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Am Schauplatz Gericht [2021.04.15]

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Dieses Medium ist Teil des Gesamtwerks Schauplatz Gericht

Katalogzettel

Titel Am Schauplatz Gericht [2021.04.15]
Titelzusatz Eine(r) zu viel in der Wohnung
Urheber/innen und Mitwirkende ORF 2 [Sendeanstalt]
Datum 2021.04.15 [Sendedatum]
Schlagworte Gesellschaft ; Reportage ; Justiz und Rechtswesen ; TV-Mitschnitt
Typ video
Format DFMPG [Dateiformat: MPG]
Sprache Deutsch
Signatur E52-23935
Gesamtwerk/Reihe Schauplatz Gericht

Information

Inhalt

[Senderinformation] "Leicht beieinander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen", hat schon Friedrich Schiller festgestellt. Ludwig Gantner und Patrick Hibler beschäftigen sich in dieser Ausgabe von "Am Schauplatz Gericht" mit den handfesten und juristischen Folgen, wenn es "im Raume" eng wird.

In der Wohnung von Herrn und Frau S. ist die einstige Liebe verflogen, der Haussegen hängt seit einiger Zeit schief. Frau S. beklagt, ihr Gatte würde sie misshandeln, Herr S. beteuert unter Tränen, dass seine Frau in Wahrheit ihn schlagen würde. Als "100 Kilo Typen" würde ihm aber niemand glauben, dass er regelmäßig von einer "64 Kilo Frau" attackiert wird. Um bis zur Scheidung das Ärgste zu verhindern und ihren Sohn zu beschützen, ist jetzt die Mutter von Herrn S. in die Ehewohnung eingezogen. Sehr zum Unwillen ihrer Schwiegertochter. Neben der Scheidung wird jetzt auch die Frage, ob die (Schwieger-) Mutter in der Wohnung bleiben darf, immer wieder bei Gericht erörtert.

Frau K., eine Pensionistin aus Wien, hatte im Waldviertel ein nettes Haus gefunden, dort aber auch ihrem damaligen Freund ein Wohnrecht zugestanden. Jetzt ist die Beziehung beendet, aber der Exfreund will immer wieder bei ihr übernachten. Das ist vor allem dem neuen Ehemann von Frau K. nicht recht. Der sitzt gerade in Wien eine mehrjährige Haftstrafe ab. Weil er sich im Gefängnis juristisch gebildet hat, vertritt er seine Frau bei diversen Gerichtsverfahren, ähnlich wie ein Rechtsanwalt es tun würde. Nun hat er aber ein neues Problem: Er hat das alte Auto seines Widersachers ohne dessen Zustimmung verschrotten lassen. Ihm droht eine weitere Haftstrafe.

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