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Rede des Fürsten Bismarck

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Katalogzettel

Titel Rede des Fürsten Bismarck
Spieldauer
Urheber/innen und Mitwirkende Bismarck, Otto von [Redner/in] [GND ]
Wilhelm I. <Kaiser>
Datum 1888.03.09 [Aufnahmedatum]
Schlagworte Gesellschaft ; Reden und Ansprachen ; Tod ; Regierung ; Publizierte und vervielfältigte Aufnahme
Örtliche Einordnung Deutschland, Deutsches Reich
Typ audio
Format TKA [Tonband auf Kern (AEG)]
Sprache Deutsch
Signatur 9-09041, 9-09042, 9-09043

Information

Inhalt

Überspielung von Wachswalze: Rede des Fürsten Bismarck gehalten am 9. März 1888 bei Todestag Wilhelm I.: Mir liegt die traurige Pflicht ob, Ihnen die amtliche Mitteilung von dem zu machen, was Sie bereits tatsächlich wissen werden: daß Seine Majestät der Kaiser Wilhelm heute Vormittag um halb neun Uhr zu seinen Vätern entschlafen ist. Infolge dieses Ereignisses ist die preußische Krone und damit gemäß der Reichsverfassung die deutsche Kaiserwürde auf Seine Majestät Friedrich III., König von Preußen übergeganen. Nach den mir zugegangenen telegraphischen Nachrichten darf ich annehmen, daß Seine Majestät, der regierende Kaiser und König morgen von San Remo abreisen und in der gegebenen Zeit hier in Berlin eintreffen wird. Ich hatte von dem hochseligen Herrn in seinen letzten Tagen in Bestätigung der Arbeitskraft, die Ihn nur mit dem Leben verlassen hat, noch die Unterschrift erhalten, welche vor mir liegt und welche mich ermächtigt, den Reichstag in der üblichen Zeit nach Abmachung seiner Geschäfte, das heißt also etwa heute oder morgen zu schließen. Ich hatte die Bitte an Se. Majestät gerichtet, nur den Anfangsbuchstaben des Namens noch zu unterzeichnen. Seine Majestät aber haben mir darauf erwidert, daß Sie glaubten, den vollen Namen noch unterschreiben zu können. Infolgedessen liegt diese historische Aktenstück der letzten Unterschrift Seiner Majestät vor mir. Unter den obwaltenden Umständen nehme ich an, daß es den Mitgliedern des Reichstages, ebenso den mit uns verbündeten Regierungen entsprechen wird, daß der Reichstag noch nicht auseinander geht, sondern zusammen bleibt, bis nach Eintreffen Seiner Majestät des Kaisers.

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