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Am Schauplatz Gericht [2021.03.04]

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Dieses Medium ist Teil des Gesamtwerks Schauplatz Gericht

Katalogzettel

Titel Am Schauplatz Gericht [2021.03.04]
Titelzusatz Letzte Entscheidung
Urheber/innen und Mitwirkende ORF 2 [Sendeanstalt]
Datum 2021.03.04 [Sendedatum]
Schlagworte Gesellschaft ; Reportage ; Justiz und Rechtswesen ; TV-Mitschnitt
Typ video
Format DFMPG [Dateiformat: MPG]
Sprache Deutsch
Signatur E52-23336
Gesamtwerk/Reihe Schauplatz Gericht

Information

Inhalt

[Senderinformation] Patrick Hibler, Ludwig Gantner und Eva Maria Kaiser zeichnen in einem von Peter Resetarits moderierten und kommentierten "Am Schauplatz Gericht Spezial" die juristischen Bemühungen von vier Antragstellern um eine Liberalisierung der Strafgesetze und deren Gang zum Verfassungsgerichtshof nach.

Herr M. ist schwerkrank und will, dass ihm beim schmerzfreien und möglichst würdevollen Sterben geholfen werden darf, Dr. H. ist Arzt, der immer wieder mit Wünschen nach "Hilfe" von Sterbewilligen konfrontiert ist, dem aber nicht entsprechen kann, und Herr. T. hat seiner unheilbar kranken Frau eine Pistole besorgt, und ihr versprochen ihr zu helfen, wenn sie beim Suizidversuch scheitern sollte.

Vertreten wurden alle vier von Dr. Wolfram Proksch, der die Paragrafen "Mitwirkung am Selbstmord" und "Tötung auf Verlangen" für verfassungswidrig hält.

Jene Theologinnen, Ärztinnen oder Hospizmitarbeiter, die die "Beseitigung dieser Tötungshemmung" höchst skeptisch sehen und auch beim Verfassungsgerichtshof gehört wurden, kommen gleichermaßen zu Wort wie die Befürworter einer Liberalisierung der Strafgesetze.

Der abschließende Teil der Reportage widmet sich der Frage, wie nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes eine neue Regelung – er hat entschieden, dass nicht mehr jegliche Beihilfe zum Suizid unter Strafe steht, aussehen soll. Soll jeder, auch der gesunde junge Mensch Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen dürfen, soll es Altersgrenzen geben, muss jemand, der Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, schwere Schmerzen haben oder unheilbar krank sein, und wie wird sichergestellt, dass der freie Wille des Sterbewilligen gewährleistet ist? Was soll ins neue Gesetz geschrieben werden?

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