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Am Schauplatz Gericht [2019.12.12]

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Dieses Medium ist Teil des Gesamtwerks Schauplatz Gericht

Katalogzettel

Titel Am Schauplatz Gericht [2019.12.12]
Titelzusatz Wer hämmert in der Nacht?
Urheber/innen und Mitwirkende ORF 2 [Sendeanstalt]
Datum 2019.12.12 [Sendedatum]
Schlagworte Gesellschaft ; Reportage ; Justiz und Rechtswesen ; TV-Mitschnitt
Typ video
Format DFMPG [Dateiformat: MPG]
Sprache Deutsch
Signatur E52-16286
Gesamtwerk/Reihe Schauplatz Gericht

Information

Inhalt

Der titelgebende Fall dieser Ausgabe war für die "Am Schauplatz Gericht"-Redaktion anfänglich nichts Außergewöhnliches. Herr R. aus Wien hatte sich über laute, nächtliche Klopfgeräusche seines Nachbarn beschwert, die ihm und anderen im Haus regelmäßig den Schlaf rauben würden. Trotz mehrerer Straf- und Zivilprozesse und einer Räumungsklage hätte sich am Verhalten des Nachbarn nichts geändert.

Weil auch Behörden und Gerichte nichts bewirken würden, wende man sich an den ORF, um vielleicht durch die Öffentlichkeit eines „Hilferufes“ etwas zu erreichen.

Als die Redakteurin Maria Zweckmayr begonnen hat, sich in den Fall einzuarbeiten, ist sie selbst in einen Konflikt geraten, der sogar für die „Am Schauplatz Gericht“-Redaktion ungewöhnlich ist.

Der Nachbar versuchte, die Berichterstattung zu verhindern, wandte sich sofort an die Medienbehörde und den Publikumsrat und kritisierte die geplante Berichterstattung und die Redaktion in mehrseitigen Beschwerden. Er schrieb insbesondere über eine angebliche „beharrliche Verfolgung durch die Redaktion“.

Im Zuge der Recherchen stellte sich jedoch heraus, dass es rund um diesen Nachbarn nicht nur in seinem jetzigen Wohnhaus Probleme gegeben hatte.

Auffällig war jeweils, wie er gegen die Justiz vorgegangen ist. Insbesondere Befangenheitsanträge gegen Richter verzögerten immer wieder die Räumungsverfahren gegen ihn. Seine unerwarteten gesundheitliche Beschwerden am Prozesstag hatten ähnliche Auswirkungen.

Das „Am Schauplatz Gericht“-Team hatte eine heikle Gratwanderung zu bestehen. Einerseits versucht man, Herrn R. und seinen Mitstreitern die Möglichkeit zu geben, öffentlich über ihr Anliegen zu reden. Andererseits will man dem Wunsch des kritisierten Nachbarn gerecht werden, ihn nicht in unzulässiger Weise in seinen Persönlichkeitsrechten zu verletzen.

Bewusstlos in der Wohnung
Im zweiten Fall spricht Herr T. von einem Wunder, dass er überhaupt noch am Leben ist.

Seiner Schilderung nach ist er fünf Tage lang, teils bewusstlos, in einer kleinen Wohnung in Wien gelegen. Schwer verletzt wurde er dann von einem Rettungsteam im Dezember 2017 geborgen und ins Krankenhaus eingeliefert. Schuld daran sei sein Vermieter K. Der hätte grob fahrlässig gehandelt und die Gas-Therme nicht fachmännisch warten lassen. Dadurch sei Kohlenmonoxid in die Räume eingedrungen. 33 Tage war Herr T. im Krankenhaus, sieben Operationen musste er über sich ergehen lassen, es könnte sein, dass Dauerschäden von dem Unfall zurückbleiben, meint Herr T. In einer Zivilrechtsklage forderte er 50.000 Euro Schadenersatz von seinem Vermieter. Der wiederum ist sich keiner Schuld bewusst und meint: „Alles Blödsinn, der Herr war angetrunken und will sich jetzt ganz einfach Schmerzensgeld holen“.

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