Zur Ratifizierung des Staatsvertrags. Rede des Bundeskanzlers Julius Raab.
Katalogzettel
| Titel | Zur Ratifizierung des Staatsvertrags. Rede des Bundeskanzlers Julius Raab. |
| Titelzusatz |
27. Juli 1955 - Die Ratifizierung |
| Spieldauer | 00:01:14 |
| Urheber/innen |
Raab, Julius
[GND]
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| Datum |
1955.07.27 |
| Schlagworte | Politik Österreich ; Politik ; Gesellschaft ; Radiosendung-Mitschnitt |
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20. Jahrhundert - 50er Jahre
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| Typ | audio |
| Sprache |
Deutsch |
| Signatur | Österreichische Mediathek, e06-00142_b02 |
| Medienart | Mp3-Audiodatei |
Information
Inhalt
Nach Artikel 20/III sollen die Besatzungsmächte aber bis spätestens 31. Dezember 1955 Österreich verlassen. Artikel 38 des Staatsvertrags: Ratifikation des Vertrages 1. Der vorliegende Vertrag, dessen russischer, englischer, französischer und deutscher Text authentisch ist, soll ratifiziert werden. Er tritt unmittelbar nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, durch die Vereinigten Staaten von Amerika und durch Frankreich einerseits und durch Österreich andererseits in Kraft. Die Ratifikationsurkunden sollen in möglichst kurzer Zeit bei der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hinterlegt werden. 2. Der Vertrag soll bezüglich jeder Alliierten oder Assoziierten Macht, deren Ratifikationsurkunde hienach hinterlegt wird, am Tag der Hinterlegung in Kraft treten. Der vorliegende Vertrag soll in den Archiven der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hinterlegt werden, die jedem der Signatarstaaten und beitretenden Staaten beglaubigte Abschriften übermitteln wird. Julius Raab (1891-1964) Nationalratsabgeordneter (CSP, ÖVP) 1927-34 und 1945-64. Minister für Handel und Verkehr 1938, Staatssekretär für öffentliche Bauten 1945. Bundeskanzler 1953-61. Laut Radioprogramm sprach Bundeskanzler Raab erts am 28. Juli um 19 Uhr im Radio (Im 1. und 2. Programm von 19:00 bis 19:04). Vielleicht handelte es sich um eine zusätzliche Verlautbarung vom 27. Juli oder um eine Aufzeichnung, die am Folgetag gesendet wurde. (Gesamtrede 3:40).