Unabhängigkeitserklärung von 1945: Wiedereinsetzung der Verfassung von 1920
Katalogzettel
| Titel | Unabhängigkeitserklärung von 1945: Wiedereinsetzung der Verfassung von 1920 |
| Spieldauer | 00:00:56 |
| Datum |
1945.04.27 [Bezugsdatum] |
| Schlagworte | Politik Österreich ; Zweite Republik ; Unveröffentlichte Aufnahme |
| Örtliche Einordnung |
Österreich
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1945.04.27
20. Jahrhundert - 40er Jahre |
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| Typ | video |
| Format |
DFFLV [Dateiformat: FLV] |
| Sprache |
Deutsch |
| Signatur | Österreichische Mediathek, e07-01763_k02 |
| Medienart | FLV-Videodatei |
Information
Inhalt
Tondokument mit Untertitel
In der österreichischen Unabhängigkeitserklärung, die Karl Renner am 27. April 1945, also noch vor dem hiesigen Kriegsende formulierte, heißt es: „Die demokratische Republik Österreich ist wiederhergestellt und im Geiste der Verfassung von 1920 einzurichten.“ Staatsrechtlich drückt die Unabhängigkeitserklärung von 1945 also einen direkten Anschluss an die Erste Republik – als den Anfang derselben parlamentarischen Demokratie – aus. Explizit wird der „Anschluss“ von 1938, implizit wird aber auch die Verfassung des autoritären „Ständestaates“ aus dem Jahr 1934 für ungültig erklärt. Bald darauf wurde jedoch auf Drängen der ÖVP, unterstützt von Adolf Schärf (SPÖ), die Ausgestaltung der Verfassung von 1929, mithin der Letztzustand vor 1933/34 aufgegriffen. Die Verfassung von 1929 unterschied sich von der des Jahres 1920 vor allem hinsichtlich der Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk und seiner wesentlich umfangreicheren Rechte.
Die Aufnahme, gelesen von einem Sprecher des ORF, entstand 1965 anlässlich einer Schallplattenedition „20 Jahre wiedererstandenes Österreich – 10 Jahre nach dem Staatsvertrag“. (Ausschnitte, nachgesprochen).
In der österreichischen Unabhängigkeitserklärung, die Karl Renner am 27. April 1945, also noch vor dem hiesigen Kriegsende formulierte, heißt es: „Die demokratische Republik Österreich ist wiederhergestellt und im Geiste der Verfassung von 1920 einzurichten.“ Staatsrechtlich drückt die Unabhängigkeitserklärung von 1945 also einen direkten Anschluss an die Erste Republik – als den Anfang derselben parlamentarischen Demokratie – aus. Explizit wird der „Anschluss“ von 1938, implizit wird aber auch die Verfassung des autoritären „Ständestaates“ aus dem Jahr 1934 für ungültig erklärt. Bald darauf wurde jedoch auf Drängen der ÖVP, unterstützt von Adolf Schärf (SPÖ), die Ausgestaltung der Verfassung von 1929, mithin der Letztzustand vor 1933/34 aufgegriffen. Die Verfassung von 1929 unterschied sich von der des Jahres 1920 vor allem hinsichtlich der Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk und seiner wesentlich umfangreicheren Rechte.
Die Aufnahme, gelesen von einem Sprecher des ORF, entstand 1965 anlässlich einer Schallplattenedition „20 Jahre wiedererstandenes Österreich – 10 Jahre nach dem Staatsvertrag“. (Ausschnitte, nachgesprochen).
Sammlungsgeschichte
Verortung in der digitalen Sammlung
Schlagworte
Politik Österreich , Zweite Republik , Unveröffentlichte AufnahmeTeil der Sammlung
Archivbestand Österreichische Mediathek ohne weitere SammlungszuordnungDas Medium in Onlineausstellungen
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