zurück

Am Schauplatz Gericht [2019.04.11]

Mediathek

Dieses Medium ist Teil des Gesamtwerks Schauplatz Gericht

Katalogzettel

Titel Am Schauplatz Gericht [2019.04.11]
Titelzusatz "Vom Nachbarn eingemauert"
Urheber/innen und Mitwirkende ORF 2 [Sendeanstalt]
Datum 2019.04.11 [Sendedatum]
Schlagworte Gesellschaft ; Reportage ; TV-Mitschnitt
Typ video
Format DFMPG [Dateiformat: MPG]
Sprache Deutsch
Signatur E52-12893
Gesamtwerk/Reihe Schauplatz Gericht

Information

Inhalt

Auslöser für heftige Konflikte und Gerichtsverfahren sind in dieser Ausgabe von „Am Schauplatz Gericht“ diverse Mauern, die ein Nachbar dem anderen unmittelbar vor die Nase gestellt hat.

In Zirl in Tirol besitzt Herr K. ein Haus in der „beengten Kernzone“ der Marktgemeinde.

Ein „zugezogener“ Nachbar hat ihm und anderen Zirlern jetzt die Seitenmauern seines Neubaubauprojektes unmittelbar vor ihre Häuser hingebaut.

Die Dachterrasse von Herrn K. ist jetzt nur mehr ein paar Zentimeter von der Mauer des Nachbarn entfernt. Dessen Vorschlag zur Güte: Herr K. möge sich doch bei seiner Terrasse eine Milchglasscheibe montieren, dann sieht er die Mauer nicht mehr so genau. Herr K. kritisiert, dass ihm die Behörden nicht helfen wollen und dass offenbar „die Macht des Stärkeren“ in Tirol gelte. Was kann er bei Gericht jetzt noch erreichen?

Ratten, Spucke und Hundekot

Einen Nachbarschaftskonflikt in Traun begleitet das Team von „Am Schauplatz Gericht“ seit fünf Jahren. Hier geht es vor allem um eine Grenzmauer, die ein Nachbar angeblich widerrechtlich durch einen Zaun erhöht hat.

Die anderen Facetten dieses Konfliktes sind Schüsse mit Schreckschusspistolen, ordinäre Beschimpfungen und boshaft am umstrittenen Zaun aufgehängte Sackerl voll Hundekot.

Ursprünglich war man davon ausgegangen, dass der Konflikt erst zu Ende ist, wenn einer der Kontrahenten „hinter der Friedhofsmauer“ liegt. Jetzt gibt es ein überraschendes anderes Ende.

Das Geld ist weg, was nun?

Im letzten Fall wird nur im übertragenen Sinn von einer Versicherung „gemauert“.

Die hat sich zu ihren Ungunsten geirrt und Frau R. vor 5 Jahren 35.000 Euro zu viel ausgezahlt. Darf sich Frau R. das Geld behalten, weil sie es - wie sie sagt - gutgläubig verbraucht hat?

Download


Metadaten
Mediathek Logo