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Am Schauplatz Gericht [2017.02.16]

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Dieses Medium ist Teil des Gesamtwerks Schauplatz Gericht

Katalogzettel

Titel Am Schauplatz Gericht [2017.02.16]
Titelzusatz Die vergessene Tochter
Spieldauer
Urheber/innen und Mitwirkende ORF 2 [Sendeanstalt]
Datum 2017.02.16 [Sendedatum]
Schlagworte Gesellschaft ; Reportage ; TV-Mitschnitt
Typ video
Format DVD [DVD]
Sprache Deutsch
Signatur 12-12847_01
Gesamtwerk/Reihe Schauplatz Gericht

Information

Inhalt

Im Mittelpunkt dieser Folge von „Am Schauplatz Gericht“ steht ein ungewöhnlicher Fall aus dem Erbrecht: Es geht um die Ansprüche einer unehelichen Tochter, die von allen „vergessen“ wurde: Von ihrem leiblichen Vater genauso wie vom Notar, der nach dessen Tod die Verlassenschaft abwickelte. Hat sie jetzt noch Chancen von den wertvollen Liegenschaften ihres Vaters zu profitieren?

Frau A. erfuhr durch Zufall, dass ihr Vater 2004 verstorben ist. Als uneheliche Tochter hatte sie nie Kontakt zu ihm, weil er das nicht wollte. In Österreich haben auch uneheliche Kinder Erbansprüche, den sogenannten „Pflichtteil“. Der Vater hatte aber vor seinem Tod seine wertvollen Liegenschaften an seine Frau verschenkt. Laut Gesetz kann man aber eine Person, der ein „Pflichtteil“ zusteht, nicht so einfach um ihr Erbe bringen, indem man sein Vermögen verschenkt: Frau A. hätte eine Klage auf Pflichtteilsergänzung einbringen können und hätte so ihr Geld aus der Verlassenschaft bekommen.

Doch das hat sie nie getan. Weil sie nicht wusste, dass ihr Vater gestorben ist. Der zuständige Notar hatte offenbar vergessen, sie vom Tod des Vaters zu verständigen. Jetzt ist die Frist für diese Klage abgelaufen und Frau A. bekommt gar nichts vom Erbe. Das will sie sich nicht gefallen lassen, sie hat die Republik Österreich auf Schadenersatz geklagt, weil der Notar ihrer Meinung nach einen Fehler gemacht hat. Die Finanzprokuratur, die die Republik Österreich vertritt, bestreitet das. Außerdem wären die Ansprüche längst verjährt und Frau A. hätte sich ja bei ihrem Vater regelmäßig erkundigen können, ob er noch am Leben ist.

Kampf gegen Rausschmiss

Fall zwei begleitet das „Am Schauplatz Gericht Team“ seit mehr als drei Jahren. In bester Grazer Innenstadtlage kämpfte Frau L. gegen den Rausschmiss aus der Wohnung. Sie und ihre beiden Geschwister waren die letzten Mieter in einem Haus am Entenplatz – und zahlten dort ziemlich wenig Miete. Der Hausherr, ein Anwalt, hätte die Wohnung gern profitabler verwertet und beklagte sich, dass sich seine Mieter unmöglich benehmen. Die Geschwister sahen sich hingegen als Mobbingopfer, und bestritten, dass sie dem Hausherrn gedroht hätten, es könne ihm „ein Blumentopf auf den Kopf fallen“ wenn er nicht aufpasse. Wer hat sich letztendlich durchgesetzt?

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