Freiheit in Gedanken
Dieses Medium ist nur vor Ort im Publikumsbetrieb der Österreichischen Mediathek verfügbar.
Katalogzettel
| Titel | Freiheit in Gedanken |
| Spieldauer | |
| Datum |
2013.10.14 [Sendedatum] |
| Schlagworte | Gesellschaft ; Straftaten ; Justiz und Rechtswesen ; Psychologie ; Dokumentation ; TV-Mitschnitt |
| Typ | video |
| Format |
DFMPG [Dateiformat: MPG] |
| Sprache |
Deutsch |
| Signatur | E52-00208_K01, E52-00208 e52-00208 |
| Medienart | Mediendatei |
Information
Inhalt
Die Justizanstalt Göllersdorf ist Österreichs größtes Gefängnis für geistig abnorme Rechtsbrecher. Durchschnittlich 120 Menschen sind hier inhaftiert, einer von ihnen ist Herr M.: "Wir sind anders, außerhalb der Norm, aber deswegen muss man nicht dumm sein. Geistig abnorm heißt jetzt nicht, dass man ein Volltrottel ist."
Der Film "Freiheit in Gedanken" porträtiert erstmals aus der Sicht von geistig abnormen Rechtsbrechern den Gefängnisalltag. Sie sind inhaftiert als gefährliche Verbrecher sowie Täter, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht im normalen Strafvollzug belangt werden können. Aber wussten sie wirklich nicht, was sie tun? Rebel without a Cause? Und: Gibt es eine gerechte Strafe für geistig abnorme Rechtsbrecher?
Der Film "Freiheit in Gedanken" porträtiert erstmals aus der Sicht von geistig abnormen Rechtsbrechern den Gefängnisalltag. Sie sind inhaftiert als gefährliche Verbrecher sowie Täter, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht im normalen Strafvollzug belangt werden können. Aber wussten sie wirklich nicht, was sie tun? Rebel without a Cause? Und: Gibt es eine gerechte Strafe für geistig abnorme Rechtsbrecher?
Der Justizwachebeamte Erwin Lorenz meint, dass geistig abnorme Rechtsbrecher zu einem guten Teil für ihre Taten verantwortlich zu machen sind, aber "man darf nie vergessen, es ist auch eine Krankheit da."
Justizanstalt Göllersdorf im nördlichen Weinviertel
Der Arbeitsplatz von Erwin Lorenz, die Justizanstalt Göllersdorf, ist von außen betrachtet ein ganz normales Gefängnis: hohe Mauern, Stacheldrahtzaun, Besucher werden mit Metalldetektoren streng kontrolliert. Doch überschreitet man einmal diese Sicherheitsgrenzen zur Außenwelt, wird einem sofort der Unterschied zu anderen österreichischen Gefängnissen bewusst. So sind z.B. die Türen der Hafträume nicht verschlossen und die Justizwachebeamten nicht uniformiert, denn dies würde die Insassen unnötig irritieren. "Der Klassiker: Einsperren, Wegsperren, Bestrafen, das kann hier nicht funktionieren", meint Erwin Lorenz. "Wir hätten viel mehr Unruhe hier her innen, Menschen, die selbst- und fremdgefährlich wären."
Strafe versus Regelverstoß - Hinter den Mauern von Göllersdorf
Allgemein wird die Rechtsprechung definiert als das Bemühen, dem Regelwerk einer Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Verstößt jemand gegen diese Regeln, wird er bestraft. Über das Ausmaß der Strafe wird meist leidenschaftlich diskutiert. Gerecht? Ungerecht?
Für die Anstaltsleiterin der Justizanstalt Göllersdorf, Karin Gruber, ist Gerechtigkeit "eine Sichtweise, wo ich stehe". Ist man Angehöriger eines Täters, wünscht man sich eine eher milde Strafe. Ist man Opfer, dann hat man das Bedürfnis nach radikaleren Strafmaßnahmen.
Karin Gruber würde sich aber schon manchmal wünschen, "dass wir ein anderes System finden würden als zu bestrafen. Aber ich denke, es ist in den letzten Jahrhunderten noch niemandem etwas Besseres eingefallen".
Freiheit ist: Dass meine Gedanken frei bleiben
"Geistig abnorm heißt jetzt nicht, dass man ein Volltrottel ist."
Entlassen aus der Justizanstalt Göllersdorf werden nur jene, die als "geheilt" gelten, denn der österreichische Maßnahmenvollzug sieht für geistig abnorme Rechtsbrecher vor: "Die Unterbringung soll den Zustand der Untergebrachten soweit bessern, dass von ihnen die Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen nicht mehr zu erwarten ist, und den Untergebrachten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen."
Ist Herr M., der seit mehr als 20 Jahren inhaftiert ist, noch immer "gefährlich"? Fast 1000 Seiten an mathematischen Formeln und Texten hat er die letzten 20 Jahre in Haft geschrieben. So hat er 2002 zum Beispiel die "Visual Reality Brille" erfunden und das Konzept an Google geschickt. Bis heute hat er leider keine Antwort bekommen, obwohl Google eine seiner Meinung nach ähnliche Brille gerade umsetzt. Herr M. betrachtet sich als "entschärft", wann er entlassen werden kann, das weiß er nicht. Sein behandelnder Psychiater meint: "Das Problem bei Herrn M. ist, dass er glaubt, Tote zum Leben erwecken zu können. Somit ist der Schritt, jemandem das Leben zu nehmen, für ihn prinzipiell reversibel." Doch wie lebt man mit der Aussicht, eben keine Aussicht auf Freiheit zu haben?
Herr K. ist seit mehr als 25 Jahren aufgrund eines Tötungsdelikts inhaftiert. Kontakt zu seinen Angehörigen hat er keinen mehr, dafür aber viele Brieffreunde, sogar in Brasilien und den USA. Ob er seine Bekannten auch einmal persönlich treffen möchte, da ist er sich nicht so sicher. "Einen Brief zu schreiben ist was anderes, als einen Inhaftierten vor der Haustür stehen zu haben." Es ist sehr belastend für Herrn K. nicht zu wissen, wann er entlassen wird. Mindestens genauso belastend ist aber auch der Gedanke an Freiheit, denn "draußen kenn ich mich überhaupt nicht mehr aus." Die vielen Autos und die komplizierten Computer, die machen ihm Angst."Freiheit bedeutet für mich, dass ich meine Briefe schreiben kann, dass ich ab und zu ein Packerl bekomm, aber eigentlich: Dass meine Gedanken frei bleiben."
Justizanstalt Göllersdorf im nördlichen Weinviertel
Der Arbeitsplatz von Erwin Lorenz, die Justizanstalt Göllersdorf, ist von außen betrachtet ein ganz normales Gefängnis: hohe Mauern, Stacheldrahtzaun, Besucher werden mit Metalldetektoren streng kontrolliert. Doch überschreitet man einmal diese Sicherheitsgrenzen zur Außenwelt, wird einem sofort der Unterschied zu anderen österreichischen Gefängnissen bewusst. So sind z.B. die Türen der Hafträume nicht verschlossen und die Justizwachebeamten nicht uniformiert, denn dies würde die Insassen unnötig irritieren. "Der Klassiker: Einsperren, Wegsperren, Bestrafen, das kann hier nicht funktionieren", meint Erwin Lorenz. "Wir hätten viel mehr Unruhe hier her innen, Menschen, die selbst- und fremdgefährlich wären."
Strafe versus Regelverstoß - Hinter den Mauern von Göllersdorf
Allgemein wird die Rechtsprechung definiert als das Bemühen, dem Regelwerk einer Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Verstößt jemand gegen diese Regeln, wird er bestraft. Über das Ausmaß der Strafe wird meist leidenschaftlich diskutiert. Gerecht? Ungerecht?
Für die Anstaltsleiterin der Justizanstalt Göllersdorf, Karin Gruber, ist Gerechtigkeit "eine Sichtweise, wo ich stehe". Ist man Angehöriger eines Täters, wünscht man sich eine eher milde Strafe. Ist man Opfer, dann hat man das Bedürfnis nach radikaleren Strafmaßnahmen.
Karin Gruber würde sich aber schon manchmal wünschen, "dass wir ein anderes System finden würden als zu bestrafen. Aber ich denke, es ist in den letzten Jahrhunderten noch niemandem etwas Besseres eingefallen".
Freiheit ist: Dass meine Gedanken frei bleiben
"Geistig abnorm heißt jetzt nicht, dass man ein Volltrottel ist."
Entlassen aus der Justizanstalt Göllersdorf werden nur jene, die als "geheilt" gelten, denn der österreichische Maßnahmenvollzug sieht für geistig abnorme Rechtsbrecher vor: "Die Unterbringung soll den Zustand der Untergebrachten soweit bessern, dass von ihnen die Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen nicht mehr zu erwarten ist, und den Untergebrachten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen."
Ist Herr M., der seit mehr als 20 Jahren inhaftiert ist, noch immer "gefährlich"? Fast 1000 Seiten an mathematischen Formeln und Texten hat er die letzten 20 Jahre in Haft geschrieben. So hat er 2002 zum Beispiel die "Visual Reality Brille" erfunden und das Konzept an Google geschickt. Bis heute hat er leider keine Antwort bekommen, obwohl Google eine seiner Meinung nach ähnliche Brille gerade umsetzt. Herr M. betrachtet sich als "entschärft", wann er entlassen werden kann, das weiß er nicht. Sein behandelnder Psychiater meint: "Das Problem bei Herrn M. ist, dass er glaubt, Tote zum Leben erwecken zu können. Somit ist der Schritt, jemandem das Leben zu nehmen, für ihn prinzipiell reversibel." Doch wie lebt man mit der Aussicht, eben keine Aussicht auf Freiheit zu haben?
Herr K. ist seit mehr als 25 Jahren aufgrund eines Tötungsdelikts inhaftiert. Kontakt zu seinen Angehörigen hat er keinen mehr, dafür aber viele Brieffreunde, sogar in Brasilien und den USA. Ob er seine Bekannten auch einmal persönlich treffen möchte, da ist er sich nicht so sicher. "Einen Brief zu schreiben ist was anderes, als einen Inhaftierten vor der Haustür stehen zu haben." Es ist sehr belastend für Herrn K. nicht zu wissen, wann er entlassen wird. Mindestens genauso belastend ist aber auch der Gedanke an Freiheit, denn "draußen kenn ich mich überhaupt nicht mehr aus." Die vielen Autos und die komplizierten Computer, die machen ihm Angst."Freiheit bedeutet für mich, dass ich meine Briefe schreiben kann, dass ich ab und zu ein Packerl bekomm, aber eigentlich: Dass meine Gedanken frei bleiben."