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Hohes Haus [2019.01.13]

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Dieses Medium ist Teil des Gesamtwerks Hohes Haus

Katalogzettel

Titel Hohes Haus [2019.01.13]
Titelzusatz Das Parlamentsmagazin
Urheber/innen und Mitwirkende Pawlicki, Patricia [Moderation]
ORF 2 [Sendeanstalt]
Datum 2019.01.13 [Sendedatum]
Schlagworte Politik ; Politik Österreich ; Parlament ; TV-Mitschnitt
Typ video
Format DFMPG [Dateiformat: MPG]
Sprache Deutsch
Signatur E52-11975
Gesamtwerk/Reihe Hohes Haus

Information

Inhalt

Reform in Raten

Die Abgabenquote auf 40 Prozent oder darunter zu drücken ist eines der zentralen Vorhaben der Regierung. Bei ihrer Winterklausur in Mauerbach im Wienerwald hat die türkis-blaue Koalition weitere Pläne in diese Richtung präsentiert. Bis 2022 soll durch mehrere Schritte ein Entlastungsvolumen von 4,5 Milliarden Euro erreicht werden. Hauptnutznießer sollen Kleinverdiener und Gewerbetreibende sein. Gleichzeitig versichert Finanzminister Löger, dass die ab heuer eingeplanten Budgetüberschüsse auch in den kommenden Jahren halten werden – auch ohne Leistungskürzungen etwa bei den Sozialversicherungen und auch dann, wenn sich die Konjunktur wieder abschwächen sollte. Neben einer weiteren Reform des Steuerbereichs ging es in Mauerbach unter anderem auch um die Mindestsicherung, um die Zukunft der Pflege und um den weiteren Ausbau der Digitalisierung. Maximilian Biegler war für das Hohe Haus dabei.
Im Studio

Die Regierungsklausur ist natürlich Schwerpunkt unserer ersten Ausgabe im neuen Jahr. Patricia Pawlicki wird mit den Abgeordneten Jörg Leichtfried (SPÖ), Nikolaus Scherak (NEOS) und Bruno Rossmann (JETZT) über die Reformpläne der Regierung und die diesbezüglichen Ausführungen von Bundeskanzler Sebastian Kurz in der Pressestunde davor diskutieren.
Rotes Tuch

Der Nationalrat hat Ende des Vorjahres einstimmig ein Gesetz zum Ausbau des Kindergartenangebots beschlossen. In dieses Gesetz hineinverpackt wurde auch das vieldiskutierte Kopftuchverbot in Kindergärten. Ein Gesetz ohne Anlass, wie Kritiker sagen. Erstens weil es schlicht und einfach so gut wie keine Fälle gibt und zweitens sei so ein Verbot ein ungeeignetes pädagogisches Instrument. Auch Verfassungsexperten haben Bedenken geäußert. Darüber hinaus könnte ein solches Gesetz Glaubensgemeinschaften treffen, die man vermutlich gar nicht treffen wollte. Susanne Däubel berichtet.

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