Am Schauplatz Gericht [2016.11.10]
Dieses Medium ist Teil des Gesamtwerks Schauplatz Gericht
Katalogzettel
| Titel | Am Schauplatz Gericht [2016.11.10] |
| Titelzusatz |
Das Erbe und die Lebenslüge |
| Spieldauer | |
| Urheber/innen und Mitwirkende |
ORF 2 [Sendeanstalt]
|
| Datum |
2016.11.10 [Sendedatum] |
| Schlagworte | Gesellschaft ; Reportage ; TV-Mitschnitt |
| Typ | video |
| Format |
DVD [DVD] |
| Sprache |
Deutsch |
| Signatur | 12-12457_03 |
| Gesamtwerk/Reihe | Schauplatz Gericht |
Information
Inhalt
In dieser Folge von "Am Schauplatz Gericht" geht es um dramatische Schicksale rund um verstorbene Familienmitglieder.
Um die Aufarbeitung einer dunklen Vergangenheit im kirchlichen Milieu, um die Verzweiflung eines Witwers, der um den würdevollen Umgang mit dem Leichnam seiner Frau kämpft und um eine Mutter, die fordert, dass die Schuldigen am Tod ihres Sohnes zur Verantwortung gezogen werden. Streit mit dem geistlichen Vater
Herr U. wurde vor 46 Jahren zur Adoption freigegeben. Vor kurzem hat er erfahren, dass er der leibliche Sohn eines katholischen Pfarrers und einer Religionslehrerin ist. Nach dem Tod der Mutter, die in Bad Ischl eine Wohnung besaß, muss er sich nun mit dem Pfarrer um sein Erbe streiten. Im Laufe des Gerichtsverfahrens kam auch noch ans Licht, dass es noch ein weiteres Kind des Paars gibt. Herr U. will, wie er sagt, mit den Lebenslügen aufräumen und um sein Erbe kämpfen. Streit um Gehirn
Herr M. aus Vorarlberg hat seine Frau auf tragische Weise verloren: Sie erkrankte plötzlich an der „Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung“ und starb nach über einem Jahr intensiver häuslicher Pflege. Gegen seinen Willen führten die Behörden eine Obduktion durch, entfernten das Gehirn von Frau M. und schickten es zur Aufbewahrung an ein Institut in Wien, damit es für künftige Forschungen erhalten bleibt. Herr M. will das Gehirn seiner Frau nachträglich beisetzen lassen und hat auf Herausgabe geklagt. Streit um falsche Behandlung
Der junge Michael K. war wegen eines Drogenproblems in einem Wiener Spital. Dort ist er plötzlich gestorben. Warum, und wer daran schuld ist, beschäftigt jetzt die Gerichte. Seine Mutter sagt, man hätte ihm fahrlässig eine tödliche Dosis eines Heroinersatzmittels verabreicht. Die Ärzte sagen, die Behandlung wäre den Regeln der Kunst gemäß erfolgt. Jetzt gibt es ein neues Gerichtsgutachten, das dem Fall eine brisante Wendung gibt.
Um die Aufarbeitung einer dunklen Vergangenheit im kirchlichen Milieu, um die Verzweiflung eines Witwers, der um den würdevollen Umgang mit dem Leichnam seiner Frau kämpft und um eine Mutter, die fordert, dass die Schuldigen am Tod ihres Sohnes zur Verantwortung gezogen werden. Streit mit dem geistlichen Vater
Herr U. wurde vor 46 Jahren zur Adoption freigegeben. Vor kurzem hat er erfahren, dass er der leibliche Sohn eines katholischen Pfarrers und einer Religionslehrerin ist. Nach dem Tod der Mutter, die in Bad Ischl eine Wohnung besaß, muss er sich nun mit dem Pfarrer um sein Erbe streiten. Im Laufe des Gerichtsverfahrens kam auch noch ans Licht, dass es noch ein weiteres Kind des Paars gibt. Herr U. will, wie er sagt, mit den Lebenslügen aufräumen und um sein Erbe kämpfen. Streit um Gehirn
Herr M. aus Vorarlberg hat seine Frau auf tragische Weise verloren: Sie erkrankte plötzlich an der „Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung“ und starb nach über einem Jahr intensiver häuslicher Pflege. Gegen seinen Willen führten die Behörden eine Obduktion durch, entfernten das Gehirn von Frau M. und schickten es zur Aufbewahrung an ein Institut in Wien, damit es für künftige Forschungen erhalten bleibt. Herr M. will das Gehirn seiner Frau nachträglich beisetzen lassen und hat auf Herausgabe geklagt. Streit um falsche Behandlung
Der junge Michael K. war wegen eines Drogenproblems in einem Wiener Spital. Dort ist er plötzlich gestorben. Warum, und wer daran schuld ist, beschäftigt jetzt die Gerichte. Seine Mutter sagt, man hätte ihm fahrlässig eine tödliche Dosis eines Heroinersatzmittels verabreicht. Die Ärzte sagen, die Behandlung wäre den Regeln der Kunst gemäß erfolgt. Jetzt gibt es ein neues Gerichtsgutachten, das dem Fall eine brisante Wendung gibt.