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Nachdem am 24. Juni im Hauptausschuss des Parlaments die Einsetzung der Enquete-Kommission zum Thema "Würde am Ende des Lebens" beschlossen worden war, erfolgte am 2. Juli 2014 die konstituierende Sitzung. Am 7. November nahm die Kommission schließlich ihre Arbeit auf und ging in ihrer ersten öffentlichen Sitzung auf die komplexe inhaltliche Dimension der Fragestellung ein. In Impulsreferaten wurden die Themen Hospiz- und Palliativmedizin sowie Sterbehilfe aus juristischer, ärztlich-pflegerischer und ethischer Perspektiven beleuchtet.
Bislang gingen mehr als 600 Stellungnahmen im Parlament ein, die sich mit den sensiblen Themen Sterbehilfe, Palliativ- und Hospizmedizin auseinandersetzten. Die Impulsreferate im Rahmen der ersten öffentlichen Sitzung der Enquete-Kommission zum Thema "Würde am Ende des Lebens" bescheinigten der österreichischen Gesetzgebung, grundsätzlich für gute und klare Regelungen gesorgt zu haben. Allerdings wurde die seltene Nutzung von Instrumenten wie der Patientenverfügung oder der Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten kritisiert. Die mangelnde Versorgung mit Hospiz- und Palliativangeboten wurde von vielen Seiten bemängelt und war mit der Aufforderung verbunden, ehestmöglich finanzielle und strukturelle Hürden zu überwinden. Allersdings befürwortete keiner der Expertinnen und Experten die aktive Sterbehilfe.
Sitzungsüberblick und Stellungnahmen
Nationalratspräsidentin Doris Bures betonte, dass der Tod zu den letzten großen Tabus in unserer Gesellschaft gehöre. Man müsse nun eruieren, wie es sichergestellt werden könne, dass Menschen ihren Lebensabend ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend in Würde verbringen können. Es sei auch abzuklären, welchen Beitrag die Hospiz- und Palliativmedizin leisten könne, ob die Patientenverfügung bestmöglich geregelt sei oder ob es einen Nachbesserungsbedarf gebe. Es sei auch zu hinterfragen, ob es ein selbstbestimmtes Leben ohne selbstbestimmtes Sterben geben könne, aber auch, wo das Recht auf Selbstbestimmung beginne und wo es enden soll.
Die Vorsitzenden der Enquete-Kommission, Gertrude Aubauer, betonte, dass höchste Zeit sei, sich eingehend damit auseinanderzusetzen, wie man mit Menschen in ihrer letzten Lebensphase würdevoll umgehe.
Die Vertreterin Österreichs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Elisabeth Steiner, führte aus, dass sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) kein Recht des Einzelnen ergebe, den Staat zu verpflichten, Handlungen zu gestatten, die den Tod herbeiführen. Der Staat habe vielmehr das Leben der Menschen zu schützen. Demgegenüber habe aber jeder Mensch das Recht, selbst entscheiden zu können, wann das Leben enden soll. Steiner zufolge könne die Beihilfe zum Suizid oder die sogenannte aktive Sterbehilfe nicht von der EMRK abgeleitet werden. Sie umschrieb dies mit der kritischen Fragestellung, ob eine aktive Abschaffung des Leidens nicht die Tür zur Abschaffung der Leidenden aufmachen würde.
Günter Virt, Mitglied der European Group on Ethics in Science and New Technologie (EGE), meinte, dass jede überzogene Autonomie Kranke, Angehörige und ÄrztInnen einem subtilen Druck ausliefere.
Bedarfsgerechtes und leistbares Palliativ- und Hospizangebot
Waltraud Klasnic als Vertreterin des Hospizdachverbandes wies – wie auch Virt – auf die unzureichende Versorgung mit Palliativ- und Hospizdiensten hin. Beide forderten den flächendeckenden Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizangebote sowie deren nachhaltige Finanzierung. Klasnic warb nachdrücklich dafür, eine "kreative Finanzierung" zu entwickeln und damit dem großen Nachholbedarf bei Palliativ- und Hospizdiensten nachzukommen. Zudem sei der Abbau bürokratischer Hindernisse im Zugang zur Palliativbehandlung und die Weiterentwicklung der interdisziplinären Ausbildung mit Masterabschlüssen umzusetzen, so Virt.
Ethik der Achtsamkeit
Der Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft, der Mediziner Harald Retschitzegger, forderte eine hochwertige Hospiz- und Palliativkultur. Man benötige jedoch Bedingungen, unter denen die durchaus vorhanden Kompetenzen – allem auch auf ärztlicher Ebene – gedeihen könnten. Retschitzegger vermisst eine einschlägige Facharztausbildung und betonte, dass sämtliche Ärztinnen und Ärzte eine Grundkompetenz in Palliativ-Care benötigen würden. Im Bereich der Palliativmedizinstelle die Fähigkeit der Ärzte, zuhören und kommunizieren zu können, eine KLernkompetenz dar. Beim Sterben im Hinblick auf das Ausmaß der medizinischen Intervention ein normales Maß zu finden, sei besonders schwierig. Deshalb misst Retschitzegger der Fähigkeit, mit den Betroffenen zu kommunizieren und in Erfahrung bringen zu können, was sie benötigen und möchten, eine besondere Bedeutung bei. Angesichts von Fällen ökonomisch motivierter Übertherapie sei eine Medizin erforderlich, die den Menschen zuhöre. Vor allem müsse man der Ethik der Autonomie eine Ethik der Achtsamkeit gegenüberstellen.