservativen in einem Bündnis mit rechtsradikalen Gruppen.
    Chef dieser Koalition ist der Parteiführer der konservativen Gerechtigkeitspartei, Demirel.
    Die Opposition wird vom Parteichef der sozialdemokratischen Republikaner, Bülent Ecevit, angeführt.
    Die vergangenen Monate innenpolitische Auseinandersetzungen waren dabei durch Skandale, politische Krachsausschreitungen und auch von politischen Morden gekennzeichnet.
    Welches Schicksal nun die politischen Häftlinge in der Türkei zu tragen haben, darauf will der jüngste Bericht von Amnesty International aufmerksam machen.
    Ferdinand Hennerbichler fasst zusammen.
    Die Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International macht im ersten Teil ihres Berichts darauf aufmerksam, dass sich die Türkei noch immer nicht an wichtige internationale Menschenrechtsgesetze hält.
    Sie weist neuerlich darauf hin, dass das türkische Strafgesetzbuch mindestens drei Paragrafen enthält, die nach Ansicht von Amnesty gegen jedes freie Rechtsempfinden verstoßen, den Rechtsstaat verhöhnen und die Menschenrechte verletzen.
    Mit Hilfe dieser Gesetze werden in der Türkei seit Jahrzehnten Kommunisten verfolgt.
    In den vergangenen Jahren und besonders seit vor zwei Jahren wieder die Konservativen und die Rechtsradikalen an die Macht gekommen sind, wird, nach Darstellung von Amnesty International, mit diesen Gesetzen auf grausame und unmenschliche Weise die Opposition zum Schweigen gebracht.
    Ein paar Fakten aus dem Bericht.
    Wer in der Türkei Organisationen gründet, um die herrschenden Zustände zu verändern oder um sie zu stürzen, dem drohen 8 bis 15 Jahre Zuchthaus.
    Wer dafür Propaganda macht, kann 5 bis 10 Jahre lang eingesperrt werden.
    Amnesty sagt, in der Praxis ist in den vergangenen Jahren so ziemlich jeder bekannte Oppositionelle und Intellektuelle aufgrund dieser Bestimmungen eingesperrt oder mundtot gemacht worden.
    Proteste der türkischen Rechtsanwaltskammer blieben fast immer erfolglos.
    In türkischen Gefängnissen sitzen, so der Bericht von Amnesty International weiter, zwischen 600 und 700 Personen wegen ihrer politischen Überzeugung.
    Die meisten dieser politischen Häftlinge sind junge Studenten linker politischer Gruppen.
    Seit Demirel, der Chef der konservativen Gerechtigkeitspartei und Ministerpräsident, gestützt auf rechtsradikale Koalitionspartner an der Macht ist, sollen in der Türkei die politischen Morde sprunghaft zugenommen haben.
    Amnesty beruft sich dabei auf Berichte westlicher Korrespondenten in Ankara.
    Demnach sollen in der Türkei seit 1975 zwischen 70 und 130 Personen politisch motivierten Mordanschlägen zum Opfer gefallen sein.
    Die Mörder gehen angeblich auf das Konto eines rechtsradikalen Terrorkommandos, dessen Schläger-Trupps sollen an den Universitäten blutige Studentenschlachten provoziert haben.
    Dabei sind, nach dem Bericht von Amnesty, an die 130 politischen Gegner der Linken unter der Studentenschaft erschossen worden.
    Die internationale Gefangenenhilfsorganisation stellt ferner fest, dass die politischen Häftlinge in türkischen Gefängnissen systematisch gefoltert werden.
    Die politischen Häftlinge sollen meist wundgeschlagen werden, mit hohen Stromstößen geschockt oder sadistisch sexuell gequält werden.
    Die Polizisten von zwei Wachstuben in Istanbul und in Ankara sind angeblich in der ganzen Türkei als notorische Folterknechte verschrien.
    Noch ein Wort zur Lage der Kurden in der Türkei.
    Auch Amnesty International hält es für erwiesen, dass es den Kurden in allen Ländern des Nahen Ostens, wo sie als Minderheit leben, also in Syrien, in der Türkei, in der Sowjetunion, in Persien und im Iran, dass es der kurdischen Minderheit in der Türkei besonders schlecht geht.
    Die Kurden dürfen sich dort offiziell nicht einmal Kurden nennen und sind als Minderheit nicht anerkannt.
    Unterricht in kurdischer Sprache ist verboten, kurdische Publikationen gibt es nicht und wer ins Kurdische übersetzt, kann eingesperrt werden.
    Die Kurden werden nach den Informationen von Amnesty International in der Türkei systematisch unterdrückt und verfolgt.
    Genaue Angaben über ermordete, verhaftete oder verfolgte Kurden gibt der Amnesty-Bericht allerdings nicht.
    Er kommt aber zum Urteil, dass sich die Lage der Kurden in der Türkei keineswegs gebessert hat.
    Verfolgung und Unterdrückung halten demnach an.
    Die Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass die politischen Häftlinge und die Kurden in der Türkei in den vergangenen Jahren teilweise noch unmenschlicher behandelt worden sind als früher.
    Und früher soll es schon schlimm genug gewesen sein.
    Das war ein Beitrag von Ferdinand Hennerbichler.
    Heute vor zehn Jahren, am 21.
    April 1967, putschten in Griechenland die Militärs.
    Mit Hilfe eines unblutigen Staatsstreiks rissen sie die Macht im Land an sich, suspendierten die Einrichtungen der parlamentarischen Demokratie und riefen die Diktatur aus.
    An die Stelle der auf demokratischem Weg gewählten Politiker trat eine Obristenschunter, die eigentlich bis zum Juli 1974 regierte und die erst im Gefolge des Zypernkrieges und der daran anschließenden Demokratisierungswelle in Griechenland gestürzt wurde.
    Zehn Jahre nach dem Putsch.
    Wie ist die Stimmung in Griechenland?
    Hören Sie Wolfgang Pfeiffer.
    Heute vor zehn Jahren rollten durch die Straßen Athens die Tanks des kahlköpfigen Panzerobristen Patakos.
    War der Artillerieoffizier Papadopoulos im Startloch zum letzten Lauf nach der Alleinherrschaft, füllten sich schnell zu Lagern um organisierte Hotels mit politischen, erniedrigten Gefangenen.
    Eine mehr als sieben Jahre dauernde Tyrannei nahm ihren gewaltsamen Anfang.
    Heute, am schwarzen Jahrestag der Geschehnisse, herrscht in Athen unter einem um diese Jahreszeit seltenen Dauerregenhimmel alltägliche Geschäftigkeit.
    Doch unter der Haut ist die Unsicherheit nicht geschwunden.
    Alle Polizeieinheiten sind für 24 Stunden in höchste Alarmbereitschaft gesetzt.
    Nächtliche Patrouillen in den Straßen,
    die Plakatkleben oder Beschreiben der Wände mit Schunterparolen verhindern sollen.
    Gerüchte jagen sich über Zusammenkünfte und neue Verschwörungen.
    Die Gefängnisse, in denen die Führer der bankrottgegangenen Diktatur einsitzen, sind unter verstärkte Bewachung gestellt.
    Ein Plan, der auf eine Entführung des Ministerpräsidenten Karamanlis zielt, wird öffentlich bekannt.
    Namen von Ehemalien unter der Schunteraktiven
    Gendarmerieoffizieren werden als die Entführung planend genannt.
    Ihr Ziel Generalamnestie für alle Führer und Anhänger der Diktatur.
    Die Regierung dementiert das Bestehen eines derartigen Entführungsplans kategorisch.
    Sie spricht, eine Zeitung schrieb über ihn, von Missbrauch der Pressefreiheit und sträflicher Panikmache.
    Doch Ministerpräsident Karamanlis
    sagte kurzfristig eine Reise in fünf europäische Länder ab, die im Interesse einer Annäherung Griechenlands an Europa zuvor als sehr wichtig bezeichnet wurde.
    Treffen mit dem britischen Premierminister und dem französischen Staatspräsidenten waren eingeplant.
    Offizielle Begründung der Reiseabsage, der sich sonst keineswegs wehleitig gebende Premier Caramanlis, leider an Hexenschutz.
    Eine andere Lesart, nicht offiziell, unabkömmlich aus Gründen der innenpolitischen Sicherheit.
    Kein Ton, keine Stellungnahme dringt zum Jahrestag des Putsches aus den Kreisen der Armee.
    Umso klarer und lauter die Stellungnahmen der Parteien, besonders der Opposition.
    Gemeinsame Rufe nach weiterer Säuberung.
    Auf Linksaußengeschrei gegen die USA und die NATO.
    Ein angesetzter Protestmarsch der PASOK und der Kommunisten mit dem Endziel amerikanische Botschaft wird vom Innenministerium verboten.
    Grundsätzliches Verbot aller öffentlichen Demonstrationen und Feiern im Großraum Athen, nicht in den ländlichen Gebieten.
    In Athen scheint man sich nicht sicher zu sein, dass eine Kontrolle der Ordnungskräfte aufrecht zu erhalten ist.
    Insgesamt kein so ganz glücklicher Tag, auch wenn die Menschen nicht nur des Putsches, sondern betont der wiedergewonnenen Freiheit gedenken.
    Die politische Entwicklung ist ungewiss, außen- und innenpolitisch.
    Im Laufe eines Jahrhunderts reihte sich Griechenland mit der Zahl seiner Verschwörungen, Putsche, Revolten und Revolutionen in die Spitzengruppe aller putschreichen Länder der Welt.
    Niemand mag recht zu sagen,
    wie fest oder wie trügerisch der Boden ist, auf dem die heutige griechische Demokratie steht, ob es allein der Name Karamanlis ist, der sie trägt.
    Die Angst vor den Obristen oder einer ähnlich gearteten Tyrannei ist mit dem Sturz der Diktatoren nicht geschwunden.
    Das war ein Bericht von Wolfgang Pfeiffer aus Athen.
    Ein Blick auf die Uhr in einer halben Minute ist es 12.36 Uhr.
    Nun wieder zurück zur österreichischen Innenpolitik.
    Wie Sie, meine Damen und Herren, in den Nachrichten und in der Inlandspresse schau bereits gehört haben, setzt der Parlamentarische Ausschuss zur Untersuchung der Munitionsaffäre heute seine Arbeit mit Zeugen einvernahmend fort.
    Im Mittelpunkt der Erörterungen stehen die Vorgänge am 7.
    Dezember des Vorjahres.
    An diesem Tag ist durch die Aufmerksamkeit eines Zollbeamten eine geplante Gewehr- und Munitionslieferung in das Krisengebiet Syrien gestoppt worden.
    Dem Zollbeamten war damals aufgefallen, dass die entsprechende Zoll- und Frachtpapierbescheinigung einmal auf das Heeresbeschaffungsamt als Absender und einmal auf die Firma des konzessionierten Waffenhändlers Weichselbaumer ausgestellt worden war.
    Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss soll nun heute durch die Einvernahme von AUA-Angestellten, Zollbeamten und Mitgliedern der Flughafen-Wien-Betriebsgesellschaft Klarheit über nähere Details dieser Geschehnisse geschaffen werden.
    Wie schon gestern bei der Konfrontation zwischen Verteidigungsminister Lüttgendorff und dem Wattenhändler Weichselbaumer finden auch heute die Beratungen unter strengster Geheimhaltung statt.
    Die gestrige Konfrontation Ludgendorff-Weichselbaumer, die im Großen und Ganzen ergebnislos verlaufen ist, weil beide Hauptzeugen der Munitionsaffäre bei ihren ursprünglichen, einander völlig widersprechenden Aussagen blieben, hat allerdings ein interessantes rechtliches Problem aufgeworfen.
    Sollte einer von beiden die Unwahrheit gesagt haben, so ergibt sich die Frage, welche Instanz nun für eine Ahndung dieser falschen Zeugenaussage verantwortlich ist.
    Über diesbezügliche rechtliche Fragen spricht nun Johannes Fischer mit dem Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Sektionschef Dr. Ludwig Adamowitsch.
    Herr Prof. Adamowitsch, bis jetzt war immer die Meinung vorherrschend, dass ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss in Wahrheit kein Gericht sei, dass er quasi keine Sanktionen habe, um bei Befragungen oder bei Einvernahmen irgendwelche Sanktionen zu setzen.
    Wo ist nun Ihrer Auffassung nach der Angelpunkt zwischen dem Nichtgericht Parlamentarischer Untersuchungsausschuss und einem öffentlichen Gericht?
    Gibt es diesen Angelpunkt überhaupt?
    Ja, es kommt natürlich darauf an, was man hier unter Angepunkt verstehen will.
    Sicher ist es, dass der Parlamentarische Untersuchungsausschuss kein Gericht ist.
    Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat nur Feststellungen zu treffen, aber keine Entscheidungen.
    Er hat allerdings, das sagt das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates ausdrücklich, bei den Beweiserhebungen, die er durchführt, die Bestimmung an der Strafprozessordnung über das Beweisverfahren in der Hauptverhandlung vor den Gerichtshöfen erster Instanz sinngemäß mit gewissen Modifikationen anzuwenden.
    Das sind aber reine Verfahrensbestimmungen für das Beweisverfahren und machen damit den Untersuchungsausschuss nicht
    zu einem Gericht.
    Nun, ein Zusammenhang in dem Sinn, wie Sie ihn offensichtlich meinen.
    Einen solchen Zusammenhang könnte man ableiten aus der Bestimmung des § 84 Absatz 1 der Strafprozessordnung.
    Danach sind alle öffentlichen Behörden und Ämter schuldig, die entweder von ihnen selbst wahrgenommenen oder sonst zu ihrer Kenntnis gelangten strafbaren Handlungen, die nicht bloß auf Begehren eines Beteiligten zur Untersuchung sind, sogleich dem Staatsanwalt des zuständigen Gerichtes anzuzeigen.
    Das heißt also, strafbare Handlungen, die einer öffentlichen Behörde, einem öffentlichen Amt zur Kenntnis kommen oder die von ihnen selbst wahrgenommen werden, müssen dem Staatsanwalt angezeigt werden.
    Eine solche strafbare Handlung kann vor dem Untersuchungsausschuss natürlich geschehen und zwar vor allen Dingen in Form einer falschen Beweisaussage, wie das Strafgesetzbuch ausführt.
    Das Strafgesetzbuch sagt in § 288 auch ausdrücklich, dass die Bestimmungen über die falsche Beweisaussage vor Gericht auch gelten.
    für das Verfahren vor einem solchen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
    Sollte es bei einem Untersuchungsausschuss, im konkreten Fall bei dem jetzt laufenden, zu falschen Zeugenaussagen gekommen sein?
    Sollte diese falsche Zeugenaussage dargestellt werden, sei es in einem Mehrheits- oder in einem Minderheitsbericht dieses Ausschusses an das Plenum des Nationalrates?
    Wer müsste dann Ihrer Auffassung nach aktiv werden?
    Wer müsste hier eine Anzeige erstatten?
    Gesetz den Fall,
    man stünde auf dem Standpunkt, dass den Untersuchungsausschuss sehr wohl die Verpflichtung nach § 84 der Strafprozessordnung trifft.
    Für diesen Fall wäre die Anzeige nach außen wohl vom Präsidenten zu erstatten, weil das Geschäftsordnungsgesetz ausdrücklich sagt, dass der Präsident auch zur Vertretung der Ausschüsse nach außen berufen ist.
    Also insofern käme der Präsident schon ins Spiel.
    Man kann nur wohl nicht sagen, dass dann, wenn den Ausschuss die Verpflichtung nicht trifft,
    trifft, den Präsidenten die Verpflichtung trifft.
    Dafür gäbe es wohl keine Grundlage, sondern das eine geht mit dem anderen wohl Hand in Hand, entweder beide oder gar keiner, nicht?
    Also wenn den Untersuchungsausschuss die Verpflichtung nicht trifft, dann sicher auch den Präsidenten nicht.
    Das würde bedeuten, dass der Untersuchungsausschuss von sich nach Beweiswürdigung aller Zeugenaussagen zu einem Schluss kommen müsste, der dahingehend lauten müsste, es sei oder es wäre eine falsche Zeugenaussage gefallen.
    Ja, das sicherlich, wobei das gar nicht so einfach ist, das mit Sicherheit festzustellen, weil hier, wie gesagt, recht schwierige strafrechtliche Fragen, subjektive, objektive Komponente, Vorsatz, ja oder nein, alles mögliche andere eine Rolle spielen können.
    Das wäre als Vorfrage jedenfalls zu beurteilen, mit der eine gewisse Schwierigkeit könnte natürlich dann auftreten, wenn der Untersuchungsausschuss jetzt ohne Rücksicht darauf, ob eine Verpflichtung für ihn besteht oder nicht,
    der Meinung ist, oder der Vorsitzende allenfalls, es sei eine Anzeige zu erstatten, denn dass er das von sich aus kann, auch wenn er nicht dazu verpflichtet ist, da gibt es wohl keinen Zweifel.
    Und nun das den Präsidenten weitergibt und der Präsident nun seinerseits findet, dass kein Grund vorliegt, diese Anzeige weiterzuleiten.
    Auch da ergeben sich natürlich gewisse Auslegungsfragen, die nicht ganz einfach sind.
    Zusammenfassend würde das also bedeuten, dass das nur dann sozusagen vom Nichtgericht Untersuchungsausschuss der Weg zum öffentlichen Gericht frei wäre, wenn im Untersuchungsausschuss klar festgestellt würde, es habe sich zumindest ein Verdacht ergeben einer strafbaren Handlung.
    Dann wäre die Verpflichtung gegeben, eine Anzeige zu erstatten.
    Nein, nein, bitte.
    Also die Verpflichtung, das möchte ich noch einmal ausdrücklich sagen, das Vorliegen einer Verpflichtung des Untersuchungsausschusses ist zumindest zweifelhaft.
    Und zwar deshalb, weil man zweifeln kann daran, ob die Bestimmung der Strafprozessordnung, die die öffentlichen Behörden und Ämter zur Anzeigerstattung verpflichtet, auf ein Teilorgan
    des Nationalrates anwendbar ist.
    Also die Verpflichtung ist auf jeden Fall zweifelhaft und wenn die Verpflichtung des Ausschusses zweifelhaft ist, dann damit gleichzeitig auch die Verpflichtung des Nationalratspräsidenten, der gegebenenfalls das nach außen weiterzugeben hätte.
    Mit Sektionschef Dr. Adamowitsch sprach Johannes Fischer.
    Die Diskussion um die Einführung der Fünf-Tage-Woche in der Schule ist heute um eine weitere Facette angereichert worden.
    In einer Pressekonferenz, die primär der Präsentation des neugegründeten Wissenschaftlichen Beirates der Österreichischen Ärztekammer gewidmet war, wurde nämlich auch zu diesem Thema Stellung genommen.
    Hören Sie dazu das folgende Interview, das Eugen Freund mit Universitätsdozent Dr. Hohe-Naur vom Wissenschaftlichen Beirat der Ärztekammer führte.
    Herr Dr. Hohenauer, die Ärztekammer hat schon unmittelbar, nachdem der Unterrichtsminister die Fünf-Tage-Schulwoche zur Diskussion gestellt hat, Einwände gegen diese Verkürzung der Schulzeit angebracht.
    Nun, gibt es eine Studie des neu gegründeten Wissenschaftlichen Beirates der Österreichischen Ärztekammer, die diese Einwände der Ärztekammer noch untermauert?
    Worin bestehen nun die Einwände konkret?
    Die Einwände gegen eine abrupte Einführung der 5-Tage-Woche in den österreichischen Schulen sind kurz gesagt folgende.
    Nach unseren Vorstellungen kann die schulische Belastung des Kindes pro Schultag nicht ohne weiteres gesteigert werden.
    Daher wäre eine Aufteilung der Schulstunden von den Samstagen auf die anderen Wochentage unserer Auffassung nach nicht ohne weiteres durchführbar.
    Hierdurch würde der Schüler überfordert werden.
    Es dürften aber auch andererseits nicht Einsparungen an Stunden gemacht werden, die der körperlichen Betätigung und der musischen Betätigung dienen.
    Diese ausgleichenden Momente sind für den Schüler sehr wichtig.
    Würden diese vermindert werden, wäre in besonderer Weise der leistungsschwache Schüler benachteiligt.
    Welche Alternativen würden Sie dann vorschlagen, sollte es diese Fünf-Tage-Schulwoche doch geben?
    Man müsste selbstverständlich für die an Samstagen entfallenden Schulstunden Kompensationen schaffen.
    In welcher Form?
    Das durchführbar wäre, ist primär nicht in unserem Aufgabenbereich.
    Aber rein medizinisch wäre durchaus denkbar, dass die Sommerferien, die derzeit acht Wochen dauern, um etwa zwei Wochen verkürzt werden.
    Denn der Erholungserfolg der Ferien ist beim Kind nach etwa drei Wochen erreicht.
    Und medizinisch denkbar wäre, dass man mit sechs Ferienwochen durchaus das Auslangen finden könnte.
    Wobei hier noch der Widerstand der Lehrerschaft zu überwinden wäre.
    Das ist durchaus möglich, aber darüber sind mir keine Äußerungen bekannt.
    Nun gibt es ja in Österreich bereits die Fünf-Tage-Schulwoche in Oberösterreich.
    Die negativen Auswirkungen, die Sie eben beschrieben haben und die von der Ärzteschaft immer wieder vertreten werden, sind doch an sich dort nicht so deutlich geworden, wie Sie es hier schreiben in dieser Studie des Wissenschaftlichen Beirates.
    Warum klaffen hier Realität und Theorie so auseinander?
    Dazu ist zu sagen, dass die 5-Tage-Woche in den Oberösterreichischen Schulen, in den Grundschulen, in den Hauptschulen besteht.
    Gesundheitliche Schäden sind aber durch eine Änderung im Schulwesen nicht sofort wie etwa bei einer Epidemie zu erwarten, sondern
    Die negativen Folgen würden erst nach fünf oder zehn Jahren zu erwarten sein.
    Man muss aber auch noch Folgendes bedenken, dass eine solche Maßnahme eine ganze kindliche Bevölkerung trifft und dass auch geringe negative Auswirkungen durch die Multiplikation der großen Zahl natürlich auch in besonderer Weise beachtenswert sind.
    Herr Dr. Hollnau, wie glaubwürdig ist eine derartige Studie, wenn, wenn man sie genauer durchschaut, kein einziges positives Argument für die Fünf-Tage-Schulwoche drinnen ist?
    Es ist auch vorstellbar, dass durchaus sehr positive Auswirkungen von einer Fünf-Tage-Regelung in den Schulen zu erwarten sind.
    Man muss das Familienleben der Kinder bedenken.
    Durch das freie Wochenende sind die Kinder länger mit den Eltern beisammen.
    Die Eltern müssten allerdings bereit sein, diese Freizeit mit ihren Kindern sinnvoll zu gestalten.
    Es wäre durchaus denkbar, dass sie am Samstagvormittag gemeinsam kulturelle Veranstaltungen, Museen besuchen, dass sie gemeinsam die Hausarbeit verbringen und dass das die innerfamiliären
    Bande durchaus intensiviert und dass durchaus positive Möglichkeiten dieser Einführung auch diskutabel sind.
    Man muss allerdings nur bedenken, dass die Eltern auf eine solche Aufgabe vorbereitet würden und dass sie ihnen eine größere Verantwortung auferlegen.
    Reporter war Eugen Freund.
    Nun ein Programmhinweis auf die Sendung im Brennpunkt, die Sie heute Abend ab 21.15 Uhr in Ö1 hören können.
    Im Brennpunkt stehen die österreichischen Hochschülerschaftswahlen, die für Anfang Mai anberaumt sind.
    Unter anderem werden Vertreter der wahlwerbenden Gruppen zu Wort kommen und ihre ideologischen sowie wahlprogrammatischen Standpunkte darlegen.
    Im Brennpunkt ab 21.15 Uhr heute Abend in Ö1.
    In diesen Tagen jährte sich zum 25.
    Mal, dass der Wiener Stephansdom aus Schutt und Asche widerstanden ist.
    Wenn es auch bei flüchtiger Betrachtung so aussieht, als wären die Wiederaufbauarbeiten abgeschlossen, so zeigen doch die Gerüste am Nordturm, dass dies nicht der Fall ist.
    Mit den derzeit vorhandenen Mitteln würden die ausstehenden Arbeiten am Stephansdom noch Jahrzehnte dauern.
    Durch eine gezielte Aktion unter dem Motto, lasst euren Steffel nicht im Stich, sollen nun aber die fehlenden Gelder aufgebracht werden.
    Warum es dabei geht, erfahren Sie aus einem Bericht von Wolfgang Steinwendner.
    Der gotische Um- und Neubau des Stephansdomes hat Anfang des 14.
    Jahrhunderts begonnen und ungefähr 200 Jahre später wurde dann der Aufbau des Nordturmes in halber Höhe eingestellt und nicht wieder fortgesetzt.
    Jetzt, fast 500 Jahre später, ist der Nordturm noch immer eine Baustelle.
    Auf die Frage, warum Aufbau- und Restaurierungsarbeiten bis heute nicht abgeschlossen werden konnten, meint Dompfahrer Prelat Karl Hugl.
    Die Fassaden des Nordturms sind noch
    im Zustand des Jahres 1945.
    Ark beschädigt durch die Einwirkung von Sprinterbomben vor den benachbarten Häusern und vor allem der Zahn der Zeit hat dem Nordturm Ark zugesetzt.
    Bisher musste diese Restaurierung immer wieder hinausgeschoben werden, wenn andere Arbeiten dringlicher waren.
    Jetzt aber müssen die Arbeiten am Nordturm sofort in Angriff genommen werden, da die Schäden vor allem durch die Frosteinwirkung beängstigend gefährlich geworden sind.
    Gegen Ende des Krieges 1945 wurde der Stephansdom durch Beschuss und Brand schwer beschädigt.
    Zerstört wurden das Dach, die Kreuzgewölbe des Chores, die Nordostecke der oberen Sakristeit, der südliche Heidenturm, das gotische Chorgestühl und anderes.
    Vor fast genau 25 Jahren konnte dann der Stephansdom wieder eröffnet werden.
    In diesen 25 Jahren wurde der Großteil der Schäden behoben, wurden die Restaurierungsarbeiten nahezu abgeschlossen.
    Prelat Hugel zieht Bilanz.
    Diese Arbeiten sind bis auf die Restaurierung der sogenannten Barbara-Kapelle abgeschlossen.
    Und der Nordturm ist eben jetzt unser Sorgenkind.
    Und wenn nicht zusätzliche Geldmittel eben aufgebracht werden, würde die Restaurierung
    des Nordturms etwa 24 Jahre in Anspruch nehmen, wenn nur mit den Kräften der Dompferhütte allein diese Arbeiten durchgeführt werden müssen.
    Es ist also in erster Linie eine Frage des Geldes, bis die Wiederaufbauarbeiten abgeschlossen werden können.
    Zur Größenordnung der nötigen finanziellen Mittel, meint der Dompfarrer.
    Um die Restaurierungsarbeiten am Nordturm in wünschenswerter Weise vorantreiben zu können, werden wir zusätzlich 2 Millionen Euro zum normalen Tonbaubudget zusätzlich brauchen.
    Wie hoch ist das normale Tonbaubudget?
    Das normale Budget des Wiederaufbaus beträgt jährlich 6 Millionen Euro.
    Bleibt die Frage, wie diese fehlenden Mittel aufgebracht werden sollen.
    Die sogenannte Aktion Nordturm soll Abhilfe schaffen.
    Es wurden 300.000 Bausteinkarten zum Stückpreis von 25 Schilling aufgelegt.
    Die Schuljugend wird eine Straßensammlung durchführen.
    Wieder aufgelegt wird der Stephansgroschen zu 5, 120 und 1.200 Schilling.
    Es erscheint eine Markenserie über St.
    Stephan.
    Der Verkauf von Radierungen und Schallplatten soll das Budget der Dombauhütte zusätzlich aufbessern.
    Derzeit beschäftigt die Dombauhütte zwei Poliere, einen Bildhauer, acht Steinmetze, einen Schlosser, einen Hilfsarbeiter und einen Tischler.
    Zusätzliche Kräfte sollen verhindern helfen, dass die Gerüste am Nordturm zu einem festen Bestandteil der Domfassade werden.
    Das war ein Beitrag von Wolfgang Steinwendner.
    In der Wiener Albertiner wird heute die Ausstellung Maria Lassnig Zeichnungen eröffnet.
    Die in Kärnten geborene Künstlerin ist schon in der legendären Wiener Art-Club-Zeit hervorgetreten und zielt mit Arnold Freyne und Oswald Oberhuber zu den ersten Vertretern des Informell in Österreich.
    Maria Lassnig, die international zu den bedeutendsten österreichischen Künstlern gerechnet wird und hauptsächlich in New York lebt, hat zwar in Österreich immer wieder ausgestellt, bisher blieben ihr aber im Gegensatz zu einigen ihrer Generationskollegen sowohl eine Einzelausstellung im Museum des 20.
    Jahrhunderts als auch eine Berufung an eine österreichische Kunsthochschule versagt.
    Mit Maria Lassnig sprach Heidi Grundmann.
    Frau Lassnig, welche Zeichnungen zeigen Sie in dieser Ausstellung?
    Wie groß ist diese Ausstellung?
    Wie umfassend?
    Es ist ein Querschnitt von meiner gesamten zeichnerischen Schaffung, also seit 1944 fast.
    Und ich zeige die verschiedenen Perioden, durch die ich gegangen bin.
    Ich habe fast immer nebenbei gezeichnet, aber in manchen Perioden habe ich
    hauptsächlich gezeichnet.
    In der surrealistischen Periode habe ich hauptsächlich gezeichnet.
    Und dann habe ich wieder manchmal nur gemalt, und zwar besonders damals, wie ich zeichnerisch gemalt habe.
    Und wie ist es jetzt für Sie als Künstlerin, wenn Sie einer solchen Übersicht von Zeichnungen gegenüberstehen, also einer Übersicht aus allen Ihren Perioden?
    Ja, ich freue mich sehr, dass ich das sehen kann und dass ich selber auch das gestalten konnte, weil ich mir immer vorgestellt habe, das kann niemand anders.
    Es würde zu verwirrend sein für jemand anderes.
    Und jetzt sehe ich es so schön vor mir.
    Man sieht auch eine Kontinuierlichkeit, glaube ich.
    Frau Lassnicke, wenn immer man also in der Geschichte der österreichischen Nachkriegskunst nachliest, Ihr Name ist bei allen wichtigen Stationen dabei.
    Trotzdem aber zeigt sich ganz deutlich, dass sozusagen die Kollegen, die immer wieder auch an diesen Stationen waren, in Österreich eine ganz andere Karriere gemacht haben als Sie es gemacht haben.
    Glauben Sie, dass das daran liegt, dass Sie eine Künstlerin sind?
    Ich fürchte ja, naja, für den Nachwuchs wird das hoffentlich besser werden.
    Sie sind ja, glaube ich, auch interessiert und in Amerika auch zum Teil beteiligt gewesen an der Bewegung der Künstlerinnen, die ja schon einiges geholfen hat zu verändern in der Situation der Künstlerin.
    Sicher.
    Wie ich nach Amerika gekommen bin, 1968, da war es eigentlich der helle Aufruhr.
    Das hat Früchte gebracht mit der Zeit.
    sind schon, man kann fast sagen, die Hälfte von den Ausstellungen und Malerinnen.
    Die Aktionsgemeinschaft Bildender Künstlerinnen, die es in Österreich gibt, hat ja vor nicht allzu langer Zeit einmal in einem offenen Brief vorgeschlagen, dass man ihnen endlich eine Professur in Österreich verleihen möge.
    Haben Sie da jemals eine Reaktion gehört zu diesem Brief oder haben Sie überhaupt davon
    Ich habe nur durch einen Zeitungsausschnitt gehört davon, den man mir nach New York geschickt hat.
    Ich habe mich darüber gefreut, aber ich habe gewusst, es wird sowieso nie wie etwas draus.
    Und warum?
    Naja, ich meine, da muss man wahrscheinlich
    seine Beziehungen habe.
    Noch fehlen ja einige Stationen in Österreich an Ausstellungen, die Sie machen könnten, die Ihnen eigentlich nach Ansicht auch vieler Kritiker längst zustehen.
    Haben Sie da schon irgendetwas gehört?
    Gibt es Zukunftspläne für Österreich nach der Albertina-Ausstellung?
    Ich weiß nichts davon.
    Mit Maria Lassnig sprach Heidi Grundmann.
    In Konstanz an Bodensee hat gestern das 18.
    Literaturgespräch begonnen.
    Thema der Veranstaltung, das Buch im Fernsehen.
    Hören Sie Klaus Kollberg.
    Als Diskussionsleiter hatte man den früheren Wiener Fernsehprogrammchef Dr. Zilk gewonnen.
    Eine Einführung in die Problematik Literatur und Bildschirm gab am gestrigen ersten Tag der Veranstaltung Ingeborg Drewitz, die Vizepräsidentin des Bundesdeutschen Schriftstellerverbands.
    Sie wies zunächst auf die statistische Tatsache hin, dass die Buchsendungen im Fernsehen, zumindest in der Bundesrepublik, nur von einer kleinen Minderheit eingeschaltet würden
    um dann auf die Schwierigkeiten einzugehen, Bücher filmisch wirkungsvoll vorzustellen.
    Der Zwang zur bildlichen Darstellung führe, so meinte sie, oft von der Literatur selbst weg und mache etwas ganz anderes, gleichsam eine eigene Filmstory daraus.
    Der gestrige Tagungstag war nun noch nicht im Streitgespräch über Thesen und Praktiken der Literaturinterpretation im Fernsehen gewidmet, sondern der Vorführung von Beispielen aus sieben deutschsprachigen Fernsehanstalten.
    Da gaben etwa der Bayerische Rundfunk, der Westdeutsche Rundfunk und das Zweite Deutsche Fernsehen vor allem den Autoren Gelegenheit zur Selbstdarstellung.
    Das Schweizer Fernsehen gab mehr einen Einblick in die Probleme des Buchmarktes.
    In allen Fällen geschah es mit etwa den gleichen Mitteln, d.h.
    mit einem Verschnitt aus Interviews, Bildstatements, Milieu-Schwenks usw.
    Da fielen als einzige die beiden Beiträge des ORF-Fernsehens ganz aus dem Rahmen.
    Da kam in einem Beitrag wirklich ein Autor mit einem Text aus seinem Buch zu Wort.
    Es fehlte bei den ORF-Beiträgen ferner die bei den anderen Darstellungen übliche Ragout-artige Misch- und Verschnitttechnik.
    Man sah dafür kleine Filmstorys, die wirklich auf das Buch selbst und nicht auf Meinungen über das Buch eingingen.
    Heute erst werden die Teilnehmer der Tagung, es sind außer Verlegern, Buchhändlern und Fernsehredakteuren, vor allem Journalisten, heute werden sie erst in die Diskussion eintreten.
    Man wird sich beispielsweise darüber streiten, ob die Literaturbeobachter des Fernsehens nicht allzu sehr nach Bestsellerdenken disponieren, ob sie nicht manchmal geistige Inzucht betreiben, statt sich einer breiteren Zuschauerschaft verständlich zu machen.
    ob manchmal nicht schlichtere Formen intensiver wirken würden als der vielteilige Verschnitt der Beiträge.
    Wenn wir Glück haben, werden ab heute Abend vielleicht einige Fernsehredakteure über ihr Metier kritisch nachdenken.
    Dass es Not täte, bewies die enttäuschte Reaktion der meisten Teilnehmer gestern auf die Filmvorführungen.
    Nach diesem Kulturbeitrag nur noch Kurznachrichten.
    Österreich.
    Im Zusammenhang mit der gestrigen Konfrontation zwischen Verteidigungsminister Lüttgendorf und dem Waffenhändler Weichselbaumer sagte heute der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Professor Adamowitsch, im Fall einer falschen Zeugenaussage wäre im Sinn des § 84 des Strafgesetzes die Staatsanwaltschaft zu verständigen.
    Adamowitsch ließ allerdings offen, ob eine solche Anzeige der Parlamentarische Untersuchungsausschuss oder der Nationalratspräsident zu erstatten habe.
    Ein neuerlicher Banküberfall ist heute Vormittag gescheitert.
    Nachdem ein bisher noch unbekannter Mann in der Zweiganstalt der 1.
    Österreichischen Sparkasse in der Kaiser-Ebersdorfer-Straße 218 in Wien-Simmering die Herausgabe des Kassengeldes verlangt und einen Schuss abgefeuert hatte, flüchtete er ohne Beute.
    Schweiz.
    Nach einer Mitteilung des Finanz- und Zolldepartements in Bern hat die Schweizer Regierung beschlossen, alle Beschränkungen bei der Einfuhr von Banknoten mit Wirkung vom 1.
    Mai aufzuheben.
    Im April 1976 hatte die Regierung die Einfuhr von Banknoten auf maximal 20.000 Franken pro Person und Vierteljahr begrenzt.
    Mit diesen drei Kurzmeldungen ist das Mittagsjournal beendet.
    Edgar Sterbens verabschiedet sich im Namen von Redaktion und Technik.
    Auf Wiederhören.
    Untertitel der Amara.org-Community

    Beiträge dieses Journals

    Nachrichten
    Datum: 1977.04.21 [Sendedatum]
    Schlagworte: Gesellschaft ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 70er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Wetterbericht
    Datum: 1977.04.21 [Sendedatum]
    Schlagworte: Natur ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 70er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Neues Denkmalschutzgesetz noch vor dem Sommer
    Einblendung: Präsident Thalhammer
    Mitwirkende: Langsteiner, Hans [Gestaltung] , Thalhammer, Erwin [Interviewte/r]
    Datum: 1977.04.21 [Sendedatum]
    Schlagworte: Gesellschaft ; Wirtschaft ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 70er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Österreichische Salinen sollen in Aktiengesellschaft umgewandelt werden
    Interview: Dr. Gerhard Kneziczek
    Mitwirkende: Diethör, Siegfried [Gestaltung] , Knezicek, Gerhard [Interviewte/r]
    Datum: 1977.04.21 [Sendedatum]
    Schlagworte: Gesellschaft ; Wirtschaft ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 70er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Amnesty-International Bericht über Verletzung der Menschenrechte in der Türkei
    Mitwirkende: Hennerbichler, Ferdinand [Gestaltung]
    Datum: 1977.04.21 [Sendedatum]
    Schlagworte: Gesellschaft ; Politik ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 70er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Athen - 10 Jahre nach dem Putsch der Obristen
    Mitwirkende: Pfeiffer, Wolfgang [Gestaltung]
    Datum: 1977.04.21 [Sendedatum]
    Ort: Athen
    Schlagworte: Gesellschaft ; Politik ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 70er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Interview mit dem Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt Adamovich zu juristischen Problemen des Munitionsausschußes
    Mitwirkende: Fischer, Johannes [Gestaltung] , Adamovich, Ludwig junior [Interviewte/r]
    Datum: 1977.04.21 [Sendedatum]
    Schlagworte: Politik ; Gesellschaft ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 70er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Ärztekammer untermauert Kritik an 5-Tage-Schulwoche
    Interview: Doz. Dr. Hohenauer
    Mitwirkende: Freund, Eugen [Gestaltung] , Hohenauer, Leonhard [Interviewte/r]
    Datum: 1977.04.21 [Sendedatum]
    Schlagworte: Gesellschaft ; Medizin ; Bildung ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 70er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Aktion "Nordturm" soll Restaurierung des Stephansdomes beschleunigen
    Einblendung: Prälat Hugel
    Mitwirkende: Steinwendner, Wolfgang [Gestaltung] , Hugel, Karl [Interviewte/r]
    Datum: 1977.04.21 [Sendedatum]
    Schlagworte: Politik Österreich ; Gesellschaft ; Wirtschaft ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 70er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Ausstellung: "Maria Lassnig" - Zeichnungen in der Albertina
    Interview: Maria Lassnig
    Mitwirkende: Grundmann, Heidi [Gestaltung] , Lassnig, Maria [Interviewte/r]
    Datum: 1977.04.21 [Sendedatum]
    Ort: Wien, Albertina [Veranstaltungsort]
    Schlagworte: Kultur ; Bildende Kunst ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 70er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten
    Ki 18, Konstanzer Literaturgespräche zum Thema "Das Buch im Fernsehen"
    Mitwirkende: Colberg, Klaus [Gestaltung]
    Datum: 1977.04.21 [Sendedatum]
    Ort: Konstanz [Veranstaltungsort]
    Schlagworte: Gesellschaft ; Kultur ; Medien und Kommunikation ; Radiosendung-Mitschnitt ; 20. Jahrhundert - 70er Jahre
    Typ: audio
    Inhalt: Nachrichten

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    Titel Mittagsjournal 1977.04.21
    Spieldauer 00:59:56
    Mitwirkende Sterbenz, Edgar [Moderation]
    Oberhofer, Ilse [Regie]
    ORF [Produzent]
    Datum 1977.04.21 [Sendedatum]
    Schlagworte Gesellschaft ; Radiosendung-Mitschnitt
    20. Jahrhundert - 70er Jahre
    Typ audio
    Format TKA [Tonband auf Kern (AEG)]
    Sprache Deutsch
    Rechte Mit freundlicher Genehmigung: ORF
    Signatur Österreichische Mediathek, jm-770421_k02
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    Gesamtwerk/Reihe Mittagsjournal

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