Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise und die zunehmenden innenpolitischen Spannungen führten 1933 zum Ende der noch jungen 1. Republik.
Die Wirtschaftskrise, die Österreich zu Beginn der 1930er Jahre traf, war eine Krise der Landwirtschaft, der Industrie und des Bankwesens, wobei der Zusammenbruch der Credit-Anstalt 1931 einen der Höhepunkte darstellte. Die Auswirkungen der Krise, der Arbeitslosigkeit und der Verelendung trafen weite Bevölkerungsschichten; so war 1933, am Höhepunkt der Krise, fast jede/r zweite Industriearbeiter/in arbeitslos. Die wirtschaftliche Situation dieser Menschen war aufgrund der herrschenden Sozialgesetzgebung prekär: Arbeitslosengeld konnte man nur für eine gewisse Zeit beziehen, danach war man „ausgesteuert“ und auf die Armenfürsorge der jeweiligen Gemeinde angewiesen, die jedoch kaum zum Überleben reichte. Zahlreiche junge Menschen konnten aufgrund der wirtschaftlichen Krise nie in den Arbeitsprozess eingegliedert werden. Die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit und Armut sind prägende Erlebnisse und nehmen in den Erzählungen der Zeitzeug/innen den Großteil der Erinnerung an die frühen und mittleren 1930er Jahre ein.
Es wäre vereinfacht, zu sagen, dass die Massenarbeitslosigkeit der alleinige Grund für die politische Radikalisierung in Österreich (und Deutschland) war, aber sie stellte gewiss eine Ursache für das geringe Vertrauen weiter Bevölkerungskreise in die herrschenden staatlichen Strukturen dar, die nicht im Stande waren, die persönliche Lebenssituation der Menschen nachhaltig zu verbessern. Wie sich Arbeitslosigkeit gesellschaftlich und politisch konkret ausgewirkte, hing von vielen Faktoren ab, wie der Einbindung in ein familiäres und soziales Umfeld, dem Wohnort (Land/Stadt) oder dem Geschlecht, wie die Studie „Die Arbeitslosen von Marienthal“ (1933) von Marie Jahoda, Paul Felix Lazarsfeld und Hans Zeisel aufzeigt.
Karl Renner
Oral History Interview mit Elisabeth Fickert-Sonnleithner
Oral History Interview mit Kurt Karlitzky
Oral History Interview mit Friedrich Zawrel
Oral History Interview mit Johann Spusta
Oral History Interview mit Franz Gschwandtner
Oral History Interview mit Leo Maier
Am 9. November 1930 fanden die letzten freien Nationalratswahlen der 1. Republik statt. Stärkste Kraft wurden die Sozialdemokraten mit 41 Prozent (72 Mandate) gefolgt von den Christlichsozialen mit 36 Prozent (66 Mandate) und dem Nationalen Wirtschaftsblock (Großdeutsche) / Landbund mit 12 Prozent (19 Mandate) der Stimmen. Die erstmals antretende Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) erhielt 3 Prozent und damit kein Mandat im Nationalrat. Obwohl stimmenstärkste Partei, konnten die Sozialdemokraten mangels Koalitionspartner keine Regierung bilden. Gebildet wurde eine Koalition aus Christlichsozialen und Großdeutschen / Landbund unter dem christlichsozialen Bundeskanzler Otto Ender.
Die Nationalratswahlen von 1930 waren geprägt von der Auseinandersetzung zwischen den zwei ideologischen Blöcken: den Christlichsozialen und den Sozialdemokraten. Vom Wahlkampf der Sozialdemokraten haben sich Aufnahmen zentraler Politiker/innen erhalten, die auf Schallplatte (Schellack) gepresst wurden und einen ausgezeichneten Einblick in die Wahlkampfrethorik gestatten. Diese Aufnahmen konnten vor allem bei kleineren Wahlkampfveranstaltungen eingesetzt werden, bei denen auf diese Weise die Stimmen der Politiker/innen präsent sein konnten. Themen der Reden sind in erster Linie die Wirtschaftslage und ihre Auswirkungen wie Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot sowie die Schulpolitik.
Auch wenn Karl Renner 1931 in einer Wahlrede zu Verständigung aufrief, war der tiefe Graben zwischen den beiden ideologischen Lagern der Sozialdemokraten und der Christlichsozialen der bestimmende Faktor der innenpolitischen Auseinandersetzungen. Das „Rote Wien“ wurde von den Sozialdemokraten als Gegenentwurf zur Regierungspolitik gesehen. Bei den letzten Landtags- und Gemeinderatswahlen der 1. Republik in Wien 1932 erreichten die Sozialdemokraten mit 59 Prozent und 66 Mandaten die absolute Mehrheit vor den Christlichsozialen mit 20 Prozent und 19 Mandaten. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei kam auf 17 Prozent (15 Mandate), ein deutlicher Aufstieg im Vergleich zu den Nationalratswahlen 1930, der künftige Entwicklungen schon vorzeichnete und der ihr in Wien erstmals den Einzug in eine politische Körperschaft ermöglichte.
Aus dem Wahlkampf 1932 haben sich Reden christlichsozialer Politiker/innen erhalten, die in besonderer Weise die ideologische Komponente der Wahlauseinandersetzungen dokumentieren.
Zur Bundespräsidentenwahl 1931
Emil Fey
NSDAP-Gastredner aus Deutschland in Österreich
„Politische Korrespondenz“ der RAVAG
Die Politische Auseinandersetzung in der 1. Republik wurde nicht nur bei Wahlkämpfen und in parlamentarischen Körperschaften ausgetragen, sondern auch zwischen den paramilitärischen Verbänden des Schutzbundes (Sozialdemokraten) und der Heimwehren (Christlichsoziale) auf der Straße. Eine Verständigung der beiden Lager kam auf politischer Ebene nicht mehr zu Stande. Daneben führte der Aufstieg der Nationalsozialisten, ihre politische Agitation und ihr politischer Terror ab 1932 zu einer weiteren Polarisierung. Vor allem die Christlichsozialen standen zwischen diesen beiden Lagern und versuchte einen Kampf gegen links und rechts, was schlussendlich nicht erfolgreich war.
Die Ausschaltung des Parlaments im März 1933 war jedoch weniger eine geplante Aktion als eine Verkettung von Ereignissen, die letztendlich zugunsten einer autoritären Regierung genutzt wurden. Im Zuge einer Abstimmung über Maßnahmen gegen streikende Eisenbahner traten am 4. März 1933 alle drei Präsidenten des Nationalrates zurück, die Sitzung konnte nicht geschlossen werden und der Nationalrat war handlungsunfähig. Die Regierung unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuß (Christlichsoziale) beschloss, ohne Parlament und auf Grundlage des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes aus dem Jahr 1917 zu regieren, unter Billigung von Bundespräsident Wilhelm Miklas (Christlichsoziale). Versammlungs- und Pressefreiheit wurden aufgehoben und der Weg in den so genannten autoritären „Ständestaat“ war frei.